Zivilrecht ZII – April 2013 – 2. Staatsexamen Rheinland-Pfalz
Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im April 2013 gelaufenen zweiten Klausur im Zivilrecht in Rheinland-Pfalz. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
Sachverhalt
Der beklagte Mandant kommt zu neuem RA, da sein bisheriger Anwalt seine Kanzlei nach Hamburg verlegt hatte, was der Mandant nicht wusste und der RA in der Sache nichts unternommen hatte. Dies lag daran, dass ihm weder Klageschrift noch VU zugestellt worden waren, obwohl der Kläger ihn aufgrund vorprozessualer Korrespondenz als Prozessbevollmächtigten bezeichnet hatte. Der Mandant will wissen, ob er noch gegen das VU vorgehen kann. Inhalt der Klage entspricht dem Sachverhalt von BGH VII ZR 98/12 vom 24.01.2013 (Beschädigung eines Mähdreschers durch auf dem Feld liegende Kreuzhacke). Zudem verlangt der Kläger den restlichen Werklohn, wobei streitig ist, ob ein Stundenlohn oder Pauschalbetrag vereinbart wurde.
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