• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Assessorexamen

Schlagwortarchiv für: Assessorexamen

Gastautor

In fünf Minuten zu besseren Assessorklausuren

Fallbearbeitung und Methodik, Lerntipps, Referendariat, Schon gelesen?, Startseite, Verschiedenes

Falls deine Klausurergebnisse nicht immer so sind, wie du sie gerne hättest: Willkommen im Club! Das Problem kennt jeder Referendar nur zu gut.
Leider hilft dagegen auch umfangreiches Lernen nur bedingt und kostet vor allem wahnsinnig viel Zeit. Deshalb zeige ich dir in diesem Beitrag eine andere Möglichkeit. Mit der Technik, die du gleich lernst, kannst du deine Klausurergebnisse mit minimalem Zeitaufwand deutlich verbessern. Ich behaupte sogar, dass du das in 5 Minuten schaffst.
[Wenn du es eilig hast, kannst du nach unten zur Überschrift „Der-5-Minuten-Weg“ im Abschnitt „Wie du deine Klausuren verbesserst, ohne zu lernen“ springen. Was dort steht, reicht schon, um deine Klausuren in 5 Minuten zu verbessern. Allerdings wirst du einen noch größeren Nutzen aus diesem Beitrag ziehen, wenn du ihn komplett durcharbeitest.]
Wie ich meine Klausuren verbesserte, ohne zu lernen
Vor ein paar Wochen war ich selbst frustriert von den Noten meiner Übungsklausuren. Zwar waren immer wieder auch gute Klausuren dabei, die notwendige Konstanz fehlte aber völlig. Leider hatte ich auch keine Zeit mehr, vor dem Examen den ganzen Lernstoff noch einmal durchzugehen. Ich musste mir also etwas anderes einfallen lassen.
Nach kurzer Grüblerei habe ich mich entschlossen, mir mehrere Tage frei zu nehmen und meine schon geschriebenen Übungsklausuren zu analysieren. Ich wollte herausfinden, was ich in den guten Klausuren anders gemacht habe als in den schlechten Klausuren, ob es also ein „Geheimnis“ zu meinen guten Klausuren gab – irgendetwas, das ich reproduzieren konnte.
Schritt 1: Die schockierende Entdeckung
Bei der Analyse habe ich immer eine gute und eine schlechte Klausur desselben Rechtsgebietes direkt nebeneinander gelegt und verglichen. Der erste Aha-Effekt kam sofort: Meine Klausuren lasen sich völlig unterschiedlich! Urteilsstil, Schwerpunktsetzung, Argumentation – hier waren himmelweite Unterschiede festzustellen, obwohl der Autor jeder Klausur derselbe war, nämlich ich.
Schritt 2: Unerwartete Ursachen
Natürlich musste ich die Ursachen für diese Qualitätsschwankungen finden. Dann hätte ich auch eine Chance, sie zu beseitigen… Ich analysierte also weiter.
Glücklicherweise hatte ich mir beim Schreiben der Klausuren immer Notizen zur Herangehensweise und zur Dauer der einzelnen Bearbeitungsschritte gemacht. So konnte ich nicht nur das Klausurergebnis, sondern auch den Lösungs- und Schreibprozess selbst analysieren und vergleichen.
Und tatsächlich: Umso mehr Klausuren ich untersuchte, desto stärker dämmerte mir, dass hinter vielen meiner schlechten Klausuren immer wieder die gleichen negativen Verhaltensmuster standen.
Bei komplizierten Sachverhalten habe ich zum Beispiel den Tatbestand im Urteil zu stark perfektioniert und dadurch Zeit verloren.
Bei besonders schwierigen Klausuren habe ich angefangen, gedanklich zwischen Klausurteilen zu springen oder gar einen Teil der Klausur auszuformulieren, bevor ich den Rest skizzenhaft durchgelöst hatte. Das Ergebnis war Chaos und eine vollkommen verhunzte Klausur.
Teilweise habe ich zu stark verkürzt und keine ausreichenden Schwerpunkte gesetzt – obwohl ich natürlich ganz genau wusste, wie wichtig eine gute Schwerpunktsetzung für die Note ist.
Und so weiter, und so weiter…
Schritt 3: Effektive Konterstrategien
Nachdem ich auf diese Weise meine Schwächen kennengelernt hatte, habe ich konkrete Regeln formuliert, um sie auszuschalten. Wenn ich schon in der Lösungsskizze drei Schwerpunkte fett rot markiere, die ich auf jeden Fall in sauberem Gutachten- oder Urteilsstil abarbeiten will, komme ich an einer Schwerpunktsetzung beim Ausformulieren gar nicht mehr vorbei. Wenn ich bei langen Sachverhalten von vornherein 2 Punkte Abzug für zu starke Kürzung im Urteilstatbestand einplane, besiege ich meinen Tatbestandsperfektionismus.
So habe ich Regel an Regel gefügt, bis ich alle meine Probleme und Schwächen abgearbeitet hatte. Das Ergebnis war etwas, was ich meine „Liste eiserner Klausurregeln“ nenne. Sie besteht aus 18 Regeln für das Schreiben juristischer Assessorklausuren.
Regeln, die mir immens geholfen haben: Die Übungsklausuren, die ich unter Befolgung meiner eigenen Klausurregeln schrieb, wurden im Schnitt deutlich besser als meine alten Klausuren – ohne dass ich auch nur eine Sekunde gelernt hatte.
Wie auch du deine Klausuren verbesserst, ohne zu lernen
Der gründliche Weg:
Wenn du Zeit hast, mache es genau wie ich. Schaue dir deine alten Klausuren ausführlich an. Lege gute und schlechte Klausuren nebeneinander und vergleiche. Dazu hilft es, wenn du dir beim Klausurenschreiben schon Notizen über den Ablauf und deine Arbeitsweise machst. Wie lange hast du für welchen Klausurschritt gebraucht? In welcher Reihenfolge hast du gearbeitet? Vergleiche aber insbesondere auch die jeweiligen Randbemerkungen der Korrektoren.
Die Analyse funktioniert natürlich umso besser, desto mehr Übungsklausuren du geschrieben hast. Wie du möglichst viele Übungsklausuren schreiben kannst, ohne dabei zu viel kostbare Lernzeit zu opfern, habe ich hier beschrieben.
Nachdem du deine persönlichen Schwächen und Probleme herausgearbeitet hast, erstelle dir deine eigene „Liste eiserner Klausurregeln“. Sieh dir am Besten vorher zur Anregung meine unten stehende Zusammenstellung an.
Der 5-Minuten-Weg:
Wenn dir das zu lange dauert, z.B. weil du morgen Examen schreibst, habe ich auch noch eine 5-Minuten-Lösung für dich. Im Folgenden habe ich meine persönliche „Liste eiserner Klausurregeln“ abgedruckt. Schau dir die Liste an und überlege, welche der Regeln auch dir helfen könnten. Nutze die copy&paste Funktion deines Computers um dir daraus deine eigene, verkürzte „Liste eiserner Klausurregeln“ zu erstellen. Lies deine neue Liste einmal gründlich durch und wende deine Regeln in der nächsten Klausur an. Diese Vorbereitung ist in 5 Minuten zu schaffen und kann deine Klausuren mehrere Punkte nach oben katapultieren!
Meine „Liste eiserner Klausurregeln“

  1. Ich fertige die Sachverhaltskizze auf meinem Schmierzettel nur sehr grob an. Dazu notiere ich alle wichtigen Ereignisse mit Datum, erläutere sie aber nicht näher. Stattdessen verweise ich auf die entsprechenden Blätter des Klausursachverhalts. Streitiges markiere ich in der Skizze farbig.
  2. Beim Ausformulieren des Tatbestands kalkuliere ich 2 Punkte Abzug wegen übermäßiger Kürzung ein, strebe sie bei langen Klausuren sogar an. [Dieser psychologische Trick eignet sich für alle, die den Tatbestand vor den Entscheidungsgründen schreiben, zu übertriebenem Tatbestandsperfektionismus neigen und denen dann am Ende Zeit für die rechtlichen Ausführungen fehlt]
  3. Ich definiere für Personennamen am Anfang der Klausur eine Abkürzung und schreibe den Namen dann nicht mehr aus. [Beispiel: „Eigentümerin des Grundstücks ist Frau Prof. Dr. Justine Justitia (im Folgenden: J).“]
  4. Unbekannte Normen lese ich langsam, gründlich, immer bis zu Ende und mindestens zwei Mal. Hier darf ich keine Zeit sparen, da in den unbekannten Normen regelmäßig der Clou der Klausur liegt.
  5. Ich achte auf Jahreszahlen.
  6. Ich gehe bei der Klausurlösung Schritt für Schritt vor, konzentriere mich immer auf das Problem, an dem ich gerade arbeite, und lasse mich nicht von der Unübersichtlichkeit der Klausurgesamtheit überwältigen.
  7. Wenn ich Probleme in der Zulässigkeit nicht auf Anhieb lösen kann, mache ich erst meine Lösungsskizze für die Begründetheit fertig und löse die Zulässigkeitsprobleme nur, wenn danach noch Zeit ist.
  8. Wenn mir etwas komisch vorkommt, ist es im Zweifel auch als Problem gedacht. Ich lasse mich dadurch nicht verunsichern, sondern freue mich, das Problem erkannt zu haben und nutze die Gelegenheit, um Argumentationsfähigkeiten zu zeigen.
  9. Wenn ich auf einen mir unbekannten Rechtsbegriff stoße und ich im Kommentar keine Erläuterung finde, erarbeite ich mir in der Klausur schulmäßig mit der juristischen Auslegungsmethodik eine Definition.
  10. Ich löse die Klausur erst komplett durch, und schreibe sie dann komplett herunter. Keinesfalls löse ich zuerst einen Teil der Klausur, wie z.B. die Zulässigkeit, formuliere ihn dann aus und löse erst danach den Rest der Klausur. Denn in letzterem Fall kann ich kein effektives Zeitmanagement gewährleisten.
  11. Ich löse aber lieber Teile der Klausur falsch oder „Randfragen“ wie Zinsen, Zulässigkeitsprobleme oder kleinere Zusatzansprüche gar nicht, als dass ich zu spät anfange zu schreiben. [Denn meine Klausuranalyse hat gezeigt, dass eine Klausur mit Lücken bei den „Randfragen“ und vereinzelten Fehlern, dafür aber guten Schwerpunkten, in der Regel besser bewertet wird als eine vollständige und richtige Klausur, bei der aus Zeitmangel keine Schwerpunkte gesetzt wurden.]
  12. Bevor ich nach dem Erstellen der Lösungsskizze anfange, die Klausur auszuformulieren, definiere ich Klausurschwerpunkte, an denen ich sauberen, unabgekürzten Urteils- bzw. Gutachtenstil verwenden werde. Dadurch zwinge ich mich zu einer sauberen Schwerpunktsetzung und vermeide den Vorwurf, auch wichtige Stellen nur oberflächlich bearbeitet zu haben.
  13. Bei Urteilen mache ich mir bewusst, dass ich das Urteil auch für den juristischen Laien schreibe. Dadurch verwende ich automatisch sauberen Urteilsstil, weil ich alles klar und verständlich erläutern möchte.
  14. Jede problematische Entscheidung begründe ich mit mindestens 2 Argumenten.
  15. Argumente gewinne ich nach Möglichkeit aus dem Sachverhalt.
  16. Von der Tendenz her setze ich in der Assessorklausur Schwerpunkte eher bei Subsumtionsfragen als bei reinen Rechtsfragen.
  17. Obersätze, Obersätze, Obersätze! Vor allem am Anfang der Klausur sind sie wichtig, um dem Korrektor zu zeigen, dass man das juristische Handwerkszeug beherrscht. Nur weil ich etwas selbstverständlich finde, heißt das nicht, dass der Korrektor es nicht lesen will.
  18. Ich arbeite immer mit Liebe zur Norm. (Ratschlag von RiOLG Marc Russack)

Hast du weitere Regeln zur Klausurbearbeitung, die in meiner Liste nicht auftauchen? Teile Sie uns bitte in den Kommentaren mit!
Dieser Artikel ist von Rechtsreferendar Lucas aus Hamburg. Wenn du dein Klausurentraining so effektiv wie möglich gestalten willst, lade dir seinen kostenlosen Übungsklausurenplaner für die Assessorklausuren herunter.

24.03.2014/7 Kommentare/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2014-03-24 12:00:172014-03-24 12:00:17In fünf Minuten zu besseren Assessorklausuren
Dr. Christoph Werkmeister

Rezension: Kintz, Öffentliches Recht im Assessorexamen, 6. Auflage

Rezensionen, Verschiedenes

Kintz, Öffentliches Recht im Assessorexamen, 6. Auflage 2010, Verlag C.H. Beck, ISBN: 978-3-406-60005-0, Verkaufspreis 24,80 €
Das hier rezensierte Werk soll den Rechtsreferendar für den öffentlich-rechtlichen Teil des Assessorexamens fit machen. Der Rezensent hatte zuvor das Werk „Das Assessorexamen im Öffentlichen Recht“ von Pietzner/Ronellenfitsch konsumiert. Im direkten Vergleich erscheint das Werk von Kintz vorzugswürdig.
Inhalt
Das Werk von Kintz  bietet m.E. inhaltlich alles, was für das Assessorexamen notwendig ist. Die ersten 130 Seiten befassen sich mit dem Erstellen eines verwaltungsgerichtlichen Urteils. Angesichts der Tatsache, dass im Vergleich zum Zivilurteil wesentlich weniger Besonderheiten zu beachten sind, verwundert ein solch geringer Umfang nicht. Die notwendigen Formalia und Besonderheiten des verwaltungsgerichtlichen Urteils werden auf knapp 50 Seiten ausführlich, gut verständlich und mit zahlreichen Formulierungsbeispielen dargestellt. Die nächsten 80 Seiten beschäftigen sich mit einer knappen Präsentation der allgemeinen und besonderen Sachentscheidungsvoraussetzung, sowie einer knappen Darstellung zur Begründetheit einer Klage. Diese Ausführungen waren nach Ansicht des Rezensenten nicht zwingend notwendig. Da die Präsentation aber zumindest in prägnanter Form erfolgt, schadet dieser Abschnitt dem Leser nicht.
Die Folgenden Abschnitte widmen sich dem Gerichtsbescheid und den Beschlüssen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren. Hier wurde der Fokus nur auf das für den Referendar notwendige Wissen gelegt, ohne dass es zu abschweifenden Ausführungen kommt. Diese Abschnitte lassen sich aufgrund der konzisen Darstellung schnell konsumieren, wobei trotzdem nicht das Gefühl aufkommt, etwas Wichtiges wäre ausgelassen worden. Sodann behandelt das Werk in aller Kürze das Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO, sowie Berufungs-, Revisions- und Beschwerdeverfahren. Anschließend wird auf gut 50 Seiten erläutert, in welcher Form verwaltungsbehördliche Entscheidungen zu erstellen sind.  Es schließt sich ein gut 30seitiger Abschnitt zu möglichen Konstellation einer Anwaltsklausur an. Zu guter letzt wird noch der öffentlich-rechtliche Aktenvortrag behandelt und am Ende der Darstellung finden sich Aufbauschemata zu den verschiedenen Aufgabenstellungen.
Lesbarkeit
Der optische Stil des Buches wirkt etwas unschön, was die Lesbarkeit geringfügig einschränkt. Als optische Auflockerung wird statt Absätzen häufig lediglich der Fettdruck eingesetzt. Der Schreibstil ist gut lesbar, knapp gehalten und auf den Punkt gebracht. Ausladende Darstellungen wären hier in meinen Augen auch fehl am Platz, da der Hauptzweck des Werkes darin besteht, dem Referendar die notwendigen Formalia und entsprechende Formulierungsbeispiele an die Hand zu geben.
Fazit
Das Werk erfüllt seinen Zweck. Anzumerken ist, dass es sich für einen Autor als schwierig erweisen wird, verwaltungsgerichtliche Formalia und Besonderheiten in einen spannenden Roman zu verpacken. Die Ausführungen zum gleichen Thema von Pietzner/Ronellenfitsch sind um ein vielfaches detaillierter, wobei der Umfang der brauchbaren Klausurhinweise im Ergebnis geringer war. Aus diesem Grund spricht der Rezensent für dieses Werk – mangels Auffinden überzeugender Alternativen – eine Kaufempfehlung aus. Sofern Ihr Alternativvorschläge habt, könnt Ihr diese gerne mittels der Kommentarfunktion kundtun.

04.11.2011/0 Kommentare/von Dr. Christoph Werkmeister
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Christoph Werkmeister https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Christoph Werkmeister2011-11-04 12:22:122011-11-04 12:22:12Rezension: Kintz, Öffentliches Recht im Assessorexamen, 6. Auflage
Dr. Christoph Werkmeister

Rezensionen: Literatur für die strafrechtliche Klausur im Assessorexamen

Referendariat, Rezensionen

Da ich mich derzeit in der Station der Staatsanwaltschaft des Referendariats befinde, möchte ich einen kurzen Überblick über einige Titel zum Strafrecht im Assessorexamen geben. Es gilt wie immer, dass das für das Assessorexamen notwendige Wissen ohnehin nicht umfassend aus Büchern gezogen werden kann. Gleichwohl geben die Anleitungsbücher einen guten Überblick über die zu beachtenden Formalia, die denkbaren Klausurkonstellation und auch das notwendige Prozessrecht gilt es einzuüben. Aus diesem Grund sei zumindest die Lektüre eines Werkes zum strafrechtlichen Assessorexamen durchaus angeraten.
 
Haller/Conzen, Das Strafverfahren: Eine systematische Darstellung mit Originalakte und Fallbeispielen, 6. Aufl. 2011
Dieses Werk ist mit beinahe 600 Seiten das umfassendste der hier rezensierten Bücher. Das Strafverfahren und die darin vorkommenden Problemsituation und Standardmaßnahmen werden sehr umfassend beschrieben. Für meinen Geschmack wird hier teilweise zu sehr ins Detail gegangen. Die Probleme, die bei der DNA-Entnahme aufkommen, interessieren den Referendar etwa im Grunde etwas weniger als andere klausurrelevantere Themen. Sofern hiermit in den Klausuren zu rechnen ist, sind Gesetzestext und Kommentar ausreichend probate Mittel, um die Probleme zu lösen.
Eine Einführung in die Verfügungstechnik der Staatsanwälte und die Fertigung der Anklageschrift ist zwar vorhanden, kommt m.E. – insbesondere in Relation zum sehr umfassenden Rest des Werkes – deutlich zu kurz. Dieses Manko versucht das Werk dadurch zu kompensieren, dass einige Fallbeispiele und auch Auszüge aus Originalakten enthalten sind. Wie ich finde, kann dieser didaktische Kniff die zu knappen Ausführungen zu diesen klausurrelevanten Themen nicht wettmachen.
Anzumerken sei, dass auch ein äußerst ausführlicher Abschnitt zum Abfassen des Strafurteils und ebenso der Revision enthalten ist. Auch die anwaltliche Sicht kommt in keinem der Kapitel zu kurz. Wer also ein ausführliches Werk für die gesamten strafrechtlichen Konstellationen im Assessorexamen sucht und wer sich Verfügungstechnik und die Formalia der Anklageschrift mittels der von der AG zur Verfügung gestellten Materialien aneignet, wird mit diesem Werk sicherlich glücklich werden.
Ernemann/Fuhse/Johannsen/Kraak/Palder/Pfordte/Westphal, Die Station in Strafsachen, 8. Aufl. 2011
Dieses Werk aus der Reihe „Referendariat“ des Verlages Ch. Beck ist etwas weniger umfangreich als das zuvor besprochene Werk. Auf unter 300 Seiten (allerdings im DIN A4 Format) werden die für den Referendar notwendigen Kenntnisse vermittelt.
Inhaltlich erfasst das Werk in etwa die gleichen Aspekte wie das zuvor besprochene Buch von Haller/Conzen. Im Vergleich dazu sind die Ausführungen allerdings wesentlich knapper gehalten. Gleichwohl enthält das Werk ebenso eine Vielzahl an Formulierungsbeispielen.
Im Hinblick auf die Verfügungstechnik fehlt es hingegen auch an klausurennahen Beispielen. Auch hier ist der Referendar wieder auf anderweitige Unterlagen angewiesen.
Anzumerken sei auch hier, dass das Werk einen ausführlichen Abschnitt zu Urteil und Revision enthält und dass zum Ende ein sehr ausführliches Kapitel den Schwerpunkten der Strafverteidigertätigkeit gewidmet ist. Nett, allerdings nicht zwingend notwendig, ist der Abschnitt mit praktischen Hinweisen für den Staatsanwalt als Sitzungsvertreter.
Im Hinblick auf die Einarbeitung examensrelevanter Urteile ist das Werk auf einem sehr aktuellen Stand (gleiches gilt auch für das Werk von Haller/Conzen). Eine gewisse Gewähr für eine umfassende Berücksichtigung der Rechtsprechung erscheint mir hier zusätzlich dadurch gewährleistet, dass jedes Kapitel des Werkes von einem separaten Autor erstellt wird.
Sofern ich mich also zwischen dem ersten und diesem Werk entscheiden müsste, würde ich mich wohl – aufgrund der etwas komprimierteren Darstellung – für dieses hier entscheiden.
Hemmer/Wüst/Gold/Daxhammer, die Strafrechtsklausur im Assessorexamen, 6. Aufl. 2011
Das Skript von Hemmer zum Strafrecht im Assessorexamen ist ambivalent. Es fällt auf, dass dieses Werk im Vergleich zu den vorgenannten wahrlich sehr, sehr knapp ausfällt. Auf gerade einmal 144 Seiten sollen die Basics im Strafrecht für das Assessorexamen dargelegt werden. Nicht bloß die staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung, das Strafurteil und die Revision werden (mit Aufbaumustern für norddeutsche und süddeutsche Bundesländer) besprochen. Dazu kommen außerdem noch das Abschlussplädoyer des Staatsanwalts und des Verteidigers sowie examensrelevante Anwaltsklausurvarianten.
Man muss sich darüber im Klaren sein, dass im Prinzip nur der Aufbau der jeweiligen Klausurvarianten präsentiert wird. Dies gelingt den Autoren dieses Werks allerdings konzis und ohne unnötige Ausführungen. Echte prozessuale Probleme werden in diesem Skript (im Vergleich zu den beiden vorgenannten) allerdings nicht diskutiert.
Man sollte sich aus diesen Gründen einmal ein paar Seiten aus dem Skript durchlesen. Sofern man mit der Art der Darstellung klarkommt, ist es ein ordentliches Werk zur schnellen Wiederholung der verschiedenen Aufbauschemata und Formalien. Damit auch das notwendige prozessuale Wissen für die Klausuren vorhanden ist, empfiehlt es sich jedoch zusätzlich hierzu Fallsammlungen (etwa von Hammer [nicht Hemmer], StPO Fallrepetitorium, 4. Aufl. 2010) heranzuziehen.
Wolters/Gubitz, Strafrecht im Assessorexamen, 6. Aufl. 2010
Dieses Buch stellt unter den hier rezensierten Werken meinen persönlichen Favoriten dar. Auf rund 180 Seiten ist es den Autoren gelungen, äußerst klausurnah die jeweiligen Konstellationen, die im Assessorexamen abgefragt werden, didaktisch hochwertig zu präsentieren. Inhaltlich sowie in puncto Umfang wird somit ein Kompromiss aus den zuvor besprochenen Werken geschaffen.
Einen umfassenden prozessrechtlichen Leitfaden, wie er etwa von Haller/Conzen angeboten wird, bieten Wolters/Gubitz zwar nicht. Dafür werden aber in äußerst prägnanter Weise Verfügungstechnik, Besonderheiten bei der Anklageschrift, anwaltliche Aufgabenstellung, das Strafurteil und die Revision lernbar gemacht. Beweisverwertungsverbote und die Standardmaßnahmen im Ermittlungsverfahren kommen hierbei, im Gegensatz zu dem Hemmer-Skript, jedoch nicht zu kurz. Die Besonderheit dieses Werkes besteht für mich darin, dass diejenigen Konstellationen, die für Klausuren relevant werden, kurz und knapp mit verschiedenen Formulierungsbeispielen erläutert werden, ohne dass dabei der Lesefluss gestört würde.
Ich halte es deshalb für sinnvoll, dieses Werk (nicht nur einmal) durchzulesen. Der Rest, den man sich für die Klausuren aneignen muss, lernt man bei der Falllösung und der entsprechenden Lektüre der Kommentarstellen. Wer jedoch abstrakte Darstellung bevorzugt, wird wohl eines der ersten beiden Werke (oder ein anderes hier nicht rezensiertes Werk) wählen müssen.

17.09.2011/2 Kommentare/von Dr. Christoph Werkmeister
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Christoph Werkmeister https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Christoph Werkmeister2011-09-17 11:30:342011-09-17 11:30:34Rezensionen: Literatur für die strafrechtliche Klausur im Assessorexamen

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Verkehrspflichten in der zivilrechtlichen Klausur
  • Gedächtnisprotokoll Öffentliches Recht II April 2025 NRW
  • Tätowierungen als Einstellungshindernis im Polizeidienst?

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

Verkehrspflichten in der zivilrechtlichen Klausur

Aktuelles, Deliktsrecht, Examensvorbereitung, Fallbearbeitung und Methodik, Karteikarten, Lerntipps, Rechtsgebiete, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Im Ausgangspunkt ist klar: „Ein allgemeines Verbot, andere nicht zu gefährden, wäre utopisch“ (vgl. nur BGH, Urt. v. 19.1.2021 – VI ZR 194/18) Damit ist allerdings nicht geklärt, welche Anforderungen […]

Weiterlesen
12.06.2025/0 Kommentare/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2025-06-12 09:39:522025-06-12 09:39:53Verkehrspflichten in der zivilrechtlichen Klausur
Redaktion

Gedächtnisprotokoll Öffentliches Recht II April 2025 NRW

Aktuelles, Examensreport, Nordrhein-Westfalen, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Uncategorized, Verfassungsrecht

Wir freuen uns sehr, ein Gedächtnisprotokoll zur zweiten Klausur im Öffentlichen Recht des April-Durchgangs 2025 in Nordrhein-Westfalen veröffentlichen zu können und danken Tim Muñoz Andres erneut ganz herzlich für die […]

Weiterlesen
04.06.2025/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2025-06-04 08:43:322025-06-04 08:44:08Gedächtnisprotokoll Öffentliches Recht II April 2025 NRW
Miriam Hörnchen

Tätowierungen als Einstellungshindernis im Polizeidienst?

Aktuelles, Examensvorbereitung, Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Verwaltungsrecht

Die vom VG Berlin zu beantwortende Frage, ob die Ablehnung einer Bewerbung für den Polizeidienst wegen sichtbarer Tätowierungen rechtswidrig erfolgt, wirft eine Vielzahl examensrelevanter Fragestellungen auf: Aufgrund der Eilbedürftigkeit im […]

Weiterlesen
03.06.2025/0 Kommentare/von Miriam Hörnchen
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Miriam Hörnchen https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Miriam Hörnchen2025-06-03 08:45:032025-06-06 10:50:46Tätowierungen als Einstellungshindernis im Polizeidienst?

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen