Examensrelevante Rechtsprechung für das Jahr 2012
Das Jahr 2012 neigt sich dem Ende zu. Wie zu erwarten war, erging – wie jedes Jahr – eine ganze Reihe von gerichtlichen Entscheidungen, die den juristischen Examensstoff, wie er aus den Lehrbüchern und Repetitorienunterlagen bekannt ist, noch um einige Facetten erweitern. Einige dieser Entscheidungen iterieren für die Examenskandidaten ohnehin nahe liegende Sachverhalte. Andere wiederum erschaffen gänzlich neue Topoi, ungeschriebene Tatbestandsmerkmale oder argumentieren entgegen der klassischen Muster.
Bedeutsamkeit der aktuellen Rechtsprechung
So oder so… angesichts der Tatsache, dass derartige Entscheidungen äußerst häufig – meist sogar mit unveränderten Sachverhalten – den Eingang in Examensklausuren finden (siehe dazu nur die Originalklausuren für das erste Staatsexamen sowie das zweite Staatsexamen), kommt der ambitionierte Examenskandidat von heute nicht daran vorbei, obschon der Masse an Entscheidungen, zumindest zu versuchen, sich mit der bedeutsamsten Rechtsprechung des letzten Jahres vertraut zu machen.
Ein Ansatzpunkt, um sich in dieser Hinsicht zu informieren, besteht darin, den aktuellen Jahrgang einer der juristischen Ausbildungszeitschriften durchzuarbeiten (siehe zu den verschiedenen Zeitschriften und deren Vor- sowie Nachteile hier). Darüber hinaus bietet juraexamen.info kostenfreie Übersichten mit den diesjährigen examensrelevanten Entscheidungen. Unsere Übersicht erhebt (genauso wie die der Fachzeitschriften) keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sofern aber gewisse Entscheidungen bei uns sowie auch bei einer der Fachzeitschriften gelistet werden, kann mit einer hohen Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass dieser Entscheidung eine besonders erhöhte Examensrelevanz zukommt.
Strafrecht
Unsere Rechtsprechungsübersicht im Strafrecht findet Ihr hier. Die Auflistung der Entscheidungen zeigt, dass in diesem Rechtsgebiet die wenigsten (zumindest für die Examenskandidaten) wirklich relevanten Entscheidungen gefällt wurden. Einen guten Überblick über die Rechtsprechung in diesem Gebiet sollte sich der Kandidat somit in relativ kurzer Zeit verschaffen können. Anderes gilt für die Kandidaten im zweiten Staatsexamen zumindest für die Bundesländer, in denen auch eine strafrechtliche Revision zum Prüfungsstoff gehört. Um für diese Art der Prüfungsform im Hinblick auf die Rechtsprechung gerüstet zu sein, empfiehlt es sich, den aktuellen Jahrgang der NStZ durchzugehen, wobei ein besonderes Augenmerk auf verfahrensrechtliche Probleme gerichtet sein sollte.
Zivilrecht
Unsere Rechtsprechungsübersicht im Zivilrecht findet Ihr hier. In diesem Gebiet gab es in materiellrechtlicher Hinsicht einiges mehr an examensrelevanten Entscheidungen als im Strafrecht. Insbesondere im Schuldrecht, aber auch in anderen examensrelevanten Gebieten, gab es einige wichtige Entscheidungen. Das vertiefte Studium der zivilrechtlichen Entscheidungen des letzten Jahres sei also jedem Kandidaten ans Herz gelegt. Bei komplizierteren Konstellationen kann es ratsam sein, nicht bloß unsere Anmerkung zu lesen, sondern darüber hinaus auch den Volltext der Entscheidung. Zu den Volltextveröffentlichungen gelangt Ihr schnell, unkompliziert und kostenfrei, wenn Ihr bei unseren Artikeln auf das Aktenzeichen der jeweils besprochenen Entscheidung klickt.
Öffentliches Recht
Unsere Rechtsprechungsübersicht im öffentlichen Recht findet Ihr hier. Im öffentlichen Recht gab es die meisten Entscheidungen, die potentiellen Stoff für Examensklausuren bieten. Von der Masse der examensrelevanten Entscheidungen darf man sich in diesem Gebiet jedoch nicht abschrecken lassen. Bei den wenigsten der judizierten Sachverhalte bringt die Kenntnis der zugrunde liegenden Entscheidung einen enormen Wissensvorsprung im Rahmen einer Klausur. Im öffentlichen Recht kommt es meist auf Argumentation, penible Normenlektüre sowie einen nachvollziehbaren Aufbau an. Die Kenntnis des „richtigen“ Ergebnisses und bestimmter Argumentationsstränge stellt dabei zwar einen Vorteil dar; dies heißt aber nicht, dass ein Kandidat, der die examensrelevante Entscheidung nicht kennt, nicht ebenso eine gut vertretbare Lösung produzieren kann. Aus diesem Grunde ist es bei der Recherche im Hinblick auf examensträchtige öffentlich-rechtliche Entscheidungen wichtig, den Wald vor lauter Bäumen im Blick zu behalten. Das bedeutet konkret, dass nur wenige (der ohnehin schon von uns sowie den Ausbildungszeitschriften selektierten) Entscheidungen einer vertieften Nachbereitung unterliegen. Für das Gros der Entscheidungen genügt in diesem Rechtsgebiet meist also das einmalige Überfliegen der Entscheidungsanmerkung.
Zum Jahresende möchte ich mich an dieser Stelle für die tollen Zusammenfasssungen bedanken. Sie ersparen mir eine Menge Arbeit. Ich hoffe sehr es geht 2013 so weiter. Vielen Dank und in dem Sinne ein erfolgreiches Jahr 2013.
Dem kann ich mich nur anschließen:
Vielen Dank für eure Arbeit!!
Und ein gutes neues Jahr 2013! 🙂