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Schlagwortarchiv für: Examensreporte

Redaktion

Strafrecht II – April 2013 – 2. Staatsexamen Rheinland-Pfalz

Lerntipps, Rheinland-Pfalz

Vielen Dank für die Zusendung eines Hinweises zu der im April 2013 gelaufenen zweiten Klausur im Strafrecht in Rheinland-Pfalz. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
 
Sachverhalt
Der Sachverhalt war dem Urteil des BGH vom 21.12.2011 (§§ 212, 13 durch das Trinken von Reinigungsmittel) nachgebildet.

19.04.2013/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2013-04-19 12:00:592013-04-19 12:00:59Strafrecht II – April 2013 – 2. Staatsexamen Rheinland-Pfalz
Redaktion

Strafrecht – März 2013 – 1. Staatsexamen Baden-Württemberg

Baden-Württemberg

Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im März 2013 gelaufenen Klausur im Strafrecht in Baden-Württemberg. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
 
Sachverhalt
Privatpatientin P lässt sich von Chefarzt C operieren. Aus Unachtsamkeit vergisst C eine Pinzette im Bauchraum der P. Erst nach der Operation bemerkt C den Fehler. C teilt der P mit, es sei eine zweite Operation erforderlich. Von der Pinzette erzählt C der P nichts. P willigt in die Operation ein. C entfernt die Pinzette erfolgreich.
Ein Assistenzarzt hat den Fehler des C mitbekommen und informiert P nach der zweiten Operation über den Fehler des C bei der ersten Operation. P beschließt, von C ein „Schmerzensgeld“ zu verlangen, das weit über die in solchen Fällen normalerweise von den Gerichten zugesprochene Summe hinausgeht (50.000 Euro). P fordert C zur Zahlung auf, da sie sonst dessen Fehler der Presse mitteilen werde. C zahlt aus Angst um seinen Arbeitsplatz und seinen guten Ruf die 50.000 Euro.
Nach einer Weile meint P, ihr stehe noch mehr Geld zu. Sie verlangt weitere 50.000 Euro von C. C erkennt, dass P ihr Verhalten fortsetzen wird. Um sich zu wehren, bittet C seinen Bekannten D, gegen Zahlung von 10.000 Euro der P einen „fühlbaren Schrecken“ einzujagen. Dazu teilt er D die Adresse von P mit. D beauftragt den E, den Wunsch des C auszuführen. E klingelt bei P, es öffnet jedoch die Schwester (S) der P. E hält die S für P und schlägt und tritt sofort auf sie ein, auch nachdem sie bereits am Boden liegt. S trägt Prellungen und Blutergüsse davon.
P erkennt, dass sie von C wohl kein weiteres Geld mehr bekommen wird und informiert die Polizei.
 
Aufgaben:
Wie haben sich C, P, D und E strafbar gemacht?
 

03.04.2013/5 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2013-04-03 16:00:222013-04-03 16:00:22Strafrecht – März 2013 – 1. Staatsexamen Baden-Württemberg
Redaktion

Zivilrecht ZIII – März 2013 – 1. Staatsexamen Baden-Württemberg

Baden-Württemberg

Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im März 2013 gelaufenen dritten Klausur im Zivilrecht in Baden-Württemberg. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.
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Sachverhalt
Teil 1
1950 verkaufte V an A und B jeweils ein Grundstück. Diese Grundstücke liegen nebeneinander, sind gleich groß und sehen auch ansonsten nahezu gleich aus. Die Kaufpreise sind ebenfalls identisch. Die wirksamen Eigentumsübertragungen wurden im Grundbuch eingetragen. Aufgrund der Ähnlichkeit der Grundstücke nimmt jedoch A das Grundstück des B, und B das Grundstück des A in Besitz. Der Fehler bleibt zunächst unentdeckt.
A lässt auf „seinem“ Grundstück Öl versickern, sodass dieses um 10.000 Euro an Wert verliert. B hingegen errichtet auf „seinem“ Grundstück ein fertiges Gartenhaus mit Fundament (Wertsteigerung: 20.000 Euro).
Im Jahr 2012 stirbt A, sein Alleinerbe ist E. Dieser untersucht die Erbmasse und entdeckt dabei die Verwechslung der Grundstücke.
 
Aufgaben:
1. Kann E das von B in Besitz genommene Grundstück herausverlangen?
2. Hat B Ansprüche gegen E?
Bearbeitervermerk:
Maßgeblich ist allein die aktuelle Rechtslage. Das EGBGB bleibt außer Betracht.
 
Teil 2
Als B im Urlaub ist, lässt A eigenmächtig die Schlösser am Grundstück sowie am Gartenhaus austauschen. B verklagt nach seiner Rückkehr A auf Herausgabe des Grundstücks beim zuständigen Gericht. A erhebt Widerklage auf Feststellung seines Eigentums und des fehlenden Besitzrechts des B.
 
Aufgaben:
3. Hat die Klage des B Aussicht auf Erfolg?

03.04.2013/2 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2013-04-03 12:00:342013-04-03 12:00:34Zivilrecht ZIII – März 2013 – 1. Staatsexamen Baden-Württemberg

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