• Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Karteikarten
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Lösungsskizzen3 > Klausurlösung: ÖI – April 2014 – 1. Staatsexamen NRW
Redaktion

Klausurlösung: ÖI – April 2014 – 1. Staatsexamen NRW

Examensreport, Lösungsskizzen, Nordrhein-Westfalen

Ab sofort möchten wir euch in Kooperation mit dem Repetitorium Jura Online (www.jura-online.de) in regelmäßigen Abständen ausgewählte Lösungsskizzen vergangener Klausuren des 1. Staatsexamens zur Verfügung stellen. Mittels der Skizzen soll es euch möglich sein, euch noch besser auf eure eigenen Klausuren vorzubereiten und die wesentlichen Problemkreise zu erfassen. Am Ende des Beitrags verweist Jura Online abschließend auf eigene Lernangebote. Nachfolgend geht es um die im April 2014 gelaufene ÖI Klausur in NRW (Sachverhalt).
 
Bitte beachten:
Die Lösungsskizze ist absolut unverbindlich und erhebt keinerlei Anspruch auf inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit. Sie beruht allein auf den uns zugesandten Gedächtnisprotokollen und soll allenfalls eine Richtschnur für eure eigenen Überlegungen sein. Bitte habt auch Verständnis dafür, dass wir oder Jura Online evtl. Fragen zu euren eigenen Klausurlösungen nicht beantworten können. Gleichwohl ist jeder herzlich eingeladen, sich im Kommentarbereich mit anderen Lesern auszutauschen. Wir werden versuchen, auf die ein oder andere Frage dort einzugehen.
 
Unverbindliche Lösungsskizze:
Frage 1: Rechtmäßigkeit der Ordnungsmaßnahme
I. Ermächtigungsgrundlage: § 53 I, III Nr. 3 SchulG NRW
II. Formelle Rechtmäßigkeit
1. Zuständigkeit
– Schulleiter, § 53 VI 1 SchulG NRW
2. Verfahren
a) Anhörung der Schülerin und der Eltern, § 53 VI 1 u 3 SchulG
– Problem: Verweigerung der Zulassung des Anwalts, vgl. § 3 III BRAO und auch § 14 I 1 VwVfG NRW; evtl. Heilung durch spätere Einlassung der Eltern ohne Anwalt
b) Anhörung der Klassenlehrerin K, § 53 VI 3 SchulG
(-), aber Heilung durch nachträgliche Zustimmung der K, § 45 I Nr. 3 VwVfG NRW
3. Form (+)
III. Materielle Rechtmäßigkeit
1. Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage
– Pflichtverletzung durch die Schülerin, § 53 I 2, 42, 43 SchulG NRW
a) Hausaufgaben, § 42 III 2 SchulG NRW (+)
b) Teilnahme am Unterricht, § 43 I SchulG NRW(+)
c) Beeinträchtigung der Erfüllung der Aufgaben der Schule, § 42 III 1 SchulG NRW
– Aufgabe der Schule nicht nur Bildung, sondern auch Erziehung, insbesondere Vermittlung von sozialer Kompetenz, vgl. § 2 SchulG NRW
aa) Äußerungen gegenüber Mitschüler M im November 2013 („Ey, Missgeburt, sei still“)
– Würdigung der konkreten Umstände: wiederholte Äußerungen, während des Unterrichts, besondere Herabwürdigung
– Problem: „Verbrauch“ der Pflichtverletzung durch erzieherisches Gespräch mit Eltern im Dezember 2013, Art. 103 GG? Wohl kein Verbrauch; Arg.: Ordnungsmaßnahmen nach § 53 SchulG NRW sind keine „Strafe“, sondern stellen ein abgestuftes, auf einander aufbauendes Instrumentarium zur Sicherung des Schulfriedens dar.
bb) Verhalten auf dem Heimweg gegenüber Mitschüler M im Januar 2014 (Heißer Kakao und Anspucken)
– Problem: Verhalten außerhalb der Schulzeit und des Schulgeländes; aber: räumlich-sachlicher Zusammenhang.
2. Rechtsfolge: Ermessen („können“)
– Verhältnismäßigkeit, § 53 I 3 SchulG NRW
a) Zweck
– Sicherung des Schulfriedens und der geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit, § 53 I 1 SchulG NRW
b) Geeignetheit
(+); Arg.: Gelegenheit zum Überdenken des Fehlverhaltens
c) Erforderlichkeit
– Erzieherische Einwirkungen als milderes Mittel, § 53 I 4 SchulG (-); Arg.: Verwarnungen, Hinweise und Gespräch mit Eltern haben keinen Erfolg gehabt.
d) Verhältnismäßigkeit i.e.S.
aa) Verstoß gegen Meinungsfreiheit, Art. 5 I 1 GG
– Meinungsfreiheit gilt auch für Schüler im öffentlich-rechtlichen Schulverhältnis, vgl. auch § 45 I, II SchulG
– Aber: Schranken, Art. 5 II GG, § 45 SchulG – Ehrschutz, Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule; Schutz der Rechte anderer
bb) „Recht auf Bildung“, § 1 SchulG
– Einschränkung durch §§ 53, 42, 43 SchulG
IV. Ergebnis: (+)
 
 
Frage 2: Rechtsbehelfe der J/Ihrer Eltern gegen die Maßnahme
A. Hauptsacherechtsbehelf
– Widerspruch, § 68 I 1 VwGO; Arg.: § 68 I 2 VwGO am Anfang i.V.m. § 110 I 1 JustG NRW gilt nicht wegen § 110 II Nr. 3 lit. a JustG NRW; Rückausnahmen nach § 110 IV JustG NRW greifen nicht.
B. Einstweiliger Rechtsschutz
– Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, § 80 V 1 2. Fall VwGO; Arg.: Widerspruch hat wegen § 53 IV VwGO keine aufschiebende Wirkung.
 
 

Print Friendly, PDF & Email
10.07.2014/2 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: April 2014, Klausurlösung, Lösung, NRW, ÖR, Skizze
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • Teilen auf LinkedIn
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2014-07-10 12:00:172014-07-10 12:00:17Klausurlösung: ÖI – April 2014 – 1. Staatsexamen NRW
Das könnte Dich auch interessieren
Zivilrecht ZI – August 2015 – 1. Staatsexamen NRW
Zivilrecht ZIII – April 2014 – 1. Staatsexamen Hamburg
Strafrechtsklausur – Dezember 2011 – 1.Staatsexamen NRW
Zivilrecht ZII – Juni 2015 – 1. Staatsexamen NRW
3. Zivilrechtsklausur – Januar 2012 – 1. Staatsexamen NRW
Zivilrecht ZII – Juli 2015 -1. Staatsexamen NRW
2 Kommentare
  1. Gast
    Gast sagte:
    10.07.2014 um 12:17

    Am Ende: „Widerspruch hat wegen § 53 IV VwGO keine aufschiebende Wirkung.“ – ist nicht vielmehr § 53 III S. 2 SchulG NRW gemeint?

    Antworten
  2. hansi
    hansi sagte:
    10.07.2014 um 15:52

    finde ich super mit den Lösungen!

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info

Deine Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat. Als gemeinnütziges Projekt aus Bonn sind wir auf eure Untersützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch eure Gastbeiträge. Über Zusendungen und eure Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • BGH zu Urheberrechtsstreit zwischen Grafikdesigner und FC Bayern
  • Das Betäubungsmittelstrafrecht – Ein Überblick über Begriff, Menge und Straftatbestände
  • Neue Rechtsprechung des BGH zur Ersatzfähigkeit von „Schockschäden“

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

BGH zu Urheberrechtsstreit zwischen Grafikdesigner und FC Bayern

Rechtsgebiete, Startseite, Tagesgeschehen, Zivilrecht, ZPO

Wir freuen uns, nachfolgenden Gastbeitrag von Simon Mantsch veröffentlichen zu können. Er studiert Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und ist als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Flick Gocke Schaumburg tätig. Darf der FC Bayern […]

Weiterlesen
06.02.2023/1 Kommentar/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2023-02-06 14:08:362023-02-06 14:09:39BGH zu Urheberrechtsstreit zwischen Grafikdesigner und FC Bayern
Gastautor

Das Betäubungsmittelstrafrecht – Ein Überblick über Begriff, Menge und Straftatbestände

Rechtsgebiete, Startseite, Strafrecht, Strafrecht BT, Verschiedenes

Wir freuen uns, nachfolgenden Gastbeitrag von Sabrina Prem veröffentlichen zu können. Die Autorin ist Volljuristin. Ihr Studium und Referendariat absolvierte sie in Düsseldorf. Ist das Betäubungsmittelstrafrecht – zumindest als Lehrmaterie – im […]

Weiterlesen
01.02.2023/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2023-02-01 10:00:002023-01-25 11:49:57Das Betäubungsmittelstrafrecht – Ein Überblick über Begriff, Menge und Straftatbestände
Gastautor

Neue Rechtsprechung des BGH zur Ersatzfähigkeit von „Schockschäden“

Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Zivilrecht

Wir freuen uns, nachfolgenden Gastbeitrag von Simon Mantsch veröffentlichen zu können. Er studiert Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und ist als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Flick Gocke Schaumburg tätig. Ein nach §§ 823 […]

Weiterlesen
16.01.2023/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2023-01-16 15:42:082023-01-25 11:42:19Neue Rechtsprechung des BGH zur Ersatzfähigkeit von „Schockschäden“

Support

Unterstütze uns und spende mit PayPal

Jetzt spenden
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© 2022 juraexamen.info

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen