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Redaktion

Zivilrecht ZI – Oktober 2013 – 1. Staatsexamen Berlin

Berlin, Examensreport

Im Folgenden findet Ihr das Gedächtnisprotokoll der in Berlin gelaufenen ersten Klausur im Zivilrecht im Oktober 2013, welcher in Stichpunkten wiedergegeben ist. Hierfür vielen Dank an Niko. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
Sachverhalt

1. Teil:

– A,B, C gründen KG
– A ist Komplementär; B und C sind Kommanditisten
– A bringt 300.000 € ein, C bringt Grundstück ein, am Hafen gelegen, mit Lagerhalle (A und B sind mit dem Einbringen des Grundstücks einverstanden)
– die KG wird eingetragen
– KG will Grundstück wieder verkaufen; beauftragt (vertreten durch A) den Makler M
– arbeiten mit M schon mehrere Jahre zusammen
– M erstellt Exposé, wonach die Lagerhalle Grundfläche von 1000 qm hat (M misst nicht nach, sondern legt nach besten Gewissen fest
– laut Exposé objektiver Wert: 300.000 €
– K GmbH: hat ihrem langjährigen Mitarbeiter P Prokura erteilt und den Antrag auf Eintragung gestellt
– Innenverhältnis K und P: P darf keine Grundstücke kaufen
– noch vor Eintragung des P erfährt dieser von dem Exposé und will kaufen
– lässt sich von M das Exposé zuschicken, telefoniert mit M, fragt nach bzgl.der Größe der
Lagerhalle; P weist M darauf hin, dass es sich bei 1000 qm Größe um die Mindestgröße
handele, um eine Spedition betreiben zu können
– M antwortet, dass die Lagerhalle mit Sicherheit die angegebene Größe haben werde
– P trifft sich mit M beim Grundstück und besichtigt die Halle von außen; da Halle aber noch vermietet, kann er nur einen kleinen Teil der Halle betreten und besichtigen
– P und M sind sich handelseinig und machen Notartermin
– beim Notar: P fragt nochmal, da im Vertrag keine Größenangaben der Halle genannt sind; M weist auf die vorausgehenden Absprachen hin
– Vertrag wird beurkundet; M unterschreibt in Vertretung der KG unter Vorlegung einer Vollmacht
– P unterschreibt für die K
– in Vertrag enthalten ist Klausel von Makler M, die er üblicherweise in seine Immobiliengeschäfte einbringt: „gekauft wird Grundstück nach jetzigem Zustand; Gewährleistung ist ausgeschlossen, außer Verkäufer handelt arglistig“
– P bestellt in der gleichen notariellen Urkunde eine Restkaufpreishypothek zur Sicherung der 2. Kaufpreisrate
– zweite Rate wird gezahlt, GmbH wird als Eigentümer eingetragen und erfährt so davon
– K ist zwar nicht so zufrieden mit der Lage, will aber nicht anfechten; ist aber der Meinung, dass der Vertrag eh nicht wirksam zustande gekommen sei, da P solche Geschäfte gar nicht hätte tätigen dürfen
Ist der Grundstückskaufvertrag wirksam zustande gekommen?
 
2. Teil (Fortsetzung des Sachverhalts):
– 2008 wird Grundstück der K übergeben
– C scheidet aus der KG aus
– 2010 will GmbH Grundstück wieder verkaufen
– K will Grundstück wieder verkaufen; erfährt von Kaufinteressenten, dass Lagerhalle 20% kleiner ist als angegeben → Kaufpreis wäre auch 20 % geringer angemessen gewesen
– K will das nicht auf sich sitzen lassen, fordert die KG und A und C im März 2011 auf, 60.000 € zurückzuzahlen: der Makler M hätte falsche Angaben gemacht und die Aussagen seien der KG zuzurechnen; die Aussagen seien Vertragsgrundlage geworden; P habe damals die Anlage nicht richtig besichtigen können
– KG erwidert, P hätte weitere Unterlagen anfordern können; außerdem sei Anspruch eh verjährt; außerdem hätte Mangel in den letzten zwei Jahren von K bemerkt werden müssen
– K erhebt Leistungsklage im Mai 2012 auf Zahlung von 60.000 €; da sie aber den Kostenvorschuss noch nicht gezahlt hat, wird Klage der KG erst im Januar 2013 zugestellt
Hat die K-GmbH einen Anspruch gegen V-KG auf Zahlung von 60.000 €?
Hat die K auch gegen A und gegen C diesen Anspruch?
Bearbeitervermerk: Der Grundstückswert verändert sich im Laufe der Jahre nicht.

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27.10.2013/4 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: Berlin, Oktober 2013, Staatsexamen, Zivilrecht, Zivilrecht I
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https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2013-10-27 16:21:242013-10-27 16:21:24Zivilrecht ZI – Oktober 2013 – 1. Staatsexamen Berlin
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4 Kommentare
  1. Schacky
    Schacky sagte:
    27.10.2013 um 17:05

    Die lief genauso in HH Oktober 2013 als ZR II.

    Antworten
  2. Blackbubblegum
    Blackbubblegum sagte:
    27.10.2013 um 17:38

    So auch in NRW als Z II

    Antworten
  3. Ping
    Ping sagte:
    27.10.2013 um 18:25

    B brachte glaube ich auch 300.000€ ein.
    Die KG wollte das Grundstück nicht wieder verkaufen, sondern wollte es verkaufen, weil sie Liquidität benötigten.
    P durfte keinerlei Grundstücksgeschäfte abschließen
    Restkaufpreishypothek iHv. 40.000€
    In der Klausel wurde die Sachmangelhaftung ausgeschlossen
    Das Grundstück wurde noch im ersten Teil, also vor der ersten Frage an P übergeben.
    Zweiter Teil:
    Ausscheidung des C wird im HR ende August 2008 eingetragen.
    Das Grundstück soll wieder verkauft werden, weil das Geschäft (Speditionsgeschäft in bzw. mit Skandinavien) nicht so lief wie erhofft.
    Die Fragen sind anders formuliert gewesen:
    * Unterstellt der Kaufvertrag zwischen K und V ist wirksam zustande gekommen; Hat K gegen V einen Anspruch auf 60.000€?
    * Unterstellt der Kaufvertrag zwischen K und V ist wirksam zustande gekommen; Hat K auch einen Anspruch gegen A und C?

    Antworten
    • gast
      gast sagte:
      06.12.2014 um 11:52

      Gibt es Lösungsvorschläge?

      Antworten

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