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Schlagwortarchiv für: Strafrecht SI

Redaktion

Strafrecht SI – April 2016 – 1. Staatsexamen NRW

Examensreport, Nordrhein-Westfalen

Vielen Dank auch für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls der gelaufenen Klausur im Strafrecht des 1. Staatsexamens im April 2016 in NRW. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
Sachverhalt
Fall 1
A betreibt eine Gaststätte weit abgelegen auf einem Wanderweg. Gegen 15 Uhr packt A so langsam alles zusammen, weil er glaubt, dass an dem verregneten Tag keine Gäste mehr kommen. Der Regen führte dazu, dass die Wege schlammig sind und die Gäste üblicherweise fernbleiben.
Zu seinem Verwundern stellt er um 15:15 Uhr fest, dass sich ein Jeep nähert. Aus diesem steigen X, Y und Z äußerlich auffällig muskulös – aus und begeben sich in die Gaststätte von A. Dort bestellen sie ein drei Gänge Menü. Um die Suppe für den ersten Gang aufzusetzen geht A in die Küche. Als er dann nochmals nach vorne in den Gästebereich kommt, hört er unbemerkt von X, Y und Z mit, wie diese ihren Plan nochmals durchgehen. Diese wollen nachdem sie das drei Gänge Menü verzehrt haben und evtl noch einen Kaffee getrunken haben, den A fesseln, anschließend das Geld entwenden und davon ziehen. Dass A dies mithörte, haben X, Y und Z nicht mitbekommen.
Daraufhin läuft A in die Küche und versucht mit dem Telefon polizeiliche Hilfe zu rufen. Allerdings hat die Telefongesellschaft ihm das Telefon abgeschaltet. Auch mit dem Handy hat er keinen Empfang, weil die Gaststätte sich weit entlegen befindet. Ein Weglaufen hält A für nicht Zielbringend, weil X, Y und Z sein Fehlbleiben sicherlich schnell bemerken würden.
Deswegen beschloss A einen Aperitif anzubieten. Diesen versetzt er mit einem starken Schlafmittel, wodurch X, Y und Z in einen tiefen Schlaf verfallen sollen, sodass A sich ungehindert entfernen kann. Sonst hat das Schlafmittel keine gefährliche Wirkung.
A bietet den drei Männern die Getränke an, welche natürlich aufs Haus gehen.
Nachdem sie von dem Getränk ausreichend zu sich nahmen, fielen sie in einen tiefen Schlaf. A nimmt das Geld und verschwindet. Nach einer Stunde, wie von A gewollt, wachen X, Y und Z und verlassen die Gaststätte.
Strafbarkeit von A.
Fall 2
Am nächsten Tag parkt A mit einem Auto, das auf seinen Freund H zugelassen ist, aus einer Parkbucht aus. Beim Rückwärtsfahren beschädigt er das Fahrzeug der D. Bei der gesamten Aktion stand D hinter ihrem Fahrzeug und konnte das Geschehen beobachten.
A steigt aus dem Fahrzeug aus und begutachtet den Schaden. Hierbei kommt er mit D ins Gespräch. Nachdem D ihn aufforderte den Fahrzeugschein zu zeigen, um die Daten aufzunehmen, gibt A den Fahrzeugschein heraus. Dieser zeichnet H als Eigentümer des Fahrzeuges aus. D, die ihre Brille nicht dabei hat, bittet den A doch den Namen auf einen Zettel zu notieren. Dieser notiert den Namen des H auf den Zettel und fügt noch eine seiner Visitenkarten bei. A ist Musiker. Auf der Visitenkarte war sein Künstlername und seine Telefonnummer zu erkennen. Ebenso war auf der Karte gut erkennbar A mit einer Gitarre in der Hand abgelichtet. Dass A nicht der Halter des Fahrzeuges ist, gibt er der D nicht bekannt. Anschließend fährt A zu sich nach Hause.
Kurze Zeit später fällt der D auf, dass A evtl nicht der Halter des Fahrzeuges sein könnte und ruft zur genauen Nachfrage die auf der Visitenkarte notierte Nummer an. A erklärt anschließend, dass er nicht der Halter des Fahrzeuges ist, sondern sein Freund H.
Strafbarkeit von A
Fall 3
A befindet sich in Geldnot. Deswegen vereinbart er mit seinem Freund B, dass sie nachts in das Haus seiner nunmehr Exfrau einbrechen wollen und dort ihren Schmuck mitnehmen wollen. In der Nacht schlagen A und B die Terrassentür ein und gehen in das Haus der F, die – wie A weiß- sich nicht im Haus befindet, weil sie an diesem Abend eine Oper besucht. B verlässt direkt nach dem Betreten das Haus, weil er vorne nachschauen wollte, ob jemand das Einschlagen der Terrassentür gehört hat.
A geht nunmehr ins Schlafzimmer und nimmt aus der (nicht verschlossenen) Nachttischschublade den Schmuck der F heraus und reicht es durch das Fenster dem B, der draußen davor wartet. B steckt den Schmuck in seine Innentasche seines Mantels. Anschließend geht A zum Wandtresor und stellt dabei Fest, dass er das Brecheisen zum Öffnen des Tresors vergessen hat. Deswegen ruft er seinen Freund C an und bittet ihn schnellstmöglich ein Brecheisen vorbeizubringen. A erklärt dem C am Telefon, dass er das Eisen dafür benötige, weil er das Garagentor der F öffnen müsse. Keine fünf Minuten später ist C vor Ort und stellt nunmehr fest, dass das Brecheisen nicht für das Garagentor verwendet werden soll. C sagt, dass er mit der Sache nicht am Hut haben möchte, lässt aber das Brecheisen da und fährt mit seinem Fahrrad davon.
Als A gerade das Brecheisen am Wandtresor anbringen wollte, hört B wie sich ein Nachbar nähert, der das Einschlagen der Fensterscheibe gehört hat. B ruft: Da kommt einer! Hau ab! Daraufhin lässt A das Brecheisen liegen und verschwindet mit B.
Strafbarkeit von A, B und C

20.05.2016/3 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2016-05-20 10:00:282016-05-20 10:00:28Strafrecht SI – April 2016 – 1. Staatsexamen NRW
Redaktion

Strafrecht SI – Januar 2014 – 1. Staatsexamen Niedersachsen

Examensreport, Niedersachsen

Im Folgenden erhaltet ihr ein Gedächtnisprotokoll der im Januar 2014 gelaufenen ersten Klausur im Strafrecht in Nierdersachsen. Vielen Dank hierfür. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.

Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.

Sachverhalt
Amtsarzt A und Rechtsanwalt R nehmen beide an der Veranstaltung „Skate by night“ in Hannover teil. Beide tragen keinen Helm. Lange fahren sie unbemerkt nebeneinander im Hauptfeld. Sie fallen jedoch nach und nach unbemerkt aufgrund ihrer Erschöpfung zurück und sind bald außer Sichtweite des Hauptfeldes und nur noch zu zweit.
A sieht, dass R sein Smartphone und einen (letzten) Energieriegel in seinem Rucksack hat. Als er wieder Luft hat, setzt er zum Überholen an und nimmt dabei das Smartphone und den Riegel aus dem Rucksack des R. Dieser bemerkt davon nichts.
A schafft es in der Folge, einige Meter gut zu machen. Nun nimmt er den Riegel und isst ihn. Er möchte sich nun über eine Seitenstraße aus dem Staub machen und hat nicht mehr vor, der Strecke zu folgen.
R erlebt nochmal einen Energieschub, nachdem A ihn überholt hatte. Da er nichts bemerkt hat und er nur sieht, dass A dabei ist, in eine Seitenstraße abzubiegen, denkt er, dass A eine Abkürzung kennt und will ihm deswegen folgen.
A bemerkt dies und denkt, dass R den wahren Grund des Überholmanövers herausgefunden hat, nämlich das Entwenden der Gegenstände. Er fährt also in eine dunkle Seitenstraße wartet kurz und stellt dem ahnungslosen und mit hohem Tempo ankommenden R ein Bein, sodass dieser stürzt und unglücklich mit dem Hinterkopf aufprallt, um im Besitz der Gegenstände zu bleiben. R verstirbt noch auf dem Weg ins Krankenhaus an seinen Verletzungen.
 
Am nächsten Tag trifft sich A mit seinem Kumpel B in der Gaststätte „Zum Goldenen Broiler“. Noch bevor B dem A von seinem Missgeschick, dass er sein Handy verloren hat, erzählen kann, berichtet A ihm von den Geschehnissen des vorigen Tages. Beide kommen schnell überein, dass sich hier eine für beide günstige Gelegenheit bietet. Sie werden sich schnell einig über den Verkauf des Smartphones. Jeder handelt hier für seinen eigenen Gewinn.
A bietet dem B sogar noch an, ihm „seine“ Garantieerklärung des Herstellers zu verkaufen. Allerdings zu einem höheren Preis. Diese ist noch mindestens ein Jahr gültig und der Hersteller wird daraus garantiert verpflichtet. B willigt ein und zahlt den Kaufpreis in bar an A.
Tatsächlich hatte A die Garantieerklärung tags zuvor an seinem PC entworfen. Sie sieht einem Original in der Tat zum Verwechseln ähnlich. Er hatte dies für einen eventuellen Weiterverkauf des Handys gemacht. Nachdem er das Dokument gedruckt hatte, fügte er ein Herstellersiegel drauf, das täuschend echt aussah.
Beglückt von seinem Verkaufstalent geht A nun los und kauft von dem Geld ein neues Paar Inlineskates.
Wie haben sich die Beteiligten strafbar gemacht?
Bearbeitervermerk: Strafanträge gelten – sofern sie erforderlich sein sollten – als gestellt. § 261 StGB ist nicht zu prüfen. Es sind nur Normen des StGB zu prüfen.

31.01.2014/2 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2014-01-31 10:45:562014-01-31 10:45:56Strafrecht SI – Januar 2014 – 1. Staatsexamen Niedersachsen

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