• Suche
  • Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Karteikarten
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Rechtsgebiete2 > Zivilrecht3 > Mietrecht4 > BGH bejaht Kündigungsmöglichkeit zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben des...
Zaid Mansour

BGH bejaht Kündigungsmöglichkeit zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben des Vermieters durch eine ihm „nahestehende“ juristischen Person

Mietrecht, Rechtsprechung, Zivilrecht

Das Mietrecht erfreut sich bei Prüfungsämtern stets hoher Beliebtheit. Daher ist es zu empfehlen, sich im Rahmen der Examensvorbereitung über aktuelle Entwicklungen und Gerichtsentscheidungen auf diesem Rechtsgebiet auf dem Laufenden zu halten. Aus diesem Grund erfolgt an dieser Stelle nochmal ein Hinweis auf einen kürzlich vom BGH entschiedenen Fall, der hervorragend im Rahmen einer Klausur abgeprüft werden könnte.
In seiner Entscheidung vom 9. Mai 2012 hat der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zu der Frage, ob sich eine juristische Person des öffentlichen Rechts als Wohnraumvermieter auf ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 573 Abs. 1 BGB an der Beendigung des Mietverhältnisses berufen und sich dabei auf den Nutzungsbedarf einer ihr nahestehenden juristischen Person zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben des Vermieters stützen kann, Stellung bezogen (s. dazu bereits hier).
Sachverhalt
Der als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierte Evangelische Kirchenkreis Düsseldorf beanspruchte als Vermieter die Räumung einer vom Beklagten gemieteten Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Die Kündigung des Mietverhältnisses wurde darauf gestützt, dass das komplette Anwesen, inklusive der von der Beklagten genutzten Mietwohnung, für die Unterbringung einer Beratungsstelle für Erziehungs-, Ehe-, und Lebensfragen benötigt werde. Betreiberin dieser Beratungsstelle ist die Diakonie Düsseldorf e.V, die ebenso wie der Evangelische Kirchenkreis Düsseldorf (Vermieter) dem Gesamtkomplex der Evangelischen Kirche im Rheinland angehört. Dabei nimmt der Vermieter diakonische Aufgaben für die Evangelische Kirche im Rheinland, unter anderem durch den Betrieb von Beratungsstellen, wahr.
Die Beklagte bestritt das Vorliegen eines berechtigten Interesses. Der Vermieter könne sich nicht auf den Nutzungsbedarf der Diakonie berufen, da diese im Verhältnis zum Vermieter eine in rechtlicher Hinsicht selbständige juristische Person sei.
Rechtliche Würdigung
In Frage stand somit, ob die Kündigung im vorliegenden Fall der Verwirklichung eigener Interessen des Vermieters dient. Der Bundesgerichtshof judizierte diesen Fall betreffend, dass es sich bei der Diakonie um eine dem Vermieter „nahestehende“ juristische Person handele, deren Tätigkeit auch der Erfüllung öffentlicher Aufgaben des Vermieters diene. Das daraus resultierende berechtigte (mittelbare) Interesse rechtfertige somit die Beendigung des Mietverhältnisses.

 *§ 573 BGB: Ordentliche Kündigung des Vermieters
(1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.
(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn
1.der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,
2.der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder
….

Im Rahmen einer Klausur sollte der Bearbeiter sich darüber bewusst sein, dass die in § 573 Abs. 2 Nr. 1-3 BGB genannten Gründe lediglich Regelbeispiele darstellen (vgl. „insbesondere“). Ein auf § 573 Abs. 1 BGB gestütztes berechtigtes Interesse muss also den genanten Regelbeispielen zumindest entsprechen, d.h. ein vergleichbares Gewicht haben.

Print Friendly, PDF & Email
18.05.2012/0 Kommentare/von Zaid Mansour
Schlagworte: Kündigung, Miete, Mietzins, Wohnraummiete
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • Teilen auf LinkedIn
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Zaid Mansour https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Zaid Mansour2012-05-18 11:46:112012-05-18 11:46:11BGH bejaht Kündigungsmöglichkeit zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben des Vermieters durch eine ihm „nahestehende“ juristischen Person
Das könnte Dich auch interessieren
Anforderungen an eine wirksame Wohnraumkündigung
BGH stärkt Mieterschutz: Neues zur Eigenbedarfskündigung einer GbR
BAG: „Emmely“ siegt vor dem Bundesarbeitsgericht
Der „Emmely-Prozess“ – außerordentliche (Verdachts-)Kündigung wegen 1,30 € ?
Zivilrecht III – April 2019 – NRW – 1. Staatsexamen
BGH zu den Anforderungen an die Darlegung eines Mangels einer Mietwohnung
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info

Deine Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat. Als gemeinnütziges Projekt aus Bonn sind wir auf eure Untersützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch eure Gastbeiträge. Über Zusendungen und eure Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • La dolce vita – Rechtspflegepraktikum in Rom
  • OLG Oldenburg zu gutgläubigem Erwerb eines Kfz auf Imbiss-Parkplatz
  • Urteil des OLG München: Online-Glücksspiel im Bereicherungsrecht

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Alexandra Alumyan

La dolce vita – Rechtspflegepraktikum in Rom

Alle Interviews, Für die ersten Semester, Interviewreihe, Lerntipps, Schon gelesen?, Startseite, Tagesgeschehen

Um zum ersten Staatsexamen zugelassen zu werden, muss man während der Semesterferien eine praktische Studienzeit – ein Praktikum – jeweils in der Rechtspflege und in der Verwaltung ableisten. Während einer […]

Weiterlesen
18.05.2023/von Alexandra Alumyan
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Alexandra Alumyan https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Alexandra Alumyan2023-05-18 16:18:112023-05-22 12:36:15La dolce vita – Rechtspflegepraktikum in Rom
Simon Mantsch

OLG Oldenburg zu gutgläubigem Erwerb eines Kfz auf Imbiss-Parkplatz

Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Sachenrecht, Startseite, Tagesgeschehen, Zivilrecht, Zivilrecht

Jüngst hatte sich das OLG Oldenburg (Urt. v. 27.03.2023 – 9 U 52/22) mit dem gutgläubigen Eigentumserwerbs an einem Lamborghini zu befassen. Die Sachverhaltsumstände wirken dabei geradezu grotesk. Nicht nur […]

Weiterlesen
26.04.2023/1 Kommentar/von Simon Mantsch
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Simon Mantsch https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Simon Mantsch2023-04-26 06:00:002023-04-26 07:17:55OLG Oldenburg zu gutgläubigem Erwerb eines Kfz auf Imbiss-Parkplatz
Alexandra Alumyan

Urteil des OLG München: Online-Glücksspiel im Bereicherungsrecht

Bereicherungsrecht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Startseite, Tagesgeschehen, Zivilrecht

In seiner Entscheidung vom 20.09.2022 – 18 U 538/22 befasste sich das OLG München mit einem immer wiederkehrenden Klassiker des Bereicherungsrechts: Die teleologische Reduktion des § 817 S. 2 BGB. Die Vorschrift des § 817 S. 2 BGB […]

Weiterlesen
17.04.2023/von Alexandra Alumyan
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Alexandra Alumyan https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Alexandra Alumyan2023-04-17 10:16:132023-04-17 10:31:39Urteil des OLG München: Online-Glücksspiel im Bereicherungsrecht

Support

Unterstütze uns und spende mit PayPal

Jetzt spenden
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© 2022 juraexamen.info

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen