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Du bist hier: Startseite1 > Rechtsgebiete2 > Öffentliches Recht3 > VerfGH Saarland zur Fünf-Prozent-Hürde bei Landtagswahl
Dr. Christoph Werkmeister

VerfGH Saarland zur Fünf-Prozent-Hürde bei Landtagswahl

Öffentliches Recht, Rechtsprechung, Verfassungsrecht

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes entschied vor Kurzem mit Urteil vom 22.03.2012 (Az. Lv 3/12) zur Zulässigkeit der Fünf-Prozent-Klausel bei einer Landtagswahl. Der VerfGH sah gewichtige Gründe für die Beibehaltung der Fünf-Prozent-Sperrklausel. Ohne die Klausel bestünde die Gefahr einer Zersplitterung des Parlaments, womit im Ergebnis die Regierungsbildung beeinträchtigt wäre. Insbesondere verändere sich diese rechtliche Beurteilung nicht, wenn bereits von vornherein fest stehe, dass die Bildung einer Großen Koalition angestrebt wird. Inbesondere für anstehende mündliche Prüfungen bietet diese Entscheidung also Anlass, sich noch einmal intensiver mit den verfassungsrechtlichen Wahlrechtsgrundsätzen und insbesondere der Gleichheit der Wahl auseinanderzusetzen.

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25.03.2012/0 Kommentare/von Dr. Christoph Werkmeister
Schlagworte: 5%, Allgemeinheit, Fünf Prozent, Gleichheit, öffentlichkeit, Wahl, Wahlcomputer, Wahlen, WAhlprüfung, Wahlrecht
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