Zivilrecht ZIII – Juli 2013 – 1. Staatsexamen SH
Vielen Dank für die Zusendung eines Hinweises zu der im Juli 2013 gelaufenen 3. Klausur im Zivilrecht in Schleswig-Holstein. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Wie Ihr seht, reicht sogar ein Post auf unserer Facebook-Seite aus! Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
Sachverhalt
Die A-OHG sucht Gesellschafter. In der Privatwohnung des Zahnarzt Z, die direkt über seiner Praxis liegt, wird Z von dem vertretungsbefugten A und einem weiteren Berater ausführlich über einen Gesellschaftsbeitritt informiert. Nach einigen Tagen unterzeichnet Z den Beitrittsvertrag in den Geschäftsräumen der OHG am 01.10.2011. Er verpflichtet sich zu einer Einlage von 100.000 €, die er wie andere Gesellschafter in den folgenden Tagen auch leistet, und wird wie alle Gesellschafter von der Geschäftsführung ausgeschlossen.
Im folgenden Geschäftsjahr erleidet die OHG Verluste, auf Z entfällt ein Verlustanteil von 50.000 €. Z ist darüber empört und verlangt am 01.10.2012 die vollständige Rückzahlung seiner geleisteten Einlage.
A ist neben F auch Komplementär der F-KG.
Im Namen der A-OHG hatte A von V Garagen für 800 €/Monat angemietet.
Da die OHG die Garagen ab September nicht mehr benötigte, wies A die Fahrer der KG ohne Wissen des F oder des V an, von nun an KG-Fahrzeuge in die Garage zu stellen. Die OHG stellte daraufhin ab September ihre Mietzahlungen ein.
Als V die OHG persönlich wegen der 3 rückständigen Mietraten abmahnen will, bemerkt er, dass sich ausschließlich KG-Fahrzeuge in der Garage befinden, woraufhin er den ausstehenden Mietzins iHv 2400 € von der KG verlangt.
Da die KG ihren Standort verlegt, affordable-health.info if you become sick. will A das bisher genutzte Grundstück für einen Preis von 600.000 € verkaufen. Bei einer Besichtigung durch den Interessenten I und dessen Architekt, weist dieser A darauf hin, dass die Decken nicht den Bauvorschriften entsprächen und sanierungsbedürftig seien, weshalb ein Kauf zu diesem Preis nicht in Frage komme.
A teilt dies der Gesellschaft nicht mit und fertigt auch sonst keinen Vermerk an, bevor er stirbt.
Im Namen der KG verkauft nun F das Grundstück an den Käufer K zu einem Preis von 600.000 €. Weder F noch K wissen von den Mängeln.
Erst bei Umbauarbeiten fällt die Baufälligkeit der Decken auf, welche eine Sanierung im Wert von 150.000 € erfordert.
Aufgaben
1. Kann Z Rückzahlung seiner Einlage in Höhe von 100.000 € verlangen?
Die OHG macht geltend, ein Austritt sei frühestens zum Ende des nächsten Geschäftsjahres zum 01.10.2013 möglich.
2. Kann V von der KG oder von F Zahlung von 2400 € verlangen?
3. Kann K von der KG die Sanierung der Decken verlangen?
Sachverhalte ZR II SH und ÖR I SH stehen wortwörtlich nebst Lösung im Netz.
Wo findet man den SV denn im Netz? Meine Suche war erfolglos
Leider habe ich auch nichts im Netz gefunden bzgl den SV ZR II und ÖR I. Kannst du uns bitte sagen, wo du dies gefunden hast.
Ich finde ebensfalls nichts im Netz! Kannst du bitte den betreffenden Link einfügen?!
Danke
Soll man hier die A-OHG als KG umdeuten oder ist das irgendwie ein Fehler ?