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Schlagwortarchiv für: Z I

Redaktion

Zivilrecht Z I – Juni 2013 – 1. Staatsexamen NRW, Hamburg

Examensreport, Hamburg, Nordrhein-Westfalen

Vielen Dank an Martin für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls der im Juni 2013 in NRW gelaufenen Klausur im Zivilrecht. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
 
Sachverhalt
V ist Eigentümer eines Hauses mit Pool am Bodensee (dt. Seite). Er plant am 19.04.2012 eine Pool-Party zu der er Freunde einladen und angeben will. Dazu will er den Pool-Bereich renovieren, insbesondere die Pool-Beleuchtung. Er lässt am 19.02.2012 den Elektriker E kommen und will ihn mit der Reparatur beauftragen.
E: Oh, mal sehen, ich kenne die Anlage nicht, die ist veraltet.
V: Ich bin auf das Funktionieren angewiesen.
E: Ich werde mich nach besten Kräften bemühen.
Die beiden einigen sich. Es wird ein Festpreis von 500€ vereinbart. E lässt V eine „Vereinbarung“ unterschreiben, die er zuvor aus dem Internet heruntergeladen hat, weil er sich hat sagen lassen, dass V ein Nörgler sei. Er will dieses Formular nur ein einziges Mal benutzen.
§ 3: Die Mängelrechte des Bestellers beschränken sich auf Nacherfüllung und Nachbesserung. Davon ausgenommen sind Körperschäden sowie Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beruhen.
§ 4: Salvatorische Klausel: Sollte eine Klausel unwirksam sein, tritt an ihre Stelle eine Regelung, die dem, was die Parteien nach wirtschaftlichen Kriterien ursprünglich vereinbaren wollten, am ehesten entspricht.
E versucht die Reparatur ein paar Mal, gibt aber am Ende auf. Die Seitenbeleuchtung des Pools funktioniert jetzt, die Bodenbeleuchtung nicht.
E: So, das war‘s, alles andere macht keinen Sinn
V: So werde ich das niemals hinnehmen.
E: Alles Weitere wäre Zeitverschwendung.
E geht und verlangt zudem die 500€, V zahlt nicht.
V bestellt K, einen anderen Elektriker, der die Arbeiten in kürzester Zeit erfolgreich erledigt (auch auf Grund der Vorarbeiten des E), er erhält von V eine angemessene Vergütung in Höhe von 300€.
Der Wert der von E geleisteten Vorarbeit beträgt 250€.
 
Frage 1:
V sucht den Anwalt A auf und schildert ihm den Sachverhalt. Er möchte wissen, ob er von E die 300€, die er an K gezahlt hat, bekommen kann. Zudem meint er, E habe bereits die 500€ Vergütung angemahnt. Er möchte vor allem wissen, ob er sich von dem Vertrag lösen kann.
Prüfen Sie die aufgeworfenen Fragen umfassend in der von V vorgetragenen Reihenfolge.
 
Frage 2:
A reichte die Klage des V gegen E auf Zahlung von 300€ ein, welche dem E am 20.11.2012 zugestellt wurde. Noch vor der mündlichen Verhandlung zahlt E die 300€.
A geht dabei irrtümlich davon aus, dass V gezahlt habe, bevor die Klage an ihn zugestellt wurde. Er nimmt daher die Klage nach § 269 ZPO zurück und beantragt gemäß § 269 III ZPO die Kosten dem E aufzuerlegen.
A bemerkt seinen Irrtum und widerruft seine Klagerücknahme, und falls das Gericht dies nicht anerkennt, beantragt er, seinen Antrag auf Rücknahme in eine Erklärung für Erledigung umzudeuten.
Der Anwalt des E hält dies nicht für zulässig.
Wie wird das Gericht entscheiden?
 

19.06.2013/8 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2013-06-19 08:44:572013-06-19 08:44:57Zivilrecht Z I – Juni 2013 – 1. Staatsexamen NRW, Hamburg
Redaktion

Zivilrecht Z I – April 2013 – 1. Staatsexamen NRW

Nordrhein-Westfalen

Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im April 2013 gelaufenen ersten Klausur im Zivilrecht in NRW. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
 
Sachverhalt
E ist Eigentümer zweier Grundstücke, eines ist mit einem Bürogebäude bebaut, das andere ist unbebaut.
Teil 1
Juni 2012:
E vermietet das Bürogebäude in einem schriftlichen Vertrag für wenigstens zwei Jahre an den A. Nach dem Abschluss des Vertrages teilt E dem A noch mündlich mit, dass „die Fenster mal bei Gelegenheit kontrolliert werden müssen, da sie schon sehr alt“ seien.
September 2012:
A stellt fest, dass die Fenster sehr undicht sind und beauftragt seinerseits einen Schreiner damit, dies zu beheben. Der Schreiner repariert zehn Fenster und tauscht zwei weitere aus. Gesamtkosten: 6.000 Euro.
Frage 1
Kann A von E 6.000 Euro verlangen?
 
Teil 2:
Oktober 2012
Neben dem unbebauten Grundstück des E gehört dem B ebenfalls ein unbebautes Grundstück. B möchte darauf ein Bürogebäude errichten. Damit beauftragt er den Bauunternehmer U.
U hebt zu diesem Zweck eine Baugrube aus. Um keine Transport- / Lagerkosten zu haben fragt er bei E an, ob er den Erdaushub für die Dauer der Bauarbeiten auf dessen (leerem) Grundstück lagern kann. E stimmt zu. U versichert, dass er spätestens nach Ende der Bauarbeiten den Aushub wieder beseitigt.
Februar 2013
Die Arbeiten des U sind abgeschlossen, er beseitigt aber den Aushub nicht. E wendet sich daraufhin an B und fordert ihn zur Beseitigung des Erdaushubs auf. B hört in diesem Moment zum ersten Mal von der Vereinbarung zwischen U und E und verweigert die Beseitigung.
Frage 2
Zu Recht? (Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung und Delikt sind nicht zu prüfen.)
 
Teil 3:
(Angenommen wird, dass E der Anspruch zusteht.)
E fordert B mit einer angemessenen Frist auf den Aushub zu beseitigen. Dies tut B nicht. E beauftragt dann auf eigene Faust einen weiteren Unternehmer. Kosten der Beseitigung: 10.000 Euro.
 
Frage 3
Kann E von B 10.000 Euro verlangen?
 

25.04.2013/3 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2013-04-25 15:00:352013-04-25 15:00:35Zivilrecht Z I – April 2013 – 1. Staatsexamen NRW
Redaktion

Zivilrecht Z I – November 2012 – 1. Staatsexamen NRW

Examensreport, Nordrhein-Westfalen

Vielen Dank an Lars für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im November 2012 gelaufenen ersten Klausur im Zivilrecht in NRW. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.
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Sachverhalt
A betreibt gewerblich einen Shop für Computer und Drucker. Er bietet im Internet auf seiner Website Waren an, die dort bestellt und direkt an die Kunden versandt werden. Um sein Angebot zu erweitern, bietet er in Kooperation mit der B-Bank einen Darlehensservice an, welcher auch über die Internetseite verfügbar ist. Die Bank hat ihm ein Standardformular überlassen, welches ausgefüllt und per E-Mail an die B-Bank geschickt wird.
V bezieht seine Druckerpatronen vom Hersteller H, welcher ihm mitteilt, dass aufgrund eines neuen Verfahrens nicht alle Druckerpatronen dicht sind und es daher in einem von 100.000 Fällen vorkommen kann, dass die Patrone nicht dicht ist und die Tinte herausläuft.
K kauft für private Zwecke einen Computer und einen Drucker des Typs D 90. Diese kosten zusammen 800 €. Zeitgleich füllt er den Darlehensantrag der B Bank aus. Dieses Darlehen soll direkt an K ausgezahlt werden und mit 4 % verzinst werden.
K erhält zwei Tage später per Post von V und B formgerecht und gesetzlich einwandfrei die Bestätigung der Verträge. Die Lieferung der Ware erfolgt wenig später durch T.
Der V hat, da er dachte, der K würde daran Interesse haben, eine Patrone für den Drucker hineingepackt mit einem Schreiben, dass V diese mit 50€ vergüten würde, falls K diese nutzen möchte. K bemerkt weder die Patrone noch, dass er nicht den Drucker Typ D 90, sondern Typ D 80 zugeschickt bekommen hat.
Vier Wochen später ist der Computer aufgrund eines elektronischen Defekts nicht funktionsfähig. Der Austausch würde drei Stunden in Anspruch nehmen. K fordert den V auf diesen auszutauschen, dieser weigert sich und sagt, dass T Schuld an dem Defekt sei, da -was zutrifft-die Ware bei dem Transport nicht genug gesichert war und daher kaputt gegangen ist. K lässt daraufhin den Computer bei X für 100 € reparieren.
K benutzt den von V bestellten Drucker mit der Patrone vom Hersteller H. Aufgrund des Patronendefekts läuft die Tinte aus der Patrone auf den Teppich des K. K muss diesen reinigen lassen für 500 €. Dabei bemerkt er auch, dass er den falschen Drucker geliefert bekommen hat und kontaktiert den V und möchte den eigentlich bestellten Drucker haben.
Die B-Bank hat in der Zwischenzeit von K noch keine Raten auf das ausgezahlte Darlehen von 800 € erhalten. Seit fünf Monaten zahlte K nicht. Die B-Bank möchte nun das Geld von K erstattet bekommen.
 
Aufgaben
1.) Kann K von V die Kosten der Computerreparatur erhalten?
2.) Kann K von V/H (?) Ersatz der Reinigungskosten des Teppichs in Höhe von 500 € erhalten?
3.)Kann K von V die Lieferung des eigentlichen Druckers Typ D 90 verlangen?
4.) Kann B das Darlehen von K zurückfordern?

22.11.2012/9 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-11-22 09:00:202012-11-22 09:00:20Zivilrecht Z I – November 2012 – 1. Staatsexamen NRW
Redaktion

