LG Itzehoe: Kein Preisanpassungsrecht des Gasversorgers nach unwirksamer Preiserhöhungsklausel
Wie der Beck-Blog berichtet, hat das LG Itzehoe ein Preisanpassungsrecht des Gasversorgers nach unwirksamer Preiserhöhungsklausel (auch Wärmemarktklausel genannt) wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden verneint.
Interessant in diesem Zusammenhang ist auch noch die Anmerkung des LG Itzehoe, dass das Hanseatische OLG Hamburg die Ansicht vertreten habe, dass im Wege ergänzender Vertragsauslegung ein Recht des Gasversorgers auf Anpassung zumindest auf die Preise bestehe, die ihm selbst durch die Lieferung entstünden.
Das LG Itzehoe hat sich jedoch dieser Ansicht nicht angeschlossen …