Kirchenrecht: Amtsenthebung eines Bischofs?
Nicht examensrelevant, aber interessant: Der ein oder andere Jurist wird sich vielleicht gefragt haben, welche (kirchen-)rechtlichen Möglichkeiten bestehen, gegen den Limburger Bischof Tebartz-van Elst vorzugehen.
Ein Beitrag in der FAZ gibt einen Überblick. Übrigens ein schönes Beispiel, wie man an die Auslegung unbekannter Normen herangehen kann.
Nach den jüngsten Entwicklungen erhält der Fall doch eine gewisse Examensrelevanz: Die Staatsanwaltschaft hat einen Strafbefehl gegen den Bischof beantragt. Mehr darüber findet sich in den §§ 407 ff. StPO.