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Gefeuert wegen einer Frikadelle

In Arbeitsrecht, Zivilrecht | am 07. Oktober 2009 | von Christoph Werkmeister | 2 Kommentare

Der Sachverhalt

Nur weil die Chefsekretärin ein Frikadellen-Brötchen von einem Buffet zu sich nehmen wollte, wurde die 59-Jährige nach 35 Jahren im Betrieb fristlos gekündigt. Gegen die Entlassung zieht die Gekündigte nun vor Gericht.

Rechtlich

Mal wieder ein klassischer Fall von Bagatelldiebstahl. Insofern dürfte die Kündigung in Anlehnung an die bisher ergangene Rechtsprechung wirksam sein. In letzter Zeit häufen sich diese medienwirksamen Fälle ja beinahe schon.

Da wir ebenso oft schon über solche Fälle berichtet haben, hier nochmal die Links zu den jeweiligen Artikeln mit teils recht ausführlicher Analyse.

Diebstahl von Brotaufstrich

Aufladen vom Handy am Arbeitsplatz

Der Emmely-Prozess – 1,30 Pfandbons

Examensrelevanz

Angesichts der Fülle an Fällen würde es mich nicht wundern, bald mal wieder einen solchen Fall als Examensklausur zu sehen. Die Relevanz für die mündliche Prüfung brauche ich wohl nicht erst erwähnen.

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  • Handy am Arbeitsplatz aufgeladen: Kündigung – 1,30€ reloaded?
  • Der “Emmely-Prozess” – außerordentliche (Verdachts-)Kündigung wegen 1,30 € ?
  • 2 Kommentare

    kartellblog
    10.07.09

    Sachverhaltsvariante — blogging am Arbeitsplatz. Birgt wahrscheinlich mehr Sympathiewerte beim mündlichen Prüfer als die olle Frikadelle.

    Harte Zeiten.

    Arbeitsrecht: Zulässigkeit einer erneuten Verdachtskündigung wegen derselben Tat (§626 BGB) | Juraexamen.info
    10.07.09

    [...] beschäftigen (s. zum Emmely-Fall hier und hier; zum Maultaschen-Fall hier; zum Frikadellen-Fall hier). Heute freuen wir uns, einen Gastbeitrag von Lioba Sternberg zu diesem Thema veröffentlichen zu [...]

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