• Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Karteikarten
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Niedersachsen3 > Strafrecht SI – Juli 2015 – 1. Staatsexamen Niedersachsen
Redaktion

Strafrecht SI – Juli 2015 – 1. Staatsexamen Niedersachsen

Examensreport, Niedersachsen

Nachfolgend findet ihr ein Gedächtnisprotokoll der im Juli 2015 gelaufenen Klausur im Strafrecht des 1. Staatsexamens in Niedersachsen. Vielen Dank dafür. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
Sachverhalt
Teil 1:
A wird bereits seit geraumer Zeit von seinem Kommilitonen K „geärgert“. Hinter dessen Rücken redet K unverhältnismäßig schlecht über den A. Irgendwann reicht es dem A. Als er eines Abends den K erblickt, geht er auf ihn zu, um ihn zu verprügeln. Dieser durchschaut die Situation jedoch. Er hat allerdings – da er dem A körperlich deutlich unterlegen ist – nur zwei Möglichkeiten, um den unmittelbar bevorstehenden Angriff endgültig abzuwehren: Er könnte weglaufen. Immerhin ist er viel schneller als der A. Er entscheidet sich jedoch für die Alternative und setzt sein Pfefferspray ein, dass er stets in seiner Jackentasche mit sich führt. Dadurch wird der Angriff noch vor dem ersten Schlag abgewendet. A leidet drei Stunden lang unter erheblichem Augenbrennen.
Doch er gibt nicht auf. Er gibt seinem Freund F den Tipp, dass der K eine wertvolle Uhrensammlung besitze. Er solle sich noch am selben Abend unter einem Vorwand Zutritt zu dessen Wohnung verschaffen und ihn umgehend festhalten und ein in einer Flüssigkeit getränktes Tuch ins Gesicht drücken. Der K werde dadurch in Ohnmacht fallen, sodass F in Ruhe die Uhrensammlung aus der Schreibtischschublade nehmen könne. F ist begeistert und verspricht dem A überdies 20 % des Erlöses für den Verkauf der Uhrensammlung. Was F jedoch nicht weiß: K besitzt gar keine Uhrensammlung und auch sonst nichts, von dem der K glaubt, F würde es mitnehmen. A möchte vielmehr, dass K stirbt. Das Tuch ist mit einer tödlich wirkenden Flüssigkeit getränkt. F bricht auf, um nach dem Abendessen, etwa zwei Stunden später, die Tat auszuführen. Kurze Zeit später gibt er seinen Tatplan jedoch vollständig und endgültig auf.
Stattdessen sieht er ein Haus, in dem er es sich zum Abendessen gemütlich machen will. Mit einer Gehwegplatte schlägt er die Scheibe der Terrassentür ein und öffnet diese. Als er durch das Haus schlendert, nimmt er einen beißenden Brandgeruch aus dem Keller wahr. Mit einem herumstehenden Feuerlöscher löscht er das Feuer fachgerecht. Dabei wird jedoch ein Luxusteppich irreversibel verschmutzt. Wenn F nicht eingeschritten wäre, wäre das Haus vollständig abgebrannt.
Prüfen Sie die Strafbarkeit der Beteiligten A, K und F nach dem StGB. §§ 123, 211 StGB sind nicht zu prüfen. Evtl. erforderliche Strafanträge sind wirksam gestellt.
Teil 2: strafprozessuale Zusatzfrage
F wird vom Amtsgericht Osnabrück – Strafrichter – wegen seines Verhaltens verurteilt. Mit seinem Verteidiger V bespricht er, sich telefonisch zu melden, sollte er ein Rechtsmittel einlegen wollen. Nach drei Tagen ruft er in der Kanzlei des V an, erreicht allerdings nur die P, die ihm sagt, sie halte als Praktikantin die Telefonwache, da alle anderen Kollegen sich in einer Besprechung befinden. Sie könne jedoch etwas ausrichten oder der F könne in 30 Minuten noch einmal anrufen. F, der noch am selben Tag in den Urlaub will und daher keine Lust hat nochmals anzurufen, sagt ihr, der V möge für ihn Rechtsmittel gegen die Verurteilung einlegen. P vergisst sich eine Notiz zu machen und V über den Wunsch des F zu unterrichten. Als F zwei Wochen später aus dem Urlaub zurückkehrt, ist noch kein Rechtsmittel eingelegt worden?
Kann F noch ein Rechtsmittel gegen die Verurteilung einlegen?

Print Friendly, PDF & Email
27.08.2015/1 Kommentar/von Redaktion
Schlagworte: 1. Staatsexamen, Gedächtnisprotkoll, Juli 2015, Niedersachsen, Strafrecht
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • Teilen auf LinkedIn
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2015-08-27 10:00:032015-08-27 10:00:03Strafrecht SI – Juli 2015 – 1. Staatsexamen Niedersachsen
Das könnte Dich auch interessieren
Sachverhalt der Strafrecht Examensklausur – Juni 2011 – 1. Staatsexamen NRW und HH
Das Sanktionssystem im Jugendstrafrecht – von Erziehungsmaßregeln bis zur Jugendstrafe
Schema: Diebstahl, § 242 StGB
Strafrecht SII – April 2015 – 1. Staatsexamen Berlin / Brandenburg und NRW
Examensreport kompakt: Zivilrecht I, II und III – Oktober 2019 – Hessen – 1. Staatsexamen
Öffentliches Recht Ö II – Mai 2012 – 1. Staatsexamen NRW
1 Kommentar
  1. Brathering
    Brathering sagte:
    27.08.2015 um 13:23

    Ohje die wollte ich nicht so schnell wiedersehen. 🙁

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info

Deine Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat. Als gemeinnütziges Projekt aus Bonn sind wir auf eure Untersützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch eure Gastbeiträge. Über Zusendungen und eure Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Das Betäubungsmittelstrafrecht – Ein Überblick über Begriff, Menge und Straftatbestände
  • Neue Rechtsprechung des BGH zur Ersatzfähigkeit von „Schockschäden“
  • Praktikum in einer Großkanzlei – Einblicke in das FGS „Intern-Programm“

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

Das Betäubungsmittelstrafrecht – Ein Überblick über Begriff, Menge und Straftatbestände

Rechtsgebiete, Startseite, Strafrecht, Strafrecht BT, Verschiedenes

Wir freuen uns, nachfolgenden Gastbeitrag von Sabrina Prem veröffentlichen zu können. Die Autorin ist Volljuristin. Ihr Studium und Referendariat absolvierte sie in Düsseldorf. Ist das Betäubungsmittelstrafrecht – zumindest als Lehrmaterie – im […]

Weiterlesen
01.02.2023/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2023-02-01 10:00:002023-01-25 11:49:57Das Betäubungsmittelstrafrecht – Ein Überblick über Begriff, Menge und Straftatbestände
Gastautor

Neue Rechtsprechung des BGH zur Ersatzfähigkeit von „Schockschäden“

Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Zivilrecht

Wir freuen uns, nachfolgenden Gastbeitrag von Simon Mantsch veröffentlichen zu können. Er studiert Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und ist als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Flick Gocke Schaumburg tätig. Ein nach §§ 823 […]

Weiterlesen
16.01.2023/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2023-01-16 15:42:082023-01-25 11:42:19Neue Rechtsprechung des BGH zur Ersatzfähigkeit von „Schockschäden“
Gastautor

Praktikum in einer Großkanzlei – Einblicke in das FGS „Intern-Programm“

Alle Interviews, Für die ersten Semester, Interviewreihe, Lerntipps, Rezensionen, Startseite, Verschiedenes

Wir freuen uns, nachfolgend einen Gastbeitrag von Maximilian Drews veröffentlichen zu können. Der Autor studiert Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und berichtet über sein absolviertes Pflichtpraktikum in einer Bonner Großkanzlei. […]

Weiterlesen
03.01.2023/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2023-01-03 07:26:222023-01-04 10:57:01Praktikum in einer Großkanzlei – Einblicke in das FGS „Intern-Programm“

Support

Unterstütze uns und spende mit PayPal

Jetzt spenden
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© 2022 juraexamen.info

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen