• Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Karteikarten
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Niedersachsen3 > Strafrecht SI – Januar 2014 – 1. Staatsexamen Niedersachse...
Redaktion

Strafrecht SI – Januar 2014 – 1. Staatsexamen Niedersachsen

Examensreport, Niedersachsen

Im Folgenden erhaltet ihr ein Gedächtnisprotokoll der im Januar 2014 gelaufenen ersten Klausur im Strafrecht in Nierdersachsen. Vielen Dank hierfür. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.

Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.

Sachverhalt
Amtsarzt A und Rechtsanwalt R nehmen beide an der Veranstaltung „Skate by night“ in Hannover teil. Beide tragen keinen Helm. Lange fahren sie unbemerkt nebeneinander im Hauptfeld. Sie fallen jedoch nach und nach unbemerkt aufgrund ihrer Erschöpfung zurück und sind bald außer Sichtweite des Hauptfeldes und nur noch zu zweit.
A sieht, dass R sein Smartphone und einen (letzten) Energieriegel in seinem Rucksack hat. Als er wieder Luft hat, setzt er zum Überholen an und nimmt dabei das Smartphone und den Riegel aus dem Rucksack des R. Dieser bemerkt davon nichts.
A schafft es in der Folge, einige Meter gut zu machen. Nun nimmt er den Riegel und isst ihn. Er möchte sich nun über eine Seitenstraße aus dem Staub machen und hat nicht mehr vor, der Strecke zu folgen.
R erlebt nochmal einen Energieschub, nachdem A ihn überholt hatte. Da er nichts bemerkt hat und er nur sieht, dass A dabei ist, in eine Seitenstraße abzubiegen, denkt er, dass A eine Abkürzung kennt und will ihm deswegen folgen.
A bemerkt dies und denkt, dass R den wahren Grund des Überholmanövers herausgefunden hat, nämlich das Entwenden der Gegenstände. Er fährt also in eine dunkle Seitenstraße wartet kurz und stellt dem ahnungslosen und mit hohem Tempo ankommenden R ein Bein, sodass dieser stürzt und unglücklich mit dem Hinterkopf aufprallt, um im Besitz der Gegenstände zu bleiben. R verstirbt noch auf dem Weg ins Krankenhaus an seinen Verletzungen.
 
Am nächsten Tag trifft sich A mit seinem Kumpel B in der Gaststätte „Zum Goldenen Broiler“. Noch bevor B dem A von seinem Missgeschick, dass er sein Handy verloren hat, erzählen kann, berichtet A ihm von den Geschehnissen des vorigen Tages. Beide kommen schnell überein, dass sich hier eine für beide günstige Gelegenheit bietet. Sie werden sich schnell einig über den Verkauf des Smartphones. Jeder handelt hier für seinen eigenen Gewinn.
A bietet dem B sogar noch an, ihm „seine“ Garantieerklärung des Herstellers zu verkaufen. Allerdings zu einem höheren Preis. Diese ist noch mindestens ein Jahr gültig und der Hersteller wird daraus garantiert verpflichtet. B willigt ein und zahlt den Kaufpreis in bar an A.
Tatsächlich hatte A die Garantieerklärung tags zuvor an seinem PC entworfen. Sie sieht einem Original in der Tat zum Verwechseln ähnlich. Er hatte dies für einen eventuellen Weiterverkauf des Handys gemacht. Nachdem er das Dokument gedruckt hatte, fügte er ein Herstellersiegel drauf, das täuschend echt aussah.
Beglückt von seinem Verkaufstalent geht A nun los und kauft von dem Geld ein neues Paar Inlineskates.
Wie haben sich die Beteiligten strafbar gemacht?
Bearbeitervermerk: Strafanträge gelten – sofern sie erforderlich sein sollten – als gestellt. § 261 StGB ist nicht zu prüfen. Es sind nur Normen des StGB zu prüfen.

Print Friendly, PDF & Email
31.01.2014/2 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: 1. Staatsexamen Niedersachsen, Januar 2014, Strafrecht SI
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • Teilen auf LinkedIn
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2014-01-31 10:45:562014-01-31 10:45:56Strafrecht SI – Januar 2014 – 1. Staatsexamen Niedersachsen
Das könnte Dich auch interessieren
Strafrecht SI – April 2016 – 1. Staatsexamen NRW
Zivilrecht ZIII – Januar 2014 – 1. Staatsexamen Niedersachsen
Strafrecht SI – Januar 2014 – 1. Staatsexamen NRW
Zivilrecht ZI – Januar 2014 – 1. Staatsexamen Niedersachsen
Öffrecht ÖII – Januar 2014 – 1. Staatsexamen NRW
Öffrecht ÖII – Januar 2014 – 1. Staatsexamen NRW
2 Kommentare
  1. holger
    holger sagte:
    01.05.2014 um 21:15

    Gibt es schon erste Ergebnisse???

    Antworten
    • ola
      ola sagte:
      11.05.2014 um 15:15

      Jup:) gibt es!

      Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info

Deine Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat. Als gemeinnütziges Projekt aus Bonn sind wir auf eure Untersützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch eure Gastbeiträge. Über Zusendungen und eure Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Ticketverkaufsstellen wie Eventim müssen bei coronabedingtem Veranstaltungsausfall nicht die Ticketkosten zurückerstatten
  • BGH: Neues zur Sterbehilfe im Rahmen des § 216 StGB
  • OLG Karlsruhe: Medizinische Instrumente als gefährliche Werkzeuge im Sinne des § 224 StGB

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Philip Musiol

Ticketverkaufsstellen wie Eventim müssen bei coronabedingtem Veranstaltungsausfall nicht die Ticketkosten zurückerstatten

Kaufrecht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Schuldrecht, Startseite, Uncategorized, Verbraucherschutzrecht, Zivilrecht

Entscheidungen rund um das Coronavirus beherrschen nach wie vor die Rechtsprechung. Besonders die letztinstanzlichen Entscheidungen sind dabei von besonderer Prüfungsrelevanz, so auch das Urteil des BGH vom 13.07.2022, Az. VII […]

Weiterlesen
15.08.2022/1 Kommentar/von Philip Musiol
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Philip Musiol https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Philip Musiol2022-08-15 08:03:462022-08-15 08:07:33Ticketverkaufsstellen wie Eventim müssen bei coronabedingtem Veranstaltungsausfall nicht die Ticketkosten zurückerstatten
Yannick Peisker

BGH: Neues zur Sterbehilfe im Rahmen des § 216 StGB

Klassiker des BGHSt und RGSt, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Startseite, Strafrecht, Strafrecht AT, Strafrecht BT

Mit Entscheidung v. 28.6.2022 (Az. 6 StR 68/21) hat der BGH die bereits aus der „Gisela-Entscheidung“ bekannten Grundsätze zur Abgrenzung der straflosen Beihilfe zur strafbaren Tötung nach § 216 StGB […]

Weiterlesen
12.08.2022/von Yannick Peisker
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Yannick Peisker https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Yannick Peisker2022-08-12 08:22:172022-08-12 08:27:44BGH: Neues zur Sterbehilfe im Rahmen des § 216 StGB
Charlotte Schippers

OLG Karlsruhe: Medizinische Instrumente als gefährliche Werkzeuge im Sinne des § 224 StGB

Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Startseite, StPO, Strafrecht, Strafrecht BT, Uncategorized

Körperverletzungsdelikte, gerade auch die Qualifikationen des § 224 StGB sind ein Dauerbrenner im Examen, sodass ihre Beherrschung und die Kenntnis aktueller Rechtsprechung essentielle Voraussetzung für eine gute Bearbeitung der Strafrechtsklausur […]

Weiterlesen
10.08.2022/1 Kommentar/von Charlotte Schippers
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Charlotte Schippers https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Charlotte Schippers2022-08-10 06:51:242022-08-12 12:50:01OLG Karlsruhe: Medizinische Instrumente als gefährliche Werkzeuge im Sinne des § 224 StGB

Support

Unterstütze uns und spende mit PayPal

Jetzt spenden
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© 2022 juraexamen.info

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen