ÖffRecht ÖI – April 2013 – 2. Staatsexamen Rheinland-Pfalz
Vielen Dank für die Zusendung eines Hinweises zu der im April 2013 gelaufenen ersten Klausur im Öffentlichen Recht in Rheinland-Pfalz. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
Sachverhalt
Der Antragsteller/Kläger begehrt PKH für Klage gegen Uni. Er hatte drei Klausuren geschrieben, die alle mit der Note 5,0 bewertet wurden, eine davon, weil er die Bearbeitungszeit überschritten hatte. Er bat die Professoren um Einsichtnahme, die zwei ihm gewährten, einer nicht. Alle lehnten zudem die Anfertigung einer Kopie ab. Der Kläger wollte die Ergebnisse nicht anfechten, sondern nur klären, dass er vertretbare Lösungen angefertigt hatte, die sein Grundverständnis der Materie zeigen sollten. Dies war für ihn für die Fortsetzung seines Studiums an einer anderen Uni wichtig. Außerdem vermutete er in den Korrekturen beleidigende Inhalte aufgrund zweier Äußerungen der Professoren (z.B. „keine Ahnung, davon aber viel“). Die Prüfungsordnung der Uni sah vor, dass eine Einsichtnahme erst möglich ist, wenn der Student 30 „Kreditpunkte“ erreicht hatte, die der Kläger nicht hatte. Gericht wies darauf hin, dass Klage möglicherweise an § 44a VwGO scheitern könnte. Zudem ging es darum, ob ein Widerspruchsverfahren per E-Mail stattgefunden hatte.
Wurde der Klausurfall einem Originalfall nachgebildet? Kennt jemand vielleicht eine Fundstelle?