Versäumnisurteil gegen den Beklagten (§ 331 ZPO)
I. Voraussetzungen 1. Allgemeine Voraussetzungen für den Erlass eines Versäumnisurteils a) Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt b) Säumnis des Beklagten → Beklagter ist im Termin der mündlichen Verhandlung nicht erschienen[...]