OLG Frankfurt: Berufung in der Causa Gäfgen zurückgewiesen
Die Causa Gäfgen hat in den letzten 10 Jahren sowohl Öffentlichkeit, als auch die deutsche und europäische Justiz beschäftigt. Die nächste und unter Umständen vorerst letzte Entwicklung war heute vor dem OLG Frankfurt zu beobachten. Gäfgen, der im Jahr 2003 von deutschen Polizeibeamten gefoltert wurde (auch die Androhung körperlicher Gewalt gilt als Folter), um das Versteck seines Entführungsopfers preiszugeben, wurde zuletzt eine Entschädigung durch das LG Frankfurt zugesprochen. Über die dogmatischen Hintergründe haben wir ausführlich berichtet. Mit diesem Urteil folgte das LG im Jahr 2011 den Vorgaben des EMRK. Gegen das Urteil legte das Land Hessen jedoch Berufung ein, mit der es heute vor dem OLG scheiterte.
Wie der Berichterstattung zu entnehmen ist, war in der mündlichen Verhandlung vor allem Gäfgens Privatinsolvenz ein Thema. Auch dieses Problem haben wir seinerzeit zumindest angerissen. Hier nochmal der Hinweis auf die Entscheidung des BGH März 2011 (Az. IX ZR 180/10), die hier möglicherweise fruchtbar gemacht werden kann. In der Pressemitteilung vom heutigen Tage ist jedenfalls hiervon nichts erwähnt. Zu verweisen ist diesbezüglich noch auf die Entscheidung des BGH vom 27.09.2012, Az. IX ZB 12/12, einen Beschluss, der die Rechtsbeschwerde Gäfgens gegen die Entscheidung der Nachtragsverteilung durch das Insolvenzgericht zurückweist. Im Grunde geht es darum, die schon 2005 eingeklagte, aber erst 2011 zugesprochene Summe noch in die Insolvenzmasse einfließen zu lassen.
Das OLG hat die Revision nicht zugelassen, sodass dies nun das vorerst letzte Kapitel in der Sache Gäfgen gewesen sein dürfte.
Der Vollständigkeit halber noch der Verfahrensgang laut Pressemitteilung:
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 10.10.2012, Az. 1 U 201/11
Vorinstanz: LG Frankfurt am Main, Urteil vom 04.08.2011, Az. 2-04 O 521/05
vorausgehend: EGMR, Große Kammer, Urteil vom 01.06.2010, Az. 22978/05
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