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Du bist hier: Startseite1 > Startseite2 > Aktuelles3 > Generalbundesanwalt: Harald Range als neue Besetzung / Rechtsterroristen...
Dr. Johannes Traut

Generalbundesanwalt: Harald Range als neue Besetzung / Rechtsterroristen als Gegenstand mündlicher Prüfungen

Aktuelles, Strafrecht

Am 17.11.2011 hat Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger Harald Range zum neuen Generalbundesanwalt ernannt.
Dies ist eine Personalie, die für die mündliche Prüfung bekannt sein sollte: Der Geneneralbundesanwalt ist nach § 142a GVG der in erster Linie für die Verfolgung von Staatsschutzdelikten (vgl. § 120 GVG) zuständige Staatsanwalt. In den Ermittlungen gegen die Zwickauer-Rechtsterroristen-Zelle kommt ihm damit eine Schlüsselrolle zu. Entsprechend hat die Bundesanwaltschaft bereits die Ermittlungen in diesem Fall übernommen (s. Presseerklärung vom 11.11.2011). In Köln war die Bundesanwaltschaft bereits gestern Thema der mündlichen Prüfung.
Für die mündliche Prüfung sollte man sich daher die Mühe machen, sich noch einmal den Abschnitt über die Staatsanwaltschaft (§§ 142ff. GVG) und insbesondere auch die Bundesanwaltschaft (§ 142a GVG) durchzulesen. Strafprozessual sollte man auch die Voraussetzungen eines Haftbefehls (§§ 112ff. StPO), wie er gegen Beate Z. und andere Beteiligte bereits erging, noch einmal wiederholen (dazu die Pressemitteilungen der Bundesanwaltschaft v. 13.11.2011 [Beate Z.] und v. 14.11.2011 [Holger G., ein Unterstützer der Gruppe]).
Im materiellen Recht kann ein Blick auf die Staatsschutzdelikte (§§ 84ff. StGB) nicht schaden. Die Tötungsdelikte (§§ 211ff. StGB) und auch Probleme aus dem AT rund um Täterschaft und Teilnahme sollten ohnehin bekannt sein. Im Hinblick auf letzteres kann man die RAF-Problematiken (insbesondere, dass die mittäterschaftliche Zurechnung nach § 25 Abs. 2 StGB die Aufklärung des genauen Tathergangs entbehrlich machen kann) noch einmal Revue passieren lassen. Ferner sollte man die Kronzeugenregelung des § 46b StGB vor Augen haben, da ihre Anwendung für eine der Mitglieder des Zwickauer Zirkels, Beate Z., diskutiert wurde. Dazu schon unser Beitrag Aktuell: Kronzeugenregelung im Strafrecht.
Zur Person Harald Range

  • Ein Bericht des Handelsblatts v. 17.11.2011: Neuer Generalbundesanwalt – Harald Range will Rechtsterroristen jagen
  • Und der Wikipedia-Eintrag zu Harald Range

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19.11.2011/2 Kommentare/von Dr. Johannes Traut
Schlagworte: Generalbundesanwalt, mündliche Prüfung, Rechtsterroristen, Zwickerauer-Kreis
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https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Johannes Traut https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Johannes Traut2011-11-19 11:48:052011-11-19 11:48:05Generalbundesanwalt: Harald Range als neue Besetzung / Rechtsterroristen als Gegenstand mündlicher Prüfungen
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2 Kommentare
  1. HansiPansi
    HansiPansi sagte:
    19.11.2011 um 23:00

    Kronzeugenregelung: § 46 b StGB

    Antworten
  2. Tom
    Tom sagte:
    20.11.2011 um 12:24

    @HansiPansi: Hierzu morgen auch ein ausführlicher Beitrag.

    Antworten

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