• Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Datenschutzerklärung
  • Alumni
  • Häufige Fragen

  • Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
    • Referendariat
    • Rezensionen
    • Schwerpunktbereich
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Bereicherungsrecht
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • IPR
      • Insolvenzrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Karteikarten
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
rss rss rss rss rss

Zivilrechtsklausur Z I – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Rheinland-Pfalz

|
05. März 2012 | von Redaktion
.

Vielen Dank an Andrea für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen.

Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!

Sachverhalt

B verkauft in der Fußgängerzone selbstgemachten Schmuck. Als sie kurz weg muss bittet sie ihre Schwester S für sie weiter zu verkaufen. Passantin T interessiert sich für den Schmuck. Die Stücke für 35 € sind ihr allerdings zu teuer. Dann entdeckt sie eine Kette die mit 5 € ausgezeichnet ist und fragt S, ob es sich hierbei um eine fehlerhafte Auszeichnung handelt oder ob die Kette tatsächlich nur 5 € kostet. S erkennt die schnörkelige Handschrift der B und erklärt die Kette kostet 5 €. T kauft daraufhin die Kette für 5 €. S übergibt die Kette, T zahlt mit einem 5 € – Schein.
Als B zurückkommt erklärt sie der S, dass sie die Kette nie für 5 € verkaufen wollte. Sie habe sich lediglich verschrieben. Der Preis beträgt 35 €. Sie hätte die S nicht gebeten für sie zu verkaufen wenn sie gewusst hätte, dass diese die Kette für 5 € verkaufen würde. T ist noch nicht weit weg so dass B diese noch einholen kann. Sie erklärt der T das Missverständnis und verlangt die Kette zurück. Die T will die Kette jedoch behalten. Daraufhin reißt die B der T die Kette aus der Hand und läuft weg. Sie steigt zu S ins Auto und fährt weg. T lässt sich jedoch nicht so schnell abwimmeln und verfolgt die beiden mit ihrem Motorrad.

In der nächsten Kurve kommt sie mit dem Motorrad ins Schleudern und stürzt. Dabei verletzt sie sich am Handgelenk und das Motorrad wird beschädigt.

T arbeitet als Physiotherapeutin und kann aufgrund der Verletzung ihren Beruf in den nächsten 3 Monaten nicht ausüben. Normalerweise verdient T 2000€ im Monat. Einen Monat nach dem Unfall kommt es in der Praxis der T zu einem Kurzschluss, wodurch die Praxis ausbrennt. Die Renovierungsarbeiten dauern genau 2 Monate. T verlangt Ersatz des Verdienstausfalls.

Die Reparaturkosten für das Motorrad belaufen sich auf 500 €. T verlangt die Reparaturkosten ersetzt.

T verlangt zudem einen Nutzungsausfallschaden i.H.v. 2000 € für den Nutzungsausfall des Motorrades. Das Motorradfahren ist ein wichtiges Hobby von ihr. Sie hat zwar auch einen PKW mit dem sie trotz ihrer Verletzung fahren kann, diesen nutzt sie jedoch ungern. Das Motorrad dagegen benutzt sie regelmäßig. Gegen die Höhe der Beträge ist nichts einzuwenden.

B dagegen verlangt die Zahlung der weiteren 30 €. B verweigert jeglichen Ersatz der Reparaturkosten, Verdienstausfall und Nutzungsausfall.Sie ist der Meinung die T hätte ihr die Kette sofort zurückgeben müssen nachdem die das Missverständnis aufgeklärt hat.

Bestehen die gegenseitigen Ansprüche zwischen B und T?

Print Friendly
(Visited 387 times, 1 visits today)

Verwandte Artikel:

  • Zivilrechtsklausur Z I – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Hessen, NRW
  • Strafrechtsklausur – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, NRW, Thüringen, Hamburg
  • Zivilrechtsklausur Z II – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Hessen
  • Zivilrechtsklausur Z III – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Hessen
  • Ö-Rechts-Klausur Ö II – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Bremen
  • Ö-Rechts-Klausur Ö I – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Hessen
  • YARPP
    • Andrea

      noch eine kleine Anmerkung:

      T möchte die Kette wieder zurück.
      Sie ist aber der Meinung, dass sie zumindest zur Zeit, einen Anspruch auf Rückzahlung der 5 € hat.

    • Pingback: Zivilrecht Z I - Juli 2012 - 1. Staatsexamen Schleswig-Holstein | Juraexamen.info()

    • Pingback: Zivilrecht - Z I - Juli 2012 - 1. Staatsexamen Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz | Juraexamen.info()

    Anzeige


    JETZT FAN WERDEN


    Anzeige


    Werbung


    Letzte Beiträge


    • Strafrecht - Berlin/Brandenburg - Oktober 2020 - 1. Staatsexamen
    • Zivilrecht I - Oktober 2020 - Hessen
    • Anzeige: Neuer Karrierepodcast “Life with Baker”
    • Öffentliches Recht II - Oktober 2020 - Berlin/Brandenburg
    • BAG bejaht Arbeitnehmereigenschaft eines Crowdworkers

    Anzeige
    f

    Schon gelesen?
    Zeitlose Klassiker aus dem Archiv

    • homeneu
    • Staatsrecht/Grundrechte – Die 15 wichtigsten…
    • Nachbarschutz im öffentlichen Baurecht
    • Grundlagen BGB – Die wichtigsten Definitionen I
    • Einstweiliger Rechtsschutz im Verwaltungsverfahren Teil 1…
    • Die 20 wichtigsten Begriffe des Polizei- und Ordnungsrechts

    Letzte Kommentare
    Juristischer Gedankenaustausch

    • Mastermind in "Zivilrecht I - Juli 2020 - Berlin/Brandenburg - 1. Staatsexamen"
    • Julian in "OLG Hamm: Strafbarkeit bei kontaktloser Zahlung ohne PIN durch den Nichtberechtigten"
    • rkiphone in "Schema: Zulässigkeit und Begründetheit eines Widerspruchs"

    UNTERSTÜTZE UNS
    Spende mit PayPal

    Mediadaten  |  Unsere Partner  |  Kontakt  |  Impressum
    Webhosting by DM Solutions
    sponsored
    Wir verwenden Cookies, damit Du besser auf unserer Seite surfen kannst. Falls Du nicht mit der Verwendung von Cookies einverstanden bist, kannst Du einen Opt-Out durchführen oder in deinem Browser das Verwenden von Cookies ausstellen. Accept Read More
    Privacy & Cookies Policy