Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im März 2013 gelaufenen dritten Klausur im Zivilrecht in Baden-Württemberg. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
Sachverhalt
Teil 1
1950 verkaufte V an A und B jeweils ein Grundstück. Diese Grundstücke liegen nebeneinander, sind gleich groß und sehen auch ansonsten nahezu gleich aus. Die Kaufpreise sind ebenfalls identisch. Die wirksamen Eigentumsübertragungen wurden im Grundbuch eingetragen. Aufgrund der Ähnlichkeit der Grundstücke nimmt jedoch A das Grundstück des B, und B das Grundstück des A in Besitz. Der Fehler bleibt zunächst unentdeckt.
A lässt auf „seinem“ Grundstück Öl versickern, sodass dieses um 10.000 Euro an Wert verliert. B hingegen errichtet auf „seinem“ Grundstück ein fertiges Gartenhaus mit Fundament (Wertsteigerung: 20.000 Euro).
Im Jahr 2012 stirbt A, sein Alleinerbe ist E. Dieser untersucht die Erbmasse und entdeckt dabei die Verwechslung der Grundstücke.
Aufgaben:
1. Kann E das von B in Besitz genommene Grundstück herausverlangen?
2. Hat B Ansprüche gegen E?
Bearbeitervermerk:
Maßgeblich ist allein die aktuelle Rechtslage. Das EGBGB bleibt außer Betracht.
Teil 2
Als B im Urlaub ist, lässt A eigenmächtig die Schlösser am Grundstück sowie am Gartenhaus austauschen. B verklagt nach seiner Rückkehr A auf Herausgabe des Grundstücks beim zuständigen Gericht. A erhebt Widerklage auf Feststellung seines Eigentums und des fehlenden Besitzrechts des B.
Aufgaben:
3. Hat die Klage des B Aussicht auf Erfolg?