• Suche
  • Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Karteikarten
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Rechtsgebiete2 > Öffentliches Recht3 > Ist der Flughafen ein Marktplatz?
Dr. Johannes Traut

Ist der Flughafen ein Marktplatz?

Öffentliches Recht, Verfassungsrecht

Nur ein kurzer Hinweis auf einen interessanten Artikel in der FAZ von heute (24.11.2010, S. 2). In „Ist der Flughafen ein Marktplatz“ berichtet Reinhard Müller über ein interessantes Verfahren vor dem BVerfG.
Es geht darum, ob Demonstranten im Terminalgebäude des Frankfurter Flughafens demonstrieren dürfen. Das wirft einige interessante und M.E. auch aktuelle Fragen zur Grundrechtsdogmatik auf.
– Unmittelbare Grundrechtwirkung weil „öffentliches Unternehmen“? Die Fraport AG ist eine Aktiengesellschaft, gehört allerdings mehrheitlich der öffentlichen Hand. Also (+)? In die Richtung scheint der Senat zu tendieren, es kommt wohl darauf an, ob sie mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand steht. Das ist allerdings aus prinzipiellen Erwägungen angreifbar.
– Bindung Privater? Das wäre der alternative Weg, hier ein „Demonstrationsrecht“ zu konstruieren. Dafür müsste man freilich viel herkömmliche Dogmatik über Bord werfen.
Andererseits: Schon länger wird darauf hingewiesen, dass die Zulassung zu manchen privaten „Veranstaltungen“ ähnlich entscheidend für die Grundrechtsverwirklichung sein kann wie die Zulassung zu staatlichen Veranstaltungen. Z.B. hat der EuGH in der Sache „Bosman“ die damalige Ausländerregelung der Bundesliga den Grundfreiheiten unterworfen, weil sie für die Spieler ebenso stark wirke wie ein staatliches Verbot, in Deutschland zu spielen. Mit anderen Worten: Der Staat kann alleine die Grundrechtsentfaltung nicht mehr sichern. Deshalb Erweiterung auf Private, die dafür wichtig sind? Auch der EGMR verfolgt diesen Ansatz. Dagegen spricht freilich der recht deutliche Wortlaut von Art. 1 Abs. 3 GG.
– Deshalb mittelbare Grundrechtsbindung? Was man überlegen könnte: Verfassungskonforme Auslegung des VersG – nicht nur als Ausgestaltung des Art. 8 GG, sondern auch als Schranke des Art. 14 GG. Das VersG könnte ein Gesetz i.S.d. § 903 S. 1 BGB sein, das anderen ein Recht im Hinblick auf das Eigentum des Flughafenbetreibers gibt. Als Argument, warum die Verfassung eine solche Auslegung erfordert, kann man wiederum auf die obige funktionale Betrachtung verweisen und insbesondere auch auf die Rspr. des EGMR.

    – Ist das überhaupt richtig? Die Polizei verweist darauf, dass Demonstrationen „per se“ mit der Sicherung von Flughäfen kollidieren würden. Andererseits: Bei Autobahnen wurde ein vergleichbares Argument auch verworfen.
    Vielleicht nicht unmittelbar sehr examensrelevant, aber für das größere Verständnis interessant. Vor allem ist spannend, ob die Entwicklung in anderen Rechtsordnungen, die für die Grundrechtsbindung eher auf „funktionale“ Kriterien abstellen, auch bei uns Gefolgschaft finden wird.

    Print Friendly, PDF & Email
    24.11.2010/0 Kommentare/von Dr. Johannes Traut
    Eintrag teilen
    • Teilen auf Facebook
    • Teilen auf X
    • Teilen auf LinkedIn
    https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Johannes Traut https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Johannes Traut2010-11-24 17:41:432010-11-24 17:41:43Ist der Flughafen ein Marktplatz?
    0 Kommentare

    Hinterlasse einen Kommentar

    An der Diskussion beteiligen?
    Hinterlasse uns deinen Kommentar!

    Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    Über Juraexamen.info e.V.

    Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

    Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

    Werbung

    Anzeige

    Neueste Beiträge

    • Gedächtnisprotokoll Öffentliches Recht I April 2025 NRW
    • Gedächtnisprotokoll Zivilrecht I April 2025 NRW
    • Gedächtnisprotokoll Strafrecht April 2025 NRW

    Weitere Artikel

    Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

    Monika Krizic

    Sittenwidrig günstige Miete?

    BGB AT, Mietrecht, Rechtsprechung, Schuldrecht, Uncategorized, Zivilrecht, Zivilrecht

    §§ 138, 166, 242 BGB – all dies sind Normen, welche Jurastudierende bereits in den ersten Semestern kennenlernen. Umso bedeutender sind sie, wenn sich der BGH (BGH, Urt. v. 26.03.2025 […]

    Weiterlesen
    29.04.2025/0 Kommentare/von Monika Krizic
    https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Monika Krizic https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Monika Krizic2025-04-29 13:42:562025-04-29 15:13:04Sittenwidrig günstige Miete?
    Marie-Lou Merhi

    Die Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage – ein Grundlagenbeitrag

    Aktuelles, Baurecht, Karteikarten, Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Polizei- und Ordnungsrecht, Uncategorized, Verschiedenes

    Die Fortsetzungsfeststellungsklage gehört zu den Klassikern im öffentlichen Recht. Insbesondere im Polizei- und Ordnungsrecht hat sie große Relevanz, da polizeiliche Maßnahmen ihrer Natur nach auf kurze Zeit angelegt sind und […]

    Weiterlesen
    28.03.2025/0 Kommentare/von Marie-Lou Merhi
    https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Marie-Lou Merhi https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Marie-Lou Merhi2025-03-28 08:01:442025-05-12 13:52:59Die Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage – ein Grundlagenbeitrag
    Gastautor

    „Hausbau auf fremden Grund“ – Verwendungsersatzanspruch aus EBV unter Berücksichtigung der Rechtsprechungsänderung des BGH

    Aktuelles, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Sachenrecht, Schon gelesen?, Startseite, Uncategorized, Zivilrecht, Zivilrecht

    Die Frage nach dem Verwendungsersatz beim „Hausbau auf fremdem Grund“ ist ein Klassiker des EBV in der juristischen Ausbildung und bildet gemeinsam mit der diesbezüglichen Rechtsprechungsänderung des BGH (Urt. v. […]

    Weiterlesen
    18.03.2025/0 Kommentare/von Gastautor
    https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2025-03-18 09:00:002025-03-19 11:19:39„Hausbau auf fremden Grund“ – Verwendungsersatzanspruch aus EBV unter Berücksichtigung der Rechtsprechungsänderung des BGH

    Mitmachen

    Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

    Mitmachen
    • Über JE
    • Das Team
    • Spendenprojekt
    • Gastautor werden
    • Mitglied werden
    • Alumni
    • Häufige Fragen
    • Impressum
    • Kontakt
    • Datenschutz

    © juraexamen.info e.V.

    Print Friendly, PDF & Email
    Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen