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Gastautor

Jura ist leicht schwer! – Eine völlig fehlgeleitete Debatte

Lerntipps, Schon gelesen?, Startseite, Verschiedenes

Wir freuen uns Euch heute einen Gastbeitrag von Stephan Dittrich vorzustellen. Stephan ist akademischer Mitarbeiter an der Universität Mannheim am Fachbereich für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre. In seinem Beitrag nimmt er zur kürzlich erschienenen Zeit-Themenwoche über mögliche Reformbestrebungen des juristischen Staatsexamens Stellung, zu der sich auch schon unser Autor Tom Stiebert hier geäußert hat.
Jura ist leicht schwer! – Eine völlig fehlgeleitete Debatte
Thomas Fischer provozierte mit dem Titel: „Jura ist leicht„. Zeit online widmet eine ganze Serie dem Thema mit Stimmen von „Schafft das Examen ab“ bis „Jura ist etwas für Auswendiglerner und für die ist es leicht„. Dass das Thema endlich auch in der Öffentlichkeit ausdiskutiert wird, ist begrüßenswert, aber derart geführt ungefähr so erfolgversprechend wie die Trainerwechsel beim HSV. Die Stimmen polarisieren zu sehr.

Auf die Frage, ob Jura leicht oder schwer ist, gibt es nicht die eine oder wahrhaftige Antwort. Deswegen führt man bereits dann eine völlig fehlgeleitete Debatte, wenn man danach fragt.

Die bisherigen Kommentare sind entweder weiß oder schwarz, manchmal bewusst provokant und manchmal unbewusst ignorant. Wie so oft liegt die Antwort wohl irgendwo in der Mitte der beiden Extreme. Auch der begnadetste „Versteher“ wird nicht drum herum kommen, das ein oder andere von der Rechtsprechung entwickelte Tatbestandsmerkmal zumindest kennengelernt zu haben. Nicht alles lässt sich ausschließlich aus dem Gesetz ableiten. Aber genauso wird der beste Auswendiglerner eine Transferleistung erbringen müssen, auch wenn nur erkannt werden muss, dass der A aus dem Fallskript in der Examensklausur der Antragsteller zu Erstens ist.
Außerdem ist die Antwort auf die Frage, ob Jura nun leicht oder schwer ist, so individuell wie die Person, die die Frage stellt. Viel eher müsste sie nämlich lauten: Wem fällt Jura leicht (oder schwer)? Und das ist nun kaum eine Debatte, die in einem gesellschaftlichen Rahmen stattzufinden hat, sondern wohl eher im Kämmerlein der noch so kompetenten Studienberatungen.
Wer ein Talent für ein Fach hat, dem wird es leicht fallen, derjenigen, der keins hat, wird vieles, nicht alles und manchmal eben auch nicht ausreichend, durch Fleiß kompensieren können – das gilt auch für Jura. Wer weder ein Talent hat noch eine Leiden(sbereit)schaft für das Fach mitbringt, für den ist es wahrscheinlich wirklich nichts. Macht nichts, so lange man das nicht zu spät erkennt. Es braucht auch Ingenieure, Kaufleute, Physiker und auch Lehrer – wofür wahrscheinlich die meisten Juristen nicht geeignet sind. Jemanden nach fünf Jahren vergebenen Studiums damit zu trösten, dass ein gescheitertes Jurastudium kein gescheitertes Leben sei, ist aber auch kaum hilfreich. Weder für die Debatte, noch für den Betroffenen.
 
Worum sollte es denn gehen?
Es muss darum gehen gute Juristen auszubilden und dabei möglichst wenig „Verschnitt“ zu haben. Hier muss man zugeben, dass das so schlecht nicht funktioniert. Deutsche Juristen gelten weltweit zu den am besten ausgebildeten. Das Staatsexamen wird man nicht abschaffen können und das braucht man auch nicht. Und man muss auch mal mit dem suggerierten Horrorszenario aufräumen. Die Durchfallquote muss nämlich auf das endgültige Durchfallen reduziert werden und das sind deutlich weniger als 45%. Die Zahlen liegen konservativ geschätzt eher bei 10% und damit liegt man in ähnlichen Bereichen wie andere Studienfächer. Optimierungsbedürftig scheint also der etwas passendere Ausdruck zu sein. Aber man sollte nicht über Begrifflichkeiten streiten.
Das Problem ist doch, dass die Erkenntnis, ob man bestehen wird oder nicht, oft zu spät kommt und das mit folgenschweren Konsequenzen. Das hat Gründe im System, ja, aber nicht nur. Da muss sich der ein oder andere Kandidat auch mal ehrlich selber an die Nase fassen. Aber – und hier sollte man ansetzen – systemischer Fehler lassen sich beheben. Beispielsweise kann ein Zwischenabschluss eingeführt werden, der eine Umorientierung möglich macht. Hier muss man das Mannheimer Modell hervorheben: Berufsqualifizierender Abschluss nach drei Jahren, weiterstudieren bis zum Staatsexamen, zum Master in BWL oder Wirtschaftsrecht oder andere Schnittstellenfächer – viele Sorgen wären behoben. Und wenn jetzt wieder die Alarmsirenen losgehen, was man mit einem Bachelor oder sogar Master in Wirtschaftsrecht will/soll? Das kann sicher der ein oder andere Unternehmensjurist aus Mannheim beantworten. Es gibt einen Markt dafür und sogar Großkanzleien stellen die ein.
 
Was die Ausbildung zum Volljuristen angeht
Hier darf man nicht vergessen, dass es zwei Ausbildungsabschnitte gibt. Konzeptionell soll einem das Studium die Rechtswissenschaft als Handwerkszeug vermitteln, das Referendariat die Rechtspraxis. Ob man das 2. Staatsexamen nun „Zugang zum Richteramt“ nennt, ist nur Wortklauberei. Die Anwaltsstationen nehmen nicht ohne Grund den größten Teil der praktischen Ausbildung ein, außerdem kann es nicht schaden, mal überall seine Nase reingesteckt zu haben. Natürlich kann nicht die Lösung sein den Ruf nach mehr Praxisbezug in der Ausbildung dadurch zu erwidern, dass eine Kautelarklausur eingeführt wird. Aber das ist ein anderes Thema.
Für das Studium kann man gerne darüber streiten, was Gegenstand der Prüfung und damit auch des Studiums sein soll. Aber dass man im Studium zumindest mal alle Fachgebiete grundlegend streift, ist sicherlich nicht verkehrt. Außerdem zeigt sich in Mannheim ja eine ausdifferenzierte Ausbildungsmethode für die Leute, die Probleme mit der einheitsjuristischen Ausbildung haben. Zivilrecht für den Unternehmensjuristen, zusätzlich Öffentliches Recht und Strafrecht für den Volljuristen. Auch hier wären viele Sorgen und Ängste behoben.
Die Stofffülle ist auch hier für den einen viel, für den anderen wenig. Aber wird sie wirklich größer über die Jahre? Wir haben heute „Probleme“, die ältere Generationen vor uns nicht hatten. Dafür hatten die welche, die wir nicht mehr haben – juristische und auch reale. Wer also meint, durchs Europarecht sei faktisch ein Rechtsgebiet dazugekommen, der irrt. Das Europarecht legt sich eher wie ein Schatten über unsere Rechtsordnung und beeinflusst diese. Damit muss man nicht nur aus dogmatisch-rechtswissenschaftlichen Gründen umgehen können, sondern weil die Wirklichkeit nun mal so ist. Dafür verschwinden ausdiskutierte Probleme auch aus den Lehrbüchern und dem Examenskanon.
 
Repetitorien
Auch die große Kritik an Repetitorien geht fehl in dieser Debatte. Zum einen haben Alpmann, Hemmer und Co., so lange sich einige Studenten durch die Unis nicht ordentlich auf die Prüfung vorbereitet fühlen, immer noch ihren Platz in der Juristenausbildung. Zum anderen ist ein Rep alleine noch nie ein Garant für das Bestehen oder ein Prädikat gewesen. Es geht, oft bewiesen, auch ohne. Die Lehre hat glücklicherweise längst erkannt, dass sie etwas ändern muss. Vermehrt werden auch an den juristischen Fakultäten universitäre Repetitorien angeboten und das völlig kostenfrei. Das kommerzielle Angebot wird aber nie völlig verdrängt werden.
Das Staatsexamen selbst kann ebenfalls optimiert werden. Aber auch hier darf man die Wirklichkeit nicht einfach ignorieren und muss erkennen, dass nur in der idealisierenden Theorie alles perfekt wäre.
 
Was gibt es wirklich für Problemfelder?
Es muss ein einheitlicher Standard gewährleisteten werden, wenn Examina bewertet werden. Korrekturen sind leider nicht objektiv, auch wenn man unterstellt, dass alle Korrektoren versuchen, sich so objektiv wie möglich zu verhalten. Es gibt Lösungsskizzen, die aber nur – wenn überhaupt – den Lösungsweg aufzeigen, wie er vom Klausursteller gedacht ist. Dass der aber nicht der einzig Richtige ist, ist kein Geheimnis. Damit soll nicht die Diskussion eröffnet werden, ob es in Jura kein richtig und kein falsch gibt – das gibt es nämlich –, sondern angemerkt werden, dass man an Stellschrauben auch durchaus eine andere vertretbare Lösung verfolgen darf. Auf diese alternativen Lösungswege weisen aber nur wenige gute Korrekturhinweise hin, keine Lösungsskizze führt diese in aller Konsequenz bis zum Ende mindestens auch nur stichwortartig aus. Klar kann man sagen, dass ja ein erfahrener Korrektor das erkennt und auch entsprechend bewerten kann und auch selbst weiß, wie man einen Fall zu lösen hat und wie nicht. Aber es reicht schon, wenn es auch nur ein einziger Korrektor in einer Kampagne nicht kann oder, aus welchen Gründen auch immer, nicht tut und damit den Gleichheitsmaßstab über den Haufen wirft. Und das, die Vergleichbarkeit, ist die einzige Daseinsberechtigung des Staatsexamens. Vergleichbarkeit ist aber ein hohes und wichtiges Gut, gerade bei einer so zukunftsweisenden Determinante wie der Note im Staatsexamen.
Man sollte klare Bewertungskriterien verlangen, die auch im Nachhinein von einem Dritten überprüfbar sind: Hier muss X, Y, Z erkannt und so dargestellt werden, alternativ A, B, C mit folgender Konsequenz. Wird das nicht erkannt, ist ein Erreichen von 12 Punkten nicht mehr möglich. Ebenso muss es eine ausführliche Begründungspflicht der Bewertung geben. Ja, auch Korrektoren sollen sich inhaltlich angreifbar machen! Dass sogar das BVerwG das Wort „einverstanden“ als ausreichende Begründung ansieht, ist ein schlechter Scherz. Dass die Bundesverwaltungsrichter oft auch selbst Zweitgutachter in Examina sind und damit quasi in eigener Sache entscheiden, scheint juristisch wohl kein Problem zu sein.
Besser wäre es, wenn der Zweitgutachter die Bewertung des Erstgutachters gar nicht kennt – im Abi ist das auch nicht anders.
Vergleichbares in diese Richtung wird es wohl nicht geben. Aber wer soll es einem verübeln? Für Professoren, die Vorschläge einreichen, ist es ein leidiges Übel, das mit einem sonst sehr privilegierten Beruf zusammenhängt; für manchen Korrektor nur eine undankbare, kaum adäquat entlohnte Zusatzbelastung. Ich will hier niemanden schlecht machen, aber es gibt Professoren und Staatsdiener, die das so sehen. Dank gilt denen, die auch unter den jetzigen Umständen die Ideale hoch halten. Gefühlt sind das nicht viele. Aber hier lässt sich, sofern denn Geld da wäre, tatsächlich etwas erreichen. Was die Juristenausbildung kosten soll und darf und generell wie viel Geld der Justizapparat der Gesellschaft Wert ist, sein soll oder darf, ist aber eine ganz andere Debatte. Meiner Meinung nach zu wenig.
Wenn man schon bei der Vergleichbarkeit ist, darf man auch gerne mal die Frage aufwerfen, ob es nicht sinnvoll wäre, ein bundesweites Examen einzuführen. Die Diskussion orientiert sich dann am Abitur, wozu wahrscheinlich schon alles gesagt ist. Genauso kann man über eine zeitliche Streckung des Examens reden, wie es als sog. Abschichten in einigen Bundesländern bereits möglich ist. Wenn man wirklich Qualität abprüfen will, braucht man nicht künstlich mehr Stress durch Zeitknappheit hinzuzufügen. Ja, das Examen soll auf den Beruf vorbereiten und der ist auch sehr stressig. Examensstress ist aber anders als Berufsstress. Künstlich erhöhten Examensstress braucht kein Mensch.
 
Glück muss man haben
Achja und das noch so beliebte Argument: Glück muss man haben. Klar, muss man! Egal, wo man hingeht und was man macht, muss man Glück haben. Denn hat man keins und kommt auch noch Pech dazu, hat man verloren.
Glück spielt in marginalen Grenzen eine Rolle, aber keine ausschlaggebende, nicht im Schriftlichen. Zum einen lässt sich der Glücksfaktor durchaus reduzieren: Wer mehr lernt –Thema Fleiß –, deckt auch mehr Stoff ab, den man „zufällig“ treffen kann. Außerdem wird bei der Glücksdebatte häufig vergessen, dass man oft nur sein Pech sieht, aber sein Glück gerne unter den Tisch fallen lässt. Bei sechs Klausuren kann keiner erzählen, dass man nur aufgrund von Pech durchgefallen ist, genauso wie keiner behaupten kann, allein durch Glück bestanden zu haben. Man hat mal Pech mit einer Klausur, aber genauso Glück mit einer anderen. Das gleicht sich aus, bei sechs Klausuren und zwölf Korrektoren. Und falls doch mal Murphy’s Law zuschlägt, hat man immer noch den Zweitversuch, sei es in Form der Notenverbesserung oder der Wiederholung, was wohl bemerkt auch ein bereits etablierter Mechanismus ist, um Zufall als irgendein Bewertungskriterium zu verringern. In zwölf Klausuren Pech zu haben ist deutlich unwahrscheinlicher als in sechs – das ist eine objektive, mathematische Wahrheit. Manche schreiben sogar 18.
 
Mündliche Prüfung
Mit der Mündlichen kann man Glück oder Pech haben. Aber abschaffen will das Mündliche doch auch nicht wirklich jemand. Die Wenigsten verschlechtern sich, kaum einer fällt ihretwegen durch und die Meisten holen noch was raus. Also eigentlich ein Vorteil für den Rechtskandidaten. Was aber durchaus ein Problem ist, ist die Vergleichbarkeit und eine echte Chance sich zu verbessern.
In einer idealen Welt würde der Prüfer gut ausgeschlafen und top vorbereitet das Prüfungsgespräch unvoreingenommen etwa da ansetzen, wo der Kandidat sich vom Niveau her von der Einreichnote befindet und dann, wenn die Antworten soweit alle richtig sind, das Niveau anheben und den Kandidaten hochprüfen. Danach würde er ein objektives Urteil fällen, frei von Vorurteilen und Neigungen und persönlichen Ansichten oder Launen. Alle Prüfer hätten den gleichen Maßstab.
Schön wär’s.

14.08.2015/6 Kommentare/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2015-08-14 09:15:582015-08-14 09:15:58Jura ist leicht schwer! – Eine völlig fehlgeleitete Debatte
Tom Stiebert

Natürlich ist das Staatsexamen schwer – so wie das ganze Leben: Stellungnahme zur Zeit-Themenwoche

Schon gelesen?, Startseite, Verschiedenes

Die Zeit widmet sich in ihrer aktuellen Themenwoche möglichen Reformbestrebungen des juristischen Staatsexamens. Unter den Überschriften „Schafft das Staatsexamen ab“ und „Vor dem Examen übergaben wir uns“ wurden zwei Beiträge von Studenten (!) veröffentlicht, deren Tenor eindeutig kritisch gegenüber dem aktuellen juristischen Staatsexamen ist.
Diese Aussagen können meines Erachtens nicht unkommentiert so stehenbleiben. Dabei will ich gar nicht behaupten, dass das Staatsexamen nicht wahnsinnig stressig und anstrengend ist. Natürlich ist es das. Gleichwohl: Welches andere Studienfach ist das nicht. Und wer denken würde, dass der Stress mit dem Studium endet, der muss schon sehr blauäugig sein. Das juristische Staatsexamen ist keinesfalls schlimmer als der spätere Berufsalltag.
Natürlich mag es Punkte am Staatsexamen geben, die zur Kritik berechtigen: Sind die Noten immer vollständig objektiv – nein! Werden die Universitäten ihren Bildungsauftrag vollständig gerecht – nein (sonst gäbe es keine privaten Repetitorien)! Ist es richtig, dass nach zehn oder mehr Semestern mit dem Examen der große Knall kommt, bei dem es Hop oder Top heißt – natürlich nicht! Nur wo gibt es absolute Fairness und hundertprozentige Objektivität? Nicht in der Realität, nicht im wahren Leben und deshalb auch nicht im Jurastudium. Aus diesem Grund sollen an dieser Stelle anhand einiger Thesen die aus meiner Sicht positiven Inhalte des Jurastudiums dargestellt werden.
These 1 – Das Jurastudium ist verhältnismäßig fair, weil die Note zählt
Das juristische Studium und insbesondere das Staatsexamen ist ein Spiegelbild der Realität. Nicht mehr und nicht weniger. Es geht hier – natürlich – um Leistung. Aber worum auch sonst? Hier zeigen sich meines Erachtens gerade die Vorteile des Jurastudium: Die Note entscheidet. Nicht persönliche Beziehungen, nicht eine Vielzahl von Praktika – allein die Note zählt. Natürlich führt das auch zu Verwerfungen: Nicht jeder gut benotete Examenskandidat ist tatsächlich in der Praxis ein guter Jurist, nur zeigt die Erfahrung, dass die Indizwirkung eines guten Examens äußerst hoch ist. Und das muss dennoch nicht heißen, dass NUR gut benotete Kandidaten Berufschancen haben. Auch alle anderen haben die Chance ihre beruflichen Fähigkeiten spätestens im Referendariat unter Beweis zu stellen und so ihre Stärken zu zeigen.
These 2 – Juraabsolventen haben oft ein „Luxusproblem“
Dabei sind wir Juristen jedenfalls bei guten Examina (und damit meine ich nicht zwingend Doppel-VB, auch mit zwei soliden Befriedigend bspw. steht man sehr gut da) in der äußerst komfortablen Position, Jobs wählen zu können und eben nicht ewig suchen zu müssen. Gute und spezialisierte Juristen werden allerorts gesucht. Wem nützt man also, wenn man die Herausforderungen senken würde – niemandem! Nicht den Guten, nicht aber auch den Schlechteren.
These 3 – Die juristische Notenvergabe ist fair
Dies ist vielleicht die kontroverseste These. Im Staatsexamen – und letztlich nur darum geht es – werden mindestens sechs Klausuren verfasst, die alle (ausführlich!) korrigiert und gelesen werden. Wie kann man da behaupten, die Notenvergabe sei willkürlich. Natürlich ist eine solche Notenvergabe nicht so einfach nachvollziehbar, wie in anderen Fächern und natürlich ist es äußerst fragwürdig, dass die Notenskala letztlich nie ausgereizt wird. Dennoch möchte ich behaupten, dass man äußerst schnell eine gute von einer schlechten Arbeit unterscheiden kann. Zudem gleicht sich im Staatsexamen bei sechs Klausuren alles aus. Keiner kann behaupten, er habe ausschließlich schwere Klausuren schreiben müssen. Und selbst wenn – auch dann wird immer noch „relativ korrigiert“, sodass die Besten immer noch gute Noten bekommen.
These 4 – Jura ist nicht arbeitsintensiver als andere Fächer oder Ausbildungen
Am Ende von ca. fünf Jahren Jurastudium und Examensvorbereitung steht das erste Staatsexamen. Wie sieht die Zeit bis dahin aus? Dies wird gern in der Diskussion vernachlässigt. Zunächst sollte das Grundstudium in zwei bis vier Semestern beendet werden. Der Aufwand hierfür ist äußerst überschaubar. Kein Student MUSS am Anfang ständig in der Bibliothek sitzen etc., so viel ist es nicht. Gleiches gilt für das Hauptstudium mit den Großen Übungen. Auch hier sind andere Studiengänge deutlich lernintensiver.
Aber selbst in der berüchtigten Examensvorbereitung ist der Aufwand bei entsprechender Organisation überschaubar. Ein Arbeitnehmer arbeitet 40 Stunden pro Woche ergo 8 Stunden pro Tag. Dies genügt auch für das Jurastudium (und liegt damit weit unter den Arbeitszeiten im späteren Beruf). Natürlich ist damit ein effektives Arbeiten gemeint: Kaffeetrinken, erzählen etc. sind keine Arbeitszeit. Letztlich ist dies aber alles eine Frage der Selbstorganisation.
Wichtig ist, die Lockerheit zu bewahren. Darin liegt das offene Geheimnis eines erfolgreichen Studiums. Nicht die Verbissensten und Fleißigsten werden am Ende erfolgreich sein, sondern diejenigen, die das Studium als einen – wenn auch wichtigen – Teil ihres Lebens sehen, aber eben nur als einen Teil. So gelingt es das Studium erfolgreich zu absolvieren.
These 5 – Nicht erst im Examen merkt man, ob Jura das Richtige ist
Natürlich gibt es bis zum Staatsexamen keine ernstzunehmenden Prüfungen und natürlich ist eine Examensklausur nicht mit einer Klausur in der großen Übung oder im Grundstudium vergleichbar. Dennoch ist es sehr naiv zu behaupten, man wäre wegen seiner Examensnote aus allen Wolken gefallen. Der Zusammenhang zwischen den Noten im bisherigen Studienverlauf und der Examensnote ist sehr eng: Kaum einer steigt von 0 auf 100 und kaum einer geht den umgekehrten Weg. So sollte man sich bereits im Studienverlauf fragen, ob das Jurastudium sowohl von den Interessen als auch von den Noten das Richtige ist. Der Gedanke „Im Examen wird alles besser“ oder „Das lerne ich dann noch“ ist reichlich blauäugig. Es ist keine Schande ein Studium (und das gilt nicht nur für Jura) abzubrechen, gerade auch, wenn man damit das böse Erwachen beim Examen verhindert.
These 6 – Die Studieninhalte sind (weitestgehend) die Richtigen
Als Student – egal in welchem Fach – muss es einen Unterschied zur Schule geben. Beim Jurastudium ist dieser – zum Glück – noch recht groß. Mit einem verschulten Studium ist keinem gedient. Ebensowenig mit einer Berücksichtigung der Noten aus den ersten Semestern fürs Examen. Das Jurastudium sollte vor allem dazu anregen selbständig zu denken. Dies wird – auch das muss ich zugeben – in der universitären Lehre leider häufig vernachlässigt, bzw. zumindest nicht adäquat kommuniziert und gelehrt. Weicht man hiervon ab, erzieht man Studenten gerade zu Lernmaschinen und erhöht den Druck fürs Examen massiv. Gerade aber die Erkenntnis, dass Jura maßgeblich vom Verständnis lebt (obgleich es natürlich ohne Faktenwissen nicht auskommen kann), erleichtert die Examensvorbereitung und mindert den Druck. Denn dieses Verständnis kann man trainieren: durch zahlreiche Probeklausuren, durch Diskussionen in Lerngruppen, durch juristisches Nachdenken über alltägliche Sachverhalte etc.
Natürlich ist derjenige im Vorteil, dem dieses Verständnis in die Wiege gelegt wurde, ein anderer muss es sich hart erarbeiten. Aber keiner kann doch ernsthaft fordern, dass hieran etwas geändert werden sollte. So ist das Leben: Dem einen fällt es leichter als dem anderen. Auch im Sport wird der 100m-Lauf nicht rückwärts durchgeführt, wenn Usain Bolt allen davon läuft. Warum soll das im Jurastudium anders sein?
These 7 – Eine – grundlegende – Absenkung der Anforderungen würde den Juristenberuf entwerten
Noch immer hat der Jurist in der Gesellschaft ein verhältnismäßig hohes Ansehen. Zu Recht, begibt man sich doch vor Gericht in dessen Hände: Sei es als Anwalt, sei es als Richter. Auch die Kosten für eine juristische Beratung und Vertretung sind zuweilen immens. Ist es dann nicht auch opportun, dass ein gewisses Mindestniveau gefordert wird? Durchfallquoten von 30% im Ersten Staatsexamen sind zweifellos schmerzhaft und häufig verbergen sich dahinter auch persönliche Schicksale. Nur, es gibt keine Alternative (außer eben das frühzeitige Aussieben, wie in These 5 erwähnt). Es ist schlichtweg nicht zutreffend, dass jemand zufällig durch das Examen gefallen ist – dazu ist bereits die Benotung zu objektiv (siehe These 3). Es mag an der fehlerhaften Vorbereitung gelegen haben, vielleicht aber auch am fehlenden (juristischen) Talent oder an besonderen äußeren Umständen. Bloß: „Durchwinken“ kann man diese Studenten auch nicht. Damit tut man weder Ihnen einen Gefallen (denn die spätere Jobsuche dürfte schwierig werden) noch den anderen Absolventen (die sich dann gegen eine größere Anzahl von Konkurrenten durchsetzen müssten). Erst recht kann aber auch die Gesellschaft kein Interesse hieran haben. Das Examen sollte kein Selbstzweck sein. Der Jurist dient später dem Recht, dazu bedarf es schlichtweg eines Mindestmaßes an juristischen Fähigkeiten.
These 8 – Das Examen ist nur ein Vorgeschmack auf den Beruf
Zuletzt schließlich meine Meinung zur Drucksituation: Natürlich ist das Examen anstrengend, aufregend, nervenaufreibend und stressig. So ist aber auch der spätere Beruf des Juristen: anstrengend, aufregend, nervenaufreibend und stressig. Und sowohl für das Examen als auch für den Beruf bedarf es einer gewissen Lockerheit und einer angemessenen Strukturiertheit. Das Examen ist damit lediglich ein Vorgeschmack auf den späteren Beruf des Juristen – egal in welchem Berufsfeld. Auch dieser ist, ebenso wie das Examen, häufig nervig, eintönig und ermüdend. So ist es eben. Nur die Alternativen fehlen. Der Beruf des Juristen und ebenso die Ausbildung ist ein Beruf wie jeder andere. Es sollte zahlreiche Momente geben, wo der Spaß vorherrscht. Dennoch bleibt es ein Beruf.
Fazit
All das Gesagte kann auf das Leben allgemein übertragen werden. Hieran kann keiner etwas ändern. Man mag das – in vielen Punkten auch zu Recht – kritisieren und den Leistungsdruck in unserer Gesellschaft anprangern. Nur ändern kann man daran nichts und es ist albern das Jurastudium und -examen als ein Musterbeispiel hierfür herauszugreifen.
Natürlich sind Vorkehrungen zwingend nötig, die verhindern, dass Studenten gesundheitliche Schäden davontragen oder unnötige psychische Probleme bekommen. Grund hierfür ist aber im Regelfall nicht das Studium selbst, sondern der selbst erzeugte Druck. Es geht aber auch anders. Sowohl im Leben als auch im Jurastudium. Man sollte sich stets vor Augen halten: Ein gescheiterter Jurastudent ist keinesfalls ein gescheiterter Mensch, vielleicht zeigt sich hierin gerade die Wahrheit. Nicht jeder muss ein (guter) Jurist werden. Sich dies einzugestehen, mag oft schwer sein und nach Versagen klingen – meines Erachtens zu Unrecht. Wir haben ein faires System der juristischen Ausbildung, dass ein Spiegelbild des juristischen Alltags ist. Dies muss nicht jedem liegen, aber dies frühzeitig zu erkennen und entsprechende Konsequenzen zu ziehen, ist eine Stärke und gleichzeitig eine Herausforderung, die keinesfalls leichter ist als das Staatsexamen.

01.07.2015/12 Kommentare/von Tom Stiebert
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Tom Stiebert https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Tom Stiebert2015-07-01 12:28:362015-07-01 12:28:36Natürlich ist das Staatsexamen schwer – so wie das ganze Leben: Stellungnahme zur Zeit-Themenwoche
Tom Stiebert

Notiz: Studie zur Examensbenotung: Im Zweifel für den deutschen Mann

Schon gelesen?, Startseite, Verschiedenes

Einen äußerst interessanten und kontroversen Beitrag der noch für viel Gesprächsstoff hat die Zeitschrift für die Didaktik der Rechtswissenschaft heute veröffentlicht (ZDRW 2014, 8). Es geht um die Objektivität und Fairness bei der Vergabe der Examensnoten.
Den äußerst interessanten Beitrag kann man hier abrufen.
Zentrale Ergebnisse sind:

  • Männer erhalten bessere Noten als Frauen
  • Studenten mit deutschen bzw. deutsch klingenden Namen schneiden besser ab

Nicht belegt werden kann aber, ob dies auf eine Diskriminierung hindeutet, oder ob schlichtweg die notwendigen Kenntnisse (sprachlicher bzw. logisch-analytischer Art) ungleich verteilt sind. Auch weitere Faktoren der Notenvergabe werden untersucht.
Insgesamt also ein Aufsatz, der für Furore sorgen wird. Ob sich das „System“ Examen ändern wird, ist aber fraglich.
Was denkt ihr zu der Studie, habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht oder ist das alles Zufall? Wir sind auf eine Meinungen gespannt.
Zu Unterschieden des Examens in den einzelnen Bundesländern siehe auch unseren Beitrag.
 
 

14.04.2014/6 Kommentare/von Tom Stiebert
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Tom Stiebert https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Tom Stiebert2014-04-14 07:00:532014-04-14 07:00:53Notiz: Studie zur Examensbenotung: Im Zweifel für den deutschen Mann
Dr. Christoph Werkmeister

VG Koblenz: Bewertung einer verloren gegangenen Klausur

Rechtsprechung, Verwaltungsrecht

Das VG Koblenz hatte mit Urteil vom 24.04.2012 – 7 K 619/11.KO darüber zu entscheiden, ob eine von einem Studenten geschriebene Klausur bewertet werden könnte, wenn diese ihm durch Unregelmäßigkeiten bei der Korrektur abhanden gekommen war. Das VG kam dabei zu dem Ergebnis, dass eine solche Klausur nicht als bestanden zu bewerten sei.
Gegenstand der Bewertung könnten nach Auffassung des VG nur tatsächlich und eigenverantwortlich vom Prüfling erbrachte Leistungen sein.

Eine fiktive Bewertung sei nicht möglich, auch wenn eine schriftliche Arbeit ohne Verschulden des Prüflings abhanden gekommen war. Durch eine Prüfung werde nämlich der Nachweis einer bestimmten beruflichen oder fachlichen Qualifikation erbracht. Ohne die Klausur könne dem Studenten der Besitz der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nicht bestätigt werden.

28.05.2012/0 Kommentare/von Dr. Christoph Werkmeister
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Christoph Werkmeister https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Christoph Werkmeister2012-05-28 13:55:352012-05-28 13:55:35VG Koblenz: Bewertung einer verloren gegangenen Klausur
Dr. Christoph Werkmeister

Bewertung einer verloren gegangenen Klausur

Öffentliches Recht, Rechtsprechung, Schon gelesen?, Verwaltungsrecht

Das VG Koblenz entschied vor Kurzem einen Fall (Urteil vom 26. April 2012, 7 K 619/12.KO), der zwar wenig examensrelevant ist, aber sicherlich das Interesse von vielen Examenskandidaten auf sich ziehen wird.
Man hörte bereits öfter, dass Justizprüfungsämter in bestimmten Examensdurchgängen Klausuren verloren haben sollen. Die Rechtsfolgen sind nicht zwingend klar. Besteht die Möglichkeit, die Klausur neu zu schreiben? Kann die Klausur pauschal als bestanden gewertet werden? Oder kommt es zur Einbindung einer Durchschnittsnote?
Das VG Koblenz äußerte sich zu dieser Problematik folgendermaßen:

Eine Klausur, die verloren gegangen ist, kann nicht als bestanden bewertet werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.
Der Kläger studiert am Zentrum für Fernstudien und universitäre Weiterbildung der Universität Koblenz-Landau im Fernstudiengang Energiemanagement. Im November 2009 erstellte er eine Klausur, die verloren ging. Daraufhin teilte die Universität dem Studenten mit, er habe einen Anspruch auf die Fertigung einer neuen Arbeit. Der Student beantragte aber, dass die Prüfung als bestanden bewertet wird. Dies lehnte die Universität ab. Nach erfolgloser Durchführung eines Widerspruchsverfahrens klagte der Student. Im Laufe des gerichtlichen Verfahrens schrieb er die Klausur mit Erfolg nach. Gleichwohl hielt er seine Klage aufrecht.
Die Klage hatte keinen Erfolg. Zur Begründung führte das Gericht aus, es könne offenbleiben, ob für das Begehren angesichts der nachgeholten Prüfungsleistung noch ein Rechtsschutzinteresse gegeben sei. Jedenfalls könne die in Verlust geratene Klausur nicht als bestanden bewertet werden. Gegenstand der Bewertung könnten nur tatsächlich und eigenverantwortlich vom Prüfling erbrachte Leistungen sein. Eine fiktive Bewertung sei nicht möglich, auch wenn eine schriftliche Arbeit ohne Verschulden des Prüflings abhandengekommen sei. Durch eine Prüfung werde nämlich der Nachweis einer bestimmten beruflichen oder fachlichen Qualifikation erbracht. Ohne die Klausur könne dem Studenten der Besitz der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nicht bestätigt werden.
Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen Quelle: Pressemitteilung des VG Koblenz).

09.05.2012/0 Kommentare/von Dr. Christoph Werkmeister
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Christoph Werkmeister https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Christoph Werkmeister2012-05-09 11:08:522012-05-09 11:08:52Bewertung einer verloren gegangenen Klausur
Dr. Christoph Werkmeister

Rechtsstreit ums Juraexamen – Kampf um jede Kommastelle

Schon gelesen?, Verschiedenes

Einen netten Beitrag zu dem heiklen Thema der Prüfungsanfechtung bei juristischen Staatsexamina findet Ihr hier bei FAZ.net. Das Fazit des Artikels könnte man wie folgt zusammenfassen: Nicht jede erfolgreiche Klage führt zum Erfolg…

17.02.2012/0 Kommentare/von Dr. Christoph Werkmeister
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Christoph Werkmeister https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Christoph Werkmeister2012-02-17 08:08:362012-02-17 08:08:36Rechtsstreit ums Juraexamen – Kampf um jede Kommastelle

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