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Schlagwortarchiv für: Strafrecht I

Redaktion

Strafrecht SI – April 2016 – 1. Staatsexamen Berlin

Berlin, Examensreport

Nachfolgend erhaltet ihr ein Gedächtnisprotokoll der ersten gelaufenen Klausur im Strafrecht des 1. Staatsexamens in Berlin im April 2016. Vielen Dank für die Zusendung. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
Sachverhalt
S erhält die Diagnose unheilbar Demenzkrank. Er kann sich ein solches Leben nicht vorstellen und möchte dies auch seiner Ehefrau E und seiner 23-jährigen Tochter T nicht zumuten. Also beschließt er nach reiflicher Überlegung sich das Leben zu nehmen, solange er noch im Besitz seiner geistigen Kräfte ist. Nach vielen Gesprächen mit E erklärt diese sich bereit ihm dabei zu helfen. 
E besorgt vom Apotheker A, den sie über den Sachverhalt unterrichtet, ein Beruhigungsmittel, das zuverlässig und schnell zum Tod führt. E weiß, dass der A auch schon einigen Bekannten von ihr in dieser Form behilflich geworden ist. A überlässt ihr sodann das Beruhigungsmittel zum Selbstkaufpreis.
1 Woche später soll das Vorhaben in die Tat umgesetzt werden. E verabschiedet sich von S und verlässt das Haus, da sie den Wunsch des S zwar respektiert, aber mit der Sache nichts zu tun haben will. Die Tochter T und ihr langjähriger Freund F wollen S hingegen beistehen.
Als S sich dann das Betäubungsmittel injizieren will, zittert er vor Aufregung so stark, dass er keine Vene treffen kann. Nach mehreren erfolglosen Versuchen, bittet er die T ihm zu helfen. T zögert. Sie überwindet ihre Zweifel erst, als F zu ihr sagt, sie sehe doch wie ihr Vater leidet, sie solle ihn jetzt nicht im Stich lassen. T injiziert ihrem Vater das Betäubungsmittel fachgerecht.
Sodann klingelt es an der Tür. Während die T bei ihrem Vater bleibt geht F zur Tür und öffnet. 
Vor der Tür stehen zwei Notärzte, die sich nach S erkundigen. Diese wurden von E verständigt, die ihr Gewissen erleichtern wollte.
Die Tür ist noch durch eine Kette mit dem Türrahmen verbunden und nur einen Spalt geöffnet. 
F überlegt kurz, ob er die Tür einfach wieder zuschlagen soll, öffnet dann jedoch mit den Worten „Er ist im Wohnzimmer“.
Da die E den Notärzten den Namen des Medikamentes am Telefon mitgeteilt hatte, können sie dessen tödliche Wirkung tatsächlich noch in letzter Minute stoppen und S überlebt. Er hat jedoch bereits so erhebliche Gehirnschäden erlitten, dass er nicht wieder zu Bewusstsein kommt. Ob die Notärzte den S tatsächlich noch hätten retten können, wusste F nicht, er hielt es aber für möglich.
Aufgabe 1: Wie haben sich T, F, E und A nach dem StGB strafbar gemacht?
Abwandlung: Wie oben, doch nun wird S zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Die behandelnde Ärztin Dr. W, die von E über den Sterbewunsch des S aufgeklärt wurde, findet es unmenschlich den S entgegen seinem Willen am Leben zu lassen. Deswegen injiziert sie ihm im Rahmen einer Nachtschicht ein schnell zum Tode führendes Betäubungsmittel. S verstirbt.
Aufgabe 2: Beurteilen sie die Strafbarkeit von W und T nach § 216 StGB.
Aufgabe 3: Nach den Vorkommnissen wird T als Beschuldigte vorgeladen/vernommen. Der Anwalt der T wird nicht benachrichtigt. Da die T nach dieser Nacht psychisch neben der Spur ist, will sie den Termin verschieben lassen. Der Termin wird nicht verschoben. E, die ihrer Vernehmung zugestimmt hatte wird als Zeugin vernommen.
War die Vernehmung der E rechtmäßig nach der StPO?

Hingewiesen wird auf den neu eingeführten § 217 StGB.

 § 217 StGB war an dieser Stelle abgedruckt.

25.04.2016/9 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2016-04-25 15:17:252016-04-25 15:17:25Strafrecht SI – April 2016 – 1. Staatsexamen Berlin
Redaktion

Strafrecht I – April 2013 – 2. Staatsexamen Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz

Vielen Dank für die Zusendung eines Hinweises zu der im April 2013 gelaufenen ersten Klausur im Strafrecht in Rheinland-Pfalz. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
 
Sachverhalt
Sachverhalt entspricht OLG Celle vom 05.11.2010 (Untreue und Betrug mit Tankkarten). Außerdem hatte der Beschuldigte seinem Chef mit dem Schlüssel in der Hand ins Gesicht geschlagen, sodass dieser die Sehkraft auf einem Auge verlor. Daneben stellte der Beschuldigte selbst Strafantrag gegen den Hauptbelastungszeugen wegen dessen Aussagen bei der Polizei.

19.04.2013/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2013-04-19 10:00:222013-04-19 10:00:22Strafrecht I – April 2013 – 2. Staatsexamen Rheinland-Pfalz
Redaktion

Strafrecht I – Oktober 2012 – 1. Staatsexamen Berlin/Brandenburg

Berlin, Brandenburg

Vielen Dank an Mario für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im Oktober 2012 gelaufenen ersten Klausur im Strafrecht in Berlin. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle eurer Klausuren an examensreport@juraexamen.info
zu schicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!

 
Sachverhalt
U wurde von der Firma B-Bau fristlos gekündigt, als er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Er sinnt nunmehr nach Rache. Da er die Kraftfahrzeugsteuer für sein Fahrzeug sowie die Prämie der Haftpflichtversicherung nicht mehr begleicht, entzieht ihm die Straßenverkehrsbehörde die Zulassung. Darüber ist U erbost, da er mit seinem Fahrzeug fahren will. Sein Freund F schlägt ihm daraufhin vor: „Dann organisier dir doch ein anderes Kennzeichen“.
U ist von dieser Idee begeistert und zieht los. Er findet auf einem verlassenen Parkplatz einen typgleichen Opel und schraubt die Kennzeichenschilder (im Wert von 20 Euro) ab. Wieder zu Hause angekommen, schraubt er sie sodann an sein Fahrzeug, um zukünftig so „präpariert“ am Straßenverkehr teilzunehmen.
Am nächsten Tag fährt U mit seinem Wagen zur Firma B-Bau. Dabei gerät er aus Unachtsamkeit auf einen Fahrradweg. Der herannahende Radfahrer R kann nur noch durch eine Ruckbewegung nach rechts eine Kollision verhindern und prallt stattdessen gegen einen Pfosten, woraufhin er stürzt und sich das Handgelenk bricht. Von alledem bekommt U nichts mit und fährt weiter.
Hingegen hat der Taxifahrer T den ganzen Vorfall mitbekommen und setzt sich vor U und bremst ihn etwa 100m später aus. T springt aus seinem Taxi, reißt die Tür des U auf und fordert ihn nach einem Tatvorwurf auf, sich auszuweisen. U will davon nichts wissen, da er es für falsch hält und fährt den T barsch an. Daraufhin drückt T den Oberkörper des U nach hinten und zieht den Zündschlüssel ab.
Nun hat U genug, steigt selbst aus und fordert seinen Zündschlüssel zurück. Aber T beharrt darauf, der U solle sich ausweisen. Trotz Wortgefechts erlangt U seinen Schlüssel nicht zurück und verpasst dem T deswegen eine schmerzhafte Ohrfeige. In der Folge lässt T den Schlüssel fallen. U hebt ihn auf und fährt weiter zur Firma B-Bau.
Bei der Firma B-Bau angekommen, zieht U eine geladene Pistole und beschimpft den I, den Inhaber der Firma B-Bau, mit den Worten: „Ich bring dich gleich um, du Schwein!“ Dabei hat U keine Tötungspläne, sondern will dem I nur Angst machen. Nun klingelt ein Passant und geht, als keiner öffnet, wieder fort. U wird jetzt klar, in was für eine Lage er sich da gebracht hat. Er beschließt nunmehr den I zu töten. Jedoch möchte er dies an einem ruhigen Ort erledigen. Dazu knebelt er den I und zerrt ihn – unter für U erkennbaren Schmerzen – in seinen Kofferraum. Nach etwa 30km an einem Waldweg öffnet er seinen Kofferraum und muss zu seiner Überraschung feststellen, dass der I bereits an der Knebelung erstickt ist. Wenig später wird U festgenommen.
 
Aufgabe
Prüfen Sie die Strafbarkeit von U, F und T nach dem StGB. Erforderliche Strafanträge sind gestellt.

17.10.2012/3 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-10-17 12:00:412012-10-17 12:00:41Strafrecht I – Oktober 2012 – 1. Staatsexamen Berlin/Brandenburg
Redaktion

Strafrecht I – Oktober 2012- 1. Staatsexamen Niedersachsen

Niedersachsen

Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im Oktober 2012 gelaufenen ersten Klausur im Strafrecht in Niedersachsen. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.
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Sachverhalt
Anm.: Der Sachverhalt war auf folgender Grundlage aufgebaut: BGH NStZ 2004, 37
D und F betreiben zusammen Cannabishandel. Im August 2012 kommt zum ersten Mal K zu ihnen. K kauft für 200 € Haschisch, behauptet, er habe kein Geld dabei (vergessen) und will den „Stoff“ erstmal ausprobieren. Zwei Tage später soll er bezahlen. Er weiß aber, dass er länger kein Geld haben wird.
Er konsumiert das Hasch. Eine Woche später kommen D und F zu K und drängen ihn in die Küche, als er die Tür aufmacht. Aufgrund gemeinsamer Absprache fesselt D den K mit einer Wäscheleine. D schlägt ihm mit einer Gardinenstange auf den Kopf, F drückt ihm eine Zigarette auf der Haut aus und sie versuchen ihn dazu zu bringen, ihnen zu sagen, wo sich das in der Wohnung vermutete Bargeld befindet.
K beharrt trotz Malträtierungen darauf, dass er nichts hat, bietet ihnen
aber die Spielekonsole (+ Spiele) an, die er in der Wohnung hat. Die
nehmen sie mit.
Die Konsole ergibt aber nur 100 €, D ist wütend und erzählt das dem
als brutal bekannten Boxer (B), der vorschlägt nochmal zu K zu fahren,
damit D sein Geld bekommt.
Als sie in Ds Fahrzeug zu K fahren, kommt der gerade aus dem Haus. B
springt hin und schubst ihn, zerrt den verdutzten K ins Auto und weist D
an, dass er losfahren soll und sagt ihm, dass er ihn später informiert,
wo es hingeht. Auf dem Weg zu einer entlegenen Waldstelle gibt B dem K
drei heftige Schläge auf den Kopf und verlangt die 100 €, die noch
fehlen. K hat nichts davon dabei, nur seine Uhr von seinem Großvater, die er unter dem Eindruck der Misshandlungen dem B überlässt, der sie sofort dem D gibt. Anschließend bringen B und D den K zurück nach Hause.
B sagt D, dass D die Uhr bei H verkaufen kann. H frage nicht nach der
Herkunft. D geht am nächsten Tag zu H. Der weiß, dass D von B empfohlen
wurde und geht davon aus, dass die Erlangung der Uhr nicht rechtmäßig
war. H kauft die Uhr für 70 €.
Aufgaben:
Wie haben sich D, F, B und K nach dem StGB strafbar gemacht?
Bearbeitervermerk
Lassen sie bei der Prüfung die §§ 239 a, 239b StGB außer Acht. Ferner sind etwaige Konkurrenzen sowie Verwertungshandlungen bezüglich der Spielekonsole (und der Spiele) nicht zu beachten.

16.10.2012/2 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-10-16 12:33:472012-10-16 12:33:47Strafrecht I – Oktober 2012- 1. Staatsexamen Niedersachsen
Redaktion

Strafrecht I (II) – Oktober 2012 – 1. Staatsexamen NRW, Mecklenburg-Vorpommern, (Berlin)

Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen

Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im Oktober 2012 gelaufenen ersten Klausur im Strafrecht in NRW. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle eurer Klausuren an examensreport@juraexamen.info
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Sachverhalt
A, B und C verabreden sich den Pelzhandel des X zu überfallen. Zudem beschließen sie in Zukunft häufiger derartige Überfälle zu unternehmen, haben bzgl. dessen aber noch nichts Konkretes geplant.
A hat sich für den Überfall auf X bereits einen konkreten Tatplan ausgedacht. Er soll zusammen mit B und C zum Laden des X fahren. Sobald der X auftaucht, sollen B und C aus dem Fahrzeug springen, dem X einen Füller in den Rücken halten und ihn so dazu bringen, den Laden aufzuschließen. Anschließend soll X gefesselt werden und A soll mit dem Fahrzeug vor die Eingangstür des Ladens fahren, damit er zusammen mit B und C die Beute in den Transporter laden kann. Sodann wollen Sie sich aus dem Staub machen. Der gefesselte X werde dann eine Viertelstunde später von einer Ladenangestellten gefunden und befreit werden, da die Angestellten für gewöhnlich etwas später als X den Laden betreten.
Am geplanten Tattag fahren A, B und C sodann zum Laden des X  und warten in der Nähe der Eingangstür im Fahrzeug auf X. Als ein Passant auf die Eingangstür des Ladens zuläuft denkt B, der Passant wäre X. Mit den Worten „Jetzt gehts los“ springt er aus dem Fahrzeug, um den Tatplan umzusetzen. C, der erkannt hat, dass der Passant nicht X ist, läuft hinterher, hält B fest und klärt ihn im letzten Moment über seinen Irrtum auf.
A, B und C beschließen daraufhin, die Aktion für heute abzubrechen und da A die nächsten Tage keine Zeit hat, die Durchführung des Überfalls auf nächste Woche zu verschieben.
Am nächsten Tag wollen B und C den Überfall aber trotzdem und ohne A durchführen. Da sie noch jemanden brauchen, der das Fahrzeug fährt, wenden sie sich an den D. D erklärt sich bereit B und C zu unterstützen. Obwohl er von den Plänen des Trios weiß, auch zukünftig Überfälle zu begehen, möchte D nur bei diesem Überfall als Aushilfsfahrer dabei sein. Von B und C wird ihm eine Belohnung i.H.v.400€ angeboten. Als B, C und D vor dem Laden des X angekommen sind, erscheint dieser dann auch. B und C steigen aus dem Fahrzeug aus. B stellt sich hinter X und drückt ihm den Füllfederhalter in den Rücken. Zudem sagt er zu X: „Wenn du aufmuckst, dann mach ich dich kalt!“ X hält den Füller für eine Waffe und gehorcht. Er schließt den Laden auf. Sodann wird er von B und C an Händen und Füßen gefesselt. B und C beginnen Pelzmäntel und Jacken in das von D geführte Fahrzeug zu verladen. Als sie fertig sind, verlassen alle drei den Tatort. Sie lassen X gefesselt zurück. Wie vermutet, wird X kurze Zeit später von einer Ladenangestellten gefunden und befreit.
Als A am nächsten Tag von dem Coup in der Zeitung liest, ist er sauer, dass „sein Plan“ ohne ihn durchgeführt wurde. Er ruft erbost B und C an und verlangt Beuteteilung. Diese erklären sich damit einverstanden. Kurz bevor B und C dem A vor seiner Wohnung einen Teil der Beute aushändigen können, werden alle von der Polizei festgenommen.
Aufgaben
Prüfen Sie die Strafbarkeit der Beteiligten. Nicht zu prüfen sind dabei §§ 239a/b, 241, 244, 244a ,260, 261 StGB. Alle erforderlichen Strafanträge sind gestellt.

14.10.2012/17 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-10-14 14:00:432012-10-14 14:00:43Strafrecht I (II) – Oktober 2012 – 1. Staatsexamen NRW, Mecklenburg-Vorpommern, (Berlin)

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