• Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Karteikarten
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Lerntipps2 > Mündliche Prüfung3 > Vorbereitung zwischen Klausuren und Mündlicher Prüfung
Dr. Simon Kohm

Vorbereitung zwischen Klausuren und Mündlicher Prüfung

Lerntipps, Mündliche Prüfung, Schon gelesen?

Und nun? Hat man den Spannungsbogen bis zu den schriftlichen Klausuren aufrecht erhalten können und die Nachwehen der Feierlichkeiten überstanden, kommt recht schnell das schlechte Gewissen auf mit der brutalen Frage: „Was nun?“. Kurzfristig muss einfach Erholung sein, fahrt weg, packt die Bücher und Unterlagen in den Schrank und versucht, die Klausuren und den Stoff für ein paar Wochen (6-8 sind meiner Meinung nach vollkommen angemessen) zu vergessen. Manche nutzen die Zeit für Praktika oder Nebenjobs, ich für meinen Teil lag eher auf der faulen Haut.
Mittelfristig muss man natürlich versuchen, wieder in den Lernrythmus zu kommen. Das „Reinkommen“ an sich ist schon schwer genug, daher würde ich meinen, dass man sich langsam rantasten sollte, allein schon in Bezug auf die Zeit. Tastet euch also langsam wieder an die Arbeitsweise ran und habt kein schlechtes Gewissen, wenn das in der ersten Woche überhaupt nicht funktioniert.
Was ist zu tun? Inhaltlich meine ich, ist es vor allem wichtig, den ganz normalen Prüfungsstoff zu wiederholen, denn dieser wird in der mündlichen Prüfung erwartet. Denn das Stellen von Fällen ist auch in der mündlichen Prüfung das probate Mittel, das Gelernte und die Transferleistungen abzuprüfen. Nehmt euch also einfach die Sachen zur Hand, die ihr schon für die schriftlichen Prüfungen genutzt habt. Das sollte meiner Meinung nach auch den Löwenanteil der Vorbereitung ausmachen. Ich würde außerdem dazu raten, die verschiedenen Verfahrensrechte intensiv zu wiederholen, sehr viele Prüfer sind Praktiker und begeben sich vielleicht lieber in gewohntes Terrain, als in dogmatische Untiefen.
Rep. für die Mündliche? In machen Städten werden gesonderte Veranstaltungen für die mündliche Prüfung angeboten. Oder reicht es, die Klappentexte der Beck-dtv-Gesetze und die ersten Kapitel der AT Lehrbücher zu lesen? Bedenken bestehen sicherlich hinsichtlich geschichtlicher Fragen und der juristischen Allgemeinbildung oder vielleicht bezüglich der Relevanz des aktuellen Tagesgeschehens. Diese Punkte werden wohl selten den Schwerpunkt einer Prüfung ausmachen, aber eine falsche Antwort auf die Frage, wer denn momentan den Bundespräsidenten wählt, hinterlässt einen sehr schlechten Eindruck, den man unbedingt vermeiden sollte. Ob man dafür ein Rep. besuchen sollte, kann ich nicht abschließend beantworten, denke aber eher, dass das nicht unbedingt erforderlich ist.
Frage-Antwort-Spiel. Das sollte man unbedingt simulieren, sei es in der AG oder im Rep. Daran muss man sich gewöhnen. Im Grunde muss man auf jede Frage zumindest anfangs eine einigermaßen stimmige Antwort parat haben. Auch gilt es im Falle des absoluten Unwissens jedenfalls zu versuchen, das Problem zu erfassen und zu formulieren. Nichts ist hier schlimmer, als nichts zu sagen. Also streitet euch, argumentiert, antizipiert, improvisiert. Sprecht über den Stoff und die Fälle, nur so kann man Eloquenz entwickeln und sich auch in brenzligen Situationen sicher fühlen.
Zum Kurzvortrag. Sollte in eurer Prüfungsordnung ein Kurzvortrag vorgesehen sein, verfallt nicht in Panik. Zu allererst gilt es, die Vorschriften mal zu lesen, um einen Überblick über Zeitrahmen und Erwartungen zu bekommen. Dann helfen auch Bücher, die speziell auf den Vortrag vorbereiten. Nehmt euch einfach die ausführlichen Tipps im bereits geposteten Artikel zu Herzen.
Kein Bock mehr. Irgednwann wird sich bei Euch ganz sicher ein Gefühl der rieigen Lustlosigkeit einstellen, das schnell in Nihilismus und Fatalismus umschlagen kann. Aber keine Sorge, das ist normal. Denn gerade das Gefühl, auf das Ungewisse (die Ergebniss der Klausuren) hinlernen zu müssen, kann entnervend sein.
3 Wochen Zeit. Sind die Vorpunkte da, habt ihr (je nach Bundesland) eine gewisse Zeit, euch an Hand der Protokolle vorzubreiten. Hier ist es einfach wichtig, die Prüfer und deren Vorlieben ein wenig kennen zu lernen. Abraten würde ich vom Auswendiglernen der gestellten Fälle. Das bringt nichts und fällt evtl. in der Prüfung sogar negativ auf. Außerdem würde ich mich intensiv mit den Prüfern beschäftigen. Sinnvoll ist es auch (gerade bei Professoren), die letzten Veröffentlichungen zu checken (z.B. mittels juris und beck-online). Wenn da aktuelle Probleme und Urteilsanmerkungen dabei sind, würde ich mir diese auf jeden Fall durchlesen.
Fazit/Lerntipps im Überblick:

  • Motiviert euch langsam, aber bestimmt
  • Wiederholt in erster Linie den normalen Pflichtstoff
  • Zeitung lesen (bei faz.net gibt es im Wirtschaftsteil die Rubrik „Recht und Steuern“)
  • aktuelle Urteile checken (könnt ihr teilweise auch als RSS!) und den Beck News-Ticker lesen
  • Lest euch ein in Sachen Rechtsgeschichte und juristische Allgemeinbildung
  • Übt Vorträge vor Publikum (1x Woche)
  • Wiederholt die alten Examensfälle und aktuelle Fälle aus der Rechtsprechung anhand von Ausbildungszeitschriften und in einer Lerngruppe
  • Diskutieren und (ruhig) sachliches Streiten in der Lerngruppe
  • Checken, ob und was Eure Prüfer in letzter Zeit so veröffentlicht haben
Print Friendly, PDF & Email
29.07.2009/5 Kommentare/von Dr. Simon Kohm
Schlagworte: faq mündliche prüfung jura, Jura examen mündliche Prüfung, Jura mündliche Prüfung, jura mündliche Prüfung tipps, Jura mündliche Prüfung Vorbereitung
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • Teilen auf LinkedIn
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Simon Kohm https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Simon Kohm2009-07-29 06:22:312009-07-29 06:22:31Vorbereitung zwischen Klausuren und Mündlicher Prüfung
Das könnte Dich auch interessieren
Protokoll der Mündlichen Prüfung – 1. Staatsexamen Juni 2011 – Dresden (Hörner/Becker/Musall)
Vortrag mündliche Prüfung: Schwierigkeiten beim Bilden des Obersatzes :-)
Prüfungsgespräch: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das Prüfungsgespräch im juristischen Staatsexamen
Die mündliche Prüfung: Vorbereitung auf den Vortrag im ersten jur. Staatsexamen
5 Kommentare
  1. RARonnenberg
    RARonnenberg sagte:
    30.07.2009 um 21:45

    Moin aus Hamburg,
    hätte nie gedacht, dass ich das einmal schreiben würde aber ich bin wirklich gerade zufällig über Eure Seite gestolpert. Großartige Seite mit wirklich sehr guten Beiträgen.
    Bin begeistert! Hätte es das mal zu meiner Studienzeit gegeben…Sehr kommunikativ, untypisch unjuristisch (positiv gemeint).
    Beste Grüße aus dem Norden
    MR

    Antworten
  2. stephan
    stephan sagte:
    01.08.2009 um 10:46

    Vielen herzlichen Dank für die Blumen! Grüße aus dem schönen Rheinland….

    Antworten
  3. Linda
    Linda sagte:
    25.09.2010 um 18:33

    Tolle Tipps!!!! Hammergeile Seite!
    Ich stehe kurz vor den schriftlichen und bin schon total aufgeregt:(

    Antworten
  4. Anja
    Anja sagte:
    04.02.2012 um 15:09

    Dieses „schlechte Gewissen“, wenn man mal eine Lernpause (die man sich ja nun auch wirklich gönnen sollte!!) zwischen schriftlicher und mündlicher Prüfung macht, ist wirklich hinterhältig.. Eigtl sollte man sich ja als Jurist schon an dieses Gefühl gewöhnt haben aus dem Studium 😉 dennoch fällt es mir schwer überhaupt eine Pause von 8 TAGEN einzulegen, geschweige denn 6-8 Wochen. Bei mir waren nur ca. 14 Wochen (+ die 2 Wochen Weihnachtsferien) zwischen beiden Prüfungsterminen, da wäre ja kaum noch Zeit gewesen auch nur alles nochmal zu „überfliegen“.. Für mehr als panisch haufenweise Stoff auf Karteikarten abzuhaken in der Hoffnung dass man noch rechtzeitig alles mal „gehört“ hat blieb da leider keine Zeit, man muss da meistens definitiv schon vor der schriftlichen Prüfung in allem TOPFIT sein.. 🙂

    Antworten
  5. Manuela
    Manuela sagte:
    25.02.2012 um 14:21

    Stehe gerade selbst zwischen schriftlichem und mündlichem 2. Examen. Die Tipps auf der Seite sind so banal wie wichtig, z.B. eine strukturierte Herangehensweise an den Lernstoff und kein blinder Aktionismus. Weiß man, vergisst man aber im Stress gerne. Um so beruhigter bin ich bei einen helfenden „roten Faden“.
    Zwar lege ich das Examen nicht in NRW ab, d.h. der Ablauf ist etwas anders, die Ratschläge sind aber für die anstehende Prüfung empfehlenswert – egal in welchem Bundesland.
    Fazit also: Weiter so!

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info

Deine Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat. Als gemeinnütziges Projekt aus Bonn sind wir auf eure Untersützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch eure Gastbeiträge. Über Zusendungen und eure Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Versammlungsfreiheit: Auch die Infrastruktur unterfällt dem Schutz des Art. 8 Abs. 1 GG
  • BGH: Anspruch einer Wohnungsgemeinschaft auf Zustimmung zum Mieterwechsel?
  • Aus einer Mietkaution in Höhe von 409,03 € werden 115.000 € – oder doch nicht?

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Yannick Peisker

Versammlungsfreiheit: Auch die Infrastruktur unterfällt dem Schutz des Art. 8 Abs. 1 GG

Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Startseite, Tagesgeschehen, Verfassungsrecht, Versammlungsrecht

Das BVerwG (Az. 6 C 9.20) befasste sich erneut mit dem Umfang der prüfungsrelevanten Versammlungsfreiheit. Es hatte zu prüfen, ob auch die infrastrukturellen Einrichtungen eines Protestcamps dem Schutzgehalt des Art. […]

Weiterlesen
05.08.2022/von Yannick Peisker
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Yannick Peisker https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Yannick Peisker2022-08-05 06:26:052022-08-05 08:15:59Versammlungsfreiheit: Auch die Infrastruktur unterfällt dem Schutz des Art. 8 Abs. 1 GG
Tobias Vogt

BGH: Anspruch einer Wohnungsgemeinschaft auf Zustimmung zum Mieterwechsel?

Mietrecht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Startseite, Zivilrecht

In einer aktuellen Entscheidung äußert sich der BGH zu dem in der Praxis häufig auftauchenden aber höchstrichterlich bislang nicht geklärten Problem in einer Wohnungsgemeinschaft: Einige Zeit nachdem der Mietvertrag für […]

Weiterlesen
03.08.2022/1 Kommentar/von Tobias Vogt
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Tobias Vogt https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Tobias Vogt2022-08-03 07:09:072022-08-04 11:29:41BGH: Anspruch einer Wohnungsgemeinschaft auf Zustimmung zum Mieterwechsel?
Philip Musiol

Aus einer Mietkaution in Höhe von 409,03 € werden 115.000 € – oder doch nicht?

Mietrecht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Startseite, Uncategorized, Zivilrecht

Ein aktuelles – und noch nicht rechtskräftiges – Urteil des AG Köln vom 19.07.2022 (Az. 203 C 199/21) könnte dafür sorgen, dass das Thema „Mietkaution“ für Studierende in der Examensvorbereitung […]

Weiterlesen
29.07.2022/1 Kommentar/von Philip Musiol
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Philip Musiol https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Philip Musiol2022-07-29 09:00:002022-08-04 12:39:56Aus einer Mietkaution in Höhe von 409,03 € werden 115.000 € – oder doch nicht?

Support

Unterstütze uns und spende mit PayPal

Jetzt spenden
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© 2022 juraexamen.info

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen