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Schlagwortarchiv für: Sachsen-Anhalt

Redaktion

Zivilrecht ZIII – August 2014 – 1. Staatsexamen Sachsen-Anhalt, NRW

Examensreport, Sachsen-Anhalt

Vorliegend erhaltet ihr ein Gedächtnisprotokoll der dritten gelaufenen Klausur im Zivilrecht des 1. Staatsexamen in Sachsen–Anhalt im August 2014. Vielen Dank dafür an Sophie. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
Sachverhalt
K ist einziges Vorstandsmitglied des FC Halle/Saale e.V. und kauft unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungsrechte im Namen des e.V. einen gebrauchten Reisebus bei der V-KG, die von G, einem persönlich haftenden Gesellschafter vertreten wird. Die Übergabe findet statt.
Der Bus war für einen anderen Verein vom Hersteller ausgestattet worden. Für diesen war der Bus jedoch nicht luxuriös genug, deshalb wurde er wieder an den Hersteller zurückgegeben. Dort lag er über Jahre. Der Bus hatte auch einen Unfall. Der Schaden wurde aber durch eine fachgerechte Reparatur behoben. Hergestellt wurde der Reisebus 2011. G gibt nur das Zulassungsdatum an. K weiß, dass der Reisebus lange beim Hersteller lag, weiß aber nicht, dass der Bus nicht unfallfrei ist und das Baujahr kennt er auch nicht.
G hat dies absichtlich verschwiegen, weil er dadurch den K vom Kauf nicht abschrecken und einen höheren Kaufpreis erzielen wollte. Das Baujahr kennt G allerdings selbst auch nicht, obwohl im PC des verstorbenen Prokuristen die Daten abgespeichert sind. Jedoch benutzt G diesen PC nicht. 

Als der FC Haale/Saale zum Spiel mit dem Reisebus fahren, wird dieser von den Fans beschädigt. Der Schaden beträgt 4000 €. Danach erfährt K, dass der Bus nicht unfallfrei war, wodurch der Bus einen Wertverlust von 30.000 € erleidet und das Baujahr den Wert nochmals um 9000 € mindert.
K ist wütend. Er erklärt per Schreiben die Anfechtung des Kaufvertrages. Er möchte Zug-um-Zug die Rückgewähr des Geleisteten, Schadensersatz, insbesondere für die entstandenen Ummeldekosten für den Reisebus i. H. v. 400 €. G meint, dass sei nicht möglich, schließlich habe er wirksam die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen.

Nehmen Sie Stellung zu den aufgeworfenen Fragen.
Bearbeitervermerk: 823 II BGB ist nicht zu prüfen
Fallfortsetzung:

K erhebt Klage bei dem örtlich und sachlich zuständigen Landgericht Halle. Die V-KG zieht nach Freiburg um.

Hat der Umzug irgendeinen Einfluss auf die örtliche Zuständigkeit?

03.10.2014/1 Kommentar/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2014-10-03 21:25:532014-10-03 21:25:53Zivilrecht ZIII – August 2014 – 1. Staatsexamen Sachsen-Anhalt, NRW
Redaktion

Zivilrecht ZII – August 2012 – 1. Staatsexamen Sachsen-Anhalt

Examensreport, Sachsen-Anhalt

Vielen Dank an Sophie für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im August 2012 in Sachsen-Anhalt gelaufenen zweiten Klausur im Zivilrecht. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen.
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Sachverhalt
Grundfall
A benötigt sein Cabrio über den Winter nicht und verleiht es an F. Dabei wurde ausgemacht, dass F das Auto bis April 2011 wieder zurückgeben soll.
F veräußert das Fahrzeug unter Behauptung er sei der Eigentümer an seinen Bekannten R. Dabei sagt er R, er habe den KfZ-Brief verloren. R ist dennoch glücklich über das Auto und kauft es von F für 5000 €. Weil die Farbe ihm nicht gefällt, lackiert er es für 800 € um.
A will nun sein Auto zurückhaben und F gesteht ihm alles. Dieser ist empört und will sein Auto sofort wieder zurück. Zur Beruhigung gibt ihm F zunächst die 5000 € mit dem Einverständnis des A diese zu behalten, sollte er keine weiteren Ansprüche gegen R haben.
A wendet sich nun an R. Dieser verweigert die Herausgabe des Autos. Zumindest möchte er aber vor der Herausgabe die 800 € ersetzt bekommen.
1. Kann A die Herausgabe des Autos von R verlangen?
2. Bekommt R die 800 € ersetzt?
3. Welche Ansprüche kann F geltend machen, wenn er die 5000 € nun zurück haben möchte?
Abwandlung
A und B sind verheiratet und haben einen Sohn C. Sie besitzen mehrere Grundstücke, Wertpapiere und mehrere Autos. Gemeinsam setzen sie folgendes Testament auf:
„Im Falle des Todes eines Teils setzen wir uns gegenseitig zu Erben ein. Unser Sohn erbt nach uns alles.“
B verstirbt und A heiratet die G. A setzt in einem neuen formwirksamen Testament die G als Alleinerbin ein. A verstirbt bei der Fahrt zu R, um das Auto abzuholen.
Wie ändert sich obige Rechtslage, wenn C und G die Ansprüche gegen R geltend machen?
Wie sieht es mit den Ansprüchen von R und F aus, wenn sie diese gegen C und G geltend machen?
Zusatzfrage
Vor welchem Gericht kann die G gegen C klagen?

26.08.2012/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-08-26 09:11:272012-08-26 09:11:27Zivilrecht ZII – August 2012 – 1. Staatsexamen Sachsen-Anhalt
Redaktion

Zivilrecht ZI (ZIII) – August 2012 – 1. Staatsexamen Sachsen-Anhalt (NRW, Rheinland-Pfalz, Hamburg)

Examensreport, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt

Vielen Dank an Sophie für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im August 2012 in Sachsen-Anhalt gelaufenen ersten Klausur im Zivilrecht. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen. Die Klausur lief in anderen Bundesländern als ZIII. Zu den inhaltlichen Abweichungen schaut einfach in die Kommentare.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
Sachverhalt
V schließt mit K einen Kaufvertrag über ein Grundstück über 250.000 € und lässt dieses auf unter Beachtung der notariellen Form. Dabei wird dem K gesagt, dass der Eintragungsantrag gestellt wird, sobald er den Kaufpreis auf ein Treuhandkonto überwiesen hat.
Dem Sohn der V scheint dieser Preis zu niedrig und er verweist auf die N. Diese bietet 310.000 € für das Grundstück. Die V nimmt an, lässt das Grundstück unter Beachtung der Form auf und trägt eine Vormerkung zugunsten der N Anfang April ein. Ende April zahlt K den Kaufpreis auf das Treuhandkonto und wird Ende Mai im Grundbuch als Eigentümer eingetragen.
N wird bei gewollter Eintragung als Eigentümerin auf die fehlende Bewilligung des K hingewiesen.
1. Was kann N tun, um als Eigentümerin in das Grundbuch eingetragen zu werden?
2. Welches Gericht ist dafür zuständig und welche Klage statthaft?
Abwandlung 1
Wie ist die Rechtslage, wenn V und N aus Kostengründen nur 200.000 € notariell beurkunden lassen?
Abwandlung 2
V und N haben den richtigen Kaufpreis beurkunden lassen. K erhält von V Anfang April die Schlüssel zu dem Haus. Obwohl er von der eingetragenen Vormerkung zugunsten N weiß, lässt er neue Wärmedämmplatten einbauen und den Putz erneuern. Auch trägt er neue abweisende Farbe auf. K weiß, dass diese Arbeiten nicht erforderlich waren. Die Kosten beliefen sich auf 25.000 € inkl. einer Wertsteigerung des Hauses von 20.000 €.
K will nun das Grundstück erst räumen, wenn N ihm die Kosten erstattet. N hätte diese Arbeiten auch selbst vornehmen lassen wollen.
Kann N von K Herausgabe des Grundstücks verlangen?

23.08.2012/18 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-08-23 19:12:482012-08-23 19:12:48Zivilrecht ZI (ZIII) – August 2012 – 1. Staatsexamen Sachsen-Anhalt (NRW, Rheinland-Pfalz, Hamburg)

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