Standardfachzeitschriften vs. Repetitorenzeitschriften vs. Juraexamen.info
Liebe Leser von juraexamen.info,
vor kurzem erhielt ich die folgende email:
Lieber Herr ###,
haben Sie auf juraexamen eigentlich jemals juristische Ausbildungszeitschriften besprochen (finden konnte ich zumindest nichts)? Haben Sie eine Meinung zur ****** bzw. können Sie mir vielleicht kurz scheiben, was im Moment die gängige Meinung zu den Ausbildungszeitschriften generell ist (braucht man sie überhaupt noch, welche ist (warum) die beste, …?) ?
Die Frage ist meiner Ansicht nach sehr wohl berechtigt, da sich durch Quellen im Internet die Bedürfnisse der Studenten klar verschieben. Aus diesem Grund möchte ich gerne meine Ansicht zu der o.g. Frage kundgeben.
Die Standardzeitschriften – JuS, JURA, JA
Die Standardwerke, die JuS, JURA und die JA bieten bis dato immer noch das am breitesten diversifizierte Portfolio an juristischer Vielfalt. Angeboten werden in allen drei Zeitschriften eine Vielzahl an Aufsätzen, Urteilsanmerkungen, Rezensionen und Übungsfälle. Diese Vielfalt ist auf jeden Fall die Stärke, die diese Fachzeitschriften ausmacht. Insbesondere die Übungsfälle weisen meist eine enorme Qualität auf und sind von Examensnähe und Darstellung oftmals nochmal besser als das gängige Material, was man in Lehrbüchern, Skripten oder Repetitorenmaterial findet.
Der Nachteil eines solchen Konzepts liegt allerdings auf der Hand. Die Zeitschriften dienen zunächst als Publikationsplattform für Juristen. Hierdurch findet man in diesen Zeitschriften vielfach auch Beiträge, die von der wissenschaftlichen Tiefe über das hinausgehen, was für den Studenten nützlich ist. Da insbesondere der Name mancher Professoren bereits zur Abdruckgenehmigung führt, ist es leider in bestimmten Fällen Fakt, dass die Zeitschriften als Veröffentlichungswerkzeuge missbraucht werden. Dies führt dazu, dass regelmäßig nicht 100% der Lernbeiträge sinnvoll für die Examensvorbereitung fruchtbar gemacht werden können, sondern teilweise eher verwirren. Abhilfe schafft in diesem Kontext zwar die Bemühung der Zeitschriften mehr und mehr Beiträge von Assistenten und wissenschaftlichen Mitarbeitern abzudrucken. Nichtsdestotrotz fällt es dem Studenten in der Examensvorbereitung schwer, sich selbst eine Meinung über die Sinnhaftigkeit eines Beitrags zu bilden, weshalb manche Studenten es mit einer solchen Zeitschrift dann doch lieber ganz lassen.
Des Weiteren stellt sich die Problematik, dass die gängigen Ausbildungszeitschriften mit der Aufbereitung examensrelevanter Urteile meist sehr langsam sind. Zwischen drei und sechs Monaten an Rücklaufzeit besteht meist. Die Aufbereitung der Urteilsanmerkungen fällt im Gegensatz zu den u.g. Repetitorenzeitschriften auch regelmäßig knapper aus. Ein Gutachterlicher Klausuraufbau wird meist nicht geboten. Dies war allerdings z.B. in meinen Augen eher eine Stärke dieser Art der Urteilsanmerkung, da man so in kurzer Zeit die Kernprobleme aktueller Urteile verstehen konnte, ohne sich langwierig mit einfach gelagerten Fragestellungen auseinanderzusetzen.
Ein weiterer Vorteil bei den gängigen Ausbildungszeitschriften ist im Hinblick auf die mündliche Prüfung, dass bestimmte Prüfer diese Zeitschriften oftmals als Anregung für Prüfungsgespräche heranziehen. Dieser Vorteil sollte allerdings nicht überbewertet werden, da sich solche Präferenzen meist erst mit Hilfe der Prüfungsprotokolle ermitteln lassen.
Bei der Frage, welche dieser Fachzeitschriften man bei Bedarf abonnieren sollte, kommt es ganz auf den eigenen Geschmack an. Die Zeitschriften sind meines Erachtens nach Gleichwertig von der Qualität her und bieten gleichermaßen die oben angesprochenen Defizite. Aus diesem Grund sollte man sich wie bei jedweder juristischer Literatur zunächst mit dem Layout der Zeitschriften vertraut machen. Ansonsten sollte auch das online-Angebot der Zeitschrift zuvor ausprobiert werden. In Bezug auf die Inhalte kann ein kurzer Blick auf die jeweiligen Inhaltsverzeichnisse helfen, da so ausgemacht werden kann, welche Rubriken (z.B. Urteilsanmerkungen, Lernbeiträge, Übungsfälle, sonstiges juristisches Zeitgeschen) in den Zeitschriften im Vordergrund stehen.
Die Repetitorenzeitschriften – RÜ, NRÜ, Life and Law
Die großen Repetitoren haben das Feld der Ausbildungszeitschriften bisweilen auch für sich entdeckt. Auch in diesen Zeitschriften werden examensrelevante Urteile aufbereitet und in Lernbeiträgen über gängige Probleme informiert. Der verfolgte Ansatz dieser Zeitschriften unterscheidet sich jedoch weitgehend von dem der Standardzeitschriften. Die Repetitorenzeitschriften beschränken sich in der Regel auf die (mal mehr oder mal minder) gutachterliche Aufbereitung examensrelevanter Urteile. Übungsklausuren wie in den o.g. Zeitschriften gibt es nicht. Auch Aufsätze sind äußerst selten in den Zeitschriften vertreten. Meist handelt es sich um einen kurzen Lernbeitrag, der der Wiederholung gängiger Examensproblematiken dienen soll – vertiefte wissenschaftliche Abhandlungen zu aktuellen Problem sucht man meist jedoch vergeblich. Lediglich in Fällen bedeutender Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen findet sich ab und an ein kürzerer Informationsbeitrag.
Da der Fokus auf den Rechtsprechungsübersichten liegt, zeigt sich meiner Ansicht nach, dass die Repetitorenzeitschriften in puncto Examensnähe bei der Auswahl der zu besprechenden Urteile bedachter vorgehen als die Standardzeitschriften. Beim Durchblättern dieser Werke findet sich zwar ab und an auch eine Urteilsbesprechung, bei der man sich denkt, dass einfach irgendein Urteil gefunden werden musste, um eine Lücke zu füllen; im Großen und Ganzen kann man sich die Urteile, die in diesen Zeitschriften besprochen werden, jedoch gut in eine Examensklausur eingebettet vorstellen.
An Aktualität fehlt es grundsätzlich auch diesen Zeitschriften; dies sogar oftmals noch eher als bei den Standardzeitschriften. Dies liegt daran, dass die gutachterliche Bearbeitung eines Urteils mehr Zeit in Anspruch nimmt als eine kurze Anmerkung mit Originalauszügen aus dem Urteil.
Bei der Wahl zwischen den erhältlichen Zeitschriften sollte man sich ausschließlich von der Darstellung und Präsentationsweise leiten lassen. Inhaltlich sind die besprochenen Urteile meist identisch. Ob eine der Zeitschriften dann mal ein Urteil bespricht, dass in den anderen Zeitschriften nicht gelistet war, ist mehr oder minder Zufall. Komplett abgesichert ist man selbstredend durch keine Ausbildungszeitschrift, weil einfach zu viele Urteile nicht besprochen werden können, da es oftmals auch an Platz in den Heften mangelt. Andersherum kann es auch vorkommen, dass in Zeiten weniger examensrelevanter Urteile die Hefte mit Lückenbüßern aufgefüllt werden.
Die Internetquellen – z.B. www.juraexamen.info
Eine neue Spezies von Informationsquelle für juristische Allgemeinbildung versuchen wir Euch mit www.juraexamen.info zu verschaffen. Aktuelle Urteile, die wir (oder Gastautoren) für examensrelevant halten, werden innerhalb kürzester Zeit online gestellt und je nach Bedarf aufbereitet. Dies wird in einem Zeitalter hilfreich, in dem Klausurersteller bewusst zeitnah nach deren Erscheinen Urteile in Klausursachverhalte umwandeln, um den Bearbeitern gerade nicht den Vorteil der Lektüre einer Fachzeitschrift zu geben. Unsere Trefferquote gibt uns Recht, da unsere Urteile zumeist entweder auch in Fachzeitschriften abgedruckt oder aber bereits vor Erscheinen solcher Hefte im Examen geprüft wurden. Auch versuchen wir, sofern wir uns fachlich dazu befähigt sehen, in Form kleinerer Lernbeiträge für einen Wiederholungseffekt zu sorgen – oder aber zumindest auf die Bedeutsamkeit so manches Problemkreises hinzuweisen. Auch über aktuelle Gesetzesänderungen und Gesetzgebungsvorhaben versuchen wir zeitnah zu informieren. Daneben bieten wir Rezensionen und alles, was sich sonst noch mit der Juristerei beschäftigt.
Nichtsdestotrotz ist www.juraexamen.info kein Substitut für Fachzeitschriften. Was wir in den meisten Fällen nicht bieten, sind wissenschaftlich aufbereitete Aufsätze, die umfassend und erschöpfend über bestimmte Problemkreise aufklären. Auch unsere Aufbereitungen von Urteilen erheben nicht in jedem Fall den Anspruch auf Perfektion. Aus diesem Grund ist es bei unseren Beiträgen wichtig, sie eher als Denkanstoß – oder als komprimierte Informationsquelle zu verstehen. Zudem sollte man Bedenken, dass unser Team nicht so groß ist, dass wir tatsächlich JEDEN aktuellen Problemkreis erfassen können. Obschon wir bereits eine Reihe von Gastbeiträgen als Unterstützung erhalten, reichen die Ressourcen und die Motivation nicht immer aus. Aus diesem Grund erscheint aus meiner Sicht die Kombination von einer Fachzeitschrift (sei es eine der Standard- bzw. der Repetitorenzeitschriften) und von Internetquellen ratsam. So macht man sich die meisten Informationen zunutze. Zudem ist www.juraexamen.info umsonst und jeder Klick von Euch fördert überdies die Popularität unser Seite und damit das Juraexamen.info-Spendenprojekt für wohltätige Zwecke ;-).
Zeiteinteilung
Alles in allem, sollte der Examenskandidat versuchen, seine Zeit so einzuteilen, dass die Lektüre der Fachzeitschriften und Law-Blogs eher in den Bereich Freizeit fällt (so traurig das klingen mag). Der Fokus sollte ganz klar zunächst auf dem Erlernen des grundlegenden Wissens liegen. Erst dann kommt prioritätsmäßig das Feintuning mittels zusätzlicher Quellen.
Das Abonnement von mehreren Zeitschriften hat in diesem Sinne keinen Nutzen, da so einfach zu viel kostbare Lernzeit verbraucht wird. Fachzeitschriften sollten auch nicht als Substitut für Lehrbücher gesehen werden, da es selbst der Sammlung der besten Aufsätze an Kohärenz fehlt. D.h., dass Lernbeiträge in Fachzeitschriften niemals so gut aufeinander abgestimmt sind, dass Sie ein Rechtsgebiet vollumfänglich abdecken können. Andererseits sind Aufsätze in vielerlei Fällen eine unsagbar gute Quelle, um Einzelprobleme noch besser zu erfassen.
Ich möchte anmerken, dass die RÜ sehr aktuell ist, während sich in der Life and Law noch immer Urteile von 2008 finden.
Allerdings halte ich Urteilsbesprechungen nicht besonders sinnvoll zur Examensvorbereitung. Wenn man seine Argumentationsfähigkeit verbessern will, sollte man lieber ein paar BVerfG Urteile im Original lesen.
Ansonsten gehören Fachzeitschriften jeder Art definitiv in den Bereich Freizeit, genauer gesagt persönliches Amüsement. Der Erfolg im Examen hängt definitiv nicht von der Lektüre solcher Zeitschriften ab.
L+L, Urteile aus 2008?!? Wo denn?
Nach allem, was ich erfahren habe (habe mir in meiner Examensvorbereitung beide Zeitschriften angesehen), ist die RÜ vllt. ein wenig, aber nicht deutlich aktueller als die L+L.
Schau mal den Jahrgang 2010 der L+L durch, da ist nichts zu Lissabon oder Mangold drin, stattdessen diverse Urteile aus 2008 und 2009 – wie kann das bitte sein? Da ist die Jus ja schneller…
Ansonsten nichts gegen die L+L, von der Qualität her nehmen sich die ganzen RÜs (ob jetzt Alpmann, Nomos oder Hemmer) nicht wirklich viel.
Warnende Anmerkung zur Formulierung „enorme Qualität“ der Übungsklausuren in Fachzeitschriften – das ist _hanebüchen_. Ich kenne im näheren Kollegenkreis niemanden, der das unterschreiben würde und im ersten StEx eine gute Zensur geschossen hat. Ich selbst habe in einer Übung mit Studenten bisweilen Texte zB aus der JA als Negativ-Beispiel verwendet. Sie strotzen oft vor Lücken in der Prüfung, sind meistens schlecht formuliert (kaum brauchbarer Subsumtionsstil) und bedienen nicht selten Nischen- und Dauerthemen der Professoren. Die einzige brauchbare Quelle für Examenslausuren sind leider: Repetitorien. Im 2. StEx hilft das KG Berlin, andere JPAs veröffentlichen keine Klausurlösungen. Aus Angst vor den eigenen Fehlern.
@Henk: Ich denke eher das Problem liegt darin, dass beinahe jede Lösungsskizze (sei es von einem Repetitorium oder einer Fachzeitschrift) in irgend einer Form Lücken aufweist. Nicht alle Lösungen in den Fachzeitschriften sind gut – ich persönlich habe allerdings mit denen, die ich in meiner Vorbereitung lesen konnte, beinahe durchweg gute Erfahrungen gemacht.
Zum Stil ist m.E. anzumerken, dass Lösungen nie als gutachterliche Musterlösungen zu verstehen sind (das ist i.ü. auch bei den Repetitoren nicht der Fall). Es geht vielmehr darum, eine vertretbare Lösungsstruktur und die denkbaren Probleme darzustellen.
Frage, an alle bundesdeutschen Jura Studentinnen und Studenten.
Was bitte glauben Sie, steckt dahinter, wenn eine Richterin des hier zuständigen Amtgerichts ( Ort / Stadt bleibt zunächst vorbehalten ) die hier langjährig ermittelnde Staatsanwaltschaft unter Punkt 4. folgend anschreibt; “ Nachricht an die Staatsanwaltschaft …( bleit zunächst vorbehalten ) … Zusatz: Es wird angeregt, zu diesem Termin keinen Referendar als Sitzungsvertreter einzuteilen “
Mit freundlichen Grüßen
PS
Erbitte Ihre rechtstaatlich korrekten Antworten
Die RA von Juraintensiv fehlt in der Übersicht… 😉