Zivilrecht ZIII – August 2014 – 1. Staatsexamen Sachsen-Anhalt, NRW
Vorliegend erhaltet ihr ein Gedächtnisprotokoll der dritten gelaufenen Klausur im Zivilrecht des 1. Staatsexamen in Sachsen–Anhalt im August 2014. Vielen Dank dafür an Sophie. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
Sachverhalt
K ist einziges Vorstandsmitglied des FC Halle/Saale e.V. und kauft unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungsrechte im Namen des e.V. einen gebrauchten Reisebus bei der V-KG, die von G, einem persönlich haftenden Gesellschafter vertreten wird. Die Übergabe findet statt.
Der Bus war für einen anderen Verein vom Hersteller ausgestattet worden. Für diesen war der Bus jedoch nicht luxuriös genug, deshalb wurde er wieder an den Hersteller zurückgegeben. Dort lag er über Jahre. Der Bus hatte auch einen Unfall. Der Schaden wurde aber durch eine fachgerechte Reparatur behoben. Hergestellt wurde der Reisebus 2011. G gibt nur das Zulassungsdatum an. K weiß, dass der Reisebus lange beim Hersteller lag, weiß aber nicht, dass der Bus nicht unfallfrei ist und das Baujahr kennt er auch nicht.
G hat dies absichtlich verschwiegen, weil er dadurch den K vom Kauf nicht abschrecken und einen höheren Kaufpreis erzielen wollte. Das Baujahr kennt G allerdings selbst auch nicht, obwohl im PC des verstorbenen Prokuristen die Daten abgespeichert sind. Jedoch benutzt G diesen PC nicht.
Als der FC Haale/Saale zum Spiel mit dem Reisebus fahren, wird dieser von den Fans beschädigt. Der Schaden beträgt 4000 €. Danach erfährt K, dass der Bus nicht unfallfrei war, wodurch der Bus einen Wertverlust von 30.000 € erleidet und das Baujahr den Wert nochmals um 9000 € mindert.
K ist wütend. Er erklärt per Schreiben die Anfechtung des Kaufvertrages. Er möchte Zug-um-Zug die Rückgewähr des Geleisteten, Schadensersatz, insbesondere für die entstandenen Ummeldekosten für den Reisebus i. H. v. 400 €. G meint, dass sei nicht möglich, schließlich habe er wirksam die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen.
Nehmen Sie Stellung zu den aufgeworfenen Fragen.
Bearbeitervermerk: 823 II BGB ist nicht zu prüfen
Fallfortsetzung:
K erhebt Klage bei dem örtlich und sachlich zuständigen Landgericht Halle. Die V-KG zieht nach Freiburg um.
Hat der Umzug irgendeinen Einfluss auf die örtliche Zuständigkeit?
Kann bitte jemand schreiben was er so geprüft hat.Ich dreh noch durch 😉