Strafrecht I – Oktober 2012 – 1. Staatsexamen Berlin/Brandenburg
Vielen Dank an Mario für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im Oktober 2012 gelaufenen ersten Klausur im Strafrecht in Berlin. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle eurer Klausuren an examensreport@juraexamen.info
zu schicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
Sachverhalt
U wurde von der Firma B-Bau fristlos gekündigt, als er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Er sinnt nunmehr nach Rache. Da er die Kraftfahrzeugsteuer für sein Fahrzeug sowie die Prämie der Haftpflichtversicherung nicht mehr begleicht, entzieht ihm die Straßenverkehrsbehörde die Zulassung. Darüber ist U erbost, da er mit seinem Fahrzeug fahren will. Sein Freund F schlägt ihm daraufhin vor: „Dann organisier dir doch ein anderes Kennzeichen“.
U ist von dieser Idee begeistert und zieht los. Er findet auf einem verlassenen Parkplatz einen typgleichen Opel und schraubt die Kennzeichenschilder (im Wert von 20 Euro) ab. Wieder zu Hause angekommen, schraubt er sie sodann an sein Fahrzeug, um zukünftig so „präpariert“ am Straßenverkehr teilzunehmen.
Am nächsten Tag fährt U mit seinem Wagen zur Firma B-Bau. Dabei gerät er aus Unachtsamkeit auf einen Fahrradweg. Der herannahende Radfahrer R kann nur noch durch eine Ruckbewegung nach rechts eine Kollision verhindern und prallt stattdessen gegen einen Pfosten, woraufhin er stürzt und sich das Handgelenk bricht. Von alledem bekommt U nichts mit und fährt weiter.
Hingegen hat der Taxifahrer T den ganzen Vorfall mitbekommen und setzt sich vor U und bremst ihn etwa 100m später aus. T springt aus seinem Taxi, reißt die Tür des U auf und fordert ihn nach einem Tatvorwurf auf, sich auszuweisen. U will davon nichts wissen, da er es für falsch hält und fährt den T barsch an. Daraufhin drückt T den Oberkörper des U nach hinten und zieht den Zündschlüssel ab.
Nun hat U genug, steigt selbst aus und fordert seinen Zündschlüssel zurück. Aber T beharrt darauf, der U solle sich ausweisen. Trotz Wortgefechts erlangt U seinen Schlüssel nicht zurück und verpasst dem T deswegen eine schmerzhafte Ohrfeige. In der Folge lässt T den Schlüssel fallen. U hebt ihn auf und fährt weiter zur Firma B-Bau.
Bei der Firma B-Bau angekommen, zieht U eine geladene Pistole und beschimpft den I, den Inhaber der Firma B-Bau, mit den Worten: „Ich bring dich gleich um, du Schwein!“ Dabei hat U keine Tötungspläne, sondern will dem I nur Angst machen. Nun klingelt ein Passant und geht, als keiner öffnet, wieder fort. U wird jetzt klar, in was für eine Lage er sich da gebracht hat. Er beschließt nunmehr den I zu töten. Jedoch möchte er dies an einem ruhigen Ort erledigen. Dazu knebelt er den I und zerrt ihn – unter für U erkennbaren Schmerzen – in seinen Kofferraum. Nach etwa 30km an einem Waldweg öffnet er seinen Kofferraum und muss zu seiner Überraschung feststellen, dass der I bereits an der Knebelung erstickt ist. Wenig später wird U festgenommen.
Aufgabe
Prüfen Sie die Strafbarkeit von U, F und T nach dem StGB. Erforderliche Strafanträge sind gestellt.
Der erste Teil ist m.E. sehr gut dargestellt.
Zum letzten Teil sollte noch erwähnt werden, dass U sich an I rächen wollte. Außerdem stand nicht fest, woran I erstickt ist, dies hätte durch die Knebelung oder das Einsperren im Kofferraum geschehen sein können. Des Weiteren hatte U den I nicht nur geknebelt, sondern auch gefesselt. Die Fesselung verursachte bei dem I die Schmerzen, nicht das Zerren in den Kofferraum. Als U den Tod des I entdeckte, versteckte er die Leiche im Wald und führ davon.
Das mit dem Ausbremsen des Taxifahrers könnte man auch falsch verstehen. Ich hab das zumindest so verstanden, dass der Taxifahrer sich mit dem Taxi schon sofort vor den U gesetzt hat und diesen auf einer Strecke von 100 Metern langsam abgebremst hat. Außerdem gab der U dem I die Ohrfeige, als dieser ihm den Schlüssel abnahm. So weit ich mich erinnere, ist U nicht erst ausgestiegen. Ich finde das wichtig, weil ich an dieser Stelle eine Notwehr des U geprüft habe!?
Es stand deutlich drin dass I an der Knebelung erstickt ist, nicht durch das Einsperren in den Kofferraum. Zumindest meine ich mich so daran erinnern zu können!
I ist ist aufgrund der, durch die Fahrt im Kofferraum verursachte, Übelkeit und damit einhergehend dem späteren Erbrechen gestorben. Das Zeug konnte nicht abfließen ihr Witzbolde, er ist an seiner Kotze erstickt.