Bundestag beschließt Gesetz zum besseren Schutz von Journalisten
Beck-online berichtet, dass der Bundestag am letzten Donnerstag (29.3.2012) ein Gesetz („Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht“) beschlossen hat, durch das Journalisten besser vor Strafverfolgung geschützt werden sollen. Insbesondere wird für Journalisten die Rechtswidrigkeit der Beihilfe zum Geheimnisverrat i.S.d. § 353b StGB ausgeschlossen und es werden die Vorschriften der StPO über die Beschlagnahme von „Medienmaterial“ weiter eingeengt. Das Gesetz ist eine Folge der CICERO-Entscheidung des BVerfG (Urt. v. 27.2.2007 – 1 BvR 538/06). Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 17/3355) gibt es hier. Nachtrag: Der gesamte Gesetzgebungsvorgang ist hier dokumentiert.
Das neue Gesetz kann sich schon bald im zweiten Staatsexamen in den Klausuren auswirken, weil Beschlagnahmeverbote beliebter Prüfungsstoff vor allem in der Staatsanwaltsklausur und in der Revisionsklausur sind.
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