Beck-aktuell berichtet, dass die Deutsche Telekom von der Verbraucherzentrale in Sachsen abgemahnt wurde. Grund für die Abmahnung war das LTE-Flatrate-Angebot der Deutschen Telekom. Der entsprechende LTE-Tarif stelle – entgegen der Tarif-Bezeichnung – keine echte Flatrate dar, weil bei dem Tarif ab einem bestimmten Datenvolumen das Internet-Tempo gedrosselt wird. Die Deutsche Telekom reagierte hierauf, indem sie ankündigte, den Tarif künftig nicht mehr als „Flatrate“ zu bezeichnen.
Der Sachverhalt ist deshalb examensrelevant, weil sich das LG Köln erst kürzlich ausgiebig mit der Thematik der Tempodrosselung ab dem Erreichen eines bestimmten Datenvolumens beschäftigt hatte. Wir berichteten seinerzeit über das Urteil. Verwiesen sei aus diesem Grunde auf den ausführlichen Beitrag, der die AGB-rechtlichen sowie die für das Examen relevanten wettbewerbsrechtlichen Probleme des Sachverhalts beleuchtet (siehe dazu hier).
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