Juristisches Lernen ließ sich schon immer gut durch die Arbeit mit dem Computer unterstützen. Insbesondere diejenigen, die nicht mit einer makellosen Handschrift gesegnet sind, sind froh, wenn sie ihre Notizen, Schemata oder sonstigen Lernunterlagen mithilfe von Textverarbeitungssoftware erstellen können. Spätestens beim Anfertigen einer juristischen Hausarbeit wird der Einsatz des Computers sogar obligatorisch. Das Problem beim Erstellen von Lernunterlagen und Texten mithilfe des Computers besteht indes darin, dass das Abtippen – auch für diejenigen, die mit zehn Fingern tippen können – äußerst mühsam, monoton und langwierig ist.
Abhilfe schafft hier der Einsatz von Spracherkennungssoftware. Unangefochtener Marktführer in diesem Segment ist das amerikanische Unternehmen Nuance. Mit der Software Dragon NaturallySpeaking in der aktuellen zwölften Version lässt sich die Eingabe von Texten bequem einsprechen (Anmerkung: In diesem Sinne wurde z.B. der vorliegende Beitrag ausschließlich mithilfe der vorgenannten Software erstellt.). Die Software basiert an und für sich auf der gleichen Basis wie etwa Apples semantisch-kontextsensitive Spracherkennung Siri. Im Unterschied zu Siri lässt sich NaturallySpeaking jedoch auf einen speziellen Anwender und dessen Sprachgewohnheiten kalibrieren, so dass die Erkennungsrate beim Einsatz dieser Software um ein Vielfaches höher ist als bei Apples Spracherkennung.
Installation, Kalibrierung und Inbetriebnahme
Die Installation gestaltet sich denkbar einfach. Man hat lediglich den selbsterklärenden Anweisungen des Setups zu folgen. Im Anschluss an Installation von NaturallySpeaking Version 12 erfolgt allerdings noch ein recht langwieriges Update auf Version 12.5, so dass hierdurch eine gute halbe Stunde anfällt.
Sobald die Software installiert ist, kann man ein Nutzerprofil erstellen und es folgt ein kurzes Training sowie eine Einführung in die Funktionen, damit sich die Software auf die Stimme des Anwenders einstellen kann. Dieser Vorgang dauert auf keinen Fall länger als 10 Minuten. Je nach Version kann hier ein spezielles Fachvokabular direkt ausgewählt werden; für Rechtsanwender gibt es etwa eine sog. Legal Edition, welche jedoch weitaus teurer als die Basis- oder Premium-Version der Software ist. Auch ein Diktieren in englischer Sprache ist – je nach erworbener Version – möglich.
Sobald man hiermit fertig ist, kann auch schon mit dem Diktieren begonnen werden. Diktiert werden kann in jegliches Texteingabefeld, also insbesondere auch in Texte unter Microsoft Word oder Libre Office. Die Erkennungsgenauigkeit ist nach dem Abschluss des vorgenannten Trainings ohne zusätzliche Einstellungen bereits enorm hoch. Texte ohne spezifische Fachwörter (wie etwa dieser hier) lassen sich so im Grunde fehlerfrei runterschreiben. Ab und an werden einzelne Wörter „falsch“ transkribiert, jedoch lassen sich ebenfalls durch Spracheingabe äußerst zügig die entsprechenden Korrekturen vornehmen.
Lieferumfang und Systemanforderungen
Im Lieferumfang enthalten ist standardmäßig ein für die Spracherkennung geeignetes Headset, das über USB angeschlossen wird, die Installations-DVD sowie eine Kurzanleitung. Wer mit der Software aber richtig Freude haben möchte, dem sei dringend der Erwerb eines kabellosen Headsets angeraten, da man so beim Diktieren auch einmal vom Schreibtisch aufstehen kann und munter durch die Gegend spaziert, während man seiner Texteingabe frönt.
Damit der eingesprochene Text auch umgehend auf dem Bildschirm erscheint, bedarf es eines halbwegs ordentlichen Computersystems. Die Software lässt sich wohl auch auf langsameren PCs installieren, jedoch macht das Arbeiten auf solchen aufgrund von Hängern und Verzögerungen nicht wirklich Spaß. Auf einem mittelmäßigen Quad-Core-Prozessor sowie 8 GB RAM mit Windows 8 läuft NaturallySpeaking allerdings tadellos. Zwischen dem Einsprechen und dem Erscheinen des diktierten Textes auf dem Bildschirm findet auf einem derartigen System quasi keine Verzögerung statt.
Lernen mit Spracherkennung
Nun aber zur interessanten Frage: Ist der Einsatz von Spracherkennungssoftware wirklich sinnvoll für Jurastudenten oder Rechtsreferendare? Als Antwort kann an dieser Stelle nur ein klares „Ja“ gegeben werden. Dies jedenfalls dann, sofern sich das Diktieren mit dem jeweiligen Lerntypus vereinbaren lässt.
Der Verfasser spricht aus eigener Erfahrung, denn er hat seinerzeit zum Zwecke der Vorbereitung auf sein erstes Staatsexamen mehrere 100 Seiten lange Skripten mittels einer älteren Version von Dragon NaturallySpeaking erstellt. Dies gestaltete sich wie folgt: Man nehme sich ein durchzuarbeiten Lehrbuch, Skript bzw. einen Aufsatz oder Urteil und lese den Text aufmerksam. Während des Lesens kann sich der Lernende sodann unter Zuhilfenahme von NaturallySpeaking sowie Microsoft Word bzw. eines anderen Textverarbeitungsprogramms Notizen machen. Dies funktionierte (bei Einsatz der älteren Version) am besten, wenn man im Fließtext diktiert. Die neueste Version der Software hat indes eine so hohe Erkennungsrate, dass auch das Diktieren von Stichpunkten kein Problem mehr darstellen sollte.
Der Vorteil bei dieser Methode besteht jedenfalls darin, dass auf diese Weise kaum mehr zusätzlicher Zeitaufwand durch das Abtippen (in Relation zum Lesen der Inhalte) entsteht. In äußerst kurzer Zeit kann so ein eigenständiges Skript, eine Sammlung von Schemata oder auch der Inhalt von Karteikarten diktiert werden. Da die Erkennungsrate mittlerweile – je nach Nutzer und Konfiguration – an die 100 % tendiert, bedarf es im Anschluss nur noch einer äußerst geringfügigen Nachbearbeitung und Korrektur des erstellten Textes. Sofern sich Fehler bei der Spracherkennung eingeschlichen haben, die man versehentlich nicht korrigiert hat, ist dies in den meisten Fällen auch nicht weiter schlimm, da auch bei falscher Erkennung in fast allen Fällen erkennbar ist, was der Diktierende gemeint hat (es kann etwa sein, dass statt „§ 13 BGB“ „Prager 13 BGB“ erkannt wurde).
Der Vorteil beim Diktieren mit der Spracherkennung liegt darin, dass man juristische Inhalte nur dann Eindiktieren kann, wenn man diese auch wirklich verstanden hat. Durch das Diktieren wird man zudem gezwungen sich auf das Wesentliche zu fokussieren, da man beim Einsprechend relativ schnell merkt, wann ein Satz oder eine Formulierung zu kompliziert wird.
Der in Augen des Verfassers größte Vorteil gegenüber dem „manuellen“ Niederschreiben besteht zuletzt aber auch darin, dass man beim Diktieren die Augen nicht vom Lehrbuch abwendet. Man erspart sich also das ständige Aufschauen hin zum Bildschirm beim Abtippen bzw. das Entgleiten vom Text beim Erstellen von handschriftlichen Übersichten oder Karteikarten.
Spracherkennung als Arbeitshilfe im Referendariat
Auch im Referendariat ist die Zeitersparnis durch den Einsatz dieser Software nicht zu unterschätzen. Insbesondere das Bearbeiten von Akten, sei es etwa für die Gerichtsstage oder die Staatsanwaltschaft, kann so deutlich vereinfacht werden. Beim Durchgehen einer Akte lassen sich mittels der Spracherkennungssoftware effizient Notizen samt Verweisen auf das jeweilige Blatt der Akte anfertigen. Auf Basis dieser Notizen lassen sich im Anschluss sehr schnell etwa ein Tatbestand für ein Urteil oder ein Konkretum für eine Anklageschrift zusammenfügen.
Wissenschaftliches Arbeiten mit Spracherkennung
Ebenfalls aus eigener Erfahrung spricht sich der Verfasser für den Einsatz von Spracherkennungssoftware beim wissenschaftlichen Arbeiten aus. Wer etwa eine Dissertation, einen Aufsatz für eine Fachzeitschrift oder eine Seminararbeit anfertigt, sieht sich oftmals damit konfrontiert, zunächst Herr über eine gewisse Stoffmenge im Hinblick auf Judikatur sowie den literarischen Meinungsstand zu werden. Beim Lesen und Analysieren der jeweils einschlägigen Quellen kann man sich durch das beiläufige Diktat sehr schön Notizen zu den Kernthesen und relevanten Aspekten der Quellen machen. Hierbei bietet es sich an, auch direkt die Fundstelle mit zu diktieren, da so ein erneuter Blick in die Quelle erspart bleibt.
Des Weiteren besteht ein erheblicher Vorteil beim Diktieren darin, dass das Paraphrasieren der jeweils zitierten Quellen oftmals einfacher fällt als beim sturen Abtippen. Auf diese Weise vermeidet man, dass aus Versehen eines der heutzutage gefürchteten Plagiate in den Text eingebaut wird.
Im Übrigen bietet sich der Einsatz von Spracherkennungssoftware an, wenn ein Gedankenkonstrukt des Autors in Fließtext umgewandelt werden soll. Als Autor steht man am Anfang nämlich erst vor einem weißen Blatt. Beim Diktieren füllt sich dieses jedoch in Sekundenschnelle. Den Gedanken kann erst einmal freier Lauf gelassen werden. Überflüssige oder unsinnige Formulierung können später immer noch gestrichen werden. Wer viele Texte verfasst oder korrigiert kennt das Phänomen, dass das Umformulieren und Streichen von Textstellen zumeist viel einfacher und schneller von der Hand geht als das erstmalige Formulieren.
Finetuning
Wer längerfristig mit Spracherkennungssoftware arbeiten möchte, hat mit dem hier rezensierten Produkt von Nuance den Vorteil, dass etliche Sprachbefehle und Gewohnheiten individuell eingestellt werden können. In diesem Sinne ist es z.B. möglich, bereits existierende Textdateien mithilfe des Programms zu analysieren, um noch nicht unterstützte Fremdwörter in die Wörterbuchdatenbank aufzunehmen. Dies ist für Juristen insbesondere notwendig, wenn nicht mit der äußerst teuren Legal Edition gearbeitet wird (so musste zumindest in einer älteren Basisversion zunächst eingestellt werden, dass beim Diktieren des Wortes „Paragraph“ ein Paragraphenzeichen geschrieben wird. Ähnlich verhielt es sich zumindest bei der alten Version mit den Abkürzungen von wichtigen Gesetzen). Der Bedarf an Sonderbefehlen und Programmierung hält sich auch hier (abgesehen von den vorgenannten Besonderheiten) im Übrigen jedoch in Grenzen.
Sofern das Programm bestimmte Begriffe nicht richtig erkennt, lassen sich zudem mannigfaltige Einstellungen zur Optimierung vornehmen. Eine Vielzahl von Verbesserungen der Erkennungsrate wird hierbei aber bereits während des Diktats von der Software vorgenommen, ohne dass sich der Nutzer gezielt hierum kümmern muss.
Unterstützung von Smartphones
Die neuste Version von Dragon NaturallySpeaking unterstützt auch Smartphones. D.h. man kann sich eine App (Anmerkung: Dieses Wort erkannte die Software etwa nicht auf Anhieb) auf seinem Mobiltelefon installieren, womit das Telefon als Diktiergerät genutzt werden kann. Das so erstellte Diktat kann dann mittels der Software in eine Textdatei transkribiert werden.
Spracherkennung im Alltag
Die Spracherkennungssoftware kann nicht bloß für das Erstellen von längeren Texten eingesetzt werden. Es lässt sich darüber hinaus noch jedes der gängigen Betriebssysteme mit der Software steuern. E-Mail-Programme wie GoogleMail oder Outlook können auch mit der Software bedient werden.
Der Nutzen dieser Funktionen erschließt sich für den Verfasser indes nicht wirklich. Wer eine kürzere E-Mail schreiben will, wird mit Tastatur und Maus in den meisten Fällen schon noch schneller sein als mit der Spracherkennung. Bei längeren Texten machen sich die Vorteile, wie bereits angedeutet, jedoch bemerkbar.
Nachteile beim Einsatz von Spracherkennung
Auch wenn der Verfasser dieser Rezension ein großer Verfechter vom Diktieren von Texten ist, so hat der Einsatz von Spracherkennungssoftware auch einige Nachteile. Der für Studenten relevanteste Nachteil besteht darin, dass das Diktieren in öffentlichen Bibliotheken oder im Rahmen einer Lerngruppe nur schwerlich möglich ist. Wer sich also nicht total zum Affen machen möchte, bleibt lieber zuhause.
Darüber hinaus ist der große Vorteil des schnellen Perpetuierens von Gedanken gleichzeitig auch der größte Nachteil der Software. Man neigt dazu (wie bereits aus dem Umfang dieses Beitrags erkennbar wird), sehr viel niederzuschreiben, obwohl in manchen Fällen auch eine konzisere Formulierung und Komprimierung des Inhalts möglich wäre. Dem lässt sich, wie bereits angemerkt, jedoch effektiv entgegenwirken, indem man den diktierten Text noch einer kritischen Abschlusskorrektur und Kürzung unterzieht.
Fazit
Die Spracherkennungssoftware Dragon NaturallySpeaking arbeitet in der aktuellen Version erschreckend genau. Sofern Fehler beim Diktieren entstehen, liegt dies in den allermeisten Fällen nicht an der Software, sondern an demjenigen, der den Text undeutlich oder fehlerhaft eingesprochen hat. Für die oben genannten Zwecke kann der Einsatz der Software (sofern man sich generell mit dem Diktieren anfreunden kann) äußerst lohnenswert und vor allem zeitsparend sein. Die Angabe des Herstellers, dass die Spracherkennung ca. dreimal schneller sei als herkömmliches Tippen, dürfte selbst für die geübtesten Zehnfingerschreiber (Anmerkung: Dieses Wort hat die Software ohne Fehler umgesetzt) zutreffen. Wer sich noch umfassender über das Thema informieren möchte, dem sei im Übrigen noch dieser Artikel empfohlen.
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Einleitung
Zwei Jahre fleißig gelernt und nun am Ziel angekommen. Vor kurzem hatte ich meine Mündliche Prüfung und sehe nun einer kurzen Zeit wundervollen Nichtstuns entgegen, in der ich endlich wieder meine Seele baumeln lassen kann. Na gut, so ganz untätig wollte ich nicht bleiben, sondern z.B. den einen oder anderen Artikel schreiben. Und auf diesen Artikel freue ich mich ganz besonders, denn hier werfe ich mal alle Förmlichkeiten über Bord und schildere frei und vergnügt, wie ich den ganzen Examensstress im Nachhinein betrachte, verbunden mit der großen Hoffnung, dass der ein oder andere „jüngere“ Student – ach nein, es heißt ja jetzt „Studierender“ – es nicht als Angeberei, sondern vielmehr als konstruktiven Hinweis versteht, wie man das Erste Juristische Staatsexamen erfolgreich gestalten kann. Diejenigen, die mich kennen, wissen, dass ich stets hilfsbereit bin und gerne etwas zurückgebe, denn auch ich habe sehr von meinen „älteren“ Freunden und Bekannten profitiert. So viel schon einmal zu meinem ersten Tipp: Schaut auch das an, was die „älteren“ Semester anstellen, denn dann seht ihr meistens, wie man es nicht macht!
Macht euch gleich zu Beginn klar: Das Examen ist eine Gesamtschau, welche aus vielen verschiedenen Bausteinen besteht. Juristisches Verständnis, ausreichende Intelligenz, Arbeitseifer und Disziplin, effektive Vorbereitung sowie das nötige Glück sind diese Elemente, auf die teilweise nur begrenzt Einfluss zu nehmen ist. Also konzentriert euch immer auf solche Faktoren und Entscheidungen, die ihr bestmöglich beeinflussen könnt.
1. Entscheidung: Freischuss oder nicht? Oder gleich abschichten?
Diese erste Entscheidung ist mir besonders leicht gefallen, da ich mich recht gut kenne und weiß, wie gut ich Wissen aufnehmen und behalten kann. Von vorne herein kam daher nur der Freischuss in Frage, denn es wäre fahrlässig gewesen, auf die Möglichkeit zur Wahrnehmung eines möglichen Verbesserungsversuches zu verzichten. Hinzu kam, dass ich nicht gleich sechs Klausuren zu einem Termin schreiben, sondern lieber alles schön „gestückelt“ (sog. Abschichten) haben wollte, um mich auf jedes Rechtsgebiet einzeln aber effektiv vorzubereiten. So schrieb ich im Mai die Klausuren im Öffentlichen Recht, im Juni die im Strafrecht und im November schließlich die verbliebenen drei Klausuren im Zivilrecht. Nach einem Block ging es also immer direkt weiter mit dem nächsten Rechtsgebiet, sodass „altes Wissen“ schnell wieder verdrängt wurde, um sogleich neuem Wissen „Platz zu schaffen“. Eine gute Freundin von mir bezeichnet so etwas als Bulimie-Lernen. Mir hat diese Vorgehensweise jedenfalls sehr geholfen, denn so war ich nicht mit Wissen überladen, sondern gut auf jedes einzelne Rechtsgebiet vorbereitet. Solange ihr die nötige Disziplin und den erforderlichen Ehrgeiz habt, nach einem Block mit einem anderen Rechtsgebiet sofort zu beginnen und bei Null zu starten, ist dies aus meiner Sicht der erste Schlüssel zum Erfolg. Stellt euch aber darauf ein, alles lange im Voraus recht genau zu planen. Sollte euch das Abschichten abschrecken, so lasst aber jedenfalls bitte nicht den Freischuss aus, wenngleich es auch nichts bringt, vollkommen unvorbereitet ins Examen zu gehen, um sich „dit Janze mal anzuschauen“. Wir sind hier nicht beim Poker, wo man sich auch einfach mal so die Hände anschaut, denn ein Misserfolg bleibt für die Psyche ein Misserfolg – und den wünsche ich euch auf keinen Fall!
2. Entscheidung: Wie soll ich es mit dem Rep halten?
Zum Thema „Repetitorium“ wurde mit Sicherheit schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem! Ich selbst habe ein kommerzielles Rep besucht, das mir meine Eltern finanziert haben und denen ich an dieser Stelle auch gerne einmal für die Unterstützung während meiner Studienzeit danken möchte. Solange universitäre Reps jedenfalls nicht die gleiche Qualität aufweisen können, wie solche kommerziellen Reps (und ihr auch über das nötige „Kleingeld“ verfügt), solltet ihr wirklich nicht an einer guten Ausbildung sparen. Nicht, dass ich im Rep ständig anwesend war, im Gegenteil (meisten war es einfach zu früh am Morgen!), doch hat es mir erstmals geholfen, einen Gesamtüberblick des gewaltigen Stoffes zu erfassen. Daneben konnte ich die zahlreich ausgeteilten Fälle sehr gut zur Vorbereitung nutzen. Daran könnt ihr erstmals erkennen, wie wichtig fallorientiertes Lernen ist.
Welches Rep es später tatsächlich bei euch werden soll, solltet ihr nach einem Probehören entscheiden. Zum Abschluss aber noch mal ein eindringlicher Hinweis: Ruht euch bloß nicht auf eurer puren Anwesenheit im Rep aus, sondern arbeitet vor bzw. nach und fangt am besten da schon mal mit den ersten Probeklausuren an!
Wer im Übrigen mehr zu diesem Thema erfahren will, der sollte sich zudem unseren Gastbeitrag vom 14.09.2009 zu Gemüte führen.
3. Entscheidung: Wer lernt was, von wem und woraus?
Dies wird wohl die schwerste Entscheidung von allen sein, denn die vorhandenen Lernangebote sind derart zahlreich, dass man hieran schnell verzweifeln könnte. Dieses Problem habe ich letztlich dadurch gelöst, dass ich aus den vielen Lehrbüchern, Skripten und Folien der Professoren auf Gutsherren-Art (der Witz wird wohl nie alt) ein Skript im Öffentlichen Recht sowie im Strafrecht zusammengestellt habe, was an sich schon einen Lerneffekt hatte, ebenso wie das Schreiben von Karteikarten. Diese selbst erstellten Lernmittel haben mich während meiner gesamten Vorbereitung begleitet. Insbesondere durch das ständige Wiederholen anhand des Skriptes und weiterer kurzer Übersichten (siehe z.B. meine „Checklisten“) blieb genügend Stoff hängen. Ich vergleiche dieses Lernen immer mit einem Fischernetz, bei dem man die Maschen immer enger ziehen muss. Verschafft euch auf alle Fälle in irgendeiner Weise einen Überblick. Natürlich kann es lange dauern, bis ihr euren „Königsweg“ gefunden habt. Doch es wird sich lohnen, wenn man sich die Basics durch ein ständiges Wiederholen verinnerlicht und kontinuierlich darauf aufbaut. Dazu solltet ihr auch einen längerfristigen Lernplan entwickeln, der alle Rechtsgebiete und Themen abdeckt, denn so ein Plan hilft dabei, ständig dazu ermahnt zu werden diesen auch zu erfüllen und damit eben kontinuierlich zu lernen. Aufgeteilt habe ich die Rechtsgebiete in Lernblöcke zu je 2,5 Stunden: Wiederholung der vorherigen Themas, Bearbeitung eines neuen Themas und schließlich ein Fall aus dem Rep. Gelernt habe ich im Übrigen stets zu Hause, denn in der Uni wäre ich zu sehr abgelenkt worden. Wie ihr es aber im Einzelnen macht, müsst ihr selbst beurteilen!
Bevor ich etwas ganz Wichtiges vergesse: Nehmt frühzeitig das Angebot der Universität in Bezug auf den Klausurenkurs in Anspruch. Euer gelerntes Wissen müsst ihr im Examen später praktisch anwenden können; nur darauf kommt es im Endeffekt an. Was nutzt einem Sportler das viele Training, wenn er keine Wettkampferfahrung hat? Zwar halte ich nichts davon, gänzlich unvorbereitet in eine Probeklausur zu gehen (auch das wird oft empfohlen), doch schiebt es dennoch nicht zu lange hinaus und scheut auch den Misserfolg nicht – meistens lernt ihr anhand der gemachten Fehler am meisten! Zur Orientierung: Bei mir waren es 35 Probeklausuren (Schnitt: 8,05 Punkte), jeweils ohne bzw. mit wenigen Hilfsmitteln. Betrügt euch nicht, sondern lasst die Hilfsmittel weg und geht selbst auf Rechtsfindungssuche!
Hinzukommt dann natürlich noch der Tipp hinsichtlich einer Lerngruppe, was für mich allerdings nie in Frage kam – woran das wohl liegen mag?!
Gegen Ende der Vorbereitung ist ein Überblick über die kürzlich ergangene Rechtsprechung (2-12 Monate vor den Klausuren) obligatorisch, wobei ich da nur eine euch bekannte Seite empfehlen kann: juraexamen.info! Genug der Eigenwerbung, aber ich hatte tatsächlich auch eine Klausur im Examen, zu der es einen Artikel von uns gab (siehe hier). Was glaubt ihr, wie ich mich darüber gefreut habe, nachdem ich in dieser Klausur einen unserer Artikel wiedererkannt hatte?
4. Entscheidung: Auch der Schwerpunkt muss gemacht werden! Aber wann?
Gleich vorweg: Ich will hier nicht über die unsinnigen und ungerechten Unterschiede zwischen den universitären Schwerpunktbereichen diskutieren, denn schließlich habe ich mir meine Universität selbst ausgesucht. Als „Bonner“ muss ich jedenfalls 5 von 7 Klausuren (2-stündig) sowie eine Seminararbeit einbringen. Von offizieller Stelle (JPA, Universität) wird vorgegeben, dass der Schwerpunkt zuerst komplett zu absolvieren sei und erst danach mit der Examensvorbereitung begonnen werden sollte. Wieder einmal ein Beispiel dafür, wie weit so mancher von den Studierenden entfernt ist, denn – und entschuldigt bitte die drastische Ausdrucksweise – eine solche Vorgabe ist absoluter Schwachsinn! Der einzige Vorteil ist, dass die Prüfer in der Mündlichen Prüfung euer Ergebnis aus dem Schwerpunktbereich kennen und die Notenfindung hieran anpassen können – mehr nicht! Insgesamt zählt der Schwerpunktbereich 30 % der Endnote und ist damit viel zu wertvoll, um diesen in zwei oder drei Semestern und zwischen Tür und Angel dahin zu schludern und etwas zu verschenken. Um einen Schwerpunktbereich komplett und souverän abzuschließen sowie sich ausreichend auf den Freischuss vorzubereiten reicht die Zeit bei über 95 % aller Studenten nie und nimmer aus, wenn es nach dieser Vorgabe ginge. Nach vielen Gesprächen wurde mir diese Meinung von fast allen Betroffenen bestätigt. Von daher solltet ihr euch stets gut auf den Freischuss vorbereiten und im Anschluss an den staatlichen Teil eure Erfahrungen aus dem Examen nutzen, um einen zufriedenstellenden Schwerpunktbereich vorweisen zu können. Natürlich könnt ihr auch anders vorgehen: Da ich nie mehr als zwei Schwerpunktklausuren in einem Semester schreiben wollte, habe ich diese vor und während meiner Examensphase geschrieben. Insoweit konnte ich mich zeitlich immer gut auf diese zwei Klausuren einstellen, ohne dabei meine Examensvorbereitung zu vernachlässigen. Der einzige Fehler in meiner Planung war, dass ich mich noch durch die ausstehende Seminararbeit „quälen“ muss, was die Studienzeit nun leider deutlich verlängert. Dies ist in erster Linie einem zusätzlichen Praktikum im Bundestag geschuldet, woran ich aber auch mal wieder erkenne, dass sich eine solche Freiwilligkeit selten auszahlt, wenngleich die gemachten Erfahrungen auch seinen Wert haben. Jedenfalls sollten euch eure Ergebnisse wichtiger als alles andere im Studium sein, denn nachher interessiert dann eben doch nur die Note, was zwar schade, aber leider nicht zu vermeiden ist.
5. Entscheidung: „Soll ich mit dem Partner Schluss machen?“ „Was ist eine Party?“ „Oh Gott, mein Gewicht!“
An dieser Stelle wollte ich zwar keine Beziehungs- oder Fitnesstipps abgeben, aber eines kann ich euch verraten: Denkt an euren seelischen Ausgleich neben dem Lernen und bereitet euer Umfeld darauf vor, ab und an einen gestressten Freund oder Partner anzutreffen, wenn denn überhaupt mal Zeit hierfür sein sollte. Ein freier Tag in der Woche sollte in jedem Fall dabei sein, an denen ihr den lieben Gott mal einen guten Mann sein und die Bücher geschlossen lassen solltet. Klar ist es manchmal echt hart, auf Partys, Freunde oder Sport zu verzichten aber es wird für auch wieder andere Zeiten geben. Eine solche Phase durchlebt ihr (hoffentlich) nur einmal im Leben und wenn ihr schon so weit gekommen seid, solltet ihr es auch richtig durchziehen! Wenn es an der Motivation hapert, schafft euch weitere Anreize, um in irgendeiner Weise den erforderlichen „Druck“ aufzubauen oder hochzuhalten. Und am Ende hat man doch immer etwas zu feiern, oder nicht?
Fazit
Ich glaube, einer der größten Boxer aller Zeiten soll einmal gesagt haben, dass ein Kampf nicht im Ring entschieden wird, sondern in den Wochen und Monaten zuvor, in der Phase der Vorbereitung. So ähnlich trifft es auch auf das Examen zu, wobei ich die Worte „Wochen“ und „Monate“ gerne durch die Worte „Monate“ und „Jahre“ ersetzen möchte. Sich frühzeitig über seine Stärken, Schwächen und das eigene Können Gedanken zu machen, hilft jedenfalls, später nicht allzu überrascht auf die Schnauze zu fliegen, sondern einen Weg zu gehen, der sich am Ende auszahlen könnte. Natürlich kann nicht jede Eventualität mitbedacht und es vollkommen ausgeschlossen werden, eine schlechte Examensklausur im Portfolio zu haben. Zumindest kann man aber das Risiko zu scheitern angemessen begrenzen und mit ein wenig Glück sogar oben „mitspielen“. Macht euch eines immer klar: Keiner von uns kann alles in zwei Jahren erlernen, doch kommt es beim Examen ja nur darauf an, mehr zu wissen als die anderen – das reicht aus! Von daher solltet ihr euch nicht so stressen, aber jedenfalls Wert auf das ständige Wiederholen der Basics legen. Auch beim Wiederholen reichert ihr später Details an. Wie weit ihr nach oben wollt, bemisst sich schließlich danach, wie gut ihr euer Wissen anwenden und dazu noch Detailwissen vorweisen könnt.
Zum Abschluss hoffe ich sehr, dass ihr eventuell den ein oder anderen neuen Aspekt entdeckt habt, den ihr in der Examensvorbereitung gebrauchen könnt. Und sollten euch meine Hinweise nicht weiterbringen, so schaut doch mal in diesem Artikel vom 29.06.2009 oder diesem Artikel vom 05.07.2009 nach, ob da etwas für euch dabei ist. Wie ihr am besten zu eurem Ziel kommt, müsst ihr natürlich selbst entscheiden, denn nichts ist so individuell, wie euer bereits schon eingeschlagener Lebensweg. Die Hauptsache ist aber, dass ihr ein wirkliches Ziel vor Augen habt, es auch irgendwann erreicht und damit zufrieden seid! In diesem Sinne: Viel Erfolg!
In unserer regelmäßigen Interviewserie “Meine 18 Punkte” stellen wir bekannten Juristen und ehemaligen Jurastudenten 18 Fragen zu ihrem Studium und wie es danach weiterging.
Unser Gesprächspartner ist diesmal Joachim Hörster, Mitglied des Deutschen Bundestages.
1. Name:
Joachim Hörster
2. Alter:
67
3. Studiert von bis:
1966-1972
4. Studienort:
Freiburg/Mainz
5. Beruf:
Rechtsanwalt
6. Herr Hörster, bitte ergänzen Sie folgenden Satz: Jura ist für mich…
eine herausfordernde Wissenschaft.
7. Was hat Sie dazu bewogen, Jura zu studieren?
Das Interesse an gesellschaftlichen Zusammenhängen und Konfliktlösungen.
8. Würden Sie ihren Studienort wieder wählen?
Ja.
9. Was hat Ihnen am Studium am meisten gefallen und was vielleicht nicht?
Der Ablauf meines Studiums war so, wie ich es erwartet habe.
10. Welche Vorurteile hatten Sie vor dem Studium über Jura und Juristen?
Keine, sonst hätte ich das Studium nicht gewählt.
11. Was war Ihr größter Fehler während Ihres Studiums bzw. Ihrer Karriere und was können Sie einem Jurastudenten, der gerade mit dem 1. Semester begonnen hat, raten anders zu machen?
Ich würde ihm nicht raten, es anders zu machen, denn ich war ja erfolgreich. Größere Fehler habe ich nicht gemacht – jedenfalls aus meiner Sicht.
12. Es gibt ja auch ein „Leben neben dem Jurastudium“:
Ins praktische Berufsleben einzusteigen und mit den täglichen Problemen und Erfahrungen in meinem Umfeld umzugehen.
13. Und nun natürlich die Gretchenfrage: Wie halten Sie es mit dem Rep?
Ich habe beide Staatsexamina ohne Inanspruchnahme eines Repetitoriums abgelegt.
14. Was haben Sie als erstes nach den Staatsexamina getan?
Als Wahlbeamter gearbeitet.
15. Sie waren alternierender Vorsitzender des Vermittlungsausschusses von Bundestag/Bundesrat und sind Vorsitzender der Landesgruppe Rheinland-Pfalz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Von 1992 bis 2000 waren Sie zudem Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion. War das schon immer ihr Traumberuf?
Ich bin gerne Abgeordneter. Ich habe gerne Verantwortung übernommen und in den unterschiedlichen Funktionen, die ich ausgeübt habe, politisch gestaltet.
16. Wo würden Sie sich heute sehen, wenn Sie nicht Jura studiert hätten?
Ich hatte noch keinen Anlass, über die Frage nachzudenken.
17. Sie sind für einen Tag Justizminister. Was würden Sie an der Juristenausbildung ändern?
Nichts. Ein Tag ist nicht lang genug, um die notwendigen Änderungen herbeizuführen.
18. Bitte ergänzen Sie zum Schluss diesen Satz: Jura macht sexy, weil…
Unter dem Gesichtspunkt habe ich Jura noch nicht gesehen.
Herr Hörster, wir danken Ihnen für das Gespräch!
Das Gespräch führte Marius Schäfer.
In unserer regelmäßigen Interviewserie “Meine 18 Punkte” stellen wir bekannten Juristen und ehemaligen Jurastudenten 18 Fragen zu ihrem Studium und wie es danach weiterging.
Unsere Interviewpartnerin ist diesmal Sabine Tofahrn, die als selbständige Repetitorin und Gründerin der JuriQ GmbH in Köln Studenten in der Examensvorbereitung das Strafrecht vermittelt. Schon während ihrer zehnjährigen Anwaltstätigkeit arbeitete sie nebenher für ein Repetitorium, bis sie sich entschloss, sich selbständig und ihre Nebentätigkeit zu ihrem Hauptberuf zu machen: So entstand 2005 JuriQ, das mittlerweile Standorte in Köln und Düsseldorf hat und bundesweit Kurse mit dem Online Repetitorium JURACADEMY anbietet.
1. Name:
Sabine Tofahrn
2. Alter:
Was für eine uncharmante Frage, aber wenn es denn sein muss: 47 Jahre.
3. Studiert von bis:
1985 bis 1992, zunächst Literatur- und Theaterwissenschaften, dann gewechselt zu Jura
4. Studienort:
München, Marburg, Köln
5. Beruf:
Rechtsanwältin und selbstständige Repetitorin
6. Frau Tofahrn, bitte ergänzen Sie folgenden Satz: Jura ist für mich…
manchmal eine Herausforderung, gelegentlich eine Last (wenn ich auf privaten Veranstaltungen die abgelegensten Rechtsfragen beantworten soll, weil ich ja Jura studiert habe……– dann frage ich mich, ob ich nicht besser bei Literaturwissenschaften geblieben wäre), aber fast immer ein großer Spaß!
7. Was hat Sie dazu bewogen Jura zu studieren?
Angefangen habe ich ja mit Literatur- und Theaterwissenschaften. Nachdem unter meinen Klausuren immer „Stilistisch hervorragend aber viel zu knapp“ stand, war mir klar, dass ich mir ein anderes Studienfach suchen muss. Da der damalige Berufswunsch „Journalistin“ war, glaubte ich, dass ich mit Jura in diesem Bereich erfolgreich sein könnte. Ich habe mich dann in München probehalber in eine arbeitsrechtliche Vorlesung gesetzt und war begeistert. Die Begeisterung für das Arbeitsrecht hat sich dann später gelegt, trotzdem war es die richtige Entscheidung.
8. Würden Sie ihren Studienort wieder wählen?
Damals konnte man sich die Studienorte nicht aussuchen, sie wurden einem in einem mehr als rätselhaften Verfahren durch die ZVS zugeteilt. In meinem Fall kam Marburg dabei heraus! Nach München zunächst ein Schock, im Nachhinein aber ein Segen und ich kann eigentlich nur jedem empfehlen, eine kleinere Uni für den Start auszusuchen. Wir haben mit 200 Studierenden begonnen, nach einem Semester war es dann nur noch die Hälfte. Das hatte den Vorteil, dass an der Uni die Studienbedingungen und ansonsten die Partybedingungen ausgezeichnet waren.
9. Was hat Ihnen am Studium am meisten gefallen und was vielleicht nicht?
Als ich anfing zu studieren war von Freischuss noch keine Rede und die Regelstudiendauer lag bei 11 Semestern. Das alles hatte den Vorteil, dass man während des Studiums große Freiheiten hatte und auch mal rechts und links über den Tellerrand schauen konnte. Bedauerlicherweise scheint das heute nicht mehr in dem Maße möglich zu sein. Weniger gefallen hat mir dann natürlich die Examensvorbereitungszeit. Großen Spaß hatte ich wieder in der Referendarzeit, weil ich nun erfuhr, wofür ich das alles gelernt hatte.
10. Welche Vorurteile hatten Sie vor dem Studium über Jura und Juristen?
Da ich aus einer Juristenfamilie komme – jede Menge! Die sind aber nicht alle zitierfähig, weswegen ich mich an dieser Stelle mal höflich zurückhalten werde.
11. Was war Ihr größter Fehler während Ihres Studiums bzw. Ihrer Karriere und was können Sie einem Jurastudenten, der gerade mit dem 1. Semester begonnen hat, raten anders zu machen?
Weder Studium noch Karriere verliefen stringent, da ich sowohl das Studienfach als auch den beruflichen Schwerpunkt gewechselt habe. Dies ist aber auf keinen Fall ein Fehler. Wichtig ist immer, dass man sich selber treu bleibt und seinen wirklichen Neigungen folgt.
Als Repetitorin sehe ich immer wieder Studierende, bei denen ich das Gefühl habe, das Jura das falsche Fach für sie ist – nicht weil sie zu dumm sind, sondern weil die Neigungen andere sind. Bei der Vielfalt der heutigen Möglichkeiten sollte man aber auf keinen Fall bei einer einmal getroffenen Entscheidung bleiben. Da Jura ein klassisches Studium ist, welches gewählt wird, weil einem sonst nichts Besseres einfällt oder weil man meint, man könne später damit beruflich alles machen, möchte ich Erstsemestern vor allem raten, am Anfang so viel Vorlesungen und AG`s mitzunehmen wie möglich und sich dann ehrlich zu fragen, ob einem dieses Fach liegt. Auch mit Literaturwissenschaft kann man später Vorstandsvorsitzender werden, es muss also nicht immer Jura sein.
12. Es gibt ja auch ein „Leben neben dem Jurastudium“: Was war Ihre wichtigste Erfahrung außerhalb des eigentlichen Studiums?
Wer würde jetzt nicht gerne sagen wollen: Sex, Drugs and Rock`n Roll. Tatsächlich ist es aber die Erfahrung, dass ich auch heute noch immer wieder mit Erstaunen feststelle, welche neuen Möglichkeiten es in jeder Lebensphase gibt.
13. Und nun natürlich die Gretchenfrage: Wie halten Sie es mit dem Rep?
Was soll eine Repetitorin auf diese Frage antworten?
14. Was haben Sie als Erstes nach den Staatsexamina getan?
Da ich dringend diesen grauen Examensteint loswerden und mich vor allem für die Mühen belohnen musste, bin ich verreist. Nach dem ersten Staatsexamen in die Karibik, nach dem zweiten nach Südafrika.
15. Sie sind jetzt Repetitorin. War das schon immer ihr Traumberuf?
Während des Studiums habe ich an diese Art der Tätigkeit überhaupt nicht gedacht, schließlich wollte ich ja Journalistin werden. In der Referendarzeit gefiel mir dann wider Erwarten der Anwaltsberuf sehr gut, weswegen ich nach meinem 2. StEx in diesem Bereich anfing. Von Anfang an habe ich jedoch nebenher bei einem Repetitorium Strafrecht unterrichtet. Nach 10 jähriger Anwaltstätigkeit hatte ich dann Lust auf etwas Neues und habe mein eigenes Unternehmen gegründet. Da die Tätigkeit als Autorin, Dozentin und Unternehmerin sehr abwechslungsreich ist, ist das momentan mein Traumberuf – aber wer weiß, was noch kommt.
16. Wo würden Sie sich heute sehen, wenn Sie nicht Jura studiert hätten?
Ehrlich gesagt: keine Ahnung, da ich das was ich heute tue mit ganzer Leidenschaft mache….Vielleicht Yoga-Guru in Indien?
17. Sie sind für einen Tag Justizminister. Was würden Sie an der Juristenausbildung ändern?
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich damit jetzt unbeliebt machen werde: Ich würde bundeseinheitlich eine Zwischenprüfung einführen, ähnlich wie in der medizinischen Ausbildung, damit die Studierenden nicht erst im Staatsexamen merken, dass sie vielleicht im falschen Fach sind, danach aber mehr Freiraum ermöglichen. Den universitären Teil des 1. StEx würde ich wieder abschaffen oder aber die Universitäten personell so ausstatten, dass jeder den Schwerpunkt wählen kann, der ihn interessiert und nicht, weil es nicht anders geht, bei Kirchenrecht landet. Zudem müssten die Professoren angehalten werden, mehr Engagement in der Lehre zu zeigen, statt sich ihre Meriten in der Forschung zu verdienen – auch wenn das kontraproduktiv für die Repetitorien wäre.
18. Bitte ergänzen Sie zum Schluss diesen Satz: Jura macht sexy, weil…
Sie ihren Mitmenschen auf die Nerven gehen,
sie immer recht haben,
wenn Sie nicht recht haben, es argumentativ aber so darstellen, als ob Sie recht hätten,
sie bei Vermietern ein gern gesehener Mieter sind?
Mir war bislang neu, dass Jura sexy machen könnte. Eigentlich dachte ich immer, man müsste sich seine Sexyness erhalten trotz Jura. Laut einer Studie der Partnerbörse Parship und der Uni Bremen aus dem Jahr 2011 allerdings scheinen Männerherzen vor allem bei Juristinnen höher zu schlagen. Von daher kann ich abschließend nur festhalten, dass ich wohl alles richtig gemacht habe 😉
Frau Tofahrn, wir danken Ihnen für das Gespräch!
Das Gespräch führte Jasmina Berger.
Ca. 90% aller Jurastudenten besuchen bei Ihrer Examensvorbereitung ein kommerzielles Repetitorium. Das Verwaltungsgericht Göttingen hat nun in einem am 26.2.2010 veröffentlichten Urteil (Az.: 4 B 10/10) entschieden, das ein Werbeverbot für ein privates kommerzielles juristisches Repetitorium und ein Hausverbot für die Mitarbeiter, die zu Werbezwecken die Räumlichkeiten betreten, gerechtfertigt sein kann.
Sachverhalt
Ein Repetitorium hatte in den Räumen der Georg-August-Universität Göttingen, insbesondere im Juridicum durch Aushänge und das Auslegen von Handzetteln fleißig Werbung gemacht. Die Universität Göttingen sah sich hierdurch in der Durchführung ihrer Aufgaben beeinträchtigt. Die Universität berief sich auf ihr Hausrecht und untersagte der Antragstellerin, in den Universitätsräumen für das Repetitorium zu werben. Gleichzeitig erteilte die Universität der Antragstellerin ein Hausverbot. Für diese Maßnahmen ordnete die Universität die sofortige Vollziehung an, da sich sonst bei den Studierenden während eines etwaigen Rechtsmittelverfahrens der Eindruck verfestigen könnte, die Universität sei von der Qualität ihres Angebots nicht überzeugt. Andere, in ähnlicher Weise wie die Antragstellerin tätige Unternehmen blieben allerdings von einer solchen Verfügung verschont.
Werbe- und Hausverbot gerechtfertigt
Als Argument für die Rechtfertigung eines Werbe- und Hausverbots für das kommerzielle Jura Repetitorium führt das Verwaltungsgericht Göttingen an, dass das Angebot eines Repetitoriums in Konkurrenz zum universitären Vorlesungsangebot trete und den Eindruck erwecke, das Lehrangebot der Universität sei unzureichend.
Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz
In dem zu entscheidenden Fall hat das Verwaltungsgericht Göttingen dem Antrag des Repetitoriums auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes jedoch stattgegeben, da nur diesem Repetitorium das Werbe- und Hausverbot erteilt wurde, andere, in ähnlicher Weise wie die Antragstellerin tätige Unternehmen von einem solchen Verbot aber verschont blieben. Dies verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG.
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