Der Sachverhalt
Nur weil die Chefsekretärin ein Frikadellen-Brötchen von einem Buffet zu sich nehmen wollte, wurde die 59-Jährige nach 35 Jahren im Betrieb fristlos gekündigt. Gegen die Entlassung zieht die Gekündigte nun vor Gericht.
Rechtlich
Mal wieder ein klassischer Fall von Bagatelldiebstahl. Insofern dürfte die Kündigung in Anlehnung an die bisher ergangene Rechtsprechung wirksam sein. In letzter Zeit häufen sich diese medienwirksamen Fälle ja beinahe schon.
Da wir ebenso oft schon über solche Fälle berichtet haben, hier nochmal die Links zu den jeweiligen Artikeln mit teils recht ausführlicher Analyse.
Diebstahl von Brotaufstrich
Aufladen vom Handy am Arbeitsplatz
Der Emmely-Prozess – 1,30 Pfandbons
Examensrelevanz
Angesichts der Fülle an Fällen würde es mich nicht wundern, bald mal wieder einen solchen Fall als Examensklausur zu sehen. Die Relevanz für die mündliche Prüfung brauche ich wohl nicht erst erwähnen.
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