NPD darf im Internet auf Verschmelzung mit DVU hinweisen
Beck-aktuell berichtet kursorisch über ein Urteil des AG Berlin-Köpenick (Urt. v. 07.10.2011, Az. 7 C 1005/11), das sich gut in eine mündliche Prüfung einbauen lässt. In der Sache ging es um einen Unterlassungsanspruch der DVU gegen die NPD. Problematisch waren insbesondere die Aktivlegitimation und das Darlegen der Unwahrheit der Aussage (mehr dazu hier).
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