Zur Wiederholung: Niedrige Beweggründe, Rücktrittshorizont, Gewahrsam
In der aktuellen NStZ finden sich zwei BGH-Entscheidungen, die sich gut zur Wiederholung eignen; sie fassen die Rechtsprechung zu niedrigen Beweggründen i.S.d. § 211 StGB, zum Rücktrittshorizont nach § 24 Abs. 1 StGB und zur Frage, wann der Dieb Gewahrsam i.S.d. § 242 Abs. 1 StGB erlangt, zusammen.