• Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Karteikarten
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Startseite2 > Rechtsprechung3 > LG Köln: Religiöse Beschneidung von Kindern und Jugendlichen verboten....
Christian Muders

LG Köln: Religiöse Beschneidung von Kindern und Jugendlichen verboten.

Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Strafrecht, Strafrecht, Strafrecht BT

Das LG Köln (Urteil vom 07.05.2012 – 151 Ns 169/11) hat entschieden, dass die religiöse Zirkumzision (Beschneidung) von Kindern und Jugendlichen eine strafbare Körperverletzung darstellt, die nicht durch die Einwilligung der Eltern bzw. als Ausfluss der grundrechtlich geschützten Religions- und Erziehungsfreiheit gerechtfertigt ist. Das Thema ist in wissenschaftlicher Hinsicht bereits seit längerer Zeit ein (strafrechtlicher) Dauerbrenner (siehe etwa den Aufsatz von Herzberg, ZIS 2010,  471 ff. [hier geht´s zur ZIS] gegen den Beitrag von Fateh-Moghadam, RW 2010, 115 ff. [eine gekürzte Ausgabe des letztgenannten Aufsatzes findet sich hier]). Das LG Köln hat jetzt aber als erstes Gericht ein Urteil hierzu vorgelegt.
Bisher war lediglich anerkannt, dass eine Körperverletzung dann vorliegt, wenn eine Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern nicht erfolgt ist oder wenn ein noch nicht einwilligungsfähiger Minderjähriger eingewilligt hat. Dabei wurde keine starre Altersgrenze gezogen, sondern stattdessen auf die individuelle Einsichtsfähigkeit des Minderjährigen und seine Fähigkeit zur Ausübung der Religionsfreiheit abgestellt (siehe hierzu etwa: OLG Frankfurt v. 21.08.2007 – 4 W 12/07 [zivilrechtliche Entscheidung]).
Im Hinblick auf das aktuelle Urteil des LG Köln sei hingewiesen auf eine knappe Urteilsanmerkung von Prof. Dr. Holm Putzke in der LTO, die hier zu finden ist und sowohl den Sachverhalt als auch die Entscheidung kurz beleuchtet.

Print Friendly, PDF & Email
26.06.2012/5 Kommentare/von Christian Muders
Schlagworte: § 223 StGB, § 224 StGB, Einwilligung, Erziehungsrecht, Körperverletzung, Religionsfreiheit, Zirkumzision
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • Teilen auf LinkedIn
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Christian Muders https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Christian Muders2012-06-26 14:58:332012-06-26 14:58:33LG Köln: Religiöse Beschneidung von Kindern und Jugendlichen verboten.
Das könnte Dich auch interessieren
Aktuelle examensrelevante verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung mit weiterführenden Hinweisen
Jur:Next Urteil: „Schlagkräftige Dresdener“
StGB: Die Körperverletzungsdelikte in der Klausur: Definitionen und Streitstrände
BVerwG: Keine Unterrichtsbefreiung aus religiösen Gründen (Schwarze Magie / Burkini)
Rechtsprechungsüberblick Strafrecht und Strafprozessrecht 2019
Zum Begriff von Religion und Weltanschauung: Kein Ausschluss von der Pedelec-Förderung wegen Verweigerung einer Distanzierung von Scientology
5 Kommentare
  1. Nicolas_HohnHein
    Nicolas_HohnHein sagte:
    27.06.2012 um 15:06

    Allgemein zum Thema „ärztlicher Heileingriff als Körperverletzung siehe auch folgenden Beitrag: http://wp.me/pzHHi-14Q

    Antworten
  2. Labo
    Labo sagte:
    28.06.2012 um 8:23

    Was ich nicht verstehe, ist, über welchen Rechtfertigungsgrund überhaupt diskutiert wird – in welchem Rahmen findet denn die Abwägung Kindeswohl – Religionsfreiheit überhaupt statt?
    Art. 4 GG ist ja nach wohl h.M. gerade kein Rechtfertigungsgrund.

    Antworten
  3. TomStiebert
    TomStiebert sagte:
    28.06.2012 um 8:46

    Es wird diskutiert ob eine – wirksame – Einwilligung der Eltern vorlag. Eine solche muss dann bestehen, wenn das Kind nicht selbst einwilligungsfähig ist. Grundsätzlich liegt eine solche Einwilligung bei der Beschneidung zwar vor, die Frage ist, ob diese aber unwirksam ist, weil sie gegen das Kindeswohl verstößt. Und hier kommt dann die religionsfreiheit ins Spiel (wohl der Eltern und nicht des Kindes selbst – aber auch das kann anders gesehen werden), die in Verbindung zum Erziehungsrecht der Eltern tritt. Es stellt sich dann die Frage, ob die Eltern wirksam in die – tatbestandliche und medizinisch nicht indizierte – Körperverletzung einwilligen können, weil die Religionsfreiheit dies besonders schützt.

    Antworten
    • MG
      MG sagte:
      10.02.2013 um 11:53

      Es geht laut dem LG Köln auch um die Religionsfreiheit des Kindes. Das Kind soll, sobald es religionsmündig ist, selber entscheiden können, welcher Religion es angehören möchte und ob es sich dementsprechend beschneiden lässt oder nicht.
      Zur Abwägung stehen also auf Elternseite Art. 4 und 6 GG, auf Kindesseite Art. 2 und 4 GG.

      Antworten
  4. Klaus
    Klaus sagte:
    28.06.2012 um 8:54

    Also nicht über § 228 und das Merkmal der „Sittenwidrigkeit“. Ich hätte es jetzt intuitiv daran festgemacht und dann elterliches Erziehungsrecht, Glaubensfreiheit und medizinische etc. abgewogen. 

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info

Deine Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat. Als gemeinnütziges Projekt aus Bonn sind wir auf eure Untersützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch eure Gastbeiträge. Über Zusendungen und eure Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Neue Rechtsprechung des BGH zur Ersatzfähigkeit von „Schockschäden“
  • Praktikum in einer Großkanzlei – Einblicke in das FGS „Intern-Programm“
  • Human Rights and Labour – Modern Slavery – Effektive Durchsetzung von Menschenrechten in globalen Lieferketten

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

Neue Rechtsprechung des BGH zur Ersatzfähigkeit von „Schockschäden“

Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Zivilrecht

Wir freuen uns, nachfolgenden Gastbeitrag von Simon Mantsch veröffentlichen zu können. Er studiert Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und ist als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Flick Gocke Schaumburg tätig. Ein nach §§ 823 […]

Weiterlesen
16.01.2023/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2023-01-16 15:42:082023-01-25 11:42:19Neue Rechtsprechung des BGH zur Ersatzfähigkeit von „Schockschäden“
Gastautor

Praktikum in einer Großkanzlei – Einblicke in das FGS „Intern-Programm“

Alle Interviews, Für die ersten Semester, Interviewreihe, Lerntipps, Rezensionen, Startseite, Verschiedenes

Wir freuen uns, nachfolgend einen Gastbeitrag von Maximilian Drews veröffentlichen zu können. Der Autor studiert Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und berichtet über sein absolviertes Pflichtpraktikum in einer Bonner Großkanzlei. […]

Weiterlesen
03.01.2023/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2023-01-03 07:26:222023-01-04 10:57:01Praktikum in einer Großkanzlei – Einblicke in das FGS „Intern-Programm“
Gastautor

Human Rights and Labour – Modern Slavery – Effektive Durchsetzung von Menschenrechten in globalen Lieferketten

Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Startseite, Tagesgeschehen, Uncategorized

Wir freuen uns, nachfolgend einen Gastbeitrag von Theo Peter Rust veröffentlichen zu können. Der Autor studiert Rechtswissenschaften im siebten Semester an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Mit dem vorliegenden […]

Weiterlesen
23.12.2022/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2022-12-23 07:42:522022-12-23 08:49:11Human Rights and Labour – Modern Slavery – Effektive Durchsetzung von Menschenrechten in globalen Lieferketten

Support

Unterstütze uns und spende mit PayPal

Jetzt spenden
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© 2022 juraexamen.info

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen