• Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Karteikarten
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Hessen3 > Sachverhalt der Strafrecht Examensklausur – Februar 2011 –...
Redaktion

Sachverhalt der Strafrecht Examensklausur – Februar 2011 – 1. Staatsexamen Hessen / NRW

Examensreport, Hessen, Nordrhein-Westfalen

Im Folgenden nun noch der Sachverhalt der Strafrecht Examensklausur vom 17. Februar 2011. In Hessen und in NRW lief wohl die gleiche Klausur:

Der gewaltbereite S musste aufgrund eines Beschlusses des EMGR aus dem Gefängnis entlassen werden. Die letzte Inhaftierung war die Folge einer Anzeige von Jurastudenten, denen der S nun Rache geschworen hatte. Aufgrund der Gewaltbereitschaft wurde er befristet auf die Dauer von einem Jahr von der Polizei überwacht, u.a. auch von dem Polizeibeamten P.
P hat einige Vorfälle registriert, die darauf schließen lassen, dass die Drohung des S ernst zu nehmen ist. Weil er es aber nach nun fast einem ganzen Jahr Überwachung satt hat, der Schatten des S zu sein, lässt er seinem Vorgesetzen V gegenüber einige dieser Tatsachen unter den Tisch fallen.
V dürfte und müsste aber schon aufgrund der Tatsachen, die der P an den V weitergegeben hat, die Überwachung verlängern. Da er aber von dem Genörgel der Polizeibeamten, die bei jeder Wetterlage den S bewachen müssen, genervt ist, lässt er die Verlängerung „auslaufen“. Ob er sie angeordnet hätte, wenn er von allen Tatsachen gewusst hätte, lässt sich nicht mehr feststellen.
Kurz nachdem die Überwachung ausgelaufen ist, macht der S seine Drohung war und traktiert den Jurastudenten J mit Schlägen und Tritten, dessen Tod billigend in Kauf nehmend, bis dieser bewusstlos und lebensgefährlich verletzt am Boden liegen bleibt. P und V haben nicht damit gerechnet, sie dachten vielmehr, der S würde seine Gewaltbereitschaft unterdrücken, da er ein freier – und deswegen verantwortungsbewusster – Bürger sei.
J kommt ins Krankenhaus und fällt mit schweren Hirnverletzungen ins Koma. Arzt A ist für die intensivmedizinischen Behandlung verantwortlich. Obwohl die Prognosen für den J schlecht sind und dieser eine Patientenverfügung hat, in welcher steht, dass der J für solche Fälle keine lebensverlängernden Maßnahmen will, lässt der A den J an die Maschinen angeschlossen, weil er eventuell als Organspender in Frage käme.
Der P, welcher das zufällig mitbekommt, sieht es als seine Pflicht an, dem Wunsch der Patientenverfügung des J nachzukommen. Er stellt heimlich die Maschinen ab. J stirbt.
Aufgabe:
Prüfungen Sie die Strafbarkeit von A, P nach dem StGB!

Print Friendly, PDF & Email
20.02.2011/9 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: 1. Staatsexamen Februar 2011 NRW, 1. Staatsexamen Hessen Februar 2011, Examensreport, Strafrecht Examensklausur
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • Teilen auf LinkedIn
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2011-02-20 15:40:452011-02-20 15:40:45Sachverhalt der Strafrecht Examensklausur – Februar 2011 – 1. Staatsexamen Hessen / NRW
Das könnte Dich auch interessieren
Zivilrecht Z I – Juni 2013 – 1. Staatsexamen NRW, Hamburg
ÖffRecht ÖI – Februar 2013 – 1. Staatsexamen NRW, Bremen, Hamburg
Strafrecht – Juni 2020 – NRW – 1. Staatsexamen
ÖffRecht ÖII – Juli 2013 – 1. Staatsexamen SH
1. Zivilrechtsklausur – Januar 2012 – 1. Staatsexamen Niedersachsen
ÖffRecht ÖII – April 2013 – 1. Staatsexamen NRW
9 Kommentare
  1. Thomas
    Thomas sagte:
    20.02.2011 um 16:37

    hmmm das is ja mal n schöner fall

    Antworten
  2. sajdaa
    sajdaa sagte:
    20.02.2011 um 19:37

    ich fand den fall auch „toll“, aber irgendwie nett, dass man nur die strafbarkeit von a und p prüfen musste. war aber sehr anspruchsvoll. ich kann nicht einschätzen wie gut oder wie schlecht es lief. wer ist denn so selbstbewusst und postet eine lösungsskizze?

    Antworten
  3. yp
    yp sagte:
    20.02.2011 um 22:35

    die strafbarkeit von einem vorgesetzten gabs auch zu prüfen, der auf die nörgelein hin erst die aufhebung der observierung anordnete

    Antworten
  4. t.
    t. sagte:
    20.02.2011 um 22:50

    also ich seh da ne prüfung von § 223, 13 und anschließend nen §229, 13 durch den P ( würd ich aber wohl ablehnen, wegen vorsatz bzw. vermeidbarkeitstheorie)
    dann beim A nen § 223mangels einwilligung in die weiterbehandlung und bei p dann nen §212 den man vllt über §34 rechtfertigen könnte, weiß jetz nich, ob das schon alles war, hat jemand vllt was ausführlicheres?
    persönlich find ich das was wenig

    Antworten
  5. M
    M sagte:
    21.02.2011 um 8:26

    Da bin ich mal froh, dass ich den Sachverhalt nicht hatte. Wir hatten zwar damals im Ersten auch ein paar ziemlich Brocken dabei, aber das Ding hier ist schon echt übel.

    Antworten
  6. Lollipop
    Lollipop sagte:
    21.02.2011 um 8:34

    Schreibfehler!! :))

    Antworten
  7. mangold
    mangold sagte:
    21.02.2011 um 11:13

    Fand den Fall ehrlich gesagt gar nicht so schwer. Habe aber auch abgeschichtet und konnte mich daher zwei Monate nur auf Strafrecht vorbereiten.

    Antworten
  8. Tobias
    Tobias sagte:
    21.02.2011 um 23:48

    Ich würde noch über den ersten Teil nachdenken. Da fällt mir als erstes zum Anprüfen ne Strafvollstreckungsvereitelung (uU im Amt), gem. § 258 II, 258a StGB ein. Diese dann wohl in mittelbarer Täterschaft, da der Vorwurf an P ja dahin geht, dass er dem V Wissen vorenthalten hat und dieser dann daraufhin die Maßnahme nicht verlängert hat. Wobei zu berücksichtigen wäre, dass V ja schon das vorhandene Wissen ausgereicht hätte und die Entscheidung letztlich vllt deshalb doch auf einem freien Entschluss des V beruht. Dann käme für P noch §§ 258a, 22, 23, 25 I 2. Alt. in Betracht.
    Spannend hieran ist, ob die Überwachung, die nach dem EGMR-Urteil derzeit mit den Ex-Verwahrten betrieben wird, noch als „Maßnahme“ bzw. sogar „Strafe“ isv § 258 angesehen werden kann.
    Im letzten Abschnitt in punkto P wurde wohl das BGH-Urteil aus dem letzten Sommer zur („aktiven“) Sterbehilfe durch Abschalten der Geräte abgeprüft ((2 StR 454/09).

    Antworten
  9. ruffi
    ruffi sagte:
    27.02.2011 um 22:53

    den ersten und zweiten teil habe ich total verpeilt… was habt ihr da alles geprüft???

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info

Deine Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat. Als gemeinnütziges Projekt aus Bonn sind wir auf eure Untersützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch eure Gastbeiträge. Über Zusendungen und eure Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Neue Rechtsprechung des BGH zur Ersatzfähigkeit von „Schockschäden“
  • Praktikum in einer Großkanzlei – Einblicke in das FGS „Intern-Programm“
  • Human Rights and Labour – Modern Slavery – Effektive Durchsetzung von Menschenrechten in globalen Lieferketten

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

Neue Rechtsprechung des BGH zur Ersatzfähigkeit von „Schockschäden“

Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Zivilrecht

Wir freuen uns, nachfolgenden Gastbeitrag von Simon Mantsch veröffentlichen zu können. Er studiert Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und ist als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Flick Gocke Schaumburg tätig. Ein nach §§ 823 […]

Weiterlesen
16.01.2023/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2023-01-16 15:42:082023-01-25 11:42:19Neue Rechtsprechung des BGH zur Ersatzfähigkeit von „Schockschäden“
Gastautor

Praktikum in einer Großkanzlei – Einblicke in das FGS „Intern-Programm“

Alle Interviews, Für die ersten Semester, Interviewreihe, Lerntipps, Rezensionen, Startseite, Verschiedenes

Wir freuen uns, nachfolgend einen Gastbeitrag von Maximilian Drews veröffentlichen zu können. Der Autor studiert Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und berichtet über sein absolviertes Pflichtpraktikum in einer Bonner Großkanzlei. […]

Weiterlesen
03.01.2023/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2023-01-03 07:26:222023-01-04 10:57:01Praktikum in einer Großkanzlei – Einblicke in das FGS „Intern-Programm“
Gastautor

Human Rights and Labour – Modern Slavery – Effektive Durchsetzung von Menschenrechten in globalen Lieferketten

Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Startseite, Tagesgeschehen, Uncategorized

Wir freuen uns, nachfolgend einen Gastbeitrag von Theo Peter Rust veröffentlichen zu können. Der Autor studiert Rechtswissenschaften im siebten Semester an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Mit dem vorliegenden […]

Weiterlesen
23.12.2022/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2022-12-23 07:42:522022-12-23 08:49:11Human Rights and Labour – Modern Slavery – Effektive Durchsetzung von Menschenrechten in globalen Lieferketten

Support

Unterstütze uns und spende mit PayPal

Jetzt spenden
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© 2022 juraexamen.info

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen