Notiz: Vereinsverbot der Hells Angels Kiel bestätigt
Das im Januar 2012 vom schleswig-holsteinischen Innenminister ausgesprochene Verbot des Vereins „Hells Angels MC Charter Kiel“ war rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holsteinisch am 26.2.2014 entschieden (Az.: 4 KS 1/12). Das Thema „Vereinsverbot“ wird dadurch wieder aktuell für Klausuren und mündliche Prüfungen. Aus diesem Grunde sei die Lektüre unseres umfassenden klausurmäßig aufbereiteten Beitrags zu dieser Thematik dringend empfohlen (siehe dazu hier).
Weiterhin empfiehlt sich die Lektüre dieses Beitrags, der ganz grundsätzlich die rechtlichen Implikationen des Vereinsverbots aufzeigt.
Für anstehende mündliche Prüfungen sind zudem umfassendere Details zu dem oben genannten vom OVG Schleswig entschiedenen Sachverhalt interessant (siehe dazu hier).
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