Zivilrecht Z I – Oktober 2012 – 1. Staatsexamen Niedersachsen

Niedersachsen

Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im Oktober 2012 gelaufenen ersten Klausur im Zivilrecht in Niedersachsen. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.
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Sachverhalt
Der Sachverhalt basierte auf dem Urteil des BGH vom 23. Januar 2008 – VIII ZR 246/06. Kursiv geschriebene Textteile sind wörtlich aus dem Urteil entnommen worden.
V ist Ausstatter von Altenheimen. Er verkaufte 2010 an A „eine Lichtrufanlage, mit der von Krankenbetten aus Rufsignale an das Pflegepersonal mittels Leuchtzeichen an der Zimmertür sowie mittels akustischer Zeichen an einzelne Pflegekräfte gesendet werden können. Die Anlage wurde von M, einem Angestellten des A, in einem Neubautrakt eines Altenheims eingebaut, wobei auch eine Verbindung zu einer bereits bestehenden Rufanlage im Altbau herzustellen war. Dabei unterlief M fahrlässig ein Fehler.
A forderte V auf, den von ihr als Ursache der Störung vermuteten Mangel an der gelieferten Lichtrufanlage zu beheben. Der Servicetechniker K (Mitarbeiter von V), der die Anlage am 25.04.2010 an Ort und Stelle überprüfte, bezeichnete als maßgebliche Ursache der Störung die Unterbrechung einer Kabelverbindung zwischen der alten und der neuen Rufanlage, die er behob. Dabei ging er davon aus, dass das Altenheim die Reparatur bezahlen würde. Für die Überprüfung der Anlage und die Fehlerbeseitigung benötigte er einschließlich der Zeit für die Hin- und Rückfahrt, bei der er insgesamt 424 km mit dem PKW zurücklegte, sechs Arbeitsstunden. Das Altenheim nahm die Anlage danach wieder in Gebrauch.
Kurz danach veräußert A das Altenheim an B, der es unter gleicher Firma fortführt. B wird im Handelsregister eingetragen. Im Zeitpunkt der Veräußerung ist A vorübergehend geschäftsunfähig. V tritt nun an B heran und verlangt die Zahlung für die Fahrtkosten, Material und Arbeitsstunden (die jeweils genau beziffert waren). Er trägt zutreffend vor, er hätte K in der Zeit anderswo gewinnbringend einsetzen können. B sagt, der Anspruch bestünde nicht und die Sachen des A gingen ihn nichts an.
Aufgaben
1. Hat V gegen B einen Anspruch?
2. Würde sich etwas ändern, wenn bei gleicher Ausgangslage der Arzt X das Altenheim erwerben würde und X die Firma fortführte, ohne im Handelsregister eingetragen zu sein?
 
 
 

20.10.2012/17 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-10-20 19:30:122012-10-20 19:30:12Zivilrecht Z I – Oktober 2012 – 1. Staatsexamen Niedersachsen
Redaktion

Zivilrecht Z I – September 2012 – 1. Staatsexamen Baden – Württemberg

Baden-Württemberg

Vielen Dank an Rebecca für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im September 2012 gelaufenen ersten Klausur im Zivilrecht. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen, sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.
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Sachverhalt
Aufgabe 1:
A und B (20 Jahre) und C (17) gründen eine OHG. Die Eltern des C legen ihr Veto ein. Das ist C egal; sie nehmen trotzdem ihre Geschäfte auf. A übernimmt die Buchhaltung, B die Reparaturen der Fahrräder und C das Marketing des Fahrradladens. Die OHG wird nicht im Handelsregister eingetragen, obwohl sie gut läuft.
O lässt bei der OHG sein Fahrrad generalüberholen. Dabei vergisst B aus Versehen, „seiner schusseligen Natur entsprechend“, eine Schraube festzuziehen. O hat einen Unfall, bricht sich beide Arme. Er will Heilbehandlungskosten, Schadensersatz für die Reparatur des zerstörten Fahrrades und Ersatz für entgangene Nutzungen (200€) während der Reparatur des Fahrrades: Während diesen zwei Wochen der Reparatur lag O im Krankenhaus.
Frage 1: Hat O Schadensersatzansprüche gegen die OHG?
Frage 2: Hat er Ansprüche gegen A, B und C persönlich?
Aufgabe 2:
Die A beauftragt im Namen der OHG den Makler M, ein neues Ladenlokal zu finden. M sucht eines aus, A besichtigt für die OHG und die OHG schließt mit dem Vermieter dieses Objekts einen Mietvertrag. Nach drei Monaten stellt sich heraus, dass ein gesundheitsschädlicher Wasserschaden an einer zentralen Wand schon vor Vertragsschluss vorlag. Der V hatte die Wand überstrichen, um ihn zu verheimlichen. Die OHG setzt dem V erfolglos eine zweiwöchige Frist und kündigt außerordentlich. Die OHG will von M die gezahlte Maklerprovision von 5000 €. M wendet ein, dass sie das Objekt bereits für längere Zeit in Gebrauch hatte und dass er nichts von dem Schaden wusste, was auch zutrifft.
Frage: Hat die OHG einen Anspruch gegen M auf 5000€?
Aufgabe 3:
Die OHG beauftragt den Vermögensverwalter S. Die Kunden können die Fahrräder ratenweise in bar bezahlen. Die Aufgabe des S war unter anderem, das Bargeld einzusammeln, bei sich im Tresor zu lagern und am Quartalsende an die OHG weiterzuleiten. Bei S werden kurz vor Quartalsende von einem professionellen Dieb die dort gelagerten 25.000 € Kundengelder der OHG aus dem allen Standarts entsprechenden Safe des S gestohlen. Die OHG meint, dass S trotzdem die 25000 € zahlen muss. S verneint dies und gibt zu bedenken, dass „Geldschulden etwas anderes seien als das Weiterleiten von Geld“.
Frage: Hat die OHG einen Anspruch gegen S?
 

05.09.2012/23 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-09-05 12:00:392012-09-05 12:00:39Zivilrecht Z I – September 2012 – 1. Staatsexamen Baden – Württemberg
Redaktion

Zivilrecht – Z I – Juli 2012 – 1. Staatsexamen Schleswig-Holstein

Examensreport, Schleswig-Holstein

Vielen Dank an Josephine für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im Juli 2012 in Schleswig-Holstein gelaufenen Klausur im Zivilrecht Z I. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen.
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Sachverhalt
Dieser Fall wurde bereits im Februar 2012 in Rheinland-Pfalz behandelt.
Bastlerin B verkauft in der Kieler Fußgängerzone selbsthergestellte Ketten aus Draht. Abends kommt ihre Schwester S, um sie abzuholen. Da B noch was im Laden besorgen muss, bittet sie ihre Schwester, für sie weiter zu verkaufen.
Passantin P interessiert sich für die Basteleien der B. Sie findet jedoch, dass die Ketten (mindestens 35 € pro Stück) und die Ohrringe (mindestens 15 € das Paar) zu teuer sind. Da entdeckt sie eine Kette, die mit 5 € ausgeschildert ist. Sie fragt die S, ob es sich dabei um einen Schreibfehler handelt. Die S schaut sich das Etikett an, erkennt die Handschrift der B und erklärt, dass es sich bei dem Preis um die korrekte Angabe handelt. P freut sich, dass sie so eine günstige Kette gefunden hat. S steckt die Kette in eine kleine Plastiktüte und übergibt sie der P, diese zahlt die 5 € an S.
Als B aus dem Laden wiederkommt, erzählt S vom Verkauf der Kette. B ist darüber gar nicht erfreut und erklärt S, dass sie für die Kette eigentlich 35 € haben wolle und nicht bloß 5 €. S sucht daraufhin die P, die sich nicht weit entfernt noch mit Schaufenstergucken aufhält, und holt sie zurück zur B. B erklärt der P das Missverständnis und meint, die P müsse nun die übrigen 30 € zahlen oder die Kette wieder hergeben. Wenn sie gewusst hätte, dass S die Kette für 5 € verkaufen würde, hätte sie sie niemals zum Verkauf eingesetzt. P ist jedoch der Ansicht, dass sie die Kette gekauft hat und nun auch behalten könne.
Während P und B ihr Wortgefecht austragen, packt die S schon mal die Sachen zusammen und räumt sie ins Auto. B, der die Sache mittlerweile zu bunt wird, reißt der P die Plastiktüte mit der Kette aus der Hand und hastet zum Auto. S und B fahren los. P lässt sich jedoch nicht so schnell abschüttelt, steigt auf ihr Motorrad und fährt den beiden hinterher. Während der Fahrt gerät P – unverschuldet – aus einer Kurve, stürzt und verletzt sich an der Hand.
P ist selbstständige Physiotherapeutin und kann aufgrund des Unfalls in den kommenden drei Monaten nicht ihrer Arbeit nachgehen. Sie muss all ihren Patienten absagen und ihr entgehen dadurch 2000 € pro Monat. Allerdings gibt es einen Monat nach dem Unfall in der Praxis der P einen Kurzschluss, wodurch die Praxis komplett ausbrennt. Die kommenden zwei Monate wird die Praxis wieder aufgebaut und P kann ihrem Beruf wieder nachgehen.
Durch den Unfall ist das Motorrad beschädigt worden und musste für 500 € repariert werden. Da P das Motorrad während der Reparaturzeit nicht nutzen konnte, will sie 2000 € als Nutzungsausfall. Sie hätte im Übrigen aufgrund ihrer Verletzung an der Hand ohnehin nicht mit dem Motorrad fahren können. Sie hat zwar auch ein Auto, allerdings benutze sie dieses nicht, da Motorradfahren ihr Hobby sei und sie unmöglich darauf verzichten könne. Die Höhe der Reparaturkosten und des Nutzungsausfalls sind jeweils korrekt bemessen.
P will nun von B die Kette haben. Außerdem meint sie, dass ihr – zumindest derzeit – daneben auch ein Anspruch auf Rückzahlung der 5 € zusteht. Ferner verlangt sie die Zahlung des Verdienstausfalls in Höhe von 6000 €, Zahlung der Reparaturkosten in Höhe von 500 € und Zahlung des Nutzungsausfalls in Höhe von 2000 €.
B will die Kette grundsätzlich nicht herausgeben. Wenn P jedich die übrigen 30 € zahlt, wäre sie bereit, sie herauszugeben. Sie sieht nicht ein, warum sie für die Schadenspositionen der P aufkommen müsse, da es doch nicht ihr Fehler sei, dass P nicht Motorradfahren könne.
Bestehen die von P und B gegenseitig geltend gemachten Ansprüche?

28.07.2012/1 Kommentar/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-07-28 10:00:322012-07-28 10:00:32Zivilrecht – Z I – Juli 2012 – 1. Staatsexamen Schleswig-Holstein
Redaktion

Zivilrecht Z I – Juli 2012 – 1. Staatsexamen Schleswig-Holstein

Examensreport, Schleswig-Holstein

Vielen Dank an Philipp für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls der im Juli 2012 gelaufenen Klausur im Zivilrecht. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen!
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie
veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
 
Sachverhalt
Diese Aufgabe wurde bereits im Februar 2012 in Rheinland-Pfalz gestellt. Wir berichteten hier bereits darüber!
B verkauft in der Kieler Fußgängerzone, auf einer kleinen Decke, Figuren und Schmuck aus Silberdraht. Kurz bevor sie Feierabend macht, kommt ihre Schwester S vorbei. B bittet die S, doch bitte kurz für sie weiter zu verkaufen, während sie kurz weg muss. Während dieser Zeit kommt die Passantin P vorbei und ist an einer Kette der B interessiert. Sie fragt die S, wie viel die Kette denn koste. S ist kurz verunsichert und schaut auf das Preisschild neben der Kette, auf dem ein Betrag von 5€ ausgewiesen ist. Auf die Nachfrage der P, ob dieser Preis denn so richtig sei, erkennt S die schnörkelige Schrift der B auf dem Schild und bestätigt, dass dies so seine Richtigkeit habe.
P bezahlt bar, S packt die Kette in eine kleine Tüte und übergibt sie der P. P freut sich, so ein günstiges Geschäft gemacht zu haben.
Als P sich schon vom Stand entfernt hat, kommt die B zurück und ist erschrocken als S ihr erzählt, zu welchen Konditionen sie der P die Kette verkauft hat. Die Kette sollte eigentlich 35€ kosten, B hatte sich allerdings auf dem Schild verschrieben.
B eilt der P hinterher und bittet sie zurück zum Stand zu kommen, weil es ein Problem mit der Kette gebe. Daraufhin eröffnet sie ihr, dass die Kette eigentlich 35€ kosten soll, sie sich verschrieben hat und die S auch niemals hätte verkaufen lassen, wenn sie gewusst hätte, dass sie die Kette zu diesem Preis verkaufen würde.
B verlangt nun von der P die restlichen 30€. P weigert sich und ist der Meinung, sie habe die Kette nuneinmal gekauft und sie gehöre jetzt ihr. In dem darauf entfachten Wortgefecht zwischen B und P, packt S schonmal die Sachen der B zusammen um diese in ihr Auto zu bringen. Als sie das erledigt hat, wird es B zuviel. Sie reißt der P die Tüte mit der Kette aus der Hand und rennt mit S zum Auto und fährt davon.
Die P lässt sich aber nicht so leicht abschütteln, springt auf ihr Motorrad und nimmt die Verfolgung auf, stürzt jedoch schon in der ersten Kurve unverschuldet und bricht sich dabei die Hand. Ihr Motorrad erleidet einen Schaden von 500€. P ist Physiotherapeutin, kann wegen der Verletzung für 3 Monate nicht arbeiten. Ihr Nettoverdienst beträgt durchschnittlich im Monat 2.000€. Einen Monat nach dem Unfall wird ihre Praxis jedoch durch einen Brand schwer beschädigt, die Renovierungsarbeiten dauern genau 2 Monate. P kann durch ihre Verletzung auch für 3 Monate nicht Motorrad fahren, hat jedoch einen PKW zur Verfügung, mit dem sie problemlos fahren könnte. Für sie ist Motorradfahren aber ein wichtiges Hobby. Sie fährt es eigentlich fast jeden Tag und nur sehr selten mit dem PKW. Den Nutzungsausfallschaden beziffert sie mit 2.000€ (Die Schadenspositionen sind in dieser Höhe auch nicht zu beanstanden). Des Weiteren verlangt sie die Herausgabe der Kette.
B verlangt die restlichen 30€ für die Kette und verweigert jegliche Ansprüche auf Schadensersatz, Arbeitsausfall oder Nutzungsersatz. Sie könne schließlich nichts dafür, wenn P nicht Motorrad fahren könne.
Welche Ansprüche haben B und P?
 

18.07.2012/5 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-07-18 14:00:382012-07-18 14:00:38Zivilrecht Z I – Juli 2012 – 1. Staatsexamen Schleswig-Holstein
Redaktion

Zivilrecht Z I – Mai 2012 – 1. Staatsexamen NRW

Examensreport, Nordrhein-Westfalen

Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls der im Mai 2012 in NRW gelaufenen Klausur im Zivilrecht. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
Sachverhalt
A ist seit 28 Jahren beanstandungsfrei bei der M-GmbH in Dortmund als Reinigungskraft beschäftigt, die ein Museum betreibt und deren Geschäftsführer und Direktor D ist. Am 12.01.2012 putzt A irrtümlich den Kalkfleck einer Kippenbergerinstallation weg und zerstört so das im Eigentum der M stehende Kunstwerk (800.000 Euro Schaden), was D noch am gleichen Tage durch Zufall auffällt. A beschwichtigt, sie habe freiwillig eine private Haftpflichtversicherung  geschlossen, die sicher für den Schaden aufkommen werde.
Einige Tage später stellt die Küchenhilfe H montags (06.02.12) einen Kassenfehlbestand (250 Euro) fest. Sie hatte jedoch am Samstag kurz vor Dienstschluss noch die Kasse geprüft. Am Sonntag war geschlossen. Samstags putzt gewöhnlich A dort. Der Verdacht fällt auf A. H will A nicht verpfeifen und entschließt sich schließlich aber doch am 10.02.12 D aufzuklären. Dieser kündigt daraufhin am 22.02.2012 nach Betriebsratsanhörung vom 15.02.2012, der sich nicht geäußert hat, der A fristlos, da diese nun nicht nur das Eigentum der M beschädigt habe, sondern auch unter dem Verdacht einer Straftat stehe. Gegen die Kündigung wendet sich A am 27.02.12 mit einer Feststellungsklage vor dem Arbeitsgericht Dortmund, nach der sie Feststellung des Weiterbestehens des Arbeitsverhältnisses begehrt. Erst in der Güteverhandlung am 16.03.2012 erfährt sie von den Verdächtigungen. Kurz darauf schließen M und A einen Gerichtsvergleich, wonach das Arbeitsverhältnis zum 29.02.2012 aufgelöst sei und A eine Abfindung i.H.v. 25.000 Euro erhalte, da M die A loswerden möchte und A das Geld gut gebrauchen kann. M zahlt trotz Fristsetzung der A von Anfang April – die Frist datiert zum 15.04.2012 – bis Ende April nur 5.000 Euro, da es dem Museum – so D – finanziell schlecht gehe.
Aufgabe 1: Schadensersatzansprüche der M gegen A wegen des Kunstwerks und in welcher Höhe?
Aufgabe 2: Wirksamkeit der Kündigung (unabhängig von Vergleich)?
Aufgabe 3: A tritt vom Vergleich zurück. Wirksamkeit des Rücktritts?
Aufgabe 4: Rechtsfolgen des unterstellten wirksamen Rücktritts hinsichtlich Gerichtsverfahren und Arbeitsverhältnis?

23.05.2012/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-05-23 08:54:172012-05-23 08:54:17Zivilrecht Z I – Mai 2012 – 1. Staatsexamen NRW
Redaktion

Zivilrechtsklausur Z I – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Bremen & Hamburg

Bremen, Examensreport, Hamburg

Vielen Dank für die Zusendung eines kurzen Gedächtnisprotokolls. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
 
Sachverhalt
S wird in drei Monaten 18 und möchte daher sein Zimmer umgestalten. Zu diesem Zweck packt er sein Spielzeug zusammen, um es auf dem Flohmarkt zu verkaufen. Als S am Samstag morgen zum Flohmarkt aufbrechen möchte, bittet seine Mutter M ihn eine wertvolle Spieluhr von ihr bei einem befreundeten Gutachter vorbeizubringen. S legt die Spieluhr in seinen Fahrradanhänger zwischen die Flohmarkt-Sachen und macht sich auf den Weg.
 
Am Flohmarkt angekommen reißen die Leute ihm seine Schnäppchen aus den Händen. K entdeckt die Spieluhr und kauft diese dem S für 150,00 € ab. K wusste nicht, dass die Uhr M gehört. Auch hatte er keinerlei Grund an der Eigentümerstellung des S zu zweifeln.
 
Wieder zuhause angekommen erzählt S seiner Mutter stolz, zu welch astronomischen Preis er die Spieluhr verkauft hat. M ist jedoch nicht einverstanden mit dem Verkauf, weil sie die Uhr für wesentlich wertvoller hält. Sie möchte daher die Spieluhr wieder haben.
 
Prüfen Sie in einem Rechtsgutachten:
1)       Ansprüche M gegen K
2)       Ansprüche S und K gegeneinander und
3)       Ansprüche M gegen S

06.03.2012/4 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-03-06 09:29:012012-03-06 09:29:01Zivilrechtsklausur Z I – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Bremen & Hamburg
Redaktion

Zivilrechtsklausur Z I – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Rheinland-Pfalz

Examensreport, Rheinland-Pfalz

Vielen Dank an Andrea für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen.
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Sachverhalt
B verkauft in der Fußgängerzone selbstgemachten Schmuck. Als sie kurz weg muss bittet sie ihre Schwester S für sie weiter zu verkaufen. Passantin T interessiert sich für den Schmuck. Die Stücke für 35 € sind ihr allerdings zu teuer. Dann entdeckt sie eine Kette die mit 5 € ausgezeichnet ist und fragt S, ob es sich hierbei um eine fehlerhafte Auszeichnung handelt oder ob die Kette tatsächlich nur 5 € kostet. S erkennt die schnörkelige Handschrift der B und erklärt die Kette kostet 5 €. T kauft daraufhin die Kette für 5 €. S übergibt die Kette, T zahlt mit einem 5 € – Schein.
Als B zurückkommt erklärt sie der S, dass sie die Kette nie für 5 € verkaufen wollte. Sie habe sich lediglich verschrieben. Der Preis beträgt 35 €. Sie hätte die S nicht gebeten für sie zu verkaufen wenn sie gewusst hätte, dass diese die Kette für 5 € verkaufen würde. T ist noch nicht weit weg so dass B diese noch einholen kann. Sie erklärt der T das Missverständnis und verlangt die Kette zurück. Die T will die Kette jedoch behalten. Daraufhin reißt die B der T die Kette aus der Hand und läuft weg. Sie steigt zu S ins Auto und fährt weg. T lässt sich jedoch nicht so schnell abwimmeln und verfolgt die beiden mit ihrem Motorrad.
In der nächsten Kurve kommt sie mit dem Motorrad ins Schleudern und stürzt. Dabei verletzt sie sich am Handgelenk und das Motorrad wird beschädigt.
T arbeitet als Physiotherapeutin und kann aufgrund der Verletzung ihren Beruf in den nächsten 3 Monaten nicht ausüben. Normalerweise verdient T 2000€ im Monat. Einen Monat nach dem Unfall kommt es in der Praxis der T zu einem Kurzschluss, wodurch die Praxis ausbrennt. Die Renovierungsarbeiten dauern genau 2 Monate. T verlangt Ersatz des Verdienstausfalls.
Die Reparaturkosten für das Motorrad belaufen sich auf 500 €. T verlangt die Reparaturkosten ersetzt.
T verlangt zudem einen Nutzungsausfallschaden i.H.v. 2000 € für den Nutzungsausfall des Motorrades. Das Motorradfahren ist ein wichtiges Hobby von ihr. Sie hat zwar auch einen PKW mit dem sie trotz ihrer Verletzung fahren kann, diesen nutzt sie jedoch ungern. Das Motorrad dagegen benutzt sie regelmäßig. Gegen die Höhe der Beträge ist nichts einzuwenden.
B dagegen verlangt die Zahlung der weiteren 30 €. B verweigert jeglichen Ersatz der Reparaturkosten, Verdienstausfall und Nutzungsausfall.Sie ist der Meinung die T hätte ihr die Kette sofort zurückgeben müssen nachdem die das Missverständnis aufgeklärt hat.
Bestehen die gegenseitigen Ansprüche zwischen B und T?

05.03.2012/1 Kommentar/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-03-05 16:08:172012-03-05 16:08:17Zivilrechtsklausur Z I – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Rheinland-Pfalz
Redaktion

Zivilrechtsklausur Z I – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Hessen, NRW

Examensreport, Hessen, Nordrhein-Westfalen

Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind diesmal besonders gern gesehen – an einigen Stellen ist der Sachverhalt noch etwas knapp.
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Sachverhalt
Die A-GmbH stellt Receiver her, die B-GmbH stellt Fernseher her. Die B-GmbH baut in ihre Fernseher die von der A-GmbH hergestellten Receiver ein. Einer der größten Abnehmer der B-GmbH, die die C-GmbH ordert am 28.09.09 250 Geräte. Die B-GmbH betreibt selber 200 (?) Elektrofachgeschäfte.
Die Geräte werden bei der C-GmbH angeliefert und von dort aus am 05.10.09 an die einzelnen Geschäfte weiterverschickt.
Nun kauft der D bei der C-GmbH am 13.05.10 für seine Wohnung ein solches Gerät für einen Kaufpreis von 1.000 €. Den Transport nach Hause (80 KM) übernimmt er selber. Noch am gleichen Tag probiert der D alles aus und muss feststellen, dass das Gerät nicht funktioniert, wie es soll. Er ruft daher bei der C-GmbH an. Diese schickt am 14.05.10 einen Techniker zum Wohnsitz des D. Nach 3 Stunden intensiver Fehlersuche findet er heraus, dass der Receiver Defekt ist, der sich immer nach 45 Minuten Betriebsdauer zeigt (es werden keine Programme mehr empfangen, das Bild bleibt daher schwarz). Der Techniker baut einen neuen, vergleichbaren Receiver ein (Kosten: 75 €). Die Technikerstunde beträgt 25 €, Fahrkosten 50 €, Handling-Pauschale 30 €.
 
Frage 1) Kann C-GmbH von B-GmbH die angefallen Kosten verlangen?
Frage 2) Unterstellt, die B-GmbH muss zahlen, kann sie dann etwas von A-GmbH verlangen?

03.03.2012/5 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-03-03 17:27:492012-03-03 17:27:49Zivilrechtsklausur Z I – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Hessen, NRW
Redaktion

1. Zivilrechtsklausur – Januar 2012 – 1. Staatsexamen NRW, Schleswig-Holstein

Examensreport, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein

Wir danken Christina für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls der im Januar gelaufenen Klausur.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
Sachverhalt

Der eingetragene Kaufmann U hat ein Schiff, mit dem Gäste Ausflüge machen können. H stellt Dampfturbinenantriebe für Schiffe her. H verkauft einen Dampfturbinenantrieb unter Eigentumsvorbehalt an U und baut diesen auch direkt auf Us Werft in das Schiff des U ein. Die Nummer der Turbine wird in die Papiere des Schiffs eingetragen. U bezahlt den Kaufpreis für die Turbine nicht. U verkauft das Schiff weiter an K. Dieser widerum verleast es ab 01.04. an B.
H ärgert sich darüber, dass U den Kaufpreis nicht gezahlt hat und will eine „Lektion“ erteilen. Dein Prokurist P fährt mit einigen Monteuren am 01.04. mit großem Kran zum Liegeplatz des Schiffs bei B und will die Turbine ausbauen. B widerspricht dem und geht mit einer Eisenstange auf die Monteure los, die ihm diese aber wieder abnehmen und auf ihn einreden, dass er sich nicht unglücklich machen soll. Bs Protest zeigt keine Wirkung. Er lässt P und die Monteure die Turbine ausbauen, sagt aber, dass ihm so das ganze Schiff nichts bringe.
B fordert H auf, die Turbine wieder einzubauen. Dieser lehnt das ab. Er wisse, dass P zu „unsanften“ Methoden neige, stehe aber voll hinter diesem, auch wenn P vorbestraft sei. B fordert H weiter auf, die Turbine einzubauen, sodass er sie am 14.04. wieder zu B bringt, diese jedoch nur neben dem Schiff aufbockt und nicht einbaut. B fordert weiterhin, dass H die Turbine einbaut, was dieser jedoch ablehnt. Für B wäre es leicht, die Turbine durch einen eigenen Monteur einbauen zu lassen. Das tut er jedoch nicht. Am 18.07. (?) baut dann doch H die Turbine wieder ein.
Schon am 01.04. hatte B mit Reisebüro R einen Vertrag geschlossen, dass er Ausflüge auf die Ostsee anbietet. Er hätte damit jeden Tag 600 € Gewinn gemacht.
B verlangt nun von H nun Schadensersatz in Höhe von X (01.04. bis 18.07.), jedenfalls aber in Höhe von 7.800 € für die Zeit vom 02.04. bis 14.04.
Zu prüfen sind NUR Schadensersatzansprüche des B gegen H.

 

16.01.2012/11 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-01-16 18:40:492012-01-16 18:40:491. Zivilrechtsklausur – Januar 2012 – 1. Staatsexamen NRW, Schleswig-Holstein
Redaktion

Sachverhalt der 1. Zivilrecht Examensklausur – Mai 2011 – 1. Staatsexamen NRW

Examensreport, Nordrhein-Westfalen

Herzlichen Dank an Johannes für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls von der 1. Zivilrechtsklausur im ersten Staatsexamen im Mai 2011 in NRW.
Der V ist Vater eines Sohnes S und einer Tochter T. V stirbt am 01.03.2011. S und T finden auf dem Schreibtisch des V folgenden Brief.

Liebe Kinder,
ich habe ein gutes Leben gehabt. Von meinem Vermögen ist nichts mehr übrig. Da ihr beide erfolgreich im Leben steht, seid ihr mir sicher nicht böse. Weil meine liebe Tochter T beruflich und familiär so stark eingespannt ist, ernenne ich S zu meinem „Alleinerben“. Er soll sich um meine Beerdigung kümmern (für die Kosten dafür ist wohl noch genug Geld auf meinem Girokonto) und meine Wohnung auflösen. Mit all dem wertlosen Kram kann er machen was er will (verkaufen, behalten, wegwerfen, verschenken).
Köln, 01. Januar 2011, Euer lieber Vater

S bespricht sich daraufhin mit T. Er meint, die noch halbwegs zu gebrauchende Wohnungseinrichtung könnte man gut verkaufen, während man den Rest wohl wegwürfen müsste. T ist damit einverstanden und dankt S dafür, dass er sich darum kümmert. Einige Zeit später geht S mit den Sachen auf einen Flohmarkt.  Beim Schlendern über dem Flohmarkt kommt T am Stand ihres Bruders vorbei und bemerkt unter den Sachen eine alte gerahmte Kinderzeichnung von sich. Um eine Erinnerung an ihre Kindheit zu haben, will sie den Rahmen von S kaufen. S ist einverstanden. T bezahlt 50,00 Euro und nimmt den Rahmen mit der Kinderzeichnung mit.
Am gleichen Abend lässt T aus Ungeschicklichkeit den Bilderrahmen fallen, der dabei beschädigt wird. Beim Aufheben bemerkt sie hinter der Kinderzeichnung einen ungleich „professioneller“ wirkenden Frauenkopf. Dann erinnert sie sich daran, dass V auf Festen immer gerne erzählt hat, dass er als Student im Garten von Picasso gearbeitet hätte, wofür dieser ihm mal eine Zeichnung geschenkt hätte. Leider habe er die Zeichnung bei einem Umzug verloren. T schaltet einen Kenner ein, der ihr bestätigt, dass es sich um einen echten Picasso handelt. Es findet sich auch ein Interessent, der bereit wäre 80.000,00 Euro für die Zeichnung zu bezahlen. Als T dem S hiervorn erzählt, kommt es zum Streit. S sagt, er hätte ihr nur den Rahmen verkauft, von Picasso war nie die Rede. T hält dagegen, dass es sich bei Flohmarktgeschäften immer um Spekulationsgeschäfte handeln würde, wo man nicht später sagen könnte, man hätte sich etwas anders vorgestellt. Außerdem könnte sie ja auch das Testament anfechten, denn wenn V wüsste, dass der wertvolle Picasso noch da gewesen wäre, hätte er ihn sicherlich nicht S allein zukommen lassen wollen.
Daraufhin begibt sich S zum Rechtsanwalt R und stellt ihm folgende Fragen,
1. Kann er von T die Herausgabe der Picassozeichnung verlangen?
2. Kann T tatsächlich das Testament anfechten?
3. Wenn T wirklich das Testament anficht, kann er von ihr die Hinterlegung des Picasso
verlangen, weil er ihnen beiden zustehen würde?
4. Er bittet R auch darum, einen sinnvollen Vorschlag für eine „gütliche“ Lösung zu machen.

18.05.2011/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2011-05-18 09:53:122011-05-18 09:53:12Sachverhalt der 1. Zivilrecht Examensklausur – Mai 2011 – 1. Staatsexamen NRW
Redaktion

Sachverhalt der 1. Zivilrecht Examensklausur – April 2011 – 1. Staatsexamen Berlin/Brandenburg, Niedersachsen

Berlin, Brandenburg, Examensreport, Niedersachsen

Wir danken Stephanie für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls von der 1. Zivilrecht Examensklausur im April 2011 im 1. Staatsexamen in Berlin / Brandenburg:

A möchte sich einen LKW zulegen. Da trifft es sich gut, dass sein geschäftlich Bekannter B gerade seinen 3-Jahre alten LKW veräußern will. Aufgrund der guten Auftragslage hat er sich einen neuen LKW gekauft und will daher den alten verkaufen. Man einigt sich auf den marktüblichen Kaufpreis von 200.000 €. A und B einigen sich, dass 100.000 € angezahlt werden und 120.000 € bis August 2010 gezahlt werden sollen. Als Sicherheit wird eine Briefhypothek auf dem Grundstück des Bruders C zugunsten des B bestellt und im März 2010 eingetragen und sodann der Brief an B übergeben. Im Juli
2010 erkennt A einen schweren Rostschaden an tragenden Teilen. Der Schaden war B bekannt und wurde oberflächlich repariert.
A will sich nunmehr vom Vertrag lösen und schreib B, dass er die Anzahlung zurück haben möchte. Dafür stelle er ihm auch den LKW zur Verfügung.
B Reagiert nicht auf diesen Schreiben und veräußert die Restkaufpreisforderung sowie die Briefhypothek für 105.000 € an X.
Im August 2010 verlangt X nun die restliche Kaufpreiszahlung von A.
1. Kann A von B die Kaufpreiszahlung zurückverlangen?
2. Kann X von A die restliche Kaufpreiszahlung verlangen?
3. a) muss C die Zwangsvollstreckung in sein Grundstück dulden?
b) Was wäre, wenn eine Sicherungsgrundschuld bestellt worden wäre und diese dann verkauft worden wäre?
Abwandlung:
A kauft einen unfall- und mangelfreien LKW für 220.000 €. Neben der Hypothek verlang B zusätzliche Sicherheiten von den Brüdern des A. Der vermögenslose D verbürgt sich. E ist in Besitz eines Oldtimers mit einem Wert von 150.000 €. Diesen übereignet er zur Sicherheit an B, während sich die beiden aber darüber einig sind, dass E im Besitz des Oldtimers bliebt. Der LKW gerät in Brand.
A zahlt den Kaufpreis auch im August 2010 nicht.
Daraufhin tritt B an die Brüder des A heran. Da alle von den jeweiligen Sicherheiten wissen, zahlt D den Restkaufpreis und erwartet nunmehr den jeweiligen Anteil der Brüder, welche hingegen nicht bereit sind zu zahlen.
Hat D Ansprüche gegen C und E?

22.04.2011/4 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2011-04-22 13:18:142011-04-22 13:18:14Sachverhalt der 1. Zivilrecht Examensklausur – April 2011 – 1. Staatsexamen Berlin/Brandenburg, Niedersachsen

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