Examensreport: Zusammenfassung Dezember 2011 – NRW, Hamburg
Im Folgenden findet ihr eine Zusammenfassung der Klausurthemen der im Dezember 2011 gelaufenen Klausuren im ersten Staatsexamen in NRW und Hamburg.
Wie immer sind wir dabei auf vor allem eure Mithilfe angewiesen. Damit wir diesen Service auch in Zukunft ausbauen können, schickt uns Gedächtnisprotokolle eurer Examensklausuren! Nur so können wir euch einen umfassenden Überblick über den wirklich relevanten Examensstoff liefern!
NRW
ZI
– Sachenrecht
– Eigentum: Künstler will Gemälde via Sperrmüll vernichten lassen, Passant kommt vorbei und nimmt es mit. Dereliktion, § 959 BGB?
– Basierend auf NJW 1985, 3142 (LG Ravensburg)
ZII
– Kaufrecht
– Scheingeschäft bei Immobilienkauf: Unterschiedliche Kaufpreisvereinbarung bei mündlicher Abrede und notariellem schriftlichen Kaufvertrag.
– Mängelrechte: Feuchtigkeitsschäden am Haus und nicht genehmigungsfähiger „Car-Port“
– BGH: RÜ 09/2011 S. 553; BGH Urt. v. 27.05.2011 – V ZR 122/10
– Mietrecht: Kündigung bei ausstehender Miete, Vollmacht des Hausverwalters, Räumungsklage
– Minderung durch den Mieter bei fehlender Kenntnis des Vermieters von dem Minderungsgrund (vgl. BGH VIII ZR 330/09 – wir berichteten )
ZIII
– Arbeitsrecht
– Sorgfaltspflichten eines Arbeitnehmers: Reinigungskraft im Krankenhaus drückt irgendwelche Knöpfe, um das piepende MRT-Gerät auszuschalten. Dabei geht etwas schief und es entsteht ein Schaden i.H.v. 36.000 EUR. Schadensersatz? (RÜ 5/2011 S. 289 BAG Urt. v. 28.10.2010 – „MRT-Fall“)
– Anfechtung eines Prozessvergleichs, fehlende Objektivität eines Richters (BAG Urt. 12.05.2010 – 2 AZR 544/08)
S
– Auslösung fremden Gepäcks aus der Gepäckaufbewahrung mittels eines vom wahren Eigentümer verlorenen Gepäckscheins
– Täuschung eines Juweliers, der unwissentlich einen Brief an seine eigene Frau verfasst, die den Tätern 75.000 Euro aus dem Privatsafe geben soll. Die Täter „bezahlen“ dann damit den Schmuck (BGH-Fall – wir recherchieren noch, Hinweise erwünscht)
ÖI
– Verfassungsbeschwerde gegen „Rechtsverordnung Fachkundenachweis Sprengstoff“ (RVOFnS) hinsichtlich Tonerkartuschen, die durch Terroristen modifiziert werden könnten.
– Form und Frist: Zusendung einer Verfassungsbeschwerde per Email
– Verhältnismäßigkeit: Erforderlichkeit des FnS in der Person des Betriebsinhabers
– Verletzung der Grundrechte aus Art. 14, 12, 2, 3 GG
– Europarecht: Prüfung der Europarechtskonformität einer Rechtsverordnung, die die Einfuhr im Ausland (Belgien) wiederbefüllter Tonerkartuschen verbietet.
ÖII
– Straßenverkehrsordnung: Halteverbot und Abschleppen eines Fahrzeugs, in dem der Fahrer einen Zettel mit seiner Telefonnummer sichtbar hinterlegt. Wird trotzdem abgeschleppt. Maßnahme rechtmäßig?
– Kostenbescheid
– Form und Frist: Erhebung der Klage per Computerfax
– Vgl. BVerwG, DVBl 1983, 1066; zuletzt BVerwG, 18.02.2002 – 3 B 149.01)
Hamburg
Klausur Handels- und Gesellschafsrecht
– Änderung des Gesellschaftervertrags einer KG: Aufnahme neuer Mitglieder, Mehrheiten bei Abstimmungen, Beschlussfassung
– Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen „eigenmächtig“ verfügenden Gesellschafter und Dritten. Ansprüche des einzelnen Gesellschafters.
Ansonsten wie in NRW. ZI und ZII leicht abgewandelt. Dafür keine ZIII.
Die Strafrechtsklausur beruht auf einem 10-minütigem Ausschnitt des Films „Der Bluffer“ (1976) mit Adriano Celentano 😉
https://www.youtube.com/watch?v=ejrCJsVZI_E&feature=player_embedded#!
ab Minute 50 ist die Szenerie im Juweliergeschäft zu sehen.
In HH gab es in ÖI und ÖII komplett andere Sachverhalte: In ÖI ging es um einen Antrag im einstweiligen Rechtsschutz auf Zulassung eines Schaustellers zum Hamburger Dom gestützt auf § 70 GewO. In ÖII ging es um eine Gesetzesverfassungsbeschwerde gegen ein Hufbeschlaggesetz mit Problemen in der formellen Verfassungsmäßigkeit und einer tiefgehenden Verhältnismäßigkeitsprüfung im Rahmen der 3-Stufen-Theorie.
@horc: Musste so laut lachen 😀
Die Strafrechtsklausur in NRW sieht schwer nach dem Fall „Adel verpflichtet“ aus dem Buch „Fälle mit Lösungen für Fortgeschrittene im Strafrecht“ von Professor Dr. Gereon Wolters aus! Die Summe ist mit 58.000€ beziffert, aber sonst exakt der gleiche Sachverhalt.
@Bine: Könntest du nachschauen, ob dem Fall ein Entscheidung des BGH oder eines anderen Gerichts zu Grunde liegt? Das wäre super. Gerne auch direkt per Hinweis an mail@juraexamen.info.
VG
Nico