• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Nordrhein-Westfalen3 > 3. Zivilrechtsklausur – Dezember 2011 – 1.Staatsexamen NRW
Redaktion

3. Zivilrechtsklausur – Dezember 2011 – 1.Staatsexamen NRW

Examensreport, Nordrhein-Westfalen

Wir danken Stefanie für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls der heute gelaufenen Klausur.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank! 
Fall 1:
A hat die R in ihrer Arztpraxis seit mehreren Jahren als Reinigungskraft angestellt. Ihr monatlicher Bruttolohn beträgt 400 Euro.
An einem Sonntag besucht die R eine Freundin die im gleichen Haus wohnt, in dem sich auch die Praxis befindet.
Im Treppenhaus hört sie den Alarm des MRT aus der Praxis. Sie begibt sich, mithilfe des ihr überlassenen Praxisschlüssels in die Praxis um den Alarm abzuschalten.
Das fest in der Wand verankerte Alarmsystem besteht aus fünf Knöpfen, die jeweils in englischer Sprache beschriftet sind. Vier davon sind blau. Der fünfte Knopf ist rot und durch eine Plexiglasscheibe die zunächst hochgeschoben werden muss besonders gesichert. Die Beschriftungen auf den blauen Knöpfen lauteten: „host standby“, „alarm silence“, „system off“ und „system on“
und die auf dem roten „magnet stop“
R – insoweit ungeschult -, drückt in der Absicht den Alarm auszuschalten, wahllos den roten Knopf. Dabei löst sie ein sog. MRT Quench aus, bei dem das zur Kühlung dienende Helium komplett herausströmt und das elektromagnetische Feld infolgedessen zerstört wird. Die Kosten der Reparatur betragen 36.000 Euro.
A ist der Ansicht, dass R für den kompletten Schaden aufkommen müsse. Sie habe an ihrem arbeitsfreien Tag nichts in der Praxis zu suchen und sei außerdem nicht zum Drücken irgendwelcher Knöpfe befugt. Dies sei auch keine unbillige Härte, da die R eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen habe.
R dagegen meint, bei ihrem niedrigen Lohn könne es doch nicht sein, dass sie für den gesamten Schaden aufkommen müsse.
Sie habe sich auch außerhalb ihrer Arbeitszeit verpflichtet gefühlt den Alarm abzuschalten. Weiterhin sei es nur ein Versehen gewesen, dass sie den falschen Knopf gedrückt habe, denn sie habe schon einmal – was zutrifft – den Alarm des Gerätes erfolgreich abgeschaltet.
Frage: Kann A von R Schadensersatz verlangen. Wenn ja in welcher Höhe?
Auf alle aufgeworfenen Rechtsfragen ist, nötigenfalls im Hilfsgutachten, einzugehen.
Fall 2:
Der ledige und für ein Kind unterhaltspflichtige E ist seit 2005 bei der T- GmbH (T) angestellt. Sein brutto Arbeitslohn beträgt 5.000 Euro monatlich.
Wegen einiger Unzulänglichkeiten kündigt T dem E. Daraufhin erhebt E Kündigungsschutzklage und obsiegt. T geht in Berufung. Die gem. § 11 Abs.4 ArbGG entsprechenden Anwälte sind ebenfalls zugegen.
Hier schließen T und E einen Vergleich wonach das Arbeitsverhältnis zum ursprünglichen Kündigungstermin als beendet gelten soll und E eine Abfindung in Höhe von 50.000 Euro erhält.
Nachdem sich T und E aber über das Zustandekommen der Abfindungshöhe streiten ficht E den Vergleich „unter allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten“ an.
E trägt hierzu vor, der Kammervorsitzende K hätte sich während des Prozesses nicht zu einer Erörterung der Sach- und Rechtslage bereiterklärt. Vielmehr habe er zu E gesagt: „Passen Sie auf was Sie sagen. Das wird sonst alles gegen Sie verwendet.“
Zu der Forderung des E eine Abfindung in Höhe von 150.000 Euro zugesprochen zu bekommen, sagte der K: „Glücklich sind die, die bis zuletzt hoffen“ und weiter: „Wenn Sie sich nicht auf den Vergleich einlassen bekommen Sie höchstens 20.000 Euro. Ihre Chance den Prozess zu gewinnen beläuft sich auf höchstens 20%. Seien sie doch vernünftig. In ihrer familiären Situation ist ihr Verhalten höchst unverantwortlich.“ Nachdem E weiterhin nicht auf das Vergleichsangebot eingehen will sagt der K zu ihm: „ Manche muss man eben zu ihrem Glück zwingen. Wenn Sie nicht einwilligen, müssen wir Sie eben zu einem Vergleich prügeln.“ E habe daher den Eindruck gehabt eine objektive und unparteiische Lösung des Rechtsstreits wäre nicht möglich und sich deshalb dem K gebeugt.
Frage: Ist der Vergleich zwischen E und T vor dem LAG wirksam geschlossen? Es ist zu unterstellen dass die Ausführungen des E der Wahrheit entsprechen.
Auf §§ 64 Abs. 7, 57 II ArbGG wird hingewiesen.
Anmerkung (Danke an Katharina):
1. Fall exakt der MRT-Fall: RÜ 5/2011 S. 289 BAG Urt. v. 28.10.2010: Innerbetrieblicher Schadensausgleich bei grober Fahrlässigkeit
Zweiter Fall betraf Anfechtung eines Prozessvergleichs. Drohung durch Richter. Basiert Eins zu Eins auf BAG Urt. 12.05.2010 – 2 AZR 544/08

Print Friendly, PDF & Email
19.12.2011/0 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: 2011, Dezember, Examensreport, NRW, Zivilrecht
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2011-12-19 19:52:442011-12-19 19:52:443. Zivilrechtsklausur – Dezember 2011 – 1.Staatsexamen NRW
Das könnte Dich auch interessieren
Eigenrechte der Natur im Zivilprozess
Zivilrecht III – Juli 2020 – NRW – 1. Staatsexamen
ÖffRecht ÖR II – März 2012 – 1. Staatsexamen Baden-Württemberg
Öffrecht Ö II – Oktober 2012 – 1. Staatsexamen Berlin, NRW, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern
ÖffRecht Ö II – Oktober 2012 – 1. Staatsexamen Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern
Sachverhalt der 2. Zivilrecht Examensklausur – Oktober 2010 – 1. Staatsexamen NRW, Berlin, Niedersachsen, Meck-Pomm
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Verkehrspflichten in der zivilrechtlichen Klausur
  • Gedächtnisprotokoll Öffentliches Recht II April 2025 NRW
  • Tätowierungen als Einstellungshindernis im Polizeidienst?

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

Verkehrspflichten in der zivilrechtlichen Klausur

Aktuelles, Deliktsrecht, Examensvorbereitung, Fallbearbeitung und Methodik, Karteikarten, Lerntipps, Rechtsgebiete, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Im Ausgangspunkt ist klar: „Ein allgemeines Verbot, andere nicht zu gefährden, wäre utopisch“ (vgl. nur BGH, Urt. v. 19.1.2021 – VI ZR 194/18) Damit ist allerdings nicht geklärt, welche Anforderungen […]

Weiterlesen
12.06.2025/0 Kommentare/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2025-06-12 09:39:522025-06-12 09:39:53Verkehrspflichten in der zivilrechtlichen Klausur
Redaktion

Gedächtnisprotokoll Öffentliches Recht II April 2025 NRW

Aktuelles, Examensreport, Nordrhein-Westfalen, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Uncategorized, Verfassungsrecht

Wir freuen uns sehr, ein Gedächtnisprotokoll zur zweiten Klausur im Öffentlichen Recht des April-Durchgangs 2025 in Nordrhein-Westfalen veröffentlichen zu können und danken Tim Muñoz Andres erneut ganz herzlich für die […]

Weiterlesen
04.06.2025/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2025-06-04 08:43:322025-06-04 08:44:08Gedächtnisprotokoll Öffentliches Recht II April 2025 NRW
Miriam Hörnchen

Tätowierungen als Einstellungshindernis im Polizeidienst?

Aktuelles, Examensvorbereitung, Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Verwaltungsrecht

Die vom VG Berlin zu beantwortende Frage, ob die Ablehnung einer Bewerbung für den Polizeidienst wegen sichtbarer Tätowierungen rechtswidrig erfolgt, wirft eine Vielzahl examensrelevanter Fragestellungen auf: Aufgrund der Eilbedürftigkeit im […]

Weiterlesen
03.06.2025/0 Kommentare/von Miriam Hörnchen
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Miriam Hörnchen https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Miriam Hörnchen2025-06-03 08:45:032025-06-06 10:50:46Tätowierungen als Einstellungshindernis im Polizeidienst?

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen