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Schlagwortarchiv für: Jura Examensklausuren

Redaktion

1. juristische Staatsprüfung Baden Württemberg März 2012: Zusammenfassung der Examensklausuren

Baden-Württemberg, Examensreport

Im März lief in Baden-Württemberg der Frühjahrstermin 2012 für die erste juristische Staatsprüfung.
Die kurze Zusammenfassung zu diesem Termin von Frank Hofmann:

Von Eisbärgeräuschen über Kindergartenuniformen und Koranverbrennung bis hin zu von den Sowjets gestohlenen Emil-Nolde-Bildern – die Sachverhalte des Frühjahrstermins der ersten juristischen Staatsprüfung in Baden-Württemberg schöpften die Vielschichtigkeit des Lebens voll aus.
Im Zivilrecht waren dabei weniger Standard-Probleme als noch im Herbsttermin gefragt. Dafür musste man sich in der ersten Klausur, die themengleich unmittelbar zuvor auch in Bremen, Hamburg und Rheinland-Pfalz gelaufen war, mit der komplizierten Thematik der Rechtsverhältnisse an Daten und in der zweiten Klausur mit einem sehr nickeligen ZPO-Teil auseinandersetzen.
Fast schon thematisch konventionell dagegen die dritte Klausur, die zwar im Arbeitsrecht spielte, dort aber gängige Problematiken abfragte.
Der Ö-Rechts-Teil präsentierte sich diesmal sehr grundrechtslastig mit einer Klausur zum Thema „einheitliche Kleidung im Kindergarten“ sowie dem Fall eines radikal-evangelikalen Pastors, der öffentlich einen Koran verbrennen will.
Die Strafrechtsklausur schloss mit einer breit gefächerten Mischung aus Vermögens- und Nichtvermögensdelikten und überwiegend Standardproblematiken („gefährliches Werkzeug“, Versuch bei Regelbeispielen, Garantenstellung etc.) ab.

Eine Zusammenfassung der Examensklausuren im Einzelnen hat Herr Hofmann hier bereit gestellt.

17.03.2012/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-03-17 10:26:082012-03-17 10:26:081. juristische Staatsprüfung Baden Württemberg März 2012: Zusammenfassung der Examensklausuren
Samuel Ju

Sachverhalt der 2. Zivilrecht Examensklausur – Oktober 2010 – 1. Staatsexamen NRW, Berlin, Niedersachsen, Meck-Pomm

Berlin, Examensreport, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen

Nachdem in der 1. Zivilrecht Klausur mehr oder weniger in den drei Bundesländern der gleiche Fall abgefragt wurde, nun in der 2. Examensklausur unterschiedliche Sachverhalte und Rechtsgebiete.
In der 2. Zivilrecht Examensklausur in NRW lief folgender Fall:

F ist Fußballprofi und schließt mit dem Verein R einen Spielervertrag, 13.000€ Gehalt / Monat.
R verwendet einen Mustervertrag von DFB.
Darin sind verschiedene Pflichten normiert, der Spieler muss zum Training erscheinen, sich fitt halten etc.
Es gibt verschiedene Klauseln in dem Vertrag.
Eine Klausel besagt, dass R im Fall von Vertragsverletzungen durch F eine Vertragsstrafe nach § 315 BGB verlangen kann.
Eine weitere Klausel, die jedoch individuell für F hinzugefügt wurde, da dieser recht unzuverlässig bei seinen anderen Vereinen war besagt, dass der Vertrag nach § 622 BGB gekündigt werden kann, wenn F einmal nicht zum Training erscheint.
Die dritte Klausel ist eine doppelte Schriftformklausel, jegliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ansonsten unwirksam.
Nachdem der Vertrag geschlossen, sagt R dem F mündlich zu, die Mietkosten seiner Wohnung zu übernehmen.
F bekommt eine Rote Karte, wird gesperrt. F säuft sich zu, verpasst das Training am nächsten morgen.
R schickt dem F eine Kündigung mit Verweis auf das verpasste Training.
R verhängt eine Vertragsstrafe gegen F iHv 13.000€ wegen seiner Roten Karte,
da er jetzt nicht mehr für R bei den kommenden Spielen zu Verfügung steht.
F findet alles ungerecht. R meint alle Klauseln wären wirksam.
Frage 1: Ist die Kündigung wirksam / Welche Rechtsschutzmöglichkeiten hat F gegen eine unwirksame Kündigung?
Frage 2: Muss F die Vertragsstrafe zahlen?
Frage 3: Muss R weiter die Mietkosten übernehmen?

– – – – –
In der 2. Zivilrecht Examensklausur in Berlin lief folgender Fall:

K ist passionierter Jäger. Nachdem er bereits ein Jagdrevier erworben hat, fehlt zu seinem Glück noch ein Jagdhund. Er begibt sich zu V, der Jagdhunde züchtet. Etwa 15 Hunde verkauft er im Jahr an Jäger, wodurch er sich ein kleines Zubrot verdient. Hauptberuflich arbeitet er bei der Deutschen Post.
K verliebt sich in einen Welpen, der auf den schönen Namen Urk hört. Er soll es sein, komme, was wolle. Also schließen V und K einen Kaufvertrag über Urk zu einem Kaufpreis von 2000 Euro. Einige Zeit später holt K den Hund ab. Im Vertrag haben V und K individualrechtlich die Gewährleistung auf ein Jahr begrenzt.
Das Glück über den kleinen Urk währt nur kurz, denn Urk wird plötzlich – etwa eine Woche nach Übergabe – krank, hat fürchterlichen Ausschlag und gar Atemaussetzer. Der eilig herbeigerufene Tierarzt diagnostiziert ein sogenanntes Sommerexzem, eine Allergie, die insbesondere durch Stechmücken in Wassernähe hervorgerufen wird.
K ist ein vielbeschäftigter Mann, kümmert sich aber in jeder freien Minute um Urk, lässt diesem auch eine weitere Therapie zukommen. Letztendlich wendet er sich doch an V und erklärt ihm, dass er den Kaufpreis mindern wolle und zwar um 500 Euro (der Tierarzt meinte, dass Urk mit der Allergie 500 Euro weniger wert sei). Die Minderungserklärung wird aber erst 13 Monate nach Übergabe erklärt.
Nach alledem leiht K seinen Urk dem befreundeten F, der ebenfalls Jäger ist. F, der selbst keinen Jagdhund besitzt, will mit Urk zur Jagd. Urk, der eigentlich gut hört, hetzt plötzlich los, als ein Hase den Weg kreuzt. Dabei stürzt der F, der Urk noch an der Leine hatte, so schwer, dass er sich den Oberschenkel bricht, was zu Behandlungskosten in Höhe von 4500 Euro führt.
Frage 1: K will von V im Rahmen der Kaufpreisminderung 500 Euro zurückgezahlt bekommen. V wendet ein, dass Urk bei der Übergabe kerngesund gewesen sei und die Gewährleistungsansprüche zudem verjährt seien.
Frage 2: K begeht außerdem Ersatz der 400 Euro, die er dem Tierarzt T für dessen Behandlung zahlen musste.
Frage 3: F will von K die Behandlungskosten in Höhe von 4500 Euro erstattet bekommen. K ist empört, schließlich wollte er sich nicht rechtlich binden, außerdem habe er keine Gegenleistung erhalten und überhaupt könne die Gefährdungshaftung nicht gegenüber einem passionierten Jäger eingreifen.
Frage 4: Unterstellt, der V betreibt seine Hundezucht nur kostendeckend (für Futter, Aufzucht usw.). Arbeiten Sie den handelsrechtlichen Gewerbebegriff des § 1 HGB im Vergleich zum Unternehmerbegriff des § 14 BGB heraus.
Frage 5: F begehrt ferner Feststellung, dass K auch weitere anfallende Behandlungskosten, die aus dem Vorfall mit Urk herrühren bezahlen muss. (Der Arzt hatte festgestellt, dass der Bruch nicht folgenlos verheilen würde). Ist die Feststellungsklage zulässig?

– – – – –
In der 2. Zivilrecht Examensklausur in Niedersachsen wurde wieder einmal der Radarwarngerät Fall des BGH abgefragt.

20.10.2010/4 Kommentare/von Samuel Ju
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Samuel Ju https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Samuel Ju2010-10-20 09:55:442010-10-20 09:55:44Sachverhalt der 2. Zivilrecht Examensklausur – Oktober 2010 – 1. Staatsexamen NRW, Berlin, Niedersachsen, Meck-Pomm
Redaktion

Examensreport Baden Württemberg September 2010

Baden-Württemberg, Examensreport

Im September 2010 lief in Baden-Württemberg der Herbsttermin für die erste juristische Staatsprüfung.
Die kurze Zusammenfassung zu diesem Termin:

„Ein selbst für baden-württembergische Verhältnisse anspruchsvoller Termin: Drei schwierige Klausuren im Zivilrecht, darunter eine aus dem Erb- und Gesellschaftsrecht, im öffentlichen Recht Klausuren zu den Themen Wahlcomputer und Führerscheintourismus in der EU, und im Strafrecht die nun schon obligatorische Rennfahrerklausur.“ (Frank Hofmann)

Auf die BVerfG Entscheidung vom letzten Jahr zum Thema Wahlcomputer hatten wir hingewiesen. Und eines wird immer klarer: Europarecht ist längst nicht mehr ein Nebengebiet.
Einen ausführlichen und sehr gut aufbereiteten Examensreport findet Ihr hier.

20.09.2010/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2010-09-20 08:30:192010-09-20 08:30:19Examensreport Baden Württemberg September 2010
Redaktion

Examensreport – 1. Staatsexamen – Juni 2010 NRW

Examensreport, Nordrhein-Westfalen, Reiserecht

Im WM Monat ein Termin, in dem die Kenntnis von aktuellen Entscheidungen eher weniger belohnt wurde. Nur die BGH Entscheidung aus dem letzten Jahr zur Rückabwicklung des sittenwidrigen Vertrages eines über Fernabsatzvertrag ersteigerten Radarwarngeräts wurde abgeprüft. Die Sachverhalte für die Zivilrecht Examensklausuren findet Ihr hier. Im Folgenden ein kurzer Überblick, was in den Klausuren in etwa dran kam:
Zivilrecht Klausur I:
– Sachenrecht
– Ansprüche aus §§ 1004, 906, BImSchG!
– der Klausur zugrunde liegendes Urteil u.a.: BGH Urteil aus dem Jahr 1994
Zivilrecht Klausur II:
– Schuldrecht BT: Reiserecht!
– Mängelgewährleistungsrechte, Schadensersatzansprüche
– Vereinbarung im Reisevertrag „direkte Strandlage“: Ist ein 1 km weit entfernter Strand ein Reisemangel?
– Unfall des Sohnes im Schwimmbad während des Urlaubs als Reisemangel
– u.a. ein Urteil aus dem Jahr 2009 vom OLG Köln
Zivilrecht Klausur III:
– Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein bei ebay erworbenes mangelhaftes Radarwarngerät
– Verbraucherschützender Widerruf trotz Sittenwidrigkeit möglich?
– Anprüfen von Mängelgewährleistungsrechte, die aber wegen der Sittenwidrigkeit nicht durchgingen
– Übernahme des noch nicht vollständig abbezahlten BMWs beim Kauf eines neuen Mercedes durch den Händler
– u.a. BGH Urteile vom 25.11.2009 und aus dem Jahr 2005
– ZPO Zusatzfrage: Widerklage
Strafrecht:
– Vermögensdelikte, insbesondere Raub und seine Qualifikationen, im Versuchsaufbau
– Schusswaffenproblematik beim versuchten schweren Raub (ungeladene Pistole, Schreckschusspistole)
– Verkehrsdelikte, Sachbeschädigungsdelikte
– Anstiftung zur Qualifikation (Aufstiftung)
Öffentliches Recht I:
– Verfassungsrecht
– Urteilsverfassungsbeschwerde bzgl. Lauschangriff
– Verfassungsmäßigkeit des §100c StPO
– Akustische Überwachungsmaßnahmen in Kneipe und Büroräumen einer Rockerbande
– Art. 13 GG
– Problematik von Büro- und Geschäftsräumen i.R.d. Art 13 GG
Öffentliches Recht II:
– Wieder einmal Baurecht
– Gemeinde klagt gegen untere Bauaufsichtsbehörde auf Erlass einer Beseitigungsverfügung gegenüber Bürger
– Verpflichtungsklage
– § 61 BauO NRW, 14 OBG NRW: Problematik, ob § 61 BauO NRW eine drittschützende Norm ist (Schutznormtheorie)
– Beiladung gem. § 65 VwGO
– Saubere Prüfung der Genehmigungsbedürftigkeit und Genehmigungspflichtigkeit
– Vereinfachtes Genehmigungsverfahren bei einem 9,00 Meter hohen Regal, das im Garten errichtet wird, im Umkehrschluss aus § 68 Abs. 1 S. 3 Nr. 18 BauO NRW

02.07.2010/2 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2010-07-02 10:48:262010-07-02 10:48:26Examensreport – 1. Staatsexamen – Juni 2010 NRW
Redaktion

Examensreport – Zivilrecht Examensklausuren 1. Staatsexamen – Mai 2010 – NRW

Examensreport, Nordrhein-Westfalen, Sachenrecht, Schuldrecht, Zivilrecht

Was lief im Mai in den Zivilrecht Examensklausuren im 1. Staatsexamen in NRW?
Die Sachverhalte können hier heruntergeladen werden.
Kein ZPO, keine Nebengebiete, dafür aber Schuldrecht AT und BT und Sachenrecht
1. Klausur
– Schwerpunkt: Schuldrecht AT und BT (Kaufrecht)
– Exakt die gleiche Klausur (auf den Wortlaut genau!!!) lief auch im Oktober 2007 in NRW in der 1. Klausur im Zivilrecht
– Fiktive Schadensberechnung, Ansatz der Kosten einer Fachwerkstatt: Ersatz fiktiver Reparaturkosten im Rahmen des § 249 Abs. 1 BGB
– Ersatz entgangener Nutzungen
– Ersatzfähigkeit eines so genannten „Unfallersatztarifs“ und Aufklärungspflichten der Fahrzeugvermietung
– Erklärungen am Unfallort als deklaratorisches Schuldanerkenntnis
– Ersatz des Minderwertes bei Unfallwagen
– Relevante Rechtsnormen: § 249 Abs. 1 BGB, 253 Abs. 2 BGB, § 7 Abs. 1 StVG, § 823 Abs. 1 BGB, 18 StVG, §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 1 BGB
2. Klausur
– Schwerpunkt: Sachenrecht
– Abwandlung von BGH Urteil vom 1.2.2008 (V ZR 47/07)
– Nachbarrechlichtes Schuldverhältnis
– Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch
– § 951 BGB als Rechtsfortwirkungsanspruch i.V.m. § 812 ff BGB nach Verarbeitung
– BGH, Urteil vom 19. Juni 2007 – X ZR 5/07
– Übertragung von Anwartschaftsrechten analog den Regeln über das Vollrecht
– Übereignung durch bloße Einigung (§ 929 S. 2 BGB) im Rahmen einer Handschenkung (§ 516 S. 1 BGB)
– Fahrzeugbrief als Legitimationspapier analog § 952 Abs. 2 BGB
3. Klausur
– Schwerpunkt: Schuldrecht AT und BT (Kaufrecht)
– Klausur bestehend aus zwei Original BGH Entscheidungen
– BGH, Urteil vom 28. November 2007 – VIII ZR 16/07
– Schadensersatz wegen Nutzungsausfalls nach Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Sachmangels wegen eines unbehebbaren Mangels
– nebeneinander von Schadensersatz und Rücktritt (§ 325 BGB)
– Abgrenzung der Schadensarten
– Als Zusatzfrage: BGH Urteil vom 15.9.2009: Gesetzliches Aufrechnungsverbot des § 393 BGB unerlaubten Handlungen

03.06.2010/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2010-06-03 21:38:202010-06-03 21:38:20Examensreport – Zivilrecht Examensklausuren 1. Staatsexamen – Mai 2010 – NRW

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