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VG Koblenz: Bewertung einer verloren gegangenen Klausur

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28. Mai 2012 | von Christoph Werkmeister
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Das VG Koblenz hatte mit Urteil vom 24.04.2012 – 7 K 619/11.KO darüber zu entscheiden, ob eine von einem Studenten geschriebene Klausur bewertet werden könnte, wenn diese ihm durch Unregelmäßigkeiten bei der Korrektur abhanden gekommen war. Das VG kam dabei zu dem Ergebnis, dass eine solche Klausur nicht als bestanden zu bewerten sei.

Gegenstand der Bewertung könnten nach Auffassung des VG nur tatsächlich und eigenverantwortlich vom Prüfling erbrachte Leistungen sein.

Eine fiktive Bewertung sei nicht möglich, auch wenn eine schriftliche Arbeit ohne Verschulden des Prüflings abhanden gekommen war. Durch eine Prüfung werde nämlich der Nachweis einer bestimmten beruflichen oder fachlichen Qualifikation erbracht. Ohne die Klausur könne dem Studenten der Besitz der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nicht bestätigt werden.

Christoph Werkmeister

Jahrgang 1986, Autor des Werkes Basiswissen Jura für die mündlichen Prüfungen, Rechtsanwalt in Köln

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