• Suche
  • Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Karteikarten
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Baden-Württemberg3 > ÖffRecht ÖR II – März 2012 – 1. Staatsexamen Baden-Württemberg
Nicolas Hohn-Hein

ÖffRecht ÖR II – März 2012 – 1. Staatsexamen Baden-Württemberg

Baden-Württemberg, Examensreport

Vielen Dank an Anders für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls der gestern in BW gelaufenen Klausur im öffentlichen Recht. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
Sachverhalt
Es ist Anfang August. P ist Pastor in einer kleinen evangelikalen Glaubensgemeinschaft in der Gemeinde G im Landkreis Sigmaringen. Im Hinblick auf die 10te Jährung der Ereignisse zum 11. September möchte er ein Zeichen setzen: Er gibt bekannt am Jahrestag einen alten Koran – der sich in seinem Eigentum befindet – öffentlich in Brand zu setzen. Er sieht sich verpflichtet ein Zeichen gegen den Muslimischen Glauben zu setzen, den er als den Inbegriff des Bösen ansieht. Dieses Vorhaben wird weltweit mit Entrüstung zur Kenntnis genommen.
Es wurden bereits mehrfach durch anonyme Anrufer Anschläge auf christliche Einrichtungen in Deutschland, sowie auf militärische Anlagen im Irak und Afghanistan angekündigt. Im Hinblick auf einen ähnlichen Fall des Amerikaners Terry Jones – in dessen Folge es ebenfalls zu gravierenden Ausschreitungen kam – werden die Ankündigungen sehr ernst genommen. P missbilligt die diese Anschlagsankündigungen.
Bürgermeister M der Gemeinde G möchte die Aktion unbedingt verhindern. Insbesondere sieht er eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Zwar fällt der Koran nicht unter §2 BDSchG, dennoch besteht ein gesteigertes Interesse an der alten Koranauflage, die P verbrennen will. Unter anderen wurden bereits Kaufangebote islamischer Gemeinden i.H.v. 5.000€ an P herangetragen. Indem P seine Eigentümerstellung zu Ungunsten der Allgemeinheit missbrauche läge ein Verstoß gegen Art. 14 II GG vor. Rechtsreferent R sieht hingegen aufgrund der Glaubensfreiheit des P keine Möglichkeit einzuschreiten. Auch ein Eingriff auf Grundlage Gefahr für die öffentlichen Ordnung begegne verfassungsrechtlicher Bedenken.
Aufgabe 1: Kann M die Aktion des P unterbinden?
Ein Aussteiger gibt über die Glaubensgemeinschaft des P ein anonymes Interview, indem P als Fanatiker und Rechtsradikaler entlarvt wird.
Bundesverteidigungsminister V sieht Handlungsbedarf. Er lässt ein Infoblatt erstellen, welches den obigen Sachverhalt schildert. Darüberhinaus beinhaltet das Blatt eine Anmerkung des V, in der er P unter anderem mit Anders Breivik vergleicht und P als „Braunen“ und „Brandstifter“ bezeichnet. V erhofft sich Sympathisanten von P zu trennen. Das Blatt ist mit „Bundesverteidigungsminister V“ unterschrieben. Die Veröffentlichung steht unmittelbar bevor.
Aufgabe 2: P meint es fehle an der Rechtsgrundlage. Er lässt anfragen ob die Veröffentlichung mit Klage zum VG Tübingen noch verhindert werden kann.

Print Friendly, PDF & Email
14.03.2012/3 Kommentare/von Nicolas Hohn-Hein
Schlagworte: 2012, Baden-Württemberg, Examensreport, März
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • Teilen auf LinkedIn
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Nicolas Hohn-Hein https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Nicolas Hohn-Hein2012-03-14 07:00:172012-03-14 07:00:17ÖffRecht ÖR II – März 2012 – 1. Staatsexamen Baden-Württemberg
Das könnte Dich auch interessieren
Sachverhalt der 2. Zivilrecht Examensklausur – Oktober 2010 – 1. Staatsexamen NRW, Berlin, Niedersachsen, Meck-Pomm
Sachverhalt der 3. Zivilrecht Examensklausur – Oktober 2010 – 1. Staatsexamen NRW, Berlin, Niedersachsen
ÖffRecht ÖII – April 2013 – 2. Staatsexamen Rheinland-Pfalz
Öffentliches Recht ÖII – September 2016 – 1. Staatsexamen BW
Sachverhalte der 2. Zivilrecht Examensklausur – März 2011 – 1. Staatsexamen Bremen
Ö-Rechts-Klausur Ö II – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Hamburg
3 Kommentare
  1. Ba-Wü
    Ba-Wü sagte:
    14.03.2012 um 11:19

    Bearbeitungsvermerk:
    Zu Aufgabe 1: Zeitpunkt zu dem geprüft werden soll, ist der 15.08.2011 .
    Zu Aufgabe 2 : Zeitpunkt zu dem geprüft werden soll, ist der 01.09.2011 und andere Grundrechte als die Glaubensfreiheit sind nicht zu prüfen.
    Und zum Sachverhalt:
    – es war die Glaubensgemeinschaft G und die Gemeinde S
    – Koran war kein Kulturdenkmal im Sinne von § 2 DSchG (Ba-wü: Dürig Nr. 84)

    Antworten
  2. Peter
    Peter sagte:
    15.03.2012 um 21:06

    Soll Aufgabe 2 über einstweiligen Rechtsschutz oder eine normale Klage gelöst werden?

    Antworten
  3. m.q.
    m.q. sagte:
    16.03.2012 um 10:18

    wohl 123

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info

Deine Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat. Als gemeinnütziges Projekt aus Bonn sind wir auf eure Untersützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch eure Gastbeiträge. Über Zusendungen und eure Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • La dolce vita – Rechtspflegepraktikum in Rom
  • OLG Oldenburg zu gutgläubigem Erwerb eines Kfz auf Imbiss-Parkplatz
  • Urteil des OLG München: Online-Glücksspiel im Bereicherungsrecht

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Alexandra Alumyan

La dolce vita – Rechtspflegepraktikum in Rom

Alle Interviews, Für die ersten Semester, Interviewreihe, Lerntipps, Schon gelesen?, Startseite, Tagesgeschehen

Um zum ersten Staatsexamen zugelassen zu werden, muss man während der Semesterferien eine praktische Studienzeit – ein Praktikum – jeweils in der Rechtspflege und in der Verwaltung ableisten. Während einer […]

Weiterlesen
18.05.2023/von Alexandra Alumyan
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Alexandra Alumyan https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Alexandra Alumyan2023-05-18 16:18:112023-05-22 12:36:15La dolce vita – Rechtspflegepraktikum in Rom
Simon Mantsch

OLG Oldenburg zu gutgläubigem Erwerb eines Kfz auf Imbiss-Parkplatz

Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Sachenrecht, Startseite, Tagesgeschehen, Zivilrecht, Zivilrecht

Jüngst hatte sich das OLG Oldenburg (Urt. v. 27.03.2023 – 9 U 52/22) mit dem gutgläubigen Eigentumserwerbs an einem Lamborghini zu befassen. Die Sachverhaltsumstände wirken dabei geradezu grotesk. Nicht nur […]

Weiterlesen
26.04.2023/1 Kommentar/von Simon Mantsch
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Simon Mantsch https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Simon Mantsch2023-04-26 06:00:002023-04-26 07:17:55OLG Oldenburg zu gutgläubigem Erwerb eines Kfz auf Imbiss-Parkplatz
Alexandra Alumyan

Urteil des OLG München: Online-Glücksspiel im Bereicherungsrecht

Bereicherungsrecht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Startseite, Tagesgeschehen, Zivilrecht

In seiner Entscheidung vom 20.09.2022 – 18 U 538/22 befasste sich das OLG München mit einem immer wiederkehrenden Klassiker des Bereicherungsrechts: Die teleologische Reduktion des § 817 S. 2 BGB. Die Vorschrift des § 817 S. 2 BGB […]

Weiterlesen
17.04.2023/von Alexandra Alumyan
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Alexandra Alumyan https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Alexandra Alumyan2023-04-17 10:16:132023-04-17 10:31:39Urteil des OLG München: Online-Glücksspiel im Bereicherungsrecht

Support

Unterstütze uns und spende mit PayPal

Jetzt spenden
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© 2022 juraexamen.info

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen