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Schlagwortarchiv für: Zivilrecht I

Redaktion

Zivilrecht ZI – Dezember 2013 – 1. Staatsexamen NRW

Examensreport, Nordrhein-Westfalen
Im Folgenden findet ihr ein Gedächtnisprotokoll der im Dezember 2013 gelaufenen ersten Klausur im Strafrecht in NRW. Danke hierfür an Kieran. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
Sachverhalt
Aufgabe 1)
Unternehmer P hat ein Grundstück gemietet. Auf diesem Grundstück befindet sich ein Parkplatz, und an dem dortigen Parkplatz hat P ein Schild angebracht, auf dem steht: „Privat! Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt!“. A parkt dort trotzdem mit seinem neuen Cadillac, und entfernt sich.
P hat mit S einen Vertrag geschlossen, dass dieser den Parkplatz überwachen und unberechtigt parkende Fahrzeuge abschleppen soll. Als anfallende Kosten vereinbaren P und S 250 Euro. Um die Kosten zu begleichen, tritt P alle Ersatzansprüche an S ab, die ihm gegen Falschparker entstehen werden.
Als A nach 20 Minuten noch nicht zurückgekehrt ist, schleppt S das Auto von A ab. Als A irgendwann zurückkehrt, wendet er sich an P und fragt wo sein Auto ist. P schickt A zu S. S erklärt sich bereit, dem A für 250 Euro zu sagen, wohin er das Auto des A abgeschleppt hat, unter Hinweis auf den Vertrag mit P und die Abtretung der Ansprüche. A zahlt unter dem Vorbehalt der Rückforderung, weil er sein Auto dringend benötigt.
Später fordert A den S auf, ihm die 250 Euro zurückzuzahlen, da er (der A) erstens keine Rechtsgrundlage für das kostenpflichtige Abschleppen sieht, zweitens die Abtretung nicht wirksam sei, und drittens die Kosten viel zu hoch seien. Zutreffenderweise betragen die üblichen Abschleppkosten nur 100 Euro. A will daher mindestens die 150 Euro zurück. S meint, A müsse sich an P halten.
Hat A einen Anspruch gegen S und/oder P?
Bearbeitervermerk: Es ist auf alle aufgeworfenen Rechtsfragen notfalls hilfsgutachterlich einzugehen. Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) sind nicht zu prüfen.
Aufgabe 2)
X hat mit der „Schranken und Zäune GmbH u.G.“ (Z) einen Vertrag geschlossen. Z soll dem X eine Schranke an die Auffahrt zu seinem Grundstück bauen. Dies tut Z auch, allerdings hebt sich die Schranke aufgrund eines mechanischen Fehlers schon nach kurzer Zeit nicht mehr an. X verlangt von Z die Nachbesserung, was diese vehement ablehnt.
X lässt die Arbeiten daher von einem anderen Unternehmer durchführen, was einen angemessenen Preis von 1.000 Euro kostet. Diese Kosten verlangt X von Z ersetzt, was diese ebenfalls ablehnt. X verklagt Z und kriegt Recht. Allerdings stellt sich im Laufe des Prozesses heraus, dass Z eine Unternehmergesellschaft ist, was X zuvor nicht wusste. L, der Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Z, hatte die UG zwar ordnungsgemäß im Handelsregister eingetragen. Auf dem Briefpapier, welches für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsabschluss verwendet wurden, sowie auf dem Klingelschild verwendete er jedoch die Bezeichnung „GmbH u.G.“.
Die Haftungssumme der UG beträgt lediglich 100 Euro. X möchte daher gegen L persönlich vorgehen. Schließlich habe der ja auch die „irreführende Falschbezeichnung“ verwendet. Mit einer UG hätte X niemals ein Geschäft geschlossen. X ging von einem Stammkapital von 25.000 Euro aus, und nur deshalb schloss er mit Z einen Vertrag.
Hat X einen Anspruch gegen L?
Bearbeitervermerk: Es ist davon auszugehen, dass der Anspruch des X gegen Z zurecht besteht.
07.01.2014/7 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2014-01-07 09:48:202014-01-07 09:48:20Zivilrecht ZI – Dezember 2013 – 1. Staatsexamen NRW
Redaktion

Zivilrecht ZI – Oktober 2013 – 1. Staatsexamen Berlin

Berlin, Examensreport

Im Folgenden findet Ihr das Gedächtnisprotokoll der in Berlin gelaufenen ersten Klausur im Zivilrecht im Oktober 2013, welcher in Stichpunkten wiedergegeben ist. Hierfür vielen Dank an Niko. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
Sachverhalt

1. Teil:

– A,B, C gründen KG
– A ist Komplementär; B und C sind Kommanditisten
– A bringt 300.000 € ein, C bringt Grundstück ein, am Hafen gelegen, mit Lagerhalle (A und B sind mit dem Einbringen des Grundstücks einverstanden)
– die KG wird eingetragen
– KG will Grundstück wieder verkaufen; beauftragt (vertreten durch A) den Makler M
– arbeiten mit M schon mehrere Jahre zusammen
– M erstellt Exposé, wonach die Lagerhalle Grundfläche von 1000 qm hat (M misst nicht nach, sondern legt nach besten Gewissen fest
– laut Exposé objektiver Wert: 300.000 €
– K GmbH: hat ihrem langjährigen Mitarbeiter P Prokura erteilt und den Antrag auf Eintragung gestellt
– Innenverhältnis K und P: P darf keine Grundstücke kaufen
– noch vor Eintragung des P erfährt dieser von dem Exposé und will kaufen
– lässt sich von M das Exposé zuschicken, telefoniert mit M, fragt nach bzgl.der Größe der
Lagerhalle; P weist M darauf hin, dass es sich bei 1000 qm Größe um die Mindestgröße
handele, um eine Spedition betreiben zu können
– M antwortet, dass die Lagerhalle mit Sicherheit die angegebene Größe haben werde
– P trifft sich mit M beim Grundstück und besichtigt die Halle von außen; da Halle aber noch vermietet, kann er nur einen kleinen Teil der Halle betreten und besichtigen
– P und M sind sich handelseinig und machen Notartermin
– beim Notar: P fragt nochmal, da im Vertrag keine Größenangaben der Halle genannt sind; M weist auf die vorausgehenden Absprachen hin
– Vertrag wird beurkundet; M unterschreibt in Vertretung der KG unter Vorlegung einer Vollmacht
– P unterschreibt für die K
– in Vertrag enthalten ist Klausel von Makler M, die er üblicherweise in seine Immobiliengeschäfte einbringt: „gekauft wird Grundstück nach jetzigem Zustand; Gewährleistung ist ausgeschlossen, außer Verkäufer handelt arglistig“
– P bestellt in der gleichen notariellen Urkunde eine Restkaufpreishypothek zur Sicherung der 2. Kaufpreisrate
– zweite Rate wird gezahlt, GmbH wird als Eigentümer eingetragen und erfährt so davon
– K ist zwar nicht so zufrieden mit der Lage, will aber nicht anfechten; ist aber der Meinung, dass der Vertrag eh nicht wirksam zustande gekommen sei, da P solche Geschäfte gar nicht hätte tätigen dürfen
Ist der Grundstückskaufvertrag wirksam zustande gekommen?
 
2. Teil (Fortsetzung des Sachverhalts):
– 2008 wird Grundstück der K übergeben
– C scheidet aus der KG aus
– 2010 will GmbH Grundstück wieder verkaufen
– K will Grundstück wieder verkaufen; erfährt von Kaufinteressenten, dass Lagerhalle 20% kleiner ist als angegeben → Kaufpreis wäre auch 20 % geringer angemessen gewesen
– K will das nicht auf sich sitzen lassen, fordert die KG und A und C im März 2011 auf, 60.000 € zurückzuzahlen: der Makler M hätte falsche Angaben gemacht und die Aussagen seien der KG zuzurechnen; die Aussagen seien Vertragsgrundlage geworden; P habe damals die Anlage nicht richtig besichtigen können
– KG erwidert, P hätte weitere Unterlagen anfordern können; außerdem sei Anspruch eh verjährt; außerdem hätte Mangel in den letzten zwei Jahren von K bemerkt werden müssen
– K erhebt Leistungsklage im Mai 2012 auf Zahlung von 60.000 €; da sie aber den Kostenvorschuss noch nicht gezahlt hat, wird Klage der KG erst im Januar 2013 zugestellt
Hat die K-GmbH einen Anspruch gegen V-KG auf Zahlung von 60.000 €?
Hat die K auch gegen A und gegen C diesen Anspruch?
Bearbeitervermerk: Der Grundstückswert verändert sich im Laufe der Jahre nicht.

27.10.2013/4 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2013-10-27 16:21:242013-10-27 16:21:24Zivilrecht ZI – Oktober 2013 – 1. Staatsexamen Berlin

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