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Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Nordrhein-Westfalen3 > Zivilrecht ZIII – November 2014 – 1. Staatsexamen NRW
Redaktion

Zivilrecht ZIII – November 2014 – 1. Staatsexamen NRW

Examensreport, Nordrhein-Westfalen

Vorliegend erhaltet ihr ein Gedächtnisprotokoll der dritten Klausur des 1. Staatsexamens im Zivilrecht im November 2014 in NRW. Vielen Dank dafür an Lisa. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
Sachverhalt
V ist Eigentümer eines Hauses in Köln. In der fünften Etage hat Galerist G seine Galerie, im Dachgeschoss wohnt Mutter M mit ihren beiden Kindern (und Mann?), in der zweiten und Dritten Etage leben jeweils Alleinstehende, die unterste Etage hat er seit dem 1. Juli an den Psychologen P vermietet. In der Folgezeit kommt es zu Beschwerden. Die Patienten des P, zu welchen sehr viele Suchtpatienten zählen, die bei ihm deshalb in Behandlung sind, nutzen den Aufzug und das Treppenhaus als Aufenthaltsort und vermüllen diese Bereiche und den Eingangsbereich. Die anderen Mieter beschweren sich über den Anblick der Patienten und deren Verhalten mehrfach bei V. Er wendet sich an P mit der Meinung, er habe ihn darüber informieren müssen, dass er so viele Suchtkranke behandle und fühlt sich daher hintergangen. P meint es sei ein normales Berufsfeld eines Psychologen, damit habe er rechnen müssen, da er ja schließlich von seinem Beruf wusste. Es sei ein wichtiger Beitrag für die Gesellschaft und eine große Hilfe für diese Leute, außerdem könne man sich in einer Stadt von der Größenordnung von Köln nicht von vereinzeltem gesellschaftlichem Elend und der Konfrontation mit diesem schützen.
Im August eskaliert die Situation. M ist mit ihrer Tochter T ( 2 Jahre alt ) im Treppenhaus und wird von einem Brief, den sie aus dem Briefkasten geholt hat, einige Minuten abgelenkt. T ist langweilig und macht sich auf durch den Flur, in dem Müllsäcke mit Spritzen stehen, die die Putzfrau des V nicht ordnungsgemäß entsorgt hatte. H ist sonst immer zuverlässig und ordentlich, heute hat sie aber aufgrund von Zeitmangel den Flurbereich übergangen. T verletzt sich schwer an einer Spritze, blutet stark und schreit laut. Bis der Krankenwagen eintrifft, bildet sich eine immer größere Menschenmenge.
Bei G, der gerade eine Vernissage hat, geraten die Leute in Unruhe, da sie hören, im Flur habe sich ein Kind mit einer „Drogenspitze“ verletzt. Sie verlassen die Vernissage und gehen runter zu T, dabei fällt eine dem G von Künstler K geliehen Installation um und geht zu Bruch. Außerdem wird das von G bestellte Buffet für 1000€ € nun gar nicht genutzt.
V holt sich für folgende Fragen Rat von seinem Anwalt:
1.) Kann er P kurzfristig loswerden? P zahlt immer pünktlich seine Miete und sagt, er habe sich auch „sonst nichts zu schulden kommen lassen“, was zutrifft.
2.) Muss er der T die ( tatsächlich entstandenen) Behandlungskosten ersetzen? Kann er sich dabei wenigstens ein Mitverschulden der M anrechnen lassen?
3.) Muss er G die Kosten für das Buffet ersetzen?
4.) Kann K ihn wegen der kaputten Installation in Anspruch nehmen?
Es ist davon auszugehen, dass V mit der Reinigung des Flurs betraut ist.

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05.12.2014/6 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: 1. Staatsexamen, Gedächtnisprotokoll, November 2014, Zivilrecht NRW
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https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2014-12-05 11:00:302014-12-05 11:00:30Zivilrecht ZIII – November 2014 – 1. Staatsexamen NRW
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6 Kommentare
  1. Kim
    Kim sagte:
    07.12.2014 um 19:51

    Die ist ja echt nicht schwer gewesen!

    Antworten
  2. bimbam
    bimbam sagte:
    07.12.2014 um 23:14

    Dass in Foren wie hier bei wiedergegebenen Original-Examensfällen zunächst häufg Kommentare kommen, dass diese Klausur nicht schwer gewesen sei, erinnert etwas an propagandahaftes Jubelvolk wie in Diktaturen o.ä.

    Antworten
  3. Dennis
    Dennis sagte:
    08.12.2014 um 0:32

    Gibt es denn Lösungsvorschläge?

    Antworten
  4. Sesar
    Sesar sagte:
    09.12.2014 um 20:15

    Also ich fand die auch machbar und schließe mich Kim an. Ist zwar immer recht subjektiv, aber es geht definitiv gemeiner und komplizierter. Wenn die anderen zwei Klausuren auch noch so waren, war es ein guter Monat, indem ich gern geschrieben hätte 🙂 Leider bin ich erst am Montag dran

    Antworten
  5. Caro
    Caro sagte:
    11.12.2014 um 10:10

    1. 573 II Nr.1, 13 GG
    2. 280, VSD, 278 (H); ggf. 254, da Mutter weiß, dass der FLur verdreckt ist
    3.??
    4. Drittschadensliquidation, 598,535

    Antworten
  6. Leo
    Leo sagte:
    12.12.2014 um 21:35

    Zu prüfen war eine außerordentliche Kündigung, da bei 1. ) nach einer schnellen Lösung gefragt war und die ordentliche weg fällt mit der 3 Monats Frist.
    Bei 3.) Ist kein schaden entstanden nach der differenzhypothese. Lg

    Antworten

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