Muss sich die bei einem Verkehrunfall geschädigte Person im Rahmen der fiktiven Abrechnung ihres Fahrzeugschadens auf niedrigere Stundenverrechnungssätze einer von dem Schädiger benannten, nicht markengebundenen Karosseriefachwerkstatt verweisen lassen oder kann sie auf Grundlage des von ihr eingeholten Sachverständigengutachtens die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Vertragswerkstatt des Kfz-Herstellers erstattet verlangen?


Der u. a. für das Baurecht zuständige VII. Zivilsenat hat in einem Urteil vom 22. Juli 2010 (VII ZR 176/09) seine Rechtsprechung zur Berechnung eines Schadensersatzanspruches wegen eines Baumangels geändert. Diese Entscheidung erging im Lichte der gesetzlichen Regelung des § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB ergangen, die zwar auf Schadensersatzansprüche im Werkvertragsrecht nicht anwendbar ist, jedoch eine gesetzliche Wertung für vergleichbare Fälle enthält.


Andrea Klamser schreibt auf Ihrer Seite:

Beim Vortragsüben sagen neuerdings einige Kandidaten als Obersatz “A kann einen Anspruch aus ….. haben”. Assistenten hätten gesagt “könnte” sei falscher Konjunktiv. Deutsch für Ausländer I an der Volkshochschule sollten die besuchen. Ich kann Fahrrad fahren ist eine Feststellung. Die Falllösung muss aber mit einer Fragestellung beginnen. A kann einen Anspruch haben, ist keine Fragestellung. Gegen den Folgesatz “Dann müsste ….” haben die dann wiederum nichts einzuwenden. Wäre und hätte ist falsche Konjunktiv. Aber könnte gehört in den Obersatz. Die gleiche Spezies sagt auch so Sachen wie “Vorträge sind auf 6 – 7 Minuten konzipiert”.

Auf ihrer Seite findet Ihr gute Artikel zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung und Zusammenfassungen zu aktuell relevanten Themen für die Vorbereitung der mündlichen Prüfung, z.B. auch was in den August Examensklausuren lief.


27.08.2010

Mangold abgesegnet

Heute hat das BVerfG in der Sache “Honeywell” über das Mangold-Urteil des EuGH entschieden (v. 6.7.2010 – 2 BvR 2661/06). Der erwartete “Machtkampf” (spiegel.de vom 26.8.2010) zwischen BVerfG und EuGH ist ausgeblieben. Damit wird ein weiterer wichtiger Eckpunkt in der Positionsbestimmung zwischen BVerfG und EuGH um die Hoheit über die europäische Integration gesetzt.

I. Was war das Besondere an Mangold?

In der Rs. Mangold (EuGH v. 22. 11. 2005, Rs. C-144/04, Slg. 2005, I-9981 = NZA 2005, 1345) entschied der EuGH, dass das europäische Diskriminierungsrecht einer nationalen Regelung nach der der Abschluss befristeter Arbeitsverträge mit Arbeitnehmern, die das 52. Lebensjahr vollendet haben, uneingeschränkt zulässig ist, sofern nicht zu einem vorhergehenden unbefristeten Arbeitsvertrag mit demselben Arbeitgeber ein enger sachlicher Zusammenhang besteht, entgegensteht.

Eine solche Regelung sah § 14 Abs. 3 S. 4 TzBfG a.F. vor. Dass diese durch die Entscheidung des EuGH für mit Europarecht nicht…


Antonia aus Münster hat kürzlich einen sehr umfassenden und gelungenen Leitfaden zum Thema “Examen ohne Repetitor” online gestellt. Da der Artikel in viele Unterkategorien gegliedert ist, belasse ich es bei einer Verlinkung, anstatt den gesamten Text zusätzlich bei juraexamen.info einzustellen.


Ich wurde von Dr. Mark C. Hilgard (Rechtsanwalt/Partner bei Mayer Brown LLP) auf folgendes aufmerksam gemacht:

[...]

die Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft schreibt einen Studentischen Aufsatzwettbewerb aus zum Thema

„Elektronische Fußfessel – Fluch oder Segen der Kriminalpolitik?“

[...]

Hier eine ausführliche Beschreibung. Als Preisgeld winken übrigens 5.000 Euro. (die Pdf-Datei kann unter dem Button “Download” mit allen Angaben zu Bewerbungsvoraussetzungen und Formalia heruntergeladen werden)

Nachtrag: Nur hessische Studenten können an dem Wettbewerb teilnehmen.


Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 15.06.2010 (VI ZR 232/09) entschieden, dass sich der Geschädigte, der sein beschädigtes Fahrzeug nicht reparieren lässt, sondern es veräußern und ein Ersatzfahrzeug anschaffen will, sich den erzielten höheren Verkaufserlös anrechnen lassen muss, wenn er ihn ohne besondere Anstrengungen erlangt hat und er ihm in den Schoß gefallen ist.

Sachverhalt
Das Fahrzeug des Klägers wurde bei einem Unfall beschädigt. Die volle Haftung der Beklagten steht dem Grunde nach außer Streit. Nach Entscheidungen des Amtsgerichts und des Landgerichts streiten die Parteien vor dem Bundesgerichtshof nur noch um die Frage, ob die vom Amtsgericht für begründet erachtete Klageforderung in Höhe von 4.653,16 Euro durch die von der Beklagten hilfsweise erklärte Aufrechnung mit einem Rückzahlungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung in Höhe von 5.500 Euro erloschen ist.

Der Kläger hatte nach Besichtigung durch einen von ihm beauftragten Sachverständigen, der den Wiederbeschaffungswert auf 25.800 Euro brutto geschätzt hatte, einen Restwert in Höhe von 5.200 Euro ermittelt. Nachdem er…


Einen interessanten Artikel zur Strafbarkeit beim unbefugten Nutzen eines WLan-Netzwerks habe ich bei heise-online gefunden. Dem Artikel ist eigentlich nichts hinzuzufügen, weshalb ich lediglich zitiere:

Mit Beschluss vom 3. August 2010 (Az. 20 Ds-10 Js 1977/08-282/08) lehnte der Richter die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen den “Schwarzsurfer” mangels hinreichendem Tatverdacht ab. Eine Strafbarkeit des Angeschuldigten sei nicht ersichtlich.

Diesem war vorgeworfen worden, sich Mitte 2008 an zwei Tagen “mit seinem Laptop mittels einer drahtlosen Netzwerkverbindung in das offene Funknetzwerk des Zeugen I. eingewählt zu haben, um ohne Erlaubnis und ohne Zahlung eines Entgeltes die Internetnutzung zu erlangen”. Das Gericht bewertete dieses Verhalten jedoch als nicht strafbar. Insbesondere erfülle es weder den Tatbestand des unbefugten Abhörens von Nachrichten nach § 89 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) noch des unbefugten Abrufens oder Verschaffens personenbezogener Daten nach den §44 und § 43 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

[...]

Schließlich scheide auch eine Strafbarkeit nach § 202b StGB im Sinne eines Abfangens von Daten aus, da die empfangenen IP-Daten für den Angeschuldigten als Nutzer des Netzwerks bestimmt seien.

Update zum Schwarz-Surfen in Wuppertal: Die Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein


In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hat sich das BVerfG (v. 23.6.2010 – 2 BvR 2559/08 u.a.) zu der schon seit Jahrzehnten diskutierten Frage geäußert, ob der Untreuetatbestand (§ 266 StGB) dem straf- und verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG genügt. Die Entscheidung bietet eine gute Gelegenheit, noch einmal die Grundsätze des Bestimmtheitsgebotes zu wiederholen; dieses ist sowohl in Klausuren wie in der mündlichen Prüfung immer wieder gefragt (neben § 266 StGB etwa bei § 240 StGB). Dort wird überlicherweise erwartet, dass der Prüfling die Problematik möglicherweise unzureichender Bestimmtheit sieht, das rechtsstaatliche Problem dahinter erkennt und dann mit den vom BVerfG vorgegebenen Argumenten zu einem vertretbaren Ergebnis kommt. Dabei wird das Ergebnis praktisch immer sein, dass  – insbesondere im Hinblick auf die Konkretisierung durch jahrelange Rechtsprechung – die Norm gerade noch bestimmt genug ist.

I. Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe des Bestimmtheitsgebotes (Art. 103 Abs. 2 GG)

1. Das Bestimmtheitsgebot für den Gesetzgeber


Europarecht ist längst nicht mehr bloß ein Randgebiet, das eher selten in den Examensklausuren dran kommt – im Zivilrecht (Stichwörter: Quelle-Backofen-Fall, EuGH Entscheidung in der Rechtssache „Heinrich Heine“ oder aber „Kücükdeveci“ im Arbeitsrecht) wie auch im Öffentlichen Recht. Aktuell lief beispielsweise in der Ö-Recht Klausur im Examenstermin II/2009 in Bayern und auch in einigen anderen Bundesländern der Doc-Morris II-Fall i.V.m. mit einigen Fragen aus dem Verfassungsrecht. In NRW wurde im Examenstermin Mai 2010 in einer Verwaltungsrechtklausur einstweiliger Rechtsschutz im Zusammenspiel mit einer Verordnung und der Grundrechtscharta der Europäischen Union, die seit dem Vertrag an Lissabon enorm an Bedeutung gewonnen hat, abgeprüft.

Die Alcan-Entscheidung des Gerichtshofs aus dem Jahr 1997 ist ein Klassiker im Öffentlichen Recht, der beispielhaft zeigt, wie im Rahmen einer Verwaltungsrechtklausur europarechtliche Probleme eingebaut werden können.


Dauerbrenner vor dem BVerfG

Das BVerfG hat sich in den letzten Jahren zu einem Garant für die Wahrung der Rechte von Homosexuellen entwickelt. Zahlreiche Entscheidungen haben die eingetragene Lebenspartnerschaft in vielen Punkten der Ehe rechtlich gleichgestellt. In der Vergangenheit haben wir bereits darüber berichtet, das eingetragene Lebenspartnerschaften nicht bei der Zusatzversorgung für Hinterbliebene im öffentlichen Dienst benachteiligt werden dürfen (zu diesem Artikel). Die verwitweten Lebenspartner haben hier ebenso Ansprüche wie ein Ehepartner des Verstorbenen.

Neueste Entscheidung: Gleichstellung bei der Erbschaftssteuer

In einer aktuellen Entscheidung vom 21.07.2010 (1 BvR 611/07 und 1 BvR 2464/07) hat das BVerfG nun entschieden, dass die Schlechterstellung eingetragener Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz ebenfalls verfassungswidrig ist. Die Benachteiligung eingetragener Lebenspartner im persönlichen Freibetrag und im Steuersatz sowie durch ihre Nichtberücksichtigung im Versorgungsfreibetrag sei mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu vereinbaren. Zwischen Lebenspartnerschaft und Ehe seien keine hinreichenden Unterschiede ersichtlich, die von solchem Gewicht…


Für die mündliche Prüfung greifen Prüfer immer wieder gern auf tagesaktuelle Themen zurück, die auch in jeder Zeitung stehen. Google Streetview und das Ausspähen von WLAN-Daten ist derzeit ja in aller Munde. Da mag der ein oder andere denken, dass das tiefstes IT-Recht sei, dabei können diese Themen durchaus auch Gegenstand für die mündliche Prüfung sein.


Das Thema der Bagatell-Kündigungen ist seit der neuen Linie des BAG im Fall “Emmely” besonders interessant, um im Examen abgeprüft zu werden. Der Beck-Blog berichtet in diesem Kontext über erste Auswirkungen des Emmely-Urteils für die Praxis.


Mit Erscheinen der Pressemitteilung Ende Juni zur examensrelevanten Sterbehilfe-Entscheidung des 2. Strafsenats des BGH hatten wir versucht, eine Lösung im Gutachtenstil herauszubringen. Die Entscheidung (2 StR 454/09) ist nun seit Freitag im Volltext verfügbar.


Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Grundsatzentscheidung (Beschluss vom 23. Juni 2010 – 2 BvR 2559/08, 2 BvR 105/09, 2 BvR 491/09) die Voraussetzungen für strafrechtliche Verurteilungen wegen Untreue verschärft. Dabei hatte das BVerfG in drei miteinander verbundenen Verfahren insbesondere über die Anwendung und Auslegung des Untreuetatbestands (§ 266 Abs. 1 StGB) unter dem Gesichtspunkt des Bestimmtheitsgebotes des Art. 103 Abs. 2 GG zu entscheiden. Die Beschwerdeführer waren wegen Untreue verurteilt worden und mit dem Argument nach Karlsruhe gezogen, der weit gefasste Straftatbestand der Untreue verstoße gegen das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes.


Eine Rechtsreferendarin berichtet in der Beck-Community über einen unglaublichen Fall vor dem Landgericht Frankfurt: Ein junger Mann, der mit gefälschtem Abi, gefälschtem 1. und 2. Staatsexamen, gefälschter Rechtsanwaltszulassung, gefälschtem Doktortitel und gefälschtem Steuerberaterzeugnis Karriere in drei Großkanzleien machte und sage und schreibe 180.000 Euro verdiente, bis alles aufflog.


Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 11. Juni eine Verfassungsbeschwerde gegen § 3a LadÖG nicht zur Entscheidung angenommen. Nach Ansicht des BVerfG lägen die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde habe keine grundsätzliche Bedeutung. Auch eine Verletzung des Grundrechts des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 GG durch die angegriffene Regelung sei nicht ersichtlich.


Das bayerische Nichtrauchergesetz

Am 1. August 2010 ist das durch einen Volksentscheid beschlossene neue bayerische Gesetz zum Schutz der Gesundheit vom 23. Juli 2010 in Kraft getreten. Es sieht ein striktes Rauchverbot für alle Gaststätten vor. Die mit Wirkung zum 1. August 2009 geschaffenen Ausnahmeregelungen für Bier-, Wein- und Festzelte und für getränkegeprägte kleine Einraumgaststätten sind ebenso entfallen wie die zur gleichen Zeit geschaffene Möglichkeit, Rauchernebenräume einzurichten.

Aktueller Nichtannahmebeschluss des BVerfG

In einem Nichtannahmebeschluss wurde vom BVerfG nunmehr festgestellt, dass auch ein umfassendes Rauchverbot verfassungsgemäß ist. Das BVerfG hatte bereits mit Urteil vom 30. Juli 2008 entschieden, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht gehindert ist, dem Gesundheitsschutz gegenüber den damit beeinträchtigten Freiheitsrechten, insbesondere der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher, den Vorrang einzuräumen und ein striktes Rauchverbot in Gaststätten zu verhängen (vgl. BVerfGE 121, 317, 357).

Entscheidet sich der Gesetzgeber wegen des hohen Rangs der zu schützenden Rechtsgüter für ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten, so darf er dieses Konzept konsequent verfolgen und muss sich auch nicht auf Ausnahmeregelungen für reine Rauchergaststätten einlassen, zu denen


Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 21. Juli 2010 (1 BvR 420/09) entschieden, dass die Sorgerechtsregelung für Väter nichtehelicher Kinder in den §§ 1626a Abs. 1 Nr. 1, 1672 Abs. 1 BGB nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Sachverhalt
Der Beschwerdeführer ist Vater eines 1998 nichtehelich geborenen Sohnes. Die Eltern trennten sich noch während der Schwangerschaft der Mutter. Der gemeinsame Sohn lebt seit seiner Geburt im Haushalt der Mutter, hat aber regelmäßig Umgang mit seinem Vater. Der Beschwerdeführer erkannte die Vaterschaft an. Eine Erklärung zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge wurde von der Mutter verweigert. Als diese einen Umzug mit dem Kind beabsichtigte, beantragte der Beschwerdeführer beim Familiengericht, der Mutter das Sorgerecht teilweise zu entziehen und das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf ihn selbst zu übertragen. Hilfsweise beantragte er, ihm das alleinige Sorgerecht zu übertragen oder die Zustimmung der Mutter zu einer gemeinsamen Sorge zu ersetzen. Das Familiengericht wies die Anträge mit der Begründung…


Im Folgenden eine kurze Zusammenstellung von lesenswerten examensrelevanten Artikeln in anderen Jura Blogs in der Kalenderwoche 30/2010.


Der BGH hat in einem Urteil vom 2. Juli 2010 (V ZR 240/09) entschieden, dass der Anspruch nach § 888 Abs. 1 BGB nicht voraussetzt, dass der Vormerkungsberechtigte bereits als Eigentümer (oder sonstiger Rechtsinhaber) in das Grundbuch eingetragen worden ist.

Sachverhalt
Mit notariellem Vertrag vom 30. März 2006 kaufte der Kläger ein Grundstück von einer GmbH, welches ihm lastenfrei übertragen werden sollte. Seit Mai 2006 ist zu seinen Gunsten eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen. Im Oktober 2008 wurde zugunsten des Beklagten eine Zwangssicherungshypothek eingetragen. Die Eigentumsumschreibung auf den Kläger ist noch nicht erfolgt. Der Kläger verlangt von dem Beklagten, die Löschung der Zwangssicherungshypothek zu bewilligen.

Schwerpunkt dieses BGH-Urteils
Schwerpunkt dieser Entscheidung war die Frage, ob der Vormerkungsberechtigte die Löschung einer nachrangigen Zwangssicherungshypothek erst dann verlangen kann, wenn er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist…


Zwei wichtige Entscheidungen, die in diesem Monat Juli im Volltext veröffentlicht wurden – eine vom Bundesverfassungsgericht und eine vom Bundesgerichtshof.

1. BVerfG-Beschluss vom 5.7.2010 (2 BvR 759/10):
Bundesverfassungsgericht: Verfassungsbeschwerde gegen “Blitzer” erfolglos

- Examensrelevante Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des Blitzens: 100h StPO als Ermächtigungsgrundlage für Blitzer
- Die polizeilichen „Blitzerfotos“ sind ein gerechtfertigter Eingriff in das Recht des Fahrers auf informationelle Selbstbestimmung als Ausprägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

2. BGH-Entscheidung vom 22.6.2010 (VI ZR 302/08):
BGH stärkt Rechte der unfallgeschädigten Gebrauchtwagenfahrer beim Fahrzeugschaden

- Die Problematik der fiktiven Schadenabrechnung wurde erst kürzlich im Mai-Termin in NRW in der 1. Zivilrechtsklausur abgefragt.


Wir freuen uns, heute einen Gastbeitrag von Fabian Rösner zu seiner Examensvorbereitung und zum 1. Staatsexamen posten zu können.

Hallo liebe Leser auf juraexamen.info,

ich heiße Fabian Rösner und habe von 2003 bis 2008 in Münster studiert. Seit 2009 promoviere ich hier im Gesellschafts- und Stiftungsrecht und steige zu November ins Referendariat ein. Mit der Distanz von fast zwei Jahren habe ich mich an das Abfassen eines „Examensberichts“ gemacht. Die „richtigen“ Empfehlungen für die eigene Vorbereitung gibt es selbstverständlich nicht, aber vielleicht kann der ein oder andere Leser aus meinen Erfahrungen zumindest ein paar Anregungen für die eigene Examensvorbereitung mitnehmen.


Wir hatten bereits in einem Artikel vom 1.3.2010 berichtet, dass die Universität Göttingen einem kommerziellen Jura Repetitorium gerichtlich untersagen wollte, auf dem Unigelände für Ihr Repetitorium Werbung zu machen. Zum Schluss hatte das Verwaltungsgericht Göttingen dem Repetitorium Recht gegeben.

Die Universität hatte gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt – was vom OVG Niedersachen (2 ME 167/10) nun zurückgewiesen wurde. Auf Jurakopf findet Ihr das Urteil des OVG im Volltext.


Das Bestimmtheitsgebot

Über eine interessante Entscheidung im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot, das eine Ausprägung des allgemeinen Rechtsstaatsprinzips nach Art. 20 Abs. 1, Abs. 3 GG darstellt, berichtet die Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf .

Das Bestimmtheitsgebot ist für gewöhnlich nicht verletzt, da sich die meisten Normen wenigstens im Hinblick auf eine verfassungskonforme Auslegung mit Hilfe der Grundrechte bzw. des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auslegen lassen. Eine gewisse Unbestimmtheit ist Rechtsnormen zudem inhärent, da sie gerade abstrakt-generell für eine Vielzahl von Fällen gelten müssen und nicht jeden Einzelfall im Detail erfassen können.

“Winterreifen” als zu unbestimmter Rechtsbegriff

Beim Urteil des OLG Oldenburg gestaltete es sich Ausnahmsweise anders: Die Normen der §§ 2 Abs. 3a S. 1 und 2 StVO waren nach dem OLG Oldenburg zu unbestimmt und sind demnach wegen Verstoß gegen Art. 20 Abs. 1, Abs. 3 GG verfassungswidrig und damit nichtig. Der Begriff “Winterreifen” lasse sich mangels technischer Standards nicht anhand der gängigen Auslegungsmethoden konkretisieren.

Da die Eigenschaften von Winterreifen nicht gesetzlich oder technisch normiert


Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums

Das BVerfG hat im Februar 2010 entschieden:

Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.

Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das sich aus dem Sozialstaatsprinzip ableitet, ist aufgrund dieser weiten Formel des BVerfG eine interessante Möglichkeit, eine Vielzahl an Sachverhalten abzuprüfen.

Anspruch auf eine Schülermonatskarte aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 GG

Eine examenstypische Entscheidung traf z.B. das Sozialgericht Detmold. Es ging konkret um die Übernahme von Kosten für Schülermonatskarten für den täglichen Schulweg. Die Kläger empfangen Leistungen nach dem SGB II und wohnen ca. 4,8 km von ihrer Schule entfernt. Nach der SchfkVO NRW werden solche Fahrtkosten erst ab einer Entfernung von 5 km in der Oberstufe erstattet. Von den Schülern wird also verlangt, täglich und…


Samstag kein Werktag i.S.d. § 556 Abs. 1 BGB

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass bei der Frist zur Zahlung der Miete bis zum dritten Werktag eines jeden Monats der Sonnabend nicht mitzählt.

Der Samstag zählt bei der Überweisung von Mietzahlungen also nicht als „Werktag“. Hintergrund ist § 556 Abs. 1 BGB , wonach die Miete spätestens bis zum dritten Werktag eines jeden Monats zu entrichten ist. In den dem BGH vorliegenden Fällen hatten die Vermieter jeweils wegen angeblich unpünktlicher Mietzahlungen den Mietern fristlos gekündigt.

Entstehungsgeschichte und Schutzzweck der Norm

Der BGH hat seine Auffassung aus der Entstehungsgeschichte und dem Schutzzweck der gesetzlichen Regelung hergeleitet. Mit der Einführung des § 556b Abs. 1 BGB sollte eine damals bereits weit verbreitete Vertragspraxis unverändert in das Gesetz übernommen werden. Deshalb hat für Vereinbarungen aus der Zeit vor und nach Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung eine einheitliche Auslegung zu erfolgen.…


Der unter anderem für das Recht der Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem Beschluss vom 28. Januar 2010 (VII ZB 16/ 09) entschieden, dass ein Kraftfahrzeug, das der Ehegatte des Schuldners zur Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit benötigt, unpfändbar ist.

Sachverhalt
Die Gläubigerin (G) betreibt aus drei Vollstreckungstiteln wegen einer Forderung von insgesamt 2.459, 79 € die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin. Die Schuldnerin ist erwerbsunfähig und bezieht eine Rente in Höhe von etwa 840 € netto. Sie lebt zusammen mit ihrem Ehemann und drei Kindern im Alter zwischen 14 und 18 Jahren in dem Dorf K. Der Ehemann der Schuldnerin ist in der Kreisstadt N. beschäftigt mit regelmäßigen Arbeitszeiten von 7:00 Uhr bis 15:45 Uhr, ab und zu auch bis 17:30 Uhr. Für die Fahrten zur Arbeitsstelle verwendet er einen Pkw Ford Mondeo, Baujahr 1994, den er am 29. April 2006 zum Preis von 1. 900 € erworben hat. Der Pkw ist…


Zum 1.9.2009 sind im Familienrecht zahlreiche gesetzliche Regelungen reformiert worden. Das ist jetzt nun schon fast ein Jahr her. Da das Familienrecht aber bei der Examensvorbereitung von den meisten als „Nebengebiet“ behandelt wird (es sei denn, man hat Familienrecht im Schwerpunkt) und eine Reform in diesem Rechtsgebiet nicht so stark auffällt wie z.B. die Schuldrechtsreform, soll dieser Artikel die examensrelevanten Neuregelungen zusammenfassen. Und man weiß ja nie: In so manchem Bundesland kommt als Zusatzfrage ja auch ab und an mal ein Themenaufsatz zu einer schon fast zehn Jahre zurückliegenden Reform dran.

Von Examensrelevanz ist insbesondere die Reform des ehelichen Güterrechts. Mit dem Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts sind mehrere Schwachstellen korrigiert worden, die von Betroffenen und von Rechtspraktikern aufgedeckt worden waren. Dabei wurde auch dem Umstand Rechnung getragen, dass heute fast jede dritte Ehe früher oder später geschieden wird.

1. Änderung bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs: Berücksichtigung von Schulden bei der Eheschließung
Sinn und Zweck des Zugewinnausgleichs ist es, dass die Eheleute bei Beendigung der Ehe in gleichem Maße am Vermögenszuwachs…


Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 7.7.2010 entschieden, dass ein Verkäufer von Waren im Fernabsatzgeschäft einen Verbraucher nicht mit den Versandkosten für die Hinsendung der Ware an den Verbraucher belasten darf, wenn dieser von seinem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch macht.

Sachverhalt
Der Kläger ist ein Verbraucherverband. Die Beklagte betreibt ein Versandhandelsunternehmen. Sie stellt ihren Kunden für die Zusendung der Ware einen Versandkostenanteil von pauschal 4,95 € pro Bestellung in Rechnung. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Unterlassung der Erhebung solcher Kosten nach Ausübung des Widerrufs- oder Rückgaberechts bei Fernabsatzgeschäften in Anspruch. Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Das Oberlandesgericht hat die dagegen gerichtete Berufung zurückgewiesen.

Entscheidung
Der VIII. Zivilsenat des BGH hatte das Revisionsverfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (Fernabsatz-Richtlinie) dahin auszulegen ist, dass sie einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der die Kosten der Zusendung der Waren auch dann dem Verbraucher auferlegt werden können, wenn…


Zur Einstimmung auf das heutige Spiel Deutschland VS Spanien mal etwas nicht Juristisches.

Treffen sich Rooney, Ronaldo, Kaka und Messi am Flughafen von Kapstadt. Sagt Messi: “Hey, lasst uns noch auf den Villa warten, der kommt gleich nach.”

Und wir spielen am Sonntag gegen Holland! :-)


Die JA bietet mittels ihrem Internetauftritt www.JA-aktuell.de einen guten Überblick für alle die, die kurz vor dem Referendariat stehen.

Zudem finden sich auf deren Seite einige sehr brauchbare kostenlose Lernbeiträge für das Referendariat als Pdf-Dateien, die sich m.E. auf jeden Fall lohnen.


Im WM Monat ein Termin, in dem die Kenntnis von aktuellen Entscheidungen eher weniger belohnt wurde. Nur die BGH Entscheidung aus dem letzten Jahr zur Rückabwicklung des sittenwidrigen Vertrages eines über Fernabsatzvertrag ersteigerten Radarwarngeräts wurde abgeprüft. Die Sachverhalte für die Zivilrecht Examensklausuren findet Ihr hier. Im Folgenden ein kurzer Überblick, was in den Klausuren in etwa dran kam:

Zivilrecht Klausur I:
- Sachenrecht
- Ansprüche aus §§ 1004, 906, BImSchG!
- der Klausur zugrunde liegendes Urteil u.a.: BGH Urteil aus dem Jahr 1994

Zivilrecht Klausur II:
- Schuldrecht BT: Reiserecht!
- Mängelgewährleistungsrechte, Schadensersatzansprüche
- Vereinbarung im Reisevertrag “direkte Strandlage”: Ist ein 1 km weit entfernter Strand ein Reisemangel?
- Unfall des Sohnes im Schwimmbad während des Urlaubs als Reisemangel
- u.a. ein Urteil aus dem Jahr 2009 vom OLG Köln

Zivilrecht Klausur III:
- Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein bei ebay erworbenes mangelhaftes Radarwarngerät
- Verbraucherschützender Widerruf trotz Sittenwidrigkeit möglich?
- Anprüfen von Mängelgewährleistungsrechte, die aber wegen der Sittenwidrigkeit nicht…


BGH-Urteil vom 23.6.2010: Vereinbarung der Wohnfläche durch Absprachen im Vorfeld des Vertragsschlusses

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 23.6.2010 (VIII ZR 256/09) entschieden, dass ein Mangel einer Mietwohnung aufgrund einer Flächenabweichung auch dann vorliegen kann, wenn der schriftliche Mietvertrag keine Angaben zu der Wohnfläche enthält.

Sachverhalt
Die Klägerin mietete vom Beklagten eine Dachgeschosswohnung in Mannheim. Der schriftliche Mietvertrag enthält keine Angaben zur Größe der Wohnung, diese sind in dem verwendeten Vordruck auch nicht vorgesehen. Die Wohnung war von einer Immobilienmaklerin mit folgender Annonce in der Zeitung angeboten worden: “MA-Waldhof, 3 ZKB-DG, Balkon, ca. 76 m², Parkett, EBK, DM 890,- + NK”. Vor Abschluss des Mietvertrages wurden der Mieterin eine Grundrissskizze sowie eine detaillierte Wohnflächenberechnung übergeben, in der die Gesamtgröße der Wohnung mit 76,45 Quadratmetern ausgewiesen wird. Die Mieterin hat mit der Begründung, die Wohnung habe lediglich eine Wohnfläche von 53,25 Quadratmetern, unter anderem die Rückzahlung überzahlter Miete geltend gemacht.

Entscheidung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass angesichts der Geschehnisse bis zur Unterzeichnung des Mietvertrages alleine…


Der BGH hat am heutigen Tag ein sensationelles Urteil (v. 25.6.2010 – 2 StR 454/09) gefällt. Die folgende Darstellung beruht auf der vom BGH herausgegebenen Presseerklärung. Die Aufbereitung als Gutachten entspricht nicht dem Originalurteil. Auch die Rechtsausführungen bestehen zum Teil aus Ergänzungen des Inhalts der Pressemitteilungen durch den Verfasser.

Sachverhalt

Frau K. lag seit Oktober 2002 in einem Wachkoma. Sie wurde in einem Pflegeheim über einen Zugang in der Bauchdecke, eine sog. PEG-Sonde, künstlich ernährt. Eine Besserung ihres Gesundheitszustandes war nicht mehr zu erwarten.

Entsprechend einem von Frau K. im September 2002 mündlich für einen solchen Fall geäußerten Wunsch bemühten sich die Geschwister, die inzwischen zu Betreuern ihrer Mutter bestellt worden waren, um die Einstellung der künstlichen Ernährung, um ihrer Mutter ein Sterben in Würde zu ermöglichen. Nach Auseinandersetzungen mit der Heimleitung kam es Ende 2007 zu einem Kompromiss, wonach das Heimpersonal sich nur noch um die Pflegetätigkeiten im engeren Sinne kümmern sollte, während die Kinder der Patientin selbst die Ernährung über die Sonde einstellen, die erforderliche Palliativversorgung durchführen und ihrer Mutter im Sterben…


In einem Urteil vom 16. Oktober 2009 (V ZR 203/08) hat sich der BGH mit dem Rücktrittsausschluß nach § 323 Abs. 5 S. 1 BGB bei Teilleistungen befasst. § 323 Abs. 5 S. 1 BGB setze neben der Teilbarkeit der Leistung des Schuldners auch die Teilbarkeit der (Gegen-)Leistung des Gläubigers voraus. Fehle es daran, könne der Gläubiger auch dann vom ganzen Vertrag zurücktreten, wenn sein Interesse an der Teilleistung des Schuldners nicht entfallen ist.

Sachverhalt
Der Kläger verkaufte dem Beklagten mit notariellem Vertrag vom 18. Dezember 2002 eine Eigentumswohnung für 31.000 €. Der Kaufpreis sollte wie folgt berichtigt werden:

(1) 16.000 € in Geld,
(2) 7.000 € durch Anrechnung von vor Vertragsschluss erbrachten Planungs- und Bauleistungen und
(3) 8.000 € durch Durchführung folgender Werkleistungen am Gemeinschaftseigentum:
-


Da wir die Artikel zu den höchstrichterlichen Entscheidungen nicht immer chronologisch posten, möchten wir als zusätzlichen Service die examensrelevante Rechtsprechung in einer chronologischen Übersicht darstellen.

Examensrelevante Entscheidungen 2009 / 2010 im Zivilrecht

Die Übersichtt befindet sich noch im Aufbau und wird kontinuierlich erweitert. Auch zum Strafrecht und zum Öffentlichen Recht werden wir demnächst eine Übersicht erstellen.

Wenn Euch noch irgendeine Entscheidung einfällt, die Eurer Meinung nach examensrelevant ist und noch in unserer Sammlung fehlt, bitte einfach einen Kommentar hinterlassen.


BGH – Großer Strafsenat, Beschluss v. 21.4.2010, GSSt 1/09

Sachverhalt und Verfahrensgang

In dem Beschluß entschied der Große Strafsenat über die Vorlage des Fünften Strafsenats gem. § 132 Abs. 2 GVG. Der Fünfte Strafsenat hatte über eine Revision eines landgerichtlichen Urteils zu entscheiden. Diese wurde mit der Begründung erhoben, der Angeklagte sei in seinem Anwesenheitsrecht verletzt worden. Nach § 338 Nr. 5 StPO stellt dies einen absoluten Revisionsgrund dar.

In dem Ausgangsfall ging den sexuellen Mißbrauch eines Kindes. Ein Zeuge wurde nach Entfernung des Angeklagten gem. § 247 StPO in dessen Abwesenheit vernommen. Anschließend wurde – immer noch in Abwesenheit des Angeklagten – über die Entlassung des Zeugen verhandelt (§ 248 StPO).

Der Fünfte Strafsenat sah dieses Vorgehen als zulässig an. Die Abwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung über die Entlassung des Zeugen sei noch von § 247 StPO gedeckt. Er wollte entsprechend entscheiden. Damit hätte er sich gegen die frühere Rechtsprechung eines anderen Senates des BGH gewandt. Deshalb musste der Fünfte Senat, nachdem der…



Die Präsidentschaftskandidatin der Linkspartei Luc Jochimsen ist laut eines FAZ-online Artikels der Meinung, dass die DDR kein „Unrechtsstaat“ in „juristischer und staatsrechtlicher“ Hinsicht  sei. Abgesehen davon, dass gefragt werden kann, ob nun „staatsrechtlich“ nicht „juristisch“ ist, kann man sich fragen, was diese juristische Begriffsjongliererei (vgl. Guttenberg zum Begriff „Krieg“ ; wobei dieser Vergleich eher hinkt, da hier das Tatbestandsmerkmal “Krieg” wirkliche völkerrechtliche Relevanz hat) bewirken soll. Denn in der gesellschaftlichen Diskussion wird sich kaum jemand ernsthaft auf juristische Diskussionen berufen und diese als allgemeingültig verkaufen wollen (aus persönlicher Erfahrung weiß man, wo so was endet…).  Soll nun versucht werden, dem Bürger klarzumachen, dass die juristische Unrechtsdefinition (so denn es eine gibt…) nicht auf die DDR passt; dazu müsste sich dieser ja in das sprachliche Wirrwarr der Juristerei herab begeben sich dort mit langen Kettenwörtern, Schachtelsätzen und ähnlichen Sprachvergewaltigungen herumschlagen. So kann man doch keine gesellschaftliche Debatte anstoßen.

Gibt man den Begriff zusammen mit „DDR“ einfach mal ganz unbedarft bei Juris ein, spuckt die allwissende Suchmaschine unter anderem folgendes aus:

BGH,


Seit Inkrafttreten der Schuldrechtsreform sind nun über acht Jahre vergangen. Nach dieser Zeit ist es nicht mehr angebracht, vom “neuen” Schuldrecht zu sprechen. Man denkt sich, dass man die einzelnen Details zur Schuldrechtsreform doch nach so vielen Jahren nicht mehr zu kennen braucht. Das Schuldrecht bereitet einem doch auch schon so ein ums andere mal Kopfzerbrechen. Da die meisten von uns die Schuldrechtsreform zum 1.1.2002 wohl nicht “live” als Jurastudenten mitbekommen haben, mag man sich denken: “Das tangiert mich peripher.”

In der 3. Zivilrechtsklausur im 1. Staatsexamen in Bayern wurde nun im Termin 2010 / I neben einer kaufrechtlichen Mängelrechtsklausur doch tatsächlich als 2. Teil eine Themenklausur zur Schuldrechtsreform gestellt mit folgenden zwei Fragen:

1. Aus welchem Anlass wurde das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (SMG) erlassen und welche Ziele hat der Gesetzgeber mit dem SMG verfolgt?
2. Welche Bereiche sind auf welche Weise von den Änderungen durch das SMG betroffen?

Bis zum 10. Jubiläum der Schuldrechtsreform (oder vielleicht auch noch länger) sollte man die Gründe und Inhalte der Neuregelung wohl sich doch noch einmal anschauen.

Eine…


Der BGH hat in einem Urteil vom 8. Oktober 2009 entschieden, dass Verträge mit Betreibern eines Video-Partnerschaftsportals als Dienstverträge zu qualifizieren sind. Eine Partnervermittlungsagentur hatte neben dem Erstellen eines Profils auf ihrer Plattform für eine bestimmte Dauer die Produktion eines Videos für den Partnersuchenden angeboten und dabei versucht, den Großteil des Angebots dem Werkvertragsrecht zu unterwerfen. Der zugrunde liegende Sachverhalt ist schon als solcher sehr interessant (daher der ganze Sachverhalt), aber die Entscheidung ist meiner Meinung nach auch sehr examensrelevant.

Sachverhalt
Die Beklagte, die durch Partnerschaftsanzeigen und Zeitungsinserate in der örtlichen Presse wirbt, betreibt in H. unter der Firma … eine Agentur, die mit Interessenten Videointerviews durchführt und die Videos sodann zeitlich unbegrenzt in ihr sogenanntes Partnerportal einstellt. Mittels des Videos kann sich der Kunde anderen Partnersuchenden vorstellen; durch ein von dritter Seite erstelltes Video kann er nicht in das Portal aufgenommen werden. Gleichzeitig hat er die Möglichkeit, sich die Videos anderer Kunden zwecks Partnersuche anzusehen.

Aufgrund einer von der Beklagten geschalteten Anzeige unter der Rubrik “Heiraten und Bekanntschaften” suchte sie der Kläger am 5.…


Über das Strafrecht Online Blog von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D bin ich auf eine aktuelle Entscheidung des BGH zum Verwertungsverbot bei einem verdeckten Verhör eines inhaftierten Beschuldigten durch einen als Besucher getarnten nicht offen ermittelnden Polizeibeamten unter Zwangseinwirkung aufmerksam geworden. Das Urteil eignet sich sowohl für die StPO-Zusatzfrage in der Strafrecht Examensklausur als auch für die mündliche Prüfung.

Sachverhalt
Der nach seiner Übersiedlung aus der DDR nach Westberlin zu gewissem Wohlstand gelangte Angeklagte scheute wegen befürchteter finanzieller Nachteile die Scheidung von seiner Ehefrau. Er bot in den Jahren 1998 bis 2005 mehreren Personen Geld, um sie dazu zu bewegen, seine Frau zu töten. Dies führte zur Verurteilung des Angeklagten wegen versuchter Anstiftung zum Mord zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren.

In der Haftanstalt Tegel ließ sich der Angeklagte von einem Mitgefangenen davon überzeugen, die Ehefrau – gegen einen erheblichen finanziellen Vorteil beim Kauf einer Immobilie – von seinen angeblichen Gefolgsleuten, Mitgliedern der “Bandidos”, auf professionelle Weise durch einen fingierten Autounfall umbringen zu lassen. Der Mitgefangene offenbarte sich der Gefängnisleitung und arbeitete mit…


Wer schon einmal selber Stress mit dem Vermieter wegen Schönheitsreparaturen gehabt hat, beispielsweise, dass der Vermieter die Kaution gar nicht oder nur teilweise zurückzahlt, weil angeblich die Schönheitsreparaturen nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sind, der weiß, dass dieses Thema nicht nur examens-, sondern sehr praxisrelevant ist.

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 9.6.2010 entschieden, dass eine Klausel in einem Wohnraummietvertrag wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam ist, wenn dem Mieter durch die Klausel die Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auferlegt wird, ohne dass ihm die Möglichkeit zur Vornahme dieser Arbeiten in Eigenleistung offen steht. Der Wohnungsmieter muss die Möglichkeit haben, Schönheitsreparaturen in Eigenleistung durchzuführen.

Sachverhalt
Die Beklagten waren bis September 2007 Mieter einer Wohnung der klagenden Wohnungsbaugesellschaft in München. Zu den Schönheitsreparaturen enthält der Mietvertrag folgende Bestimmungen:

“Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen, wie z.B. das Kalken, Anstreichen oder Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen und die Behandlung der Fußböden, der Fenster und der Türen, in der Wohnung ausführen zu lassen, (…)”

Die Klägerin begehrt unter anderem Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen in Höhe von…


Die Entlassung sei nicht gerechtfertigt, weil nur eine „erhebliche Pflichtwidrigkeit“ vorliege, hieß es zur Begründung. Das in 30-jähriger Mitarbeit erworbene Vertrauen könne durch eine einmalige und geringe Verfehlung „nicht aufgezehrt“ werden.

Mit dieser Aussage revidierte das Bundesarbeitsgericht die harte Linie, die es in seit Jahrzehnten vertreten hat und die besagte: Ein Diebstahl, egal, wie gering der Vermögensschaden auch sein mag, rechtfertigt grundsätzlich eine fristlose Kündigung, selbst wenn der Mitarbeiter schon lange Jahre Dienst bei seinem Arbeitgeber tut.

Quelle: http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/tid-18584/grundsatzurteil-emmely-siegt-vor-dem-bundesarbeitsgericht_aid_517809.html

Prüfungstechnisch ist die Frage der Angemessenheit/Verhältnismäßigkeit einer außerordentlichen Kündigung bei der Subsumtion des zentralen Merkmals zu verorten: dem wichtigen Grund, § 626 BGB, vgl. auch § 314 BGB. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist nach stRspr des BAG in zwei Schritten zu prüfen:

  • Erst ist die Frage zu erörtern, ob der Sachverhalt geeignet ist “an sich”, also generell einen wichtigen Grund darzustellen. Dies würde man bei einer Straftat bejahen, auch wenn sie noch so


Bagatellkündigungen im Arbeitsrecht als Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG?

Am Donnerstag dieser Woche wird sich das Bundesarbeitsgericht mit der Bagatell-Kündigung im Fall Emmely befassen. Wir haben zwar bereits ausgiebig über Bagatellkündigungen berichtet, interessant finde ich allerdings das Vorbringen des Anwalts zu Art. 3 Abs. 1 GG (zitiert von Spiegel-Online):

Zudem weist der Anwalt auf einen Wertungswiderspruch im Arbeits- und Dienstrecht hin. In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte gebe es “soweit ersichtlich keinen einzigen Fall”, in dem eine fristlose Kündigung eines Geschäftsführers oder Vorstandsmitglieds wegen eines Eigentums- oder Vermögensdelikts mit geringfügigem Sach- oder Vermögensschaden Bestand hatte.

So seien in der Vergangenheit selbst unberechtigte Spesenabrechnungen in dreistelliger Höhe als zu gering angesehen worden, um eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen. Wenn dagegen bei einer Arbeitnehmerin die Einlösung zweier Bons in Höhe von 1,30 Euro als Kündigungsgrund ausreichen würde, verstoße dies gegen das “Gebot der Gleichbehandlung” nach Artikel 3 des Grundgesetzes.

Wir sind gespannt, wie das BAG heute entscheiden wird. Eventuell geht der ganze Fall danach noch…


In Ergänzung zu unserem ausführlichen Artikel zum Urteil des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung möchte ich noch einige ergänzende Gedanken anbringen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte sich in der besagten Entscheidung mit der Vorratsdatenspeicherung zu befassen, also der anlasslosen Speicherung, die hoheitlich angeordnet wird. Das Bundesverfassungsgericht hat hier vorrangig Art. 10 GG als Maßstabe herangezogen.

Die Äußerungen des BverfG zur Beauskunftung von ip-Adressen wirken im Urteil indes ein wenig überflüssig. Jedenfalls macht das BVerfG nur Äußerungen zur Beauskunftung vonVerkehrsdaten unter Rückgriff auf Daten, die nach der Vorratsdatenspeicherung erfasst werden

Bundesverfassungsgericht:

Weniger strenge verfassungsrechtliche Maßgaben gelten für eine nur
mittelbare Verwendung der vorsorglich gespeicherten Daten in Form von
behördlichen Auskunftsansprüchen gegenüber den Diensteanbietern
hinsichtlich der Anschlussinhaber bestimmter, bereits bekannter IP
Adressen.

Es finden sich keine Äußerungen zu Daten, die nach § 96 TKG vom Anbieter betriebsbezogen erfasst werden; dies ua. zur Rechnungserstellung (z.B. Einzelverbindungsnachweis).Ein Eingriff in Art. 10 GG liegt in diesem Fall der betriebsbezogenen Speicherung nicht vor, was anerkannt ist. Ein Vergleich mit Daten…


Wir freuen uns, euch mitteilen zu können, dass euer konstantes Aufrufen unserer Seite weiterhin finanzielle Früchte getragen hat. Mit den durch www.juraexamen.info eingenommenen Werbeeinnahmen konnten wir nun bereits zum zweiten mal eine Geldspende für einen wohltätigen Zweck realisieren.

Unsere erste Spende in Höhe von EUR 200 ging an den Balu und Du e.V. “Balu und Du” ist ein ehrenamtliches Programm, das Kinder im Grundschulalter fördert. Die Kinder sollen – neben Familie und Schule – eine weitere Chance erhalten, sich ihren positiven Anlangen gemäß zu entwickeln und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Die Mentoren (“Balus”) des Programms stehen den Kindern in einer Entwicklungsphase zur Seite, indem sie einmal pro Woche etwas mit ihnen unternehmen.

Unsere zweite Spende in Höhe von 400 EUR ging an das Projekt Kinderhilfe Afghanistan. Mit Hilfe afghanischer Mitarbeiter errichtet, betreibt und unterstützt das Projekt in den Ostprovinzen Afghanistans und in grenznahen Flüchtlingslagern Friedensschulen, Mutter-Kind-Kliniken, Gesundheitsstationen, Waisenhäuser, Solarwerkstätten und weitere Projekte, die allesamt realistische Perspektiven für eine friedliche Zukunft des Landes am Hindukush bieten.

Sachspenden: Zudem konnten wir bereits eine


Der für das Reiserecht zuständige Xa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Mai 2010 über die Frage entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Reisender Ansprüche auf eine angemessene Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit wirksam auch für Mitreisende geltend machen kann, für die er die Reise im eigenen Namen mitgebucht hat. (Xa ZR 124/09)

Sachverhalt
Der Kläger buchte bei dem beklagten Reiseunternehmen für seine Ehefrau und für sich eine Donaukreuzfahrt in der Zeit vom 30. Mai bis 16. Juni 2008 zum Preis von 2.273 Euro pro Person. Mit Schreiben vom 9. Mai 2008 sagte die Beklagte die Reise ab und bot eine Umbuchung auf das Jahr 2009 oder wahlweise die Stornierung der Reise an. Der Kläger entschied sich für die Stornierung und beanspruchte mit Schreiben vom 28. Mai 2008 unter anderem Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit, die “ihm als Rentner und seiner Ehefrau als Hausfrau” zustehe. Später trat seine Ehefrau ihren Anspruch aus dem Reisevertrag auf Schadensersatz wegen vergeblich aufgewendeter Urlaubszeit gemäß

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  • Wir freuen uns, heute einen Gastbeitrag von Philipp veröffentlichen zu können. Philipp ist momentan Rechtsreferendar.

    Hemmer/Wüst/Gold, Klausurtraining Zivilurteile, 13. Auflage, 04/2009

    Für uns normalsterbliche und nicht mit einem „Jura-Gen“ gesegnete Referendare gilt leider, dass die Beherrschung der Theorie nicht ausreicht. Für das alles entscheidende Examen ist mindestens genauso wichtig, die wesentlichen Probleme einer Akte erkennen zu können. Und leider fängt man im Referendariat hier fast wieder bei null an. Noch einmal muss der aus zahlreichen Probeklausuren bestehende Marathon der Examensvorbereitung mit all seinen Tiefschlägen (und zum Glück auch Höhepunkten) angegangen werden. Schon deprimierend…

    Der Klausurenband mit Musterurteilen aus dem zivilrechtlichen Erkenntnisverfahren von Hemmer ist ein gutes Scharnier zwischen der Bewältigung des theoretischen Stoffs und dem Einstieg in einen Klausurenkurs. Mehr will eine Sammlung von acht Akten gar nicht bieten. Jedoch ist nicht unterschätzen, dass dem frustrierten Referendar so der Übergang von den zeitintensiven und leider nicht nur hilfreichen AGs zur ernsten Examensvorbereitung mit regelmäßigen Probeklausuren einfacher gemacht wird.

    Der Klausurenband orientiert sich äußerlich an vom Referendar einzuhaltenden Schemata. So kann der äußere Aufbau einer vergleichbaren Assessorklausur…


    Was lief im Mai in den Zivilrecht Examensklausuren im 1. Staatsexamen in NRW?

    Die Sachverhalte können hier heruntergeladen werden.

    Kein ZPO, keine Nebengebiete, dafür aber Schuldrecht AT und BT und Sachenrecht

    1. Klausur
    - Schwerpunkt: Schuldrecht AT und BT (Kaufrecht)
    - Exakt die gleiche Klausur (auf den Wortlaut genau!!!) lief auch im Oktober 2007 in NRW in der 1. Klausur im Zivilrecht
    - Fiktive Schadensberechnung, Ansatz der Kosten einer Fachwerkstatt: Ersatz fiktiver Reparaturkosten im Rahmen des § 249 Abs. 1 BGB
    - Ersatz entgangener Nutzungen
    - Ersatzfähigkeit eines so genannten „Unfallersatztarifs“ und Aufklärungspflichten der Fahrzeugvermietung
    - Erklärungen am Unfallort als deklaratorisches Schuldanerkenntnis
    - Ersatz des Minderwertes bei Unfallwagen
    - Relevante Rechtsnormen: § 249 Abs. 1 BGB, 253 Abs. 2 BGB, § 7 Abs. 1 StVG,

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  • Wir hatten bereits über die Reform des Polizeigesetzes NRW und das Inkrafttreten des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) zum 1.11.2011 im Bereich des Öffentlichen Rechts berichtet.

    Auch im Zivilrecht gibt es in diesem Monat einige Neuordnungen. Am 11.06.2010 tritt das “Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht” in Kraft.

    Abgesehen von der sehr hohen Praxisrelevanz insbesondere für Online- oder Ebay-Shopbetreiber, die ihre Belehrungen zum Stichtag anpassen müssen, um Abmahnungen zu vermeiden, gibt es auch für Examenskandidaten einige wichtige Änderungen im Widerrufsrecht, über die man Bescheid wissen sollte.

    Im Folgenden ein kurzer Überblick über die Änderungen:

    • Neben den Musterbelehrungen werden zum 11.06.2010 auch die übrigen Regelungen zum Fernabsatz und zum elektronischen Geschäftsverkehr aus der BGB-InfoV in den neuen Artikel 246 EGBGB übertragen. Dies hat zur Folge, dass die aktuellen Musterwiderrufsbelehrungen, die auf die Belehrungspflichten aus der BGB-InfoV verweisen, mit Ablauf des 10.06.2010 automatisch falsch werden. Wer seine Belehrung zu spät oder gar nicht anpasst, riskiert eine Abmahnung;


    Bundespräsident Horst Köhler ist zurückgetreten, er fühle sich nach eigenen Äußerungen nicht genügend in seinem Amt respektiert.

    Was nun? Der Vertreter des BP ist der Präsident des Bundesrates (zur Zeit Jens Böhrnsen – Bremen , vgl.  Art. 57 GG. Neuwahlen müssen innerhalb von 30 Tagen stattfinden, vgl.  Art. 54 Abs. 4 GG.

    Bezgl. einer vorzeitigen Beendigung des Amtes muss auch noch Art. 61 GG, die Präsidentenanklage beachtet werden, auch wenn es in der Geschichte der BRD noch nie dazu gekommen ist. Lesen der Vorschrift reicht hier im Grunde.

    Insgesamt muss man sich natürlich nun die Details zur Bundespräsidentenwahl nochmal zu Gemüte führen.


    Das Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NW) wurde durch das PolGÄndG NW 2010 geändert. Dies bietet Anlass, sich mit den examensrelevanten Änderungen zu beschäftigen:

    Datenerhebung

    Die Novellierung des PolG zeichnet sich insbesondere durch weniger examensrelevante Änderungen im Bereich der besonderen Mittel der Datenerhebung in den §§ 16ff. PolG NW aus.

    Zitiergebot

    Das “Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung” ist nunmehr in der Aufzählung der eingeschränkten Grundrechte in § 7 PolG NW genannt; nicht aber die anderen Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts i.S.v. Art. 2 I i.V.m. 1 I GG. Auch das neu geschaffene Computergrundrecht wird nicht genannt.

    Hierdurch können sich interessante Fragestellungen im Hinblick auf das Zitiergebot nach Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG stellen, sofern durch das PolG in die nicht explizit genannten Rechte eingegriffen wird. Dies insbesondere vor dem historischen Hintergrund, dass das PolG NW aufgrund der bis dato ergangenen Rechtsprechung des BVerfG novelliert wurde.

    Finaler Rettungsschuss

    Examensrelevant ist zudem auch die nunmehr gesetzliche Kodifizierung des polizeilichen Todesschusses (sog. finaler Rettungsschuss) nach § 63 PolG NW. Hierüber brannte früher…


    Da ich seit April 2010 als Rechtsreferendar am LG Bonn tätig bin, möchte ich einen kurzen Überblick über die Literatur zum Zivilurteil geben. Gerade am Anfang wird man regelmäßig von seinem Arbeitsgemeinschaftsleiter dazu gedrängt, ein ganz bestimmtes Werk zu kaufen (in meinem Fall den Anders/Gehle). Sofern man bereits so voreingenommen an den Kauf eines Lehrbuchs herangeht, ist die Chance groß, dass das Lehrbuch die Erwartungen nicht erfüllt.  Ich konnte leider  nicht alle Werke zum Zivilurteil testen – immerhin jedoch zumindest drei der bekanntesten Werke.

    Eins gilt es zu diesen Werken vorab zu sagen: Keines dieser Werke ist allumfassend und ausreichend, um ordentliche Zivilurteile zu schreiben. Die Bücher können nur als Hilfestellung für den Anfang bzw. als Nachschlagewerk dienen. Beim zweiten Examen ist es m.E. deutlich wichtiger, sich möglichst an der Lösung von Fällen zu versuchen, als dicke Bücher auswendig zu lernen.

    Hemmer/Wüst/Gold, Das Zivilurteil, Theorieband, 8. Auflage 03/2010

    Der Theorieband zum Zivilurteil geht nach der allseits bekannten Methodik dieser Skriptenreihen auch beim Referendariat äußerst systematisch vor. Die Bestandteile des Urteils werden Schritt für Schritt in eingängiger…


    Gesetz zur Modernisierung und Bereinigung von Justizgesetzen im Land Nordrhein-Westfalen

    Am 08.02.2010 ist das Gesetz zur Modernisierung und Bereinigung von Justizgesetzen im Land Nordrhein-Westfalen vom 26.01.2010 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NW S. 29) verkündet worden. Es tritt nach seinem Artikel 4 am 01.01.2011 in Kraft.

    Für verwaltungsgerichtliche Klagen in NRW bedeutet dies, dass ab dem 01.01.2011 das Justizgesetz NRW (JustG NRW) berücksichtigt werden muss. Die AG-VwGO NRW und andere Verfahrensvorschriften werden abgeschafft.

    Relevante Neuerungen

    § 110 JustG NRW regelt weiterhin den Grundsatz des Wegfalls des Widerspruchverfahrens (momentan noch § 6 AGVwGO).

    § 112 JustG NRW regelt weiterhin die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen in der Verwaltungsvollstreckung (momentan noch § 8 AGVwGO).

    Bedeutsam ist insbesondere, dass mit dem JustG NRW ein Wegfall des Behördenprinzips in NRW eingeleitet wird. § 5 Abs. 2 AGVwGO NRW wird aufgehoben, so dass Behörden nicht mehr abweichend von § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO Klagegegner sein können. Auch die Beteiligtenfähigkeit von Behörden wurde abgeschafft (momentan noch § 5 Abs. 1 AGVwGO), so…


    Auf die Frage, was denn für ein besonderes Grundrecht beim Ausspähen von Computern durch den Staat einschlägig ist, wusste in einem Rep-Jahreskurs (der bereits fast 1 Jahr läuft) erschreckenderweise NIEMAND eine Antwort.

    Aus diesem Grund sollten sich alle, die mit dem Stichwort “Computergrundrecht” nichts anfangen können, mal mit dem entsprechenden Urteil des BVerfG aus 2008 befassen. Danach ist – als ein Unterfall des APR- die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme zu gewährleisten. Wir haben leider (noch) keinen Artikel zu dem Thema, da die Entscheidung bereits deutlich vor Gründung der Seite ergangen ist…


    Die folgenden Musterlösung basiert auf der Presseerklärung des BGH, NICHT auf den URTEILSGRÜNDEN, die noch nicht veröffentlicht sind. Sie stellt den Inhalt der Presseerklärung in Form einer Klausurlösung dar. Es ist also möglich, dass die Urteilsgründe hiervon abweichen!!!

    Die Klägerin ist Inhaberin der Rechte an dem Musiktitel “Sommer unseres Lebens”. Mit Hilfe der Staatsanwaltschaft wurde ermittelt, dass dieser Titel vom Internetanschluss des Beklagten aus auf einer Tauschbörse zum Herunterladen im Internet angeboten worden war. Der Beklagte war in der fraglichen Zeit jedoch in Urlaub. Die Klägerin begehrt vom Beklagten Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung von Abmahnkosten.

    Der BGH hat der Revision nur teilweise stattgegeben. Anders als die Vorinstanz sah er die Voraussetzungen der Ansprüche auf Unterlassung und Ersatz der Abmahnkosten als gegeben an, nicht aber den Anspruch auf Schadensersatz.

    Anspruch auf Unterlassung

    Ein Anspruch auf Unterlassung der Urheberrechtsverletzung folgt aus § 97 Abs. 1 UrhG:

    Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung,


    In den Ö-Recht Examensklausuren im April kamen in NRW zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom November und Dezember 2009 dran, die wir auch hier auf juraexamen.info vorgestellt hatten. Wer den Schwerpunkt beim Lernen für die Klausuren im Öffentlichen Recht auf das Allgemeine und Besondere Verwaltungsrecht gesetzt hatte, hatte bei diesem Termin kein Glück.

    Ö-Recht Klausur I:
    BVerfG-Urteil vom 4.11.2009: BVerfG zu § 130 IV StGB (Volksverhetzung)

    Ö-Recht Klausur II:
    BVerfG-Urteil vom 17.12.2009: EGMR vs. BVerfG: Ist die nachträgliche Sicherungsverwahrung zulässig?

    Gestern erst hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) dieses Urteil vom 17. Dezember 2009 bestätigt, wonach die Bundesrepublik mit der nachträglich verlängerten Sicherungsverwahrung eines Gewaltverbrechers die Artikel 5 und 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt hat, das Recht auf Freiheit und den Grundsatz, dass es keine Strafe ohne Gesetz geben darf.

    Die Examenssachverhalte können hier nachgelesen werden.


    Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zu den Begründungsanforderungen bei fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs eines Wohnungsmieters in einem Fall getroffen, in dem der Zahlungsrückstand über mehrere Jahre mit schwankenden Monatsbeträgen aufgelaufen war.

    Sachverhalt
    Die Vermieterin hat die Beklagten, ihre Mieter, auf Räumung einer Wohnung in Leipzig in Anspruch genommen. Die Mieter hatten von März 2004 bis einschließlich Oktober 2007 überwiegend nur eine geminderte Miete gezahlt. Nachdem die Vermieterin, die die Minderungen in der geltend gemachten Höhe nicht hinnimmt, im März 2007 zur Zahlung eines Mietrückstandes von 5.023,80 € aufgefordert hatte, kündigte sie das Mietverhältnis mit Schreiben vom 21. Mai 2007 wegen Zahlungsverzugs fristlos. Hierbei listete sie für den Zeitraum von Mai 2004 bis April 2007 die aus ihrer Sicht bestehenden Rückstände in Bezug auf die Kaltmiete und die Vorauszahlungen jeweils monatsbezogen auf und errechnete für die Kaltmiete einen Gesamtrückstand von 5.303,27 € sowie für die Vorauszahlungen von 2.038,80 €.

    Das Amtsgericht hat die fristlose Kündigung wegen Verstoßes gegen die Begründungspflicht des § 569 Abs.


    Alexa aus Bonn schrieb mir per email:

    Für NRW kann man auf http://al-online.de sowohl die Klausuren für’s 1. als auch für’s 2.StEx runterladen – ab 2006 (2.StEx nur 2008)!
    Nicht immer sind alle Klausuren dabei und manchmal auch verkürzt. Denn es sind die Kursteilnehmer, die Herrn Langels zusammenfassen, was lief.
    (Das Repetitorium selbst kann ich nicht empfehlen, aber der Klausurenservice ist gut!)

    Der Service von AL-Online ist fürwahr nicht schlecht. Da zudem im Rahmen der mündlichen Prüfung häufig Originalsachverhalte aus Examensklausuren abgeprüft werden, lohnt es sich auch deshalb, sich die Sachverhalte ab und an anzuschauen.


    Was lief in Frühjahr 2010 im Examen? Es ist gut, wenn man darüber informiert ist, was aktuell in den Examensklausuren gelaufen ist. Man hofft ja insgeheim, dass ZPO, Arbeitsrecht, Familienrecht, Europarecht & Co. in dem Termin, bevor man selbst reingeht, bereits drankommt.

    Die Examensklausuren werden ja nicht sofort oder gar nicht veröffentlicht. Da ist es ganz gut, wenn man da einige Seiten kennt, wo man mehr oder wenige detaillierte Infos von den Klausuren im 1. Staatsexamen, die gerade gelaufen sind, erhält. In den einschlägigen Foren wird zwar breit und lang darüber diskutiert, aber eine Übersicht über alle 6 Klausuren für den jeweiligen Monat findet man da selten.

    Wir fangen mal mit zwei Examensreport Links an, wo man eine gute Übersicht über die Examensklausuren findet:

    Examensreport Hamburg April 2010

    Examensreport Baden-Württemberg Frühjahrstermin 2010

    Wenn Ihr noch irgendwelche anderen guten Seiten kennt, wo man gute Übersichten über die aktuellen Klausuren erhält, bitte einfach bei den Kommentaren den Link beifügen mit Bundesland und Termin.

    Für all diejenigen, die sich gerade im Examensstress befinden, viel Durchhaltevermögen und Erfolg!


    Das Urheberrecht ist ja kein Examensstoff, dennoch möchte als Fahrradbegeisterter auf folgenden Sachverhalt hinweisen: http://www.mtb-news.de/forum/showthread.php?t=460417

    Grüße


    Der BGH hat in einem Urteil vom 12. März 2010 (V ZR 147/09) entschieden, dass das Recht eines Käufers zum Rücktritt vom Vertrag auch dann erlischt, wenn es wegen eines arglistigen Verhaltens des Verkäufers im Hinblick auf den Mangel des erfolglosen Ablaufs einer Frist zur Nacherfüllung als Voraussetzung für einen Rücktritt vom Vertrag nicht bedurft hätte, der Mangel der Kaufsache innerhalb einer hierzu von dem Käufer gesetzten Frist zur Nacherfüllung dann aber behoben wird.

    Sachverhalt (gekürzt und vereinfacht)
    Das Grundstück “W. 112″ in E. ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz geteilt. Eine der Wohnungen gehörte den Beklagten, eine andere Herrn Dr. K. und Frau O. . Diese unterrichteten die Verwalterin davon, dass in ihre Wohnung Feuchtigkeit eintrete. Die Wohnungseigentümer beschlossen daraufhin in einer außerordentlichen Versammlung am 31. Oktober 2006, den Architekten H. zu beauftragen, die Ursache des Feuchtigkeitseintritts und die zur Beseitigung notwendigen Kosten festzustellen. Mit Notarvertrag vom 11. Dezember 2006 verkauften die Beklagten ihre Wohnung unter Ausschluss von Ansprüchen wegen…


    Der BGH hat in einem Urteil vom 14.4.2010 eine Vertragsklausel in einem Auto-Kaufvertrag für wirksam erklärt, durch die der Schadensersatzanspruch der Fahrzeughändlerin im Fall der Nichtabnahme des Fahrzeugs auf zehn Prozent des Kaufpreises pauschaliert, dem Käufer aber vorbehalten wird, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

    Sachverhalt
    Die Beklagte kaufte am 10. Januar 2008 von der Klägerin, einer Fahrzeughändlerin, einen gebrauchten PKW Toyota Prius zum Preis von 29.000 €. Die von der Verkäuferin verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten unter anderem folgende Klausel:

    “1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

    2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.”

    Am 15. Januar 2008 trat die Käuferin vom Kaufvertrag zurück. Mit Schreiben vom gleichen Tage bestätigte die Verkäuferin den Vertragsrücktritt. Gleichzeitig bat sie um Zahlung der im Kaufvertrag vorgesehenen Abstandssumme in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises.…


    Wir freuen uns, heute einen Gastbeitrag von Nicolas veröffentlichen zu können. Nicolas studiert momentan an der Uni Bonn und bereitet sich ohne Repetitor auf das Examen vor.

    Rezension Looschelders, Schuldrecht AT

    Dirk Looschelders, Schuldrecht Allgemeiner Teil, Heymanns-Verlag, 7. Auflage (August 2009), 25,90 €, ISBN-10: 3452271382

    Im Rahmen meiner Examensvorbereitung ohne Repetitorium war es für mich besonders wichtig, auf die richtige Literatur zurückgreifen zu können. Gerade im Schuldrecht bietet sich dabei eine besondere Fülle an Ausbildungsliteratur, die die Materie mal in knapperer, mal in vollumfänglicher Form aufbereitet und abhandelt. Nicht zuletzt stellt das Schuldrecht aufgrund seiner Bedeutung ein absolutes Kerngebiet des Examensstoffs dar und ist deshalb immer wieder beliebter Prüfungsgegenstand. Für den Allgemeinen Teil des Schuldrechts gilt das Lehrbuch von Dirk Looschelders unter Studenten als Tip, den besonderen Anforderungen dieses Themengebietes gerecht zu werden.

    1. Erscheinungsbild und Aufbau

    Jeder Student der Rechtswissenschaft wird mindestens einmal in seinem Jura-Leben ein Werk der Lehrbuchreihe Academia Iuris in den Händen gehalten oder damit gearbeitet haben: Schnörkelloses, klares Auftreten, übersichtliches Schriftbild, dezenter Einsatz von „Info-Kästen“ und längere, zusammenhängende Textpassagen. Der Aufbau…


    Ich bin auf die Seite http://www.ra-kotz.de aufmerksam gemacht worden. Bis auf den Namen des RAs ist die Seite zudem überragend lustig (Bilder, Videos und halt der komplette Auftritt)… Man sollte sich mal durchgeklickt haben…


    Wir freuen uns, heute einen Gastbeitrag von Tobias veröffentlichen zu können. Tobias studiert Jura  im achten Semester an der HU Berlin.

    “Die gekaufte Braut” – zivilrechtliche Probleme eines absurden Falles

    Nicht nur in Berlin schlägt derzeit der Fall einer “gekauften Braut” hohe Wellen. Wegen seiner – teilweise ernstzunehmenden – zivilrechtlichen Probleme vor allem aus dem Schuld- und Bereicherungsrecht sowie AT eignet er sich vor allem für eine aktuelle Nachfrage in der mündlichen Examensprüfung. Hier sollen deshalb einige Aspekte des Falles angedacht werden.

    Der Sachverhalt:

    Im März 2009 trafen sich die Eltern des 19-jährigen A und der 14-jährigen S in Berlin, um über die Zukunft ihrer Kinder zu verhandeln. Der A wollte die S heiraten, S wollte das zu dieser Zeit auch. Die Familien einigten sich nach längeren Verhandlungen darauf, dass die S den A nach islamischem Recht heiratet und die Eltern der S dafür der Familie des A insgesamt 15500 Euro bezahlen. Die Ausübung des Sorgerechts für S übertrugen ihre Eltern an A’s Familie. Dieser “Kaufpreis” von 15500 Euro kam nach längeren Verhandlungen zustande. Ein Jahr…


    Die Aschewolke zieht durch mündliche Prüfungen

    Tagelang hat sie die Nachrichten dominiert: die Aschewolke. Da dürfte es kaum verwundern, wenn hierzu bald Fragen in der mündlichen Prüfung auftauchen. Daher mal ein kleines Brainstorming rund um die Aschewolke. Jeder, der noch eine Idee hat, kann gerne was dazu posten.

    Reiserechtliche Probleme

    Viele Menschen mussten ihren Urlaub aufgrund der Aschewolke absagen. Was sind die Rechtsfolgen? Meines Erachtens handelt es sich eindeutig um einen Fall höherer Gewalt. Bei höherer Gewalt ist § 651j BGB einschlägig. Danach können beide Parteien den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine nach § 638 Abs. 3 zu bemessende Entschädigung verlangen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, den Reisenden zurückzubefördern. Beides ergibt sich aus §


    Die FAZ berichtet heute, dass der Dienstgerichtshof für Richter am Oberlandesgericht Hamm der Klage eines Registerrichters Recht gegeben hat, dass er die Arbeit am Computer ablehnen und weiter auf Papier arbeiten darf. Selbst das eigenständige Drucken durch Betätigung des Druckbefehls sei unzumutbar. Dies stelle einen “Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit” dar.


    Einem Verbraucher, der einen Vertragsabschluss im Fernabsatz widerruft, dürfen nicht die Kosten der Zusendung der Ware (“Hinsendekosten”) auferlegt werden. In diesem Fall dürfen – wenn überhaupt – nur die Kosten der Rücksendung zulasten des Verbrauchers gehen.

    Sachverhalt
    Die Handelsgesellschaft Heinrich Heine ist eine im Versandhandel tätige Gesellschaft. Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehen vor, dass der Verbraucher einen pauschalen Versandkostenanteil von 4,95 Euro trägt. Diesen Betrag hat das Versandunternehmen im Fall eines Widerrufs nicht zu erstatten. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, ein Verbraucherverein nach deutschem Recht, erhob gegen die Handelsgesellschaft Heinrich Heine Klage auf Unterlassung, den Verbrauchern im Fall des Widerrufs die Kosten der Zusendung der Waren aufzuerlegen.

    Das erstinstanzliche Gericht gab dem Antrag der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen statt. Die von der Handelsgesellschaft Heinrich Heine gegen dieses Urteil eingelegte Berufung wurde vom Oberlandesgericht Karlsruhe zurückgewiesen. Auf die hiergegen eingelegte Revision der Handelsgesellschaft Heinrich Heine stellte der Bundesgerichtshof fest, dass das deutsche Recht dem Verbraucher nicht ausdrücklich einen Anspruch auf Erstattung der Kosten der Zusendung der bestellten Ware gewähre. Wenn aber die Richtlinie 97/7 dahin auszulegen sei, dass sie der…


    Das OVG Hamburg entschied (OVG Hamburg, Urteil vom 23.02.2010 – 3 Bf 70/09), dass von Studenten, die sich in der Selbstverwaltung der Hochschule und der Studierendenschaft engagieren, nicht der reguläre Satz an Studiengebühren verlangt werden kann. Es sei eine “unbillige Härte” i.S.d. Hamburgischen Hochschulgesetzes, wenn man auch von diesen Studenten den vollen Beitrag fordere.

    Unbedenklich fanden die Hamburger Verwaltungsrichter hingegen, dass der klagende Student aufgrund einer beruflichen Nebentätigkeit nur einen Teil der Vorlesungen besuchen konnte. Insofern sei die Erhebung des vollen Beitrags rechtmäßig, es liege weder ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG (Grundsatz der Steuer- und Abngabengerechtigkeit) noch eine unbillige Härte vor.

    Studiengebühr = Gebühr?

    Die Entscheidung des OVG Hamburg dürfte wohl insgesamt für die schriftliche Examensprüfung nicht sehr relevant sein. Für die mündliche Prüfung sollte man jedoch in etwa wissen, warum Studiengebühren (verfassungs-)rechtlichen Bedenken ausgesetzt sind. Studiengebühren dürfen nicht dazu führen, dass im Hinblick auf das Bildungsangebot der Universitäten eine Sonderung nach Besitzständen stattfindet, vgl. für Schulen


    Der Bundesgerichtshof hat heute seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2007 (VIII ZR 16/07) bestätigt, dass ein Käufer trotz Rücktritts vom Kaufvertrag Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Nutzungsausfallschadens hat, wenn er ein gekauftes Fahrzeug infolge eines Sachmangels nicht nutzen kann.

    Sachverhalt
    Die Klägerin kaufte im April 2005 als Verbraucherin von der beklagten Fahrzeughändlerin einen gebrauchten PKW Honda Jazz zum Preis von 13.100 €. Der PKW war bei Übergabe an die Klägerin – für die Beklagte erkennbar – aufgrund eines nicht fachgerecht beseitigten Unfallschadens an der Vorderachse nicht betriebs- und verkehrssicher, weswegen die Klägerin im Oktober 2005 vom Kaufvertrag zurücktrat. Durch rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Berlin vom Februar 2007 wurde die Beklagte zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs verurteilt. Die Klägerin nutzte den PKW nach dem Rücktritt bis zum Erwerb eines Ersatzfahrzeugs für 168 Tage nicht. Sie verlangt von der Beklagten Ersatz des Nutzungsausfallschadens und vergeblicher Aufwendungen in Höhe von rund 6.400 €.…


    Kino.to, Megavideo & Co

    Wir haben bereits mehrfach über die zahlreichen rechtlichen Probleme berichtet, die beim Streamen urheberrechtlich geschützter Inhalte über Plattformen wie kino.to bestehen. Zwar besteht wohl zumindest bei Bagatellfällen idR nicht die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung, es drohen aber jedem User Abmahnprozesse, die mitunter zu empfindlich hohen Schadensersatzverpflichtungen führen können.

    BVerfG-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

    Fraglich ist nun, ob sich an dieser heiklen Rechtslage etwas durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung geändert hat. Nach diesem Urteil ist eine ganze Reihe von Vorschriften – §§ 113a, 113b TKG, 100g StPO – zumindest teilweise verfassungswidrig.  § 113b TKG erlaubt dabei die Nutzung der gesammelten Daten für Auskünfte nach § 113 Abs. 1 TKG in Form eines Auskunftsanspruchs gegenüber den Diensteanbietern zur Identifizierung von IP Adressen.

    An diesem Auskunftsanspruch, der wesentlich…


    Sachverhalt

    Sind Ossis eine eigenständige Ethnie? Diese Thema wurde gestern tatsächlich in der ARD in der Sendung FAKT diskutiert. Anlass war folgender kleiner Fall, den nun bald ein Arbeitsgericht entscheiden muss: Eine ostdeutsche Frau war ins schöne Schwabenländle gezogen. Zunächst wurde berichtet, dass sie mittlerweile ganz toll schwäbischen Dialekt sprechen könne und außerdem auch in Sachen Haushaltsführung und Sauberkeit einer ordentlichen schwäbischen Hausfrau in nichts nachstünde. Dies ist aber wohl alles noch nicht rechtsrelevant. Diese tüchtige Frau hatte sich nun vor einiger Zeit bei einem baden-württembergischen Unternehmen beworben. Als man ihr eine Absage erteilte und ihre Bewerbungsunterlagen zurückschickte, konnte die gute Frau anhand eines Vermerks auf ihren Unterlagen unschwer erkennen, warum man sie nicht für tauglich hielt. Auf ihrem Anschreiben stand deutlich geschrieben:

    (-) OSSI

    Rechtsfragen: Schadensersatz nach dem AGG

    Über dieses “Minus, Ossi” war die Bewerberin nun so erbost, dass sie Schadensersatz verlangt. Dabei stützt sich ihre Forderung auf § 15 AGG als Anspruchsgrundlage. § 15 AGG lautet:…


    Im Polizeiruf 110 ging es diesen Sonntag neben dem obligatorischen Mord und Totschlage um Kreditverkäufe. Laut den etwas laienhaften Darstellungen, soll es möglich gewesen sein, dass die Hausbank Grundschulden und Kredite an ausländische Finanzinvestoren (Heuschrecken) verkauft haben, und diese dann sofort aus der Grundschuld vorgehen konnten, sodass direkt Zwangsversteigerungen möglich gewesen sein sollen.

    Diese Praxis, soweit sie so stattgefunden haben sollte, kann wohl nach heutiger Rechtslage nicht mehr als rechtmäßig bezeichnet werden. Nach dem Risikobegrenzungsgesetz haben sich hier seit Mitte 2008 entscheidende Änderungen abgespielt, insbesondere sind in diesem Zusammenhang zu erwähnen:

    § 492 Abs. 1a Satz 3 BGB: Es bestehen Informationspflichten hinsichtlich einer möglichen Abtretung.

    § 496 Abs. 2 BGB: Neu gefasst und enthält eine Anzeigepflicht.

    § 498 Abs. 3 BGB: Erhöhte Anforderungen an eine Kündigung von Kreditverträgen.

    § 1192 Abs. 1a BGB: Es ist kein gutgläubiger einredefreier Erwerb der Grundschuld mehr möglich. Vorschrift ist extrem klausurrelevant.

    § 1193 Abs.1 BGB: Vorherige Kündigung erforderlich.

    Alles schon etwas länger her, aber vielleicht hat ja ein Prüfer heute abend auch Polizeiruf 110 geschaut. :)


    Das OVG Münster hat den Beschäftigten der Stadt Köln einen Anspruch auf Raucherraum und Zigarettenpause versagt. Damit bestätigten das OVG am 08.04.2010 eine Entscheidung des VG Köln (Az. 1 A 812/08). Das Urteil des OVG Münster ist bisweilen leider noch nicht im Internet abrufbar.

    Die Entscheidung des OVG Münster

    Nach dem Urteil ist eine Raucherpause keine zulässige Arbeitsunterbrechung wie zum Beispiel der Gang zur Toilette oder der Kaffee im Büro. Dabei sei das Verbot der zusätzlichen Zigarettenpause keineswegs einseitig raucherunfreundlich, sondern vielmehr eine Frage der Gleichbehandlung; es werde auch von Nichtrauchern während der Kernarbeitszeit die Anwesenheit im Büro verlangt.

    Verletzung von Art. 3 I GG

    Art. 3 I GG könnte durch das Rauchverbot verletzt sein. Hierbei ist im Rahmen der Rechtfertigung zu diskutieren , ob das Merkmal “Raucher” personenbezogen oder lediglich sach- bzw. verhaltensbezogen ist. Nach dem BVerfG ist bei personenbezogenen Differenzierungen eine Rechtfertigung nur unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit möglich. Sach- bzw. Verhaltensbezogene Differenzierungen können hingegen bereits durch das Vorliegen eines sachlichen Grundes gerechtfertigt sein.

    Vorliegend würde ich das…


    Wir freuen uns, euch mitteilen zu können, dass euer konstantes Aufrufen unserer Seite nunmehr auch finanziell Früchte getragen hat. Mit den durch www.juraexamen.info eingenommenen Werbeeinnahmen konnten wir nun erstmals eine Spende für einen wohltätigen Zweck realisieren.

    Unsere erste Spende in Höhe von EUR 200 ging an den Balu und Du e.V. “Balu und Du” ist ein ehrenamtliches Programm, das Kinder im Grundschulalter fördert. Die Kinder sollen – neben Familie und Schule – eine weitere Chance erhalten, sich ihren positiven Anlangen gemäß zu entwickeln und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Die Mentoren (“Balus”) des Programms stehen den Kindern in einer Entwicklungsphase zur Seite, indem sie einmal pro Woche etwas mit ihnen unternehmen.

    Weiteres Vorgehen: Da uns voraussichtlich innerhalb der nächsten Wochen weitere Werbeeinnahmen zufließen werden, müssen wir überlegen, wie wir die Spendengelder weitergehend verteilen können. Für Vorschläge eurerseits sind wir in diesem Kontext natürlich äußerst dankbar!


    1.04.2010

    Frohe Ostertage!

    Liebe Leserinnen und Leser von Juraexamen.info, liebe Besucher!

    Wir wünschen Euch allen frohe Ostern und einige geruhsame Osterfeiertage.

    Auf diesem Wege möchten wir uns bei Euch für den regen Zuspruch im letzten Jahr bedanken. Juraexamen.info ist ein Jahr alt geworden.

    Unser ganz besonderer Dank gilt insbesondere den Gastautoren, die mit ihren gelungenen Artikeln einen wichtigen Beitrag geleistet haben. Gastbeiträge, beispielsweise zu aktuellen Entscheidungen, sind herzlich willkommen!

    Wir hoffen, Euch auch in Zukunft mit unserem Blog unterstützen zu können.

     

    Euer Team von Juraexamen.info

    p.s. Und für alle, die gerade mitten im Klausurstress stecken: Viel Erfolg und Durchhaltevermögen!

    Bild: © Irene Lehmann / PIXELIO


    Armin Engländer, Examens-Repetitorium Strafprozessrecht, 4. Aufl. 2009 C.F.Müller, Heidelberg, 109 Seiten, € 14,50, ISBN 978-3-8114-9721-4

    Das „Examens-Repetitorium zum Strafprozessrecht“ aus der Unirep Jura Reihe richtet sich an Jurastudenten, die sich das strafprozessuale Kernwissen für die StPO-Frage in der Examensklausur im Strafrecht und die mündliche Prüfung im 1. juristischen Staatsexamen aneignen wollen.

    Inhalt
    Nach einer kurzen Darstellung der Ziele, Quellen und Gang des Strafverfahrens, der Prozessvoraussetzungen und der Prozessmaximen wird in kompakter und strukturierter Form auf die examensrelevanten Probleme des Strafverfahrens eingegangen. In etwas mehr als 100 Seiten wird die Theorie durch Schaubilder und Übersichten sehr gut unterstützt. Anhand der Fälle und Lösungen, die auf höchstrichterlichen Entscheidungen basieren, aber gleichzeitig auch noch die Auffassungen des Schrifttums enthalten, kann man die Theorie direkt im Anschluss an die jeweiligen Themenkomplexe am Fall üben. Die Wiederholungsfragen am Ende ermöglichen eine zusätzliche Überprüfung des Lernerfolges.

    Würdigung
    Im Strafprozessrecht neigt man dazu, auf Lücke zu setzen, da am Ende ja doch nur eine verfahrensrechtliche Frage im Rahmen der Strafrechts Examensklausur gestellt wird. Da möchte man lieber die Lücken in „wichtigeren“ Rechtsgebieten…


    Der BGH hat in einem Urteil vom 25.2.2010 (5 StR 542/09) entschieden, dass die Qualifikation des Verwendens „bei der Tat“ im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB auch dann zu bejahen ist, wenn der Täter, vom Opfer wahrgenommen, nach Vollendung, aber noch vor Beendigung der Raubtat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug mit dem Ziel weiterer Wegnahme einsetzt, auch wenn die angestrebte weitere Wegnahme nicht vollendet wird.

    Sachverhalt (vereinfacht)
    Der Angeklagte und sein Mittäter überfielen am 15. Oktober 2007 einen Supermarkt. Unter Vorhalt einer wie eine „echte“ Schusswaffe aussehenden Spielzeugpistole zwangen sie eine der beiden anwesenden Angestellten, den Tresor aufzuschließen. Der Mittäter des Angeklagten nahm Geldscheine sowie Münzgeld heraus und verstaute das Geld in einer mitgebrachten Plastiktasche. Unzufrieden mit der bisherigen Ausbeute zog der Mitangeklagte ein Schinkenmesser mit einer Klingenlänge von mindestens 15 cm und bedrohte damit die Angestellte. Die Pistole übergab er dem Angeklagten, der auch den Einsatz des Messers durch seinen Mittäter…


    In einem Urteil vom 27. Januar 2010 (5 StR 488/09) hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zur Urkundenqualität einer Fotokopie, die lediglich eine Reproduktion des Originals darstellt, bestätigt. Zudem ist nun nach einem Urteil des OLG Oldenburg vom 8.12.2008 erstmalig höchstrichterlich entschieden worden, dass ein Telefax, das vom Absender anhand einer manipulierten Vorlage gesendet worden ist, auch dann keine Urkunde i.S.v. § 267 StGB ist, wenn das Fax eine Kopfzeile mit einem Absendervermerkt enthält.

    Sachverhalt (gekürzt)
    Der Angeklagte (A) sagte dem Geschädigten zwischen Ende 2003 und Beginn 2004 zu, über ein von ihm in Thailand gehaltenes Bankkonto einen Zahlungsfluss des Geschädigten in Höhe von 571.000 € von Deutschland über Thailand in die Schweiz verschleiern zu helfen. Der Geschädigte wollte den Geldbetrag hierdurch dem Zugriff seiner damaligen Ehefrau im Rahmen eines bevorstehenden Scheidungsverfahrens entziehen. Da sich das Bankinstitut in Thailand mangels Herkunftsnachweises weigerte, die Weiterüberweisung in die Schweiz an eine andere Person als den Angeklagten durchzuführen, überwies der Angeklagte einen Teilbetrag…


    Der BGH hat in einem Urteil vom 10. März entschieden, dass ein Käufer, der Mängelrechte geltend macht, dem Verkäufer die Kaufsache zur Untersuchung zur Verfügung stellen muss.

    Sachverhalt
    Der Kläger bestellte bei der beklagten Autohändlerin im April 2005 einen Renault-Neuwagen zum Preis von 18.500 €. Das Fahrzeug wurde ihm im Juni 2005 übergeben. Kurz darauf beanstandete der Käufer Mängel an der Elektronik des Fahrzeugs. Die Verkäuferin antwortete, dass ihr die Mängel nicht bekannt seien, und bat den Käufer, ihr das Fahrzeug nochmals zur Prüfung vorzustellen. Dem kam der Käufer nicht nach. Er vertrat die Auffassung, es sei ihm unzumutbar, sich auf Nachbesserungen einzulassen, weil er befürchte, dass Defekte der Elektronik trotz Nachbesserungen immer wieder auftreten würden; mit dieser Begründung verlangte er unter Fristsetzung “eine komplette Lieferung eines anderen Fahrzeugs, das der Bestellung entspricht”. Die Verkäuferin antwortete, sie könne auf die begehrte Ersatzlieferung nicht eingehen, erklärte sich aber für den Fall, dass nachweislich ein Mangel vorliegen sollte, zu dessen Beseitigung bereit. Es kam noch zu weiterer Korrespondenz, ohne dass eine Einigung erzielt wurde. Im November…


    Wir freuen uns, heute einen Gastbeitrag von Tobias veröffentlichen zu können. Tobias studiert Jura  im achten Semester an der HU Berlin.

    In einem nun veröffentlichten Urteil (VI ZR 23/09) hat der VI. Zivilsenat des BGH die deutsche Gerichtsbarkeit für zuständig erklärt, sobald ein im Internet von internationalen Medien veröffentlichter Artikel deutliche Bezüge nach Deutschland aufweist. In dem noch nicht veröffentlichten Urteil ging es um folgenden Sachverhalt:

    Der in Deutschland wohnhafte Kläger nimmt die Verlegerin der Tageszeitung ”The New York Times” sowie den in New York ansässigen Autor eines am 12. Juni 2001 in den Internetauftritt der Zeitung eingestellten und dort im ”Online-Archiv” zum Abruf bereit gehaltenen Artikels, durch den sich der Kläger in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt sieht, auf Unterlassung in Anspruch.

    Im Rahmen der rechtlichen Würdigung musste sich der BGH vor allem mit einer – auch klausurrelevanten – Grundnorm der ZPO auseinandersetzen: Laut § 32 ZPO, der einen besonderen Gerichtsstand begründet, ist für Klagen aus unerlaubten Handlungen das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist. Begehungsort…


    Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einem mit Spannung erwarteten Urteil (vom 02.03.2010 – 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08) die gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Die Regelung war unter Politikern kontrovers diskutiert worden und ist auch im Netz von zahlreichen Bürgern scharf kritisiert worden (Stichwort: Stasi 2.0).

    Gesetzliche Grundlagen für Vorratsdatenspeicherung

    Die Verfassungsbeschwerden, die zum heutigen Urteil des BVerfG führten, richteten sich gegen §§ 113a, 113b TKG und  gegen § 100g StPO, soweit dieser die Erhebung von nach § 113a TKG gespeicherten Daten zulässt. § 113a TKG verpflichtet alle öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensteanbieter dazu,  Daten von Telefon-, E Mail- und Internetdiensten vorsorglich und anlasslos zu speichern. Mithilfe der Daten kann nachvollzogen werden, wer wann wie lange mit wem von wo aus kommuniziert hat oder zu kommunizieren…


    Ca. 90% aller Jurastudenten besuchen bei Ihrer Examensvorbereitung ein kommerzielles Repetitorium. Das Verwaltungsgericht Göttingen hat nun in einem am 26.2.2010 veröffentlichten Urteil (Az.: 4 B 10/10) entschieden, das ein Werbeverbot für ein privates kommerzielles juristisches Repetitorium und ein Hausverbot für die Mitarbeiter, die zu Werbezwecken die Räumlichkeiten betreten, gerechtfertigt sein kann.

    Sachverhalt
    Ein Repetitorium hatte in den Räumen der Georg-August-Universität Göttingen, insbesondere im Juridicum durch Aushänge und das Auslegen von Handzetteln fleißig Werbung gemacht. Die Universität Göttingen sah sich hierdurch in der Durchführung ihrer Aufgaben beeinträchtigt. Die Universität berief sich auf ihr Hausrecht und untersagte der Antragstellerin, in den Universitätsräumen für das Repetitorium zu werben. Gleichzeitig erteilte die Universität der Antragstellerin ein Hausverbot. Für diese Maßnahmen ordnete die Universität die sofortige Vollziehung an, da sich sonst bei den Studierenden während eines etwaigen Rechtsmittelverfahrens der Eindruck verfestigen könnte, die Universität sei von der Qualität ihres Angebots nicht überzeugt. Andere, in ähnlicher Weise wie die Antragstellerin tätige Unternehmen blieben allerdings von einer solchen Verfügung verschont.

    Werbe- und Hausverbot gerechtfertigt
    Als Argument für die Rechtfertigung eines Werbe-…


    28.02.2010

    -Die Anwälte-

    Zum Sonntag möchte ich einen kleinen Kino Tipp geben. Der offizielle Starttermin war zwar schon November letzten Jahres, aber Film läuft aber momentan z.B. im Woki in Bonn. Ein Film, der zum einen natürlich einen Teil deutscher Geschichte beleuchtet und zum anderen  schon auch die Frage nach einem sog. Berufsethos aufwirft. Auch und gerade für Studenten vielleicht ein interessanter Film. Da wir uns zudem auch schon hin und wieder mit den Themen „Mahler“ und  „RAF“ beschäftigt haben, auch eine gute und zwanglose Gelegenheit, Wissen über Vergangenheit und Gegenwart aufzufrischen; jedenfalls die großen Zusammenhänge würde ich als Allgemeinwissen einstufen, gerade auch für den Jurastudenten.


    Wer kennt Sie nicht? Die vorgefertigten Vertragsformulare, auch oftmals „Musterverträge“ genannt. Im Internet findet man eine ganze Menge davon – sowohl kostenlose als auch kostenpflichtige, die meisten aber zu einem erschwinglichen Preis. Einige bieten sogar eine „Mustervertrags-Flatrate“ an. Da stellt sich für den Laien die Frage: „Warum sollte ich einen Rechtsanwalt z.B. mit der Erstellung eines Kaufvertrages für einen PKW beauftragen, wenn es doch im Internet dafür schon Musterverträge gibt und das deutlich günstiger?“ Warum dies manchmal doch problematisch werden kann, verdeutlicht eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs.

    Der BGH hatte in einem Urteil vom 17.2.2010 über die Frage zu entscheiden, ob die Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen, §§ 305 ff. BGB im Falle eines Kaufs unter Privatleuten anwendbar sind, wenn dem Geschäft solch ein Vertragsformular zugrunde gelegt wird, das der einen Vertragspartei vorliegt, aber von Dritten stammt (in diesem Fall von einer Versicherung).

    Sachverhalt
    Die Beklagte verkaufte im Mai 2007 als Privatperson einen gebrauchten Volvo zum Preis von 4.600 € an den Kläger. Die Beklagte…


    Wir freuen uns, Euch heute einen Erfahrungsbericht von Dr. Arne Kießling über sein Referendariat posten zu können. Wir hoffen, dass Ihr einige wertvolle Tipps für Euer Referendariat mitnehmen könnt.

    Hallo liebe Kollegen,

    mein Name ist Arne Kießling, ich habe in Münster studiert und in Düsseldorf nach dem ersten Staatsexamen promoviert. Danach bin ich zum Oberlandesgericht Düsseldorf gewechselt und dem Landgericht Düsseldorf zugewiesen worden. Dieser Beitrag ist in der vorletzten Woche meiner Wahlstation fertiggestellt worden, als ich schon meine Vornoten hatte und “nur” noch die mündliche Prüfung mich vom Berufseinstieg trennte.

    Ich habe diesen Bericht aus zwei Gründen gerne geschrieben: Zum ersten soll dieser Beitrag ein bißchen helfen, vielleicht ungeklärte Fragen und Unsicherheiten im Hinblick auf das Referendariat zu klären. Zum anderen würde ich gerne ein Bewusstsein dafür wecken, dass das Referendariat trotz aller Hürden eine tolle Zeit werden kann, wenn man sorgfältig plant und sich um gute Stationen kümmert. Der Beitrag ist chronologisch aufgebaut und orientiert sich direkt am Ablauf des Referendariats in Nordrhein-Westfalen.

    Vorab möchte ich sagen, dass meine Schilderung hier auf ganz…


    Der Beck-Ticker berichtet, dass Paintball nicht gegen die Menschenwürde verstößt. Das OVG Lüneburg stellte fest, dass die Spieler sich nicht wechselseitig zum bloßen “Objekt” machen. Es bestätigt damit die Rechtsansicht der Vorinstanzen.

    Meines Erachtens eine interessante Feststellung angesichts der Laserdrome-Entscheidung des BVerwG:

    Unterhaltungsspiele können aber auch dadurch gegen die verfassungsrechtliche Garantie der Menschenwürde verstoßen, dass beim Spielteilnehmer eine Einstellung erzeugt oder verstärkt wird, die denfundamentalen Wert-und Achtungsanspruch leugnet, der jedem Menschen zukommt. Das geschieht insbesondere dann, wenn Gewaltakte gegen Menschen in der Absicht dargestellt werden, den Beteiligten ein sadistisches Vergnügen an dem Geschehen zu vermitteln. Denn eine solche Tendenz schließt die Vorstellung von der Verfügbarkeit des Menschen als bloßes Objekt ein, in dessen Leben und körperliche Integrität nach Belieben eingegriffen werden kann. (BVerwGE 115, 189 Laserdrome).

    Wichtig ist bei Art. 1 Abs. 1 GG, dass ein Eingriff in die Menschenwürde nicht zu rechtfertigen ist. Insofern ist bei der Definition des Schutzbereichs restriktiv vorzugehen,…


    Bundespräsident Horst Köhler hat gestern das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Web unterzeichnet. Insbesondere für die mündliche Prüfung sollte man sich mit dem Themenkomplex einmal beschäftigt haben. Auch für Klausuren bietet ein solches Gesetz neuartige verfassungsrechtliche Problemstellungen.

    Da wir bereits im Rahmen des Gesetzesentwurfs mögliche Probleme aufgezeigt haben, verweise ich auf die damals geposteten Beiträge:

    Bundestag beschließt Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie

    Internetsperren Verfassungswidrig? Hoffmann-Riem äußert Bedenken bzgl. des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie


    Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 17.2.2010 entschieden, dass die Lieferung eines Kraftfahrzeugs in einer anderen als der bestellten Farbe im Regelfall einen erheblichen Sachmangel und eine erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers darstellt.

    Sachverhalt
    Der Beklagte kaufte im März 2005 bei einem in Florida (USA) ansässigen Unternehmen einen Pkw Chevrolet Corvette zu einem Preis von rund 55.000 US-Dollar. Das von der Verkäuferin anschließend zur Lieferung angebotene Fahrzeug weist nicht, wie im Vertrag angegeben, eine Lackierung in “Le Mans Blue Metallic” auf, sondern ist schwarz. Der Beklagte verweigert die Annahme des Fahrzeugs und die Zahlung des Kaufpreises mit der Begründung, die Verkäuferin habe den Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt. Die Klägerin verlangt aus abgetretenem Recht der Verkäuferin Zahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Lieferung des Fahrzeugs.

    Entscheidung / Lösung
    Der Anspruch der Klägerin aus abgetretenem Recht der Verkäuferin auf Zahlung des Kaufpreises gem. § 433 Abs. 2 BGB Zug um Zug gegen Lieferung des Fahrzeugs könnte infolge eines Rücktritts seitens des Beklagten untergegangen sein.

    Zu…


    Das besondere Verwaltungsrecht eignet sich hervorragend für Examensklausuren. Hier können besondere Ermächtigungsgrundlagen abgefragt werden, aber auch immer  wieder Bezug hergestellt werden zum allgemeinen Verwaltungsrecht: Ermessen, Widerruf und Rücknahme und Vollstreckung sind nur einige wenige Beispiele für eine typische Examensklausur. Der folgende Mini-Chraskurs soll vor allem Verständnis schaffen und bietet das absolute Basiswissen, ohne das man in einer gewerberechtlichen Examensklausur schnell alt aussieht, wenn man sich erst einmal eine halbe Stunde im Gesetz einlesen muss. Ich empfehle, die folgenden Ausführungen an Hand des Gesetzes (wirklich zur Hand nehmen!!) ein paar Mal zu lesen, das kostet euch eine halbe Stunde und erspart euch eine Menge Ärger. Die Details sollten zudem einmal ausführlich in einem Lehrbuch nachbereitet werden.

    Es gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit § 1 I GewO. Immer im Hinterkopf zu haben ist Art. 12 GG, sowohl im Rahmen der Auslegung als auch der Prüfung der Verhältnismäßigkeit. Die Gewerbeordnung verfolgt eine doppelte Zielrichtung: Einerseits Garantie der Gewerbefreiheit und andererseits Abwehr potenzieller Gefahren aus dem Gewerbebetrieb

    Die Details…


    Die Ereignisse um den Kölner U-Bahn Bau muten an wie der typisch skurrile Sachverhalt einer Examensklausur: „Polier P wies aus Geldmangel zwei seiner Arbeiter an, Eisenbügel an einen Schrotthändler….“. Für die Nicht-Rheinländer: Das Kölner Stadtarchiv war vor gut einem Jahr in sich zusammengestürzt, als Grund gelten die Bauarbeiten in nahe liegenden U-Bahn Tunneln. Bei dem Unglück kamen zwei Studenten ums Leben, ebenso waren erhebliche Sachschäden zu verzeichnen. Wie sich jetzt herausstellte, hatte ein Polier selbst oder durch Anweisung mehrere Stahlstützen aus der damaligen Baugrube entfernt bzw. entfernen lassen, um diese dann zu verkaufen. Ob dies allerdings Grund für den Einsturz ist, ist noch nicht geklärt und wird offenbar momentan eher bezweifelt. Die vorstehenden Ereignisse könnten ohne weiteres in einer Klausur oder Mündlichen Prüfung insbesondere strafrechtlich zu erörtern sein.

    § 242 StGB durch Ansichnehmen der Stützstreben

    Im Rahmen des objektiven Tatbestandes ist insbesondere zu diskutieren, ob eine Wegnahme und damit der Bruch fremden und Begründung neuen Gewahrsams zu verzeichnen ist. Hier gilt es, genau zu definieren. Gewahrsam meint die tatsächliche, von einem Herrschaftswillen getragene Sachherrschaft, deren…


    Wir hatten am 5.2. darüber berichtet, dass die Stadt Köln das Mitführen und Benutzen von Glasbehältnissen für bestimmte Zeiten an den Karnevalstagen per Allgemeinverfügung verbieten wollte. Dagegen war das VG Köln im Rahmen einer Eilentscheidung vorgegangen.

    Das OVG in Münster hat nun das Glasverbot im Kölner Straßenkarneval mit Eilbeschluss vom 10.02.2010 bestätigt und die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 03.02.2010 auf die Beschwerde des Antragstellers hin aufgehoben. Nach Auffassung des OVG Münster liegen die Voraussetzungen der sofortigen Vollziehbarkeit des Glasverbots vor.

    Argumente
    Zwar werde im Allgemeinen durch das bloße Mitführen und Benutzen von Glasbehältnissen eine Gefahrenschwelle nicht überschritten. Jedoch gäben die besonderen Verhältnisse des Kölner Straßenkarnevals nach den Erfahrungen der letzten Jahre Anlass zu einer differenzierteren Betrachtung. Es komme alljährlich durch am Boden liegende Glasflaschen und Scherben inmitten dicht gedrängter Menschenmassen zu einer Störung der öffentlichen Sicherheit. Nach Auffassung des Senats sei zwar fraglich, ob diese Gefahrenlage effektiv durch das in Rede stehende Glasverbot bekämpft werden könne, ob unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten auch die Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen gerechtfertigt sei und ob das Vorgehen der Stadt Köln…


    Das im geltenden Recht angelegte Verbot unentgeltlicher Rechtsberatung ist nicht zeitgemäß und steht mit dem Gedanken von bürgerschaftlichem Engagement nicht mehr im Einklang”. – Mit dieser Begründung hat jüngst der Gesetzgeber mit § 6 RDG das grundsätzliche Verbot der unentgeltlichen Rechtsberatung durch Nicht-Anwälte aufgehoben. Umso mehr überrascht es, dass es nach wie vor gelegentlich für Irritationen sorgt, wenn gerade ein Rechtsanwalt unentgeltlich – „pro bono” – seine Dienste für eine gute Sache erbringt (Bälz/Moelle/Zeidler in NJW 2008, 3383).

    Die Zeit berichtet, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Hartz-IV-Regelsätzen vom Berliner Anwaltsverein eine kostenlose Erste Hilfe für Betroffene angeboten wird. Empfänger von Arbeitslosengeld II könnten am Freitag Rat bei einer Sprechstunde bekommen.

    Ich verstehe nicht ganz, warum ein solches Vorgehen – insbesondere bei den größeren Sozietäten – immer noch nicht weitgehend verbreitet ist (es muss ja keine Beratung im Sozialrecht sein – den Rechtsgebieten sind insofern keine Grenzen gesetzt).

    Ich kann mir jedenfalls kaum eine bessere Werbung für Kanzleien vorstellen. Insbesondere bestünde auch die Möglichkeit, dass Jurastudenten…


    Entscheidung des BVerfG v. 09.02.2010 (Az.: 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09)

    Der Erste Senat des BVerfG hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG (Sozialstaatsprinzip) erfüllen.

    Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene liegt derzeit bei 359 Euro monatlich. Bei Kindern und Jugendlichen sind die Leistungen gestaffelt, und zwar ausgehend vom Regelsatz: Unter sechs Jahren gibt es 60 Prozent (215 Euro), unter 14 Jahren 70 Prozent (251 Euro), darüber 80 Prozent (287 Euro).

    Verfassungswidrigkeit trotz geringer Prüfungsdichte

    Dass dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Sozialstaats grdsl. eine Einschätzungsprärogative mit entsprechendem Gestaltungsspielraum zusteht, wird bei der Bemessung des Existenzminimums durch eine zurückhaltende richterliche Kontrolle berücksichtigt.

    Trotz dieser verringerten gerichtlichen Prüfungsdichte stellte das BVerfG fest, dass die derzeitigen Regelsätze nicht durch ein hinreichend transparentes und sachgerechten Verfahren ermittelt würden.  Die Bestimmung der Regelsätze habe nach dem tatsächlichen Bedarf zu erfolgen und darf nicht…


    Diesen Fun-Link habe ich von Antonia zugeschickt bekommen: http://anonymouslawyer.blogspot.com/. Schaut es euch mal an, ganz lustig auf jeden Fall.

    Es geht um einen fiktiven Hiring Partner einer US-amerikanischen
    Großkanzlei, der sich dort austobt. Tatsächlich steckt dahinter Jeremy
    Blachman, der an der Harvard Law School studiert hat, danach aber mit Jura lieber
    nicht mehr so viel am Hut haben wollte.
    Das Blog ist quasi tot, seit der Autor sein Buch herausgebracht hat, aber
    die Einträge sind zeitlos:
    http://anonymouslawyer.blogspot.com/2004_03_01_archive.html


    Dieter Birk / Rainer Wernsmann, Klausurenkurs im Steuerrecht, 2. Aufl. 2009 C.F.Müller, Heidelberg, 288 Seiten, € 22,00, ISBN 978-3-8114-8105-3

    Der „Klausurenkurs im Steuerrecht“ aus der Schwerpunkte Klausurenkurs-Reihe richtet sich an Jurastudenten, die sich auf die Klausur im Schwerpunktbereich Steuerrecht vorbereiten, aber auch an Studenten der Wirtschaftswissenschaft, die sich in den Steuerrechtsprüfungen auch mit dem Lösen steuerrechtlicher Fälle befassen müssen. Das Buch enthält Verweise zum von uns bereits vorgestellten Buch „Dieter Birk – Steuerrecht“, so dass man sich schnell in die die jeweiligen Themengebiete einlesen kann.

    Inhalt
    Nach einer Einführung in die Anforderungen an das Schreiben steuerrechtlicher Klausuren und Seminararbeiten, die meiner Meinung nach etwas zu lang geraten ist (38 Seiten), werden insgesamt 14 Originalklausuren, die in der Übung im Steuerrecht oder im Schwerpunktbereich als Abschlussklausuren gestellt worden sind und eine Originalseminararbeit dargestellt. Dabei sind die Klausuren so ausgewählt, dass zentrale Probleme aus dem Einkommensteuer -, Umsatzsteuer- und Unternehmensteuerrecht sowie dem Steuerverfahrensrecht besprochen werden.

    Würdigung
    Positiv hervorzuheben ist, dass die Schwerpunkte, der Schwierigkeitsgrad und die Bearbeitungszeit jedem Klausursachverhalt vorangestellt werden, so dass man die Möglichkeit…


    Die Stadt Köln hatte für bestimmte Zeiten an den Karnevalstagen in der Altstadt, im Zülpicher Viertel und im Bereich der Ringe ein allgemeines Verbot des “Mitführens und Benutzens von Glasbehältnissen” ausgesprochen.

    Hiergegen ist das VG Köln im Rahmen einer Eilentscheidung vorgegangen (Az.: 20 L 88/10). Das VG wies darauf hin, dass  rein vorsorgliche Maßnahmen wie ein vorbeugendes Verbot nach dem OBG grundsätzlich nicht zulässig sind. Allein das in der Allgemeinverfügung verbotene Mitführen und Benutzen von Gläsern und Glasflaschen stelle noch keine “Gefahr” i.S.d. § 14 I OBG dar. Die Benutzung von Glasbehältern ist an sich nicht gefährlich. Sie wird es im Regelfall erst dadurch, dass  Sachbeschädigungs- bzw. Köperverletzungsdelikte hinzukommen.


    Unbenannte Zuwendungen zwischen Ehegatten

    Schenkungen zwischen Ehegatten werden regelmäßig als sog. unbenannte Zuwendungen behandelt. Solche Zuwendungen kennzeichnen sich dadurch, dass sie der Aufrechterhaltung des ehelichen Zusammenlebens dienen. Bei unbenannten Zuwendungen ist das Schenkungsrecht, insb. die Rückforderungsansprüche nach §§ 528 ff. BGB nicht anwendbar; es handelt sich um ein familienrechtliches Rechtsverhältnis eigener Art.

    Eine unbenannte Zuwendung wird allein geleistet, um die eheliche Lebensgemeinschaft zu verwirklichen. Werden dagegen weitere Zwecke verfolgt, beispielsweise die Schaffung gemeinschaftlicher Vermögenswerte, handelt es sich nicht um eine solche Zuwendung.

    Sofern die Ehe scheitern sollte, kann eine Rückforderung nur unter den strengen Anforderungen von § 313 BGB erfolgen (Störung der Geschäftsgrundlage eines familienrechtlichen Vertrag sui generis). Meist wird eine Rückforderung hier aber am normativen Element (Zumutbarkeit) scheitern, da eine Rückabwicklung in Ehesachen über die differenzierten Regeln des Zugewinnausgleichs gelöst werden sollen. Nur im Ausnahmefall einer groben Unbilligkeit ist unabhängig vom Zugewinnausgleich eine Rückforderung möglich.

    Zuwendungen der Schwiegereltern

    Nach bisheriger Rechtsprechung des BGH wurden Zuwendungen der…


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