Zivilrecht ZIII – August 2013 – 1. Staatsexamen BaWü
Vielen Dank an Sven für die nachträgliche Zusendung eines Gedächtnisprotokolls der im August 2013 in Baden-Württemberg gelaufenen ersten Klausur im Zivilrecht. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
Sachverhalt
M und F sind verheiratet und leben im gesetzlichen Güterstand. Die einstmals glückliche Ehe befindet sich schon seit längerem in einer Krise. In einem kleinen Ort im Schwarzwald betreibt M die beliebte und gut laufende Gaststätte „ Zur Goldenen Tanne“. F ist nicht erwerbstätig, hilft aber bei größeren Festveranstaltungen häufig als Kellnerin aus, ohne dafür ein Entgelt zu erhalten. Für die Zubereitung der Speisen ist ein Angestellter zuständig, der zuverlässige Koch K. Zu dessen Aufgaben gehört, neben allen Tätigkeiten in der Küche, auch dafür zu sorgen, dass alle benötigten Zutaten immer in ausreichender Menge vorhanden sind. Hierzu muss der K regelmäßig zum Großmarkt in der nahegelegen Stadt fahren. Da der betrieb nicht über ein eigenes Fahrzeug verfügt, greift K für diese Fahrten auf seinen eigenen PKW zurück. Zwischen M und K ist arbeitsvertraglich vereinbart, dass K hierfür eine Kilometerpauschale in Höhe von 15 Euro je Fahrt erhält. Im März 2013 verliert K auf dem Rückweg vom Großmarkt in Folge leichtester Fahrlässigkeit die Kontrolle über seinen PKW, streift einen Baum und kommt im Straßengraben zum Stehen. Hierdurch entsteht am PKW ein Schaden von 2000 Euro.
Am selben Tag bewirtet M eine größere Gesellschaft, bei der F als Kellnerin aushilft. Nach dem Fest offenbart M der F, dass er vor kurzem beim Händler H ein Wasserbett erstanden habe, das in einigen Monaten geliefert werde. M meint, der kriselnden ehe damit neuen Schwung verleihen zu können. Das sieht F anders und bezichtigt M der Geschmacklosigkeit, weshalb es zu einem heftigen Streit kommt. Wütend wenden sich beide schließlich den Aufräumarbeiten in der Gaststätte zu. Dem immer noch aufgebrachten M unterläuft dabei ein schweres Missgeschick, indem er einen Kasten mit gefüllten Glasflaschen fallen lässt, die allesamt zerbrechen. M ist genervt und kümmert sich nicht weiter um den entstandenen Scherbenhaufen, obwohl von diesem offensichtlich Gefahr ausgeht. So passiert kurz darauf das unvermeidliche: F übersieht, ein vollbeladenes Tablett tragend, die Scherben und rutscht aus. Dabei zieht sie sich nicht nur mehrere tiefe Schnittwunden zu, sondern auch ihre Armbanduhr im Wert von 200 Euro wird zerstört.
Aufgabe 1
a) K Möchte den Schaden an seinem PKW von M ersetzt bekommen, da e in Ms Interesse unterwegs gewesen sei. M ist jedoch nicht bereit, für einen Schaden an Ks Fahrzeug aufzukommen, an welchem dieser auch noch selbst schuld sei. Schließlich passierten Unfälle eben, wenn man mit einem Auto unterwegs sei. Dafür kann er, M, doch nichts. Besteht der geltend gemachte Anspruch?
b) Angesichts des Streits und ihrer schweren Verletzungen verlangt F von M Schadensersatz für die zerstörte Uhr, sowie Schmerzensgeld. Wie ist die Rechtslage?
Fortsetzung 1
Um die Ehe noch zu retten, begeben sich M und F im April auf eine dreiwöchige reise. Die Stammgäste der „Goldenen Tanne“ weichen in diesem Zeitraum auf den „Tiefen Krug“, die von Wirt W betriebene Gaststätte im Ort, aus. Allerdings ist die Küche des W qualitativ schlechter, so dass die Gäste nach Ms Rückkehr dem „Tiefen Krug“ wieder fernbleiben. Um M diesen Wettbewerbsvorteil zu nehmen, beginnt W auf geschickte Wiese das Gerücht zu streuen, K, der Koch der „Goldenen Tanne“, würde regelmäßig ins Essen spucken, bevor es den Gästen serviert werde. Das Gerücht verbreitet sich sehr schnell. Anfangs wundert sich M ob der ausbleibenden Gäste. Am 2. Mai 2013 erfährt er von den Vorwürfen gegen K. M möchte sich selbst vom Wahrheitsgehalt des Gerüchts überzeugen und beobachtet K die nächsten Tage auf das Genaueste, kann jedoch kein Fehlverhalten feststellen. Als M seinen Koch schließlich am 6. Mai 2013 mit dem Vorwürfen konfrontiert, beteuert K, nichts dergleichen zu tun, was zutrifft. Auch M ist von der Unschuld des K überzeugt. Als weiterhin die Gäste ausbleiben, versucht M, der Gerüchteküche entschieden entgegenzutreten indem er beider jeder Gelegenheit K in Schutz nimmt, die Vorwürfe als unwahr darstellt und das Pflichtbewusstsein des K hervorstellt. Gleichzeitig versucht M den Ursprung des Gerüchts ausfindig zu machen. Lieder bleiben all diese Bemühungen erfolglos. Als schließlich Ende Mai auch langjährige Stammgäste die „ Goldene Tanne“ meiden, macht sich der Mangel an Gästen auch finanziell empfindlich bemerkbar. Die Mitglieder der einflussreichen Skatrunde des Bürgermeisters machen sogar unmissverständlich klar, dass M seine berufliche und private Zukunft im Ort abschreiben könne, wenn r K nicht sofort vor die Tür setzte. M fürchtet um seine Existenz und sieht sich gezwungen, K am 5. Juni fristlos zu kündigen. Das Kündigungsschreiben geht K am folgenden Tag zu.
Aufgabe 2
K versteht die Welt nicht mehr. Schließlich habe er doch nichts falsch gemacht. Er begibt sich am 10. Juni 2013 zu einem Anwalt und fragt, ob sein Arbeitsverhältnis durch die fristlose Kündigung wirksam beendet worden ist. Erstellen Sie ein Gutachten des Anwalts.
Bearbeitungshinweis für Aufgabe 2. Zeitpunkt der Bearbeitung ist hier der 10. Juni 2013.
Fortführung 2
Trotz der Entlassung des K erholt sich die „Goldene Tanne“ kaum. M gerät in ernste finanzielle Schwierigkeiten, was die Beziehung zu F zusätzlich belastet. M und f trennen sich schließlich und M zieht Anfang August aus der gemeinsamen Wohnung aus. Wenige Tage später wird von H das Wasserbett an die vormals von M und F gemeinsam bewohnte Adresse geliefert. Die überraschte F weigert sich das Wasserbett anzunehmen und die verlangten 350 Euro zu bezahlen, da sie schließlich schon ein Bett besitze. H solle sich an M halten.
Aufgabe 3
Kann H von F Bezahlung des Wasserbettes verlangen?
Fortführung 3
Im September 2013 erfährt F schließlich, dass M das Grundstück der „Goldenen Tanne“, das in seinem Eigentum steht am 20. August 2013 mit einer Buchgrundschuld zu Gunsten der B-Bank in Höhe von 190.000 Euro belastet hat, um den Geschäftsbetrieb weiterführen zu können. Diese Grundschuld wurde auch in das Grundbuch eingetragen. Der Grundstückswert (inkl. Gebäude und Inventar) beträgt 200.000 Euro. Das und dass M über kein weiteres nennenswertes Vermögen verfügt ist der B-Bank bekannt.
Aufgabe 4
F ist mit der Bestellung der Grundschuld nicht einverstanden und verlangt von der B-Bank die Löschung der Grundschuld. Diese weigert sich jedoch und erklärt, dass sie nicht wusste, dass M verheiratet sei, und sie auch das auch nichts angehe. Besteht der geltend gemachte Anspruch?
Bearbeitungshinweis: Auf alle im Sachverhalt aufgeworfenen Fragen ist, ggf. hilfsgutachtlich, einzugehen.
das sind die identischen Sachverhalte… jedesmal.. wieso durfte ich die nicht mitnehmen?!!!
Vielleicht hat da ja jemand ein fotografisches Gedächtnis
Wenn Du doch weißt, dass die exakt sind dann musst Du ihn doch ebenso auswendig kennen 😉
Einfach mitnehmen. Wer sollte das kontrollieren?
bei uns haben sie nachgeschaut, ob die sachverhalte mit abgegeben worden sind 😉 steht auch eigentlich fett unterstrichen drunter, dass man es mit abgeben MUSS.. aber war ja klar, dass einige leute immer aus der reihe tanzen müssen 😉
Und ne, wenn man die klausuren mitgeschrieben hat erkennt man sie auch einfach, ohne irgendwas auswendig zu können.. so ein schwachsinn 😉