• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Hessen3 > Zivilrecht ZIII – September 2012 – 1. Staatsexamen Hessen,...
Redaktion

Zivilrecht ZIII – September 2012 – 1. Staatsexamen Hessen, NRW

Hessen, Nordrhein-Westfalen

Vielen Dank an Gero für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im September 2012 gelaufenen dritten Klausur im Zivilrecht in Hessen. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle eurer Klausuren an examensreport@juraexamen.info
zu schicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!

 
Sachverhalt
Aufgabenteil 1:
Der Arbeitnehmer A ist seit dem 01.01.2000 zusammen mit sechs weiteren Kollegen im Betrieb der B-GmbH angestellt. Die B-GmbH stellt Zubehör für den Reitsport her. Ein Betriebsrat existiert nicht. Im Jahre 2007 werden noch weitere drei Mitarbeiter in Vollzeit eingestellt. Der Geschäftsführer und alleinige Gesellschafter der B-GmbH, P, spielt schon seit längerer Zeit mit dem Gedanken sich zur Ruhe zu setzen. Allerdings hat er diese Entscheidung noch nicht abschließend mit seiner Frau besprochen. Um die tarifvertraglichen Kündigungsfristen zu wahren, kündigt er allen Mitarbeitern mit Schreiben vom 10.09.2012 form- und fristgerecht zum 31.03.2013. Das Schreiben geht dem A am nächsten Tag zu. Erst einige Tage später fasst P den endgültigen Entschluss, den Betrieb der B-GmbH einzustellen.
Frage 1: War die Kündigung wirksam?
 
Aufgabenteil 2:
Die Ausgangssituation stellt sich so wie oben beschrieben dar. Allerdings hat B den endgültigen Stilllegungsbeschluss bereits im August nach einem Gespräch mit seiner Frau getroffen. Außerdem hat P bereits einige Teile des Betriebsvermögens veräußert und einen Makler engagiert, um das Betriebsgrundstück zu verkaufen. Einige Tage nach dem Zugang der Kündigungen verstirbt dann völlig überraschend die Ehefrau des P. Dieser wirft daraufhin seine Pläne um und stürzt sich in Arbeit. Er widerruft auch den Maklerauftrag und will den Betrieb weiterführen.
Frage 2: Was ist dem A aus anwaltlicher Sicht zu raten?
 
 Aufgabenteil 3:
Einige Tage nach dem Erhalt der Kündigung ist A immer noch gereizt. Er begibt sich auf dem Betriebsgelände der B-GmbH zu seinem Dienstwagen, den er auch privat nutzen darf. Er möchte sich damit auf den Weg zu einem Großkunden machen, um diesen über die neuen Produkte der B-GmbH zu informieren. Aus Unachtsamkeit kommt es dann beim Zurücksetzen zu einem Unfall mit dem hinter dem Wagen stehenden Arbeitskollegen K. Das Verhalten des A ist als normal fahrlässig einzustufen. Dem Arbeitskollege K entstehen infolge des Unfalls Heilbehandlungskosten in Höhe von 160 €, am Dienstwagen entsteht ein Sachschaden i.H.v. 140 €.
Frage 3: Kann die B-GmbH von A Schadensersatz bezüglich des Sachschadens am PKW verlangen? Kann K von A Schadensersatz bezüglich der Heilbehandlungskosten verlangen?
 
Aufgabenteil 4:
P bekommt die Vorfälle auf dem Firmengelände der B-GmbH mit und ist über den A sehr verärgert. Daraufhin lässt er ihm die Schlüssel zu dem Dienstwagen abnehmen und lässt das Werkstor abschließen. A kann den PKW nicht mehr benutzen und verlässt das Gelände schließlich zu Fuß.
Frage 4: Bestehen Herausgabeansprüche des A bezüglich des Dienstwagens?
Bearbeitervermerk: Es ist davon auszugehen, das A keine (arbeits-) vertraglichen Ansprüche (mehr) zustehen. Außerdem ist davon auszugehen, dass A den Dienstwagen wieder an die B-GmbH zurückgeben muss.

Print Friendly, PDF & Email
29.09.2012/3 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: 1. Staatsexamen, Examensreport, Hessen, September 2012, ZIII, Zivilrecht
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-09-29 13:48:322012-09-29 13:48:32Zivilrecht ZIII – September 2012 – 1. Staatsexamen Hessen, NRW
Das könnte Dich auch interessieren
Zivilrecht I – Dezember 2018 – NRW – 1. Staatsexamen
ÖffRecht ÖI – Juli 2013 – 1. Staatsexamen SH
Strafrecht – April 2019 – NRW – 1. Staatsexamen
Prüfungsgespräch: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Öffrecht Ö I – Oktober 2012 – 1. Staatsexamen Berlin
Zehn goldene Regeln für die Anfertigung einer juristischen Seminararbeit
3 Kommentare
  1. NRW201209
    NRW201209 sagte:
    29.09.2012 um 14:53

    Lief exakt so auch in NRW

    Antworten
    • Jurrrist
      Jurrrist sagte:
      16.10.2012 um 8:31

      Ich meine bei Aufgabenteil 3 war nicht nach den Heilbehandlungskosten in der Klausur in NRW gefragt. Es war nur der Sachschaden zu prüfen.
      Oder ?

      Antworten
      • NRW201209
        NRW201209 sagte:
        18.10.2012 um 11:22

        Ja richtig

        Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Lösungsvorschlag für die Zivilrecht I Klausur aus dem Mai 2024
  • Die Rechtsnachfolge in der Personengesellschaft beim Tod eines Gesellschafters
  • Das Entsperren und Auslesen von Smartphones zu Zwecken der Strafverfolgung

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Redaktion

Lösungsvorschlag für die Zivilrecht I Klausur aus dem Mai 2024

Aktuelles, Examensreport, Nordrhein-Westfalen, Uncategorized, Zivilrecht

Im Mai 2024 hat uns Laura ein Gedächtnisprotokoll zur ersten Zivilrechtsklausur des Mai-Durchgangs 2024 in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt. Nun hat Lorenz Fander, der jene Klausur selbst abgelegt hat, dankenswerterweise […]

Weiterlesen
01.09.2025/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2025-09-01 12:40:592025-09-02 10:54:28Lösungsvorschlag für die Zivilrecht I Klausur aus dem Mai 2024
Gastautor

Die Rechtsnachfolge in der Personengesellschaft beim Tod eines Gesellschafters

Aktuelles, Erbrecht, Examensvorbereitung, Gesellschaftsrecht, Karteikarten, Lerntipps, Rechtsgebiete, Schon gelesen?, Schwerpunktbereich, Startseite, Uncategorized, Zivilrecht, Zivilrecht

In zivilrechtlichen Examensklausuren müssen die Prüflinge einen großen Überblick über die verschiedenen Rechts- und Teilgebiete unter Beweis stellen. Oftmals werden auch „Randbereiche“ und die Verzahnung verschiedener Regelungsbereiche abgefragt, um Systemverständnis […]

Weiterlesen
25.08.2025/0 Kommentare/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2025-08-25 06:15:032025-08-25 06:15:03Die Rechtsnachfolge in der Personengesellschaft beim Tod eines Gesellschafters
Sören Hemmer

Das Entsperren und Auslesen von Smartphones zu Zwecken der Strafverfolgung

Rechtsprechung, StPO, Strafrecht, Strafrecht, Uncategorized

Dürfen sich Ermittlungspersonen Zugang zu dem Smartphone von Beschuldigten per Fingerscan oder Gesichtserkennung verschaffen? Diese Frage ist nicht nur praktisch bedeutsam und umstritten. Sie dürfte sich zudem als Gegenstand einer […]

Weiterlesen
18.08.2025/0 Kommentare/von Sören Hemmer
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Sören Hemmer https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Sören Hemmer2025-08-18 07:36:092025-08-19 08:27:29Das Entsperren und Auslesen von Smartphones zu Zwecken der Strafverfolgung

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen