Strafrecht I – Oktober 2012- 1. Staatsexamen Niedersachsen
Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im Oktober 2012 gelaufenen ersten Klausur im Strafrecht in Niedersachsen. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle eurer Klausuren an examensreport@juraexamen.info
zu schicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
Sachverhalt
Anm.: Der Sachverhalt war auf folgender Grundlage aufgebaut: BGH NStZ 2004, 37
D und F betreiben zusammen Cannabishandel. Im August 2012 kommt zum ersten Mal K zu ihnen. K kauft für 200 € Haschisch, behauptet, er habe kein Geld dabei (vergessen) und will den „Stoff“ erstmal ausprobieren. Zwei Tage später soll er bezahlen. Er weiß aber, dass er länger kein Geld haben wird.
Er konsumiert das Hasch. Eine Woche später kommen D und F zu K und drängen ihn in die Küche, als er die Tür aufmacht. Aufgrund gemeinsamer Absprache fesselt D den K mit einer Wäscheleine. D schlägt ihm mit einer Gardinenstange auf den Kopf, F drückt ihm eine Zigarette auf der Haut aus und sie versuchen ihn dazu zu bringen, ihnen zu sagen, wo sich das in der Wohnung vermutete Bargeld befindet.
K beharrt trotz Malträtierungen darauf, dass er nichts hat, bietet ihnen
aber die Spielekonsole (+ Spiele) an, die er in der Wohnung hat. Die
nehmen sie mit.
Die Konsole ergibt aber nur 100 €, D ist wütend und erzählt das dem
als brutal bekannten Boxer (B), der vorschlägt nochmal zu K zu fahren,
damit D sein Geld bekommt.
Als sie in Ds Fahrzeug zu K fahren, kommt der gerade aus dem Haus. B
springt hin und schubst ihn, zerrt den verdutzten K ins Auto und weist D
an, dass er losfahren soll und sagt ihm, dass er ihn später informiert,
wo es hingeht. Auf dem Weg zu einer entlegenen Waldstelle gibt B dem K
drei heftige Schläge auf den Kopf und verlangt die 100 €, die noch
fehlen. K hat nichts davon dabei, nur seine Uhr von seinem Großvater, die er unter dem Eindruck der Misshandlungen dem B überlässt, der sie sofort dem D gibt. Anschließend bringen B und D den K zurück nach Hause.
B sagt D, dass D die Uhr bei H verkaufen kann. H frage nicht nach der
Herkunft. D geht am nächsten Tag zu H. Der weiß, dass D von B empfohlen
wurde und geht davon aus, dass die Erlangung der Uhr nicht rechtmäßig
war. H kauft die Uhr für 70 €.
Aufgaben:
Wie haben sich D, F, B und K nach dem StGB strafbar gemacht?
Bearbeitervermerk
Lassen sie bei der Prüfung die §§ 239 a, 239b StGB außer Acht. Ferner sind etwaige Konkurrenzen sowie Verwertungshandlungen bezüglich der Spielekonsole (und der Spiele) nicht zu beachten.
BGH NStZ 2004, 37 – Tatkomplex 1 und 2.
Hat jemand § 316a angenommen